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Der "Spiegel", laut Eigenaussage "Deutschlands wichtiges Nachrichtenmagazin", titelte im August 2007 mit dem Bild einer asiatischen Femme Fatale, darunter die Schlagzeile "die gelben Spione" - gemeint sind chinesische Studenten und Wissenschaftler, die als "Betriebsspione" für die Volksrepublik in Deutschland Industriespionage betreiben würden.

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"The Yellow Terror In All His Glory", 1899 editorial cartoon
Diese Pauschalbehauptung erfüllt den Tatbestand der Volksverhetzung; ist sie doch geeignet, eine ganze Minderheit in diesem Lande als "Spione" oder "Schädlinge" abzuqualifizieren und damit verschiedensten Drangsalierungen auszusetzen - oder, um gleich beim vom "Spiegel" gepflegten Kolonialdeutsch zu bleiben: als "gelbe Gefahr" für Staat, Mittelstand und Mehrheitsdeutsche hinzustellen.
Der reißerische "Spiegel"-Titel erzürnte auch in China die Menschen - so kam es vor zwei Wochen zu einer Protestdemonstration vor dem "Spiegel"-Haushaus Hamburg-Branstwiese: "Nach Angaben des Vorsitzenden Xing He war dem eine Demonstration am 10. November vor dem Hamburger Spiegelgebäude vorangegangen, bei dem ein Protestbrief überreicht worden war. Hans-Ulrich Stoldt vom Spiegel bestätigt gegenüber Spiegelkritik, dass es auf diesen Protestbrief von Seiten des Spiegel bisher keine Antwort gab - er wurde der Rechtsabteilung gegeben."1

Diverse wichtige Zeitungen und Fernsehsender aus der Volksrepublik China und Hongkong berichteten ebenfalls über den Fall. Nun hat die "Vereinigung Chinesischer Akademischer und Studentischer Gesellschaften in Deutschland e.V." (CASD) Strafanzeige gegen die zeichnenden Autoren des "Spiegel"-Artikels erstattet - "wegen Begehung der Straftat der Beleidigung nach §185 StGB, der üblen Nachrede nach §186 StGB, der Verleumdung nach §187 StGB, der Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgesellschaften und Weltanschauungsvereinigungen nach §166 Abs.1 StGB, der Volksverhetzung nach §130 StGB und der Verletzung von Flaggen und Hoheitszeihen ausländischer Staaten nach §104 StGB."2

Im Folgenden veröffentlichen wir Auszüge aus der gegen den "Spiegel" erstatteten Anzeige:3

"Die am 27. Aug. 2007 vom Der Spiegel-Verlag herausgegebene Wochenzeitschrift Der Spiegel Nr. 35 trägt auf seinem Titelblatt die Schlagzeile „Die gelben Spione - wie China deutsche Technologie ausspäht“ und das Titelbild mit einer als Jalousie dargestellten Flagge der Volksrepublik China und einer aus dem inhaltlichen Zusammenhang sinngemäß als Spionin dargestellten Chinesin, die hinter der ein wenig von ihr aufgemachten Jalousie heimlich hinausblickt. Korrespondierend zu der Schlagzeile und dem Titelblatt wurde in dieser Spiegel-Ausgabe auf den Seiten 18 bis 34 einen Artikel mit dem Titel »Prinzip Sandkorn« veröffentlicht. Die Autoren dieses Artikels sind, die oben aufgezählte Beschuldigten (2) bis (6), nämlich Jürgen Dahlkamp, Marcel Rosenbach, Jörg Schmitt, Holger Stark und Wieland Wagner. Uns ist nicht bekannt, ob diese Autoren hier ihre echten Namen angegeben haben. Uns ist auch nicht namentlich bekannt, wer für die Veröffentlichung des Artikels »Prinzip Sandkorn« sowie für die Ausgestaltung und Veröffentlichung des Titelblattes dieser Spiegel-Ausgabe und der in den Artikel »Prinzip Sandkorn« eingefügten Fotos samt Untertiteln auf den Seiten 20, 22, 26, 28, 29, 30 und 34 verantwortlich waren.

Der Spiegel-Ausgabe Nr.35 vom 27. Aug. 2007 mit ihrem reißerischen Titelblatt und dem darin veröffentlichten Artikel »Prinzip Sandkorn« eine Kernthese aufgestellt: die Auslands-Chinesen als ein „Spitzel-Heer“ des chinesischen Staates haben bei dem vermeintlichen staatlich organisierten Know-how-Klau aktiv und willig mitgearbeitet. Aus ihrer These beschwören die Beschuldigten eine „gelbe“ Gefahr für Deutschland aus den in der Bundesrepublik lebenden chinesischen Studenten, Wissenschaftlern, Firmenangestellten und Unternehmern herauf.

Um ihre These zu erhärten, bedienten die Beschuldigten in dem Artikel »Prinzip Sandkorn« jedoch unbewiesene Verschwörungstheorien, unschlüssige Spekulationen, und Hotelflur-Anekdoten, aus denen sie den Lesern suggestiv ein verzerrtes Bedrohungsszenario vermittelten. Alle in dem Artikel berichteten vermeintlich von den in Deutschland lebenden Chinesen begangenen Taten der Wirtschaftsspionage sind nicht belastbar. Und ihre tendenziösen Vorverurteilungen verstoßen eklatant gegen die rechtsstaatlichen Prinzipien und verletzten die Grundrechte der in Deutschland studierenden, forschenden, arbeitenden und unternehmerisch tätigenden chinesischen Minderheiten. Viele von den Beschuldigten aufgestellten Tatsachenbehauptungen sind unwahr, und bei deren Bericht die journalistische Sorgfaltpflicht deutlich missachtet und der Pressekodex vielfach nicht eingehalten wurde.

(A) Der Titelblatt und die Schlagzeile „Die gelben Spione“

Gleich aus dem Titelblatt mit der Wortwahl der Schlagzeile „Die Gelben Spione“ haben die Beschuldigten die sachliche Auseinandersetzung verlassen, und die rassistische und kolonialherrschaftliche Herablassung gegen die Menschen aus China aufleben lassen. Dies verletzt viele in Deutschland lebenden Chinesen. Diese Aufmachung zwingt uns an der demütigen Vergangenheit aus der wilhelminischen Zeit des Ende 19. Jahrhunderts zu erinnern. Offensichtlich bedienten die Beschuldigten rücksichtslos die Hautfarbe als ein Instrument gegen die von ihnen als Feind betrachteten Menschen. Im Artikel »Prinzip Sandkorn« heiß auch: Die gelbe Gier, so das Fazit der Geheimen, entwickle sich zu „ernstzunehmenden Bedrohung der deutschen Wirtschatsinteressen.“ (Seite 25 der Spiegel-Ausgabe vom 27. Aug. 2007).

Weil aus dem Inhalt des Artikels »Prinzip Sandkorn« keine Asiaten anderer Herkunft als Chinesen erwähnt wurden, ist anzunehmen, dass das Wort „gelb“ nur zur Herabwürdigung der Menschen chinesischer Herkunft diente. Obwohl die Beschuldigten allein aus ihrer Berufsethik nach der Ziffer 12 des Pressekodex bereits wissen müssen, „Besonders ist zu beachten, dass die Erwähnung Vorurteile gegenüber Minderheiten schüren könnte“, gestalteten sie vorsätzlich (oder mindestens billigend in Kauf genommen) den Titelblatt mit der Schlagzeile „die gelben Spione“, die wohl bei einigen Lesern das Ressentiment der „gelben Gefahr“ hervorruft und somit die antichinesische Stimmung und Ausgrenzung aufstachelt. Zusammen mit der von den Beschuldigten aufgestellten These, dass die in Deutschland lebenden Chinesen aus der Nationalstolz und vermeintlicher Abhängigkeit von dem chinesischen staatlichen Stipendium willig und anfällig als Spione – also als Schwerverbrecher erheblich herabwürdigt - betätigen, wirken der Titelblatt und die Schlagzeile nicht nur beleidigend sondern auch volksverhetzend und stören den öffentlichen Frieden. Es ist wenig überzeugend, dass allein im Namen des Presseprivilegs der Überspitzung die Wortwahl mit der Hautfarbe und dem geschichtlichen rassistischen Hintergrund getroffen wurde. Der Unmut der in Deutschland lebenden Chinesen war bereits allein aus der Protestaktion am 10.Nov.2007 vor dem Bürohaus des Spiegel-Verlags deutlich zu entnehmen. Daher ist diesbezüglich neben der Tat der Beleidigung gemäß §§185 ff. StGB auch wegen der Volksverhetzung gemäß § 130 StGB zu ahnden.

Die Abwandlung der Staatsflagge der Volksrepublik China auf dem Titelblatt ruft den Verdacht der Tathandlung, beschimpfender Unfug daran verübt wurde, so dass hiermit auch Strafanzeige gegen die Verantwortlichen wegen der Verletzung von Flaggen und Hoheitszeichen ausländischer Staaten nach §104 StGB erstattet wird. […]

(B) Entstellung chinesischer Kultur und Verletzung chinesischer Staatsbezeichnung

Im Artikel »Prinzip Sandkorn« auf der Seite 23 der Spiegel-Ausgabe vom 27. Aug. 2007 heißt: Vom Nationalphilosophen Konfuzius (551 bis 479 vor Christus) hatten die Chinesen da aber schon lange gelernt, dass Kopieren eine Kunst, für den kopierten Meister eine Ehre und auch sowieso die beste Methode sei, etwas zu erreichen: „Wer nicht in den Spuren anderer wandelt, kommt nicht ans Ziel.“ Und Mao impfte ihnen jahrzehntelang ein, dass allen alles gehöre und intellektuelles Eigentum so wenig schützenswert sei wie der Intellektuelle als solcher. Illustriert wurde ein Foto der Konfuzius-Statue auf der Seite 26 mit dem Untertitel „Kopieren als Kunst“.

Die Beschuldigten haben hier böswillig einen Spruch von Konfuzius gefälscht zitiert, um den Lesern ihre unwahre Behauptung glaubhaft machen, dass die Menschen aus China von kulturellem Wurzel aus die Kreativität und das geistige Eigentum nicht respektieren würden. Durch Veröffentlichung und Verbreiten dieser gefälschten bösartigen herabsetzenden Darstellung des Konfuzius-Zitats haben die Beschuldigten die chinesische Kultur zu einer kreativlosen „Kopier“-Kultur verklärt und öffentlich verächtlich gemacht. […]

(C) die unwahre und gegen die rechtsstaatlichen Prinzipien aufgestellten Tatsachenbehauptungen über vermeintliche Spionagefälle

Unschuldsvermutung ist nicht nur ein wichtiger rechtsstaatlicher Prinzip, sonder auch ein wichtiger Bestandteil des journalistischen Berufskodex: Die Berichterstattung über Ermittlungsverfahren, Strafverfahren und sonstige förmliche Verfahren muss frei von Vorurteilen erfolgen. Der Grundsatz der Unschuldsvermutung gilt auch für die Presse. (Ziffer 13 des Pressekodex)

Es wurde auf der Seite 26 behauptet, die deutsche Spionageabwehr „kennt nur die Fälle, in denen China-Spione auffliegen, und das sind einige“. In der Wirklichkeit kann diese Behauptung nicht standhalten, weil alle von den Beschuldigten erhobenen Spionagevorwürfe in den vermeintlichen Spionagefällen, die in dem Artikel »Prinzip Sandkorn« beschrieben wurden, können nach genauer Analyse nicht aufrechterhalten werden.

Zum Beispiel, wurde auf der Seite 26 über einen vermeintlichen Spionagefall einer chinesischen Praktikantin berichtet: „So fiel bei einem baden-württembergischen Rüstungszulieferer die chinesische Praktikantin L. durch besonderen Einsatz auf: Die junge Dame wollte auch am Wochenende in der Firma arbeiten. Der vermeintlich mentalitätsbedingte Fleiß entpuppte sich jedoch als geheimdienstliche Neugier. Bi einer Wohnungsdurchsuchung fand die Polizei 170 CD-Rom mit sensiblen Daten aus dem Unternehmen. Obwohl gerade erst angefangen, hatte sich die Nachwuchskraft auch schon bei einem anderen Rüstungsunternehmen beworben. Der Verfassungsschutz geht davon aus, dass ein chinesischer Dienst die Frau führte; auf eine Anzeige verzichtete das betroffene Unternehmen trotzdem, wohl auch aus Scham darüber, dass es die geheimen Daten so schlecht geschützt hatte.“ Ohne klare Darstellung haben die Autoren „sensiblen“ Daten zu „geheimen“ Daten erklärt und die junge Chinesin als chinesische Spionin diffamiert. Das wichtige rechtsstaatliche Prinzip der Unschuldsvermutung hat bei diesen „Spiegel“-Autoren keine Geltung mehr gefunden. Zur Verschleierung ihrer tendenziösen Darstellungsmethoden wurde den Lesern verkauft: „auf eine Anzeige verzichtete das betroffene Unternehmen trotzdem, wohl auch aus Scham darüber, dass es die geheimen Daten so schlecht geschützt hatte.“ Liegt hier ein Fall der Verletzung des Legalitätsprinzips durch die Strafverfolgungsbehörde oder ein Fall der strafbewährten Tathandlung dieser „Spiegel“-Autoren wegen falscher Verdächtigung nach §164 des Strafgesetzbuches vor?! Das Legalitätsprinzip sagt, dass die Strafverfolgungsbehörde (die Polizei und die Staatsanwaltschaft) im Falle des hinreichenden Tatverdachts von sich aus die Ermittlung trotz der „Scham“ des betroffenen Unternehmen durchführen muss, und im Falle eindeutiger Beweislage die öffentliche Anklage von der Staatsanwaltschaft erhoben werden muss, und der Strafprozess mit einer Verurteilung beendet werden muss.

Noch nebulöser wird ein anderer vermeintlicher chinesischer Spionagefall auf der Seite 26-27: „Ebenfalls in Baden-Württemberg wunderten sich Kollegen über einen chinesischen Praktikanten, der – gleiches Muster – gern am Wochenende arbeitete und sich aufdringlich bemühte, ihre Gespräche mitzuhören. Der Mann wurde als Werkspion entlarvt und entlassen.“ Mit wenigen Sätzen haben diese „Spiegel“-Autoren bereits aus dem Fleiß des chinesischen Praktikanten und seiner Bemühung an den Gesprächen seiner Kollegen teilzunehmen ein schwerwiegendes Vergehen hingestellt: „Der Mann wurde als Werkspion entlarvt und entlassen.“ Der Fall endete offensichtlich auch nicht in einer Anklage und Verurteilung dieses Chinesen als „Werkspion“, sondern vielmehr mit einer unfairen Entlassung des Mobbing-Opfers.

Auf Seite 27 wird gleich am Anfang der Erzählung des vermeintlichen Spionagefall behauptet: Besonders kaltschnäuzig bei einem Wissenschaftler, der nach seiner Doktorarbeit nach Deutschland kam und die Ergebnisse der hiesigen Spitzenforschung ausspionierte. Ohne Stellungnahme des Betroffenen einzuholen und mit zu veröffentlichen wurde behauptet, dass der chinesische Gastwissenschaftler „auf seinem Gebiet eine völlige Niete“ war, aber „blieb gern am Wochenende am Arbeitsplatz und mailte sich die Finger wund“. Zum Verhärten des Spionagevorwurfes wurde beschrieben: „Merkwürdig nur, dass die E-Mails mit den Familiensachen oft Anhänge mit mehr als zehn Megabyte hatten“. Wenn wie in der Erzählung angegeben wurden, dass der Verfassungsschutz diese „Niete aus China“ bereits „observierte“ und schon seinen gigantisch anklingenden Megabyte Datentransfers (zu erwähnen ist aber, einige Privatfotos machen bereits zehn Megabyte aus) auf die Spur gekommen war, warum wurde dem Mann nicht gleich das Handwerk gelegt und stattdessen gewartet, „bis im März dieses Jahres endlich der Vertrag auslief“?! Die Antwort kann letztlich nur lauten, dass der Mann aus China zu Unrecht als Spion bezichtigt wurde.

Auf der Seite 34 erschien der letzte von den Beschuldigten behaupteten vermeintlichen Spionagefall: Eine Art Übernahmeversuch soll es jüngst auch schon in Deutschland gegeben haben. Weil der Kandidat jedoch keine Firma, sondern ein Forschungsinstitut war, soll er noch mal auf die klassische Weise abgelaufen sein: feindlich, mit geheimdienstlichen Mitteln. Sie gaben an: In einem Stuttgarter Forschungsinstitut hatte es ein chinesischer Wissenschaftler, Spezialist für temperaturresistente Metalle, auf eine leitende Stelle gebracht; im Laufe der Zeit holte er immer mehr Landsleute nach. Deutsche dagegen bekamen in der Abteilung Probleme und gingen. „Einen nahezu abgeschotteten chinesischen Wirkungskreis“ habe sich der Forscher geschaffen, heißt es im China-Bericht des Verfassungsschutzes, eine Kontrolle sei kaum mehr möglich gewesen. Und weiter heißt: Aber wohl nötig: Ständig hatte der Chinese Kontakt zu seiner Botschaft, übte gleichzeitig noch ein Lehramt in China aus, und wenn er nicht im Haus war, übernahm seine Frau die Rekrutierung von Landsleuten und forderte von den Mitarbeitern regelmäßig Tätigkeitsberichte an – dabei war die Frau im Institut nicht mal angestellt. Merkwürdig schließt dieser Spionagefall ab eben wie die anderen Fälle, ohne jemals eine Anklage erhoben zu haben: „Spionage oder nicht? Der deutschen Institutsleitung war die Sache schließlich nicht mehr geheuer, sie stutzte den Freiraum, den sich der Forscher genommen hatte. Der kündigte seine Stelle – und zog weiter. Inzwischen hat der Mann einen Lehrauftrag an einer US-Universität angenommen.“ Das Muster der Beichterstattung ist ähnlich wie das bei den oben aufgeführten anderen Fällen: Es wurde schlicht einfach behauptet, dass es ein Spionagefall vorläge, dann folgten einige Beschreibungen und Behauptungen, ohne dazu eine Stellungnahme von dem vorgeworfenen Person einzuholen. Die Leser sind nicht in der Lage, sich aus beiderseitigen Informationen über betreffenden Fall selbständig zu beurteilen. Letztlich passiert es bei jedem dieser Spionagefälle nicht mal eine Anklage wegen der Spionage. Richtig ist, dass dieser chinesischer Wissenschaftler nicht nur keine „Niete“ war, sondern anerkannterweise auch der beste Mann in seinem Fachgebiet des dortigen Max-Plank-Instituts. Obwohl er weder Ganggespräche der deutschen Kollegen mithören noch ein irrigen Gang zum USB-Port anderer verlaufen muss, um deutsches Know-How abzufangen, sondern vielmehr mit seinem Know-how und Forschungsergebnis zum Technologiefortschritt und Wohlstand Deutschlands beigetragen hatte, musste er jedoch gehen. Die Hauptgründen des ungeheuerlichen Verdachts gegen ihn wegen der Spionage ist zwischen den Zeilen zu entnehmen: „Ständig hatte der Chinese Kontakt zu seiner Botschaft, übte gleichzeitig noch ein Lehramt in China aus…“. Hier drängt sich die Frage auf, ob ein Chinese in Deutschland erst dann als unverdächtiger „guter Chinese“ gelten kann, wenn er Kontakte zu allem Chinesischen abbricht?

Das von den „Spiegel“-Autoren immer wieder skizzierte vermeintliche „Verhaltensmuster“ der chinesischen „Spione“ aus obigen vermeintlichen Spionagefällen –„blieb gern am Wochenende am Arbeitsplatz“ - ist weder wirklich typisch noch gerecht für die unschuldigen und fleißigen chinesischen Praktikanten und Mitarbeiter. Die Berichtserstattung der Pseudospionagefälle verletzt nicht nur die Menschenwürde und Ehre der betroffenen chinesischen Praktikanten und Wissenschaftler sondern verstößt auch gegen wichtige rechtsstaatliche Prinzipien. Die Anonymisierung der in diesen Fallbeschreibungen vorkommenden Chinesen führt faktisch zur Pauschalverdächtigung vieler anderer in Deutschland studierenden, ein Praktikum absolvierenden und forschenden Chinesen. Diese unverantwortliche Darstellung führte allein aus einem Fallbeispiel erwiesenermaßen zu Mobbing gegen diese unschuldigen Menschen. Hier geht es nicht um vermeintlichen Einzelfall, sondern wurde es versucht, durch das dargestellte Verhaltensmuster, tendenziöse Beschreibung und unwahre Tatsachenbehauptungen einen Generalverdacht gegen die in Deutschland lebenden chinesische Studenten, Wissenschaftler, Angestellten und Unternehmer – also in Augen der Beschuldigten „die gelben Spione“ - aufgestellt und den Lesern zur Ausgrenzung dieser Menschen aufgestachelt.

Auf der Seite 27 heißt: Neugierig, eifrig, vielseitig interessiert – auch in deutschen Hochschulen und Forschungsinstituten arbeiten Tausende Chinesen, die mit diesen Eigenschaften perfekte Forscher oder perfekte Spione sein könnten – vielleicht auch beides. Hier ohne jegliche rechtlichen haltbaren Beweise wurden den in Deutschland studierenden und forschenden Chinesen bloß aus ihren allgemeinen persönlichen Charakter „Neugierig, eifrig, vielseitig interessiert“ bereits solcher schwerwiegender Tatverdacht angehaftet, durch den diese tausenden Chinesen in deutschen Hochschulen und Forschungsinstituten sowohl in einzelnen als auch kollektiv herabgewürdigt, vor der Öffentlichkeit wegen einem Schwerverbrechen verdächtig gemacht, öffentlich ausgestellt und vorführt, somit die Ausgrenzung dieser chinesischen Mitmenschen aufgestachelt wurden. Deshalb haben die Beschuldigten nicht nur die Tat der Beleidigung und übler Nachrede gemäß §185 und §186 StGB sondern auch die Tat der Volksverhetzung gemäß § 130 StGB begangen. […]

(D) unwahre Tatsachenbehauptungen zum Teil aufgestellt auf der Basis unsicherer Einschätzungen oder Informationen der deutschen Geheimdienste und falscher Behauptung anderer

Im Artikel »Prinzip Sandkorn« auf der Seite 20 der Spiegel-Ausgabe vom 27. Aug. 2007 heißt: Zum großen Plan gehört deshalb auch, was zwar vermutlich alle Industriestaaten tun, aber keiner so penetrant: staatliche Wirtschaftsspionage. Sie wird von Chinas Geheimdiensten nicht als Spezial-, sondern als Standardwaffe im Kampf ums Know-how eingesetzt. Kein anderer hat nach Erkenntnissen der Verfassungsschützer solch ein dichtes Graswurzelwerk gesät, keiner fordert so selbstverständlich seine in aller Welt verstreuten Landsmänner und Landsfrauen auf, zu kopieren und zu fotografieren, zum Ruhm und Vorteil der eigenen Volkswirtschaft.“ Dies vermittelt den Lesern den Eindruck, dass es aus ganz sicheren Erkenntnissen der deutschen Verfassungsschützer festzustellen wäre, dass Auslands-Chinesen wie „Graswurzel“ massenhaft als Spione für chinesischen Staat arbeiten würden. Dadurch werden die Leser zum Generalverdacht gegen die in Deutschland lebenden Chinesen aufgestachelt.

Auf der Seite 26 heißt weiter:
Chinas Dienste können nach Einschätzung der westlichen Konkurrenz auf das größte informelle Spionagenetz der Welt zurückgreifen: 800 000 Spitzel. „Jeder Student, jeder Geschäftsmann, der ins Ausland gelassen wird, steht in der Schuld der Partei“, bestätigt der Überläufer Chen Yonglin, ehemals dritter Sekretär des chinesischen Konsulats in Sydney. „Er revanchiert sich als Spitzel, als Denunziant.“
Allein in Deutschland studieren mehr als 27000 Chinesen – die größte ausländische Studentengruppe; im Jahr 2000 waren es nur knapp 6000. Die meisten hängen an staatlichen Stipendien aus der Heimat, sie benötigen Papiere des Konsulats, sie sind deshalb anfällig für die Wünsche der Geheimen. Hinzu kommen Geschäftsleute, Wissenschaftler, Ingenieure, Praktikanten. Typischerweise beginnt ihr Spitzeldienst mit einer freundlichen Einladung der Botschaft, an einer Veranstaltung der chinesischen Auslandgemeinde teilzunehmen. Es wird geplaudert. Wo man denn arbeitet und woran, scheinbar unverfänglich.
„So was wird nach China weitergemeldet“, heißt es beim bayerischen Verfassungsschutz. Und passt alles zusammen – die Stelle in Deutschland mit den Beschaffungswünschen der Chinesen -, decken die Anwerber bei einem zweiten Gespräch die Karten auf. Sie versprechen selten Geld, eher mal einen guten Job nach der Rückkehr in die Heimat oder billige Kredite für eine Geschäftsgründung. In erster Linie appellieren sie aber an den Nationalstolz der Auslands-Chinesen, an die Patriotische Verantwortung für das Wohl ihres Heimatlandes.
Â…
Natürlich ist nicht jeder Student, Doktorand oder Gastprofessor ein Informant, vermutlich auch nur eine Minderheit, das Problem ist nur: Die Spionageabwehr weiß nicht, wie viele es doch sind.

Hier drängt sich die Frage auf, woraus kann die von den Beschuldigten angegebene gigantische Anzahl von 800.000 der vermeintlichen chinesischen Spitzel im Ausland hergeleitet werden?! Trotz dieses erheblichen Selbstwiderspruchs wurden an vielen Stellen dieses Artikels ein faktischer Generalverdacht gegen die in Deutschland lebenden chinesischen Studenten, Praktikanten, Wissenschaftler, Angestellten und Unternehmer verbreitet. Auch die einmal kurz geführte scheinbare Relativierung des Generalverdachts ist eine Beleidigung unter einer Kollektivbezeichnung (Sammelbeleidigung). Da damit jedes Mitglied der Gruppe – die in Deutschland lebenden chinesischen Studenten, Praktikanten, Wissenschaftler, Angestellten und Unternehmer, die sowohl örtlich klar eingrenzbar als auch anzahlmäßig überschaubar sind – gemeint sein kann, wird allgemein angenommen, dass auch jedes (und nicht nur das allein gemeinte) in seiner Ehre verletzt ist. (LK-Herdegen Rn.21; SK-Rudolphi Rn.12; Schönke/Schröder/Lenckner Rn.6)

Im obigen Text sind einige unwahre Behauptungen enthalten, die teilweise auf unsichere Geheimdienstinformationen und falsche Behauptungen anderer stützten:

Die Behauptung des Überläufer Chen Yonglin, dass „jeder Student, jeder Geschäftsmann, der ins Ausland gelassen wird, steht in der Schuld der Partei“, ist falsch. Seine Behauptung, dass jeder ausgereiste Chinese „sich als Spitzel, als Denunziant“ revanchiert, ist eine üble Nachrede nach §186 StGB. Dass die chinesische Vaterlandsliebe aus der Dankbarkeit für die zugelassene Ausreise wüchse, ist eine falsche Behauptung, die die wahre Situation bei der Ausreise der Chinesen komplett verdreht, denn bereits seit zwanzig Jahren erfahren die Chinesen bei ihrer Ausreise keine Behinderung mehr von eigenem Staat, sondern eher die aufgestellte Erschwernisse der Industriestaaten beim Antrag auf das Einreisevisum und Aufenthaltserlaubnis. Die von dem Westen als wichtiger Bestandteil der Menschenrechte gepriesene Reisefreiheit gilt nicht für die Chinesen aus der Volksrepublik. Trotzdem würde solche Behauptung bei vielen deutschen Bürgern glaubwürdig klingen, da sie von der Ideologie des Kalten Krieges beeinflusst wurden und China einfach mit der DDR gleichgesetzten. […]"



Anmerkungen:
1 übernommen aus www.spiegelkritik.de
2 ebenda
3 zitiert nach: ebenda.