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Man erinnere sich: Bei der Abschlußkundgebung des Kongresses »Notstand der Demokratie« quoll der Frankfurter Römerberg über von Menschen. Am 11. Mai 1968 fuhren dann 70000 nach Bonn, um vom Bundestag Auskunft und Rechenschaft über den Inhalt der Notstandsgesetze zu bekommen (die sie nicht erhielten). Der Protest gegen die Notstandsplanung war eine der letzten großen politischen Massenbewegungen in der alten Bundesrepublik. Sie erfaßte die Menschen quer durch Gewerkschaften und Kirchen beider Konfessionen, durch die akademische Intelligenz und das liberale Bürgertum. Daß nach sieben Jahren Kampf diese Bewegung eine Niederlage erlitt und das Notstandsrecht verabschiedet wurde, war das Ende der Demokratie in der BRD, wie das Grundgesetz sie 1949 angelegt hatte.

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7. Mai 1968: Protestmarsch evangelischer Pfarrer gegen die Notstandsgesetze in der Innenstadt von Bonn
Das Notstandsrecht vor 40 Jahren – das war in der Tat ein politischer Entwicklungsschritt in der gesellschaftlichen Wirklichkeit der BRD, der heute unter dem Gesichtspunkt der »Antiterrorismus«-Strategie der Bundesregierung zu bedenken ist. Wie ein Damoklesschwert hing dieses Notstandsrecht seit 1968 über der Verfassung – und gerade daß es im Allgemeinen nicht praktiziert werden mußte, brachte einen Gewöhnungseffekt mit sich, der die Aushöhlung des Grundgesetzes in unmerklichen, kleinen Portionen erlaubte.

Darum ist die Einschätzung von Marcus Hawel (jW-Thema v. 30.5.), der in ihren Folgerungen durchaus zuzustimmen ist, in ihrer Analyse des damaligen Kampfes gegen die Notstandsgesetze schief, wesentlich auch deshalb, weil sie die Kräfte dieses Kampfes nur einseitig wahrnimmt. Damals waren keineswegs nur linke Gewerkschafter, Studenten und linkssozialistische Intellektuelle (also die sogenannte APO) aktiv; es gab eine wirklich breite Massenbewegung gegen den Abbau von Grundrechten. Ich selbst habe z.B. Seite an Seite mit dem späteren FDP-Justizminister Werner Maihofer auf einer Antinotstandskundgebung in Frankfurt gesprochen, war auf Einladung des Ausschusses für Öffentlichkeitsarbeit der EKD Diskussionsgegner des damaligen Innenministers Ernst Benda (CDU), habe in zahlreichen evangelischen und katholischen Gemeinden und sogar in der FDP-Akademie in Gummersbach referiert. Helmut Ridder kreuzte in der Zeit die Klingen mit Ernst Benda. Abendroth diskutierte mit seinem Widersacher von der SPD Gerhard Jahn. Die weit um sich greifende Stimmung in der Bevölkerung, überhaupt die wachsende Aufmerksamkeit für das eher im Schatten liegende Thema hatten greifbare politische Konsequenzen. Ich denke an die beiden eindrucksvollen Reden des sozialdemokratischen Ministerpräsidenten von Hessen, Georg August Zinn, im Bundesrat.

Die Pläne der Regierung lehnte er ab, »weil die vorgesehene Notstandsregelung nach unserer Auffassung unabänderliche Verfassungsgrundsätze verletzt, weil sie zum anderen zur Beseitigung der freiheitlichen demokratischen Staatsordnung mißbraucht werden könnte«. Und später noch schärfer: »So laufen die Entwürfe darauf hinaus, die Legislativgewalt für weite und wesentliche Bereiche der Gesetzgebung von den gesetzgebenden Körperschaften auf die Exekutivgewalt zu verlagern. Das widerspricht den Grundsätzen der Gewaltenteilung und verletzt das Rechtsstaatsprinzip. Was hier angestrebt wird, sind nach Auffassung der hessischen Landesregierung Ermächtigungsgesetze, für die in einer rechtsstaatlichen Demokratie wie der Bundesrepublik kein Raum vorhanden sein sollte.«

Verteidigung der Demokratie

Klar ablehnende Stellungnahmen des Stuttgarter Oberbürgermeisters Arnulf Klett als Präsident des Deutschen Städtetags, der kirchlichen Bruderschaften, des Deutschen Presserats, des Akademischen Senats der Universität Frankfurt schlossen sich an. Ebenso der Bundeskongreß des DGB und ordentliche Gewerkschaftstage der IG Metall, Druck und Papier, Holz, Chemie, Post und ÖTV, deren Vorsitzender Adolph Kummernuß zu Wort kommen soll: »Der vierte ordentliche Gewerkschaftstag der ÖTV hat 1961 in Berlin ein Notstandsgesetz abgelehnt, weil es die freiheitlich-demokratische Grundordnung bedroht und weil die Bestimmungen des Grundgesetzes und die Gesetzgebung ausreichen, um Notständen zu begegnen. Demokratische Grundrechte und Freiheiten kann man nicht dadurch sichern, daß man sie einschränkt oder abbaut. Ein Notstandsgesetz würde genau das herbeiführen, was es zu verhindern vorgibt. Es gibt keine vertretbare Lösung politischer Probleme auf Kosten demokratischer Rechte und Freiheiten. Für ihre Festigung gilt es vielmehr einzutreten. Nicht mit Worten und feierlichen Versprechungen, sondern durch die Tat. Der Verzicht auf ein Notstandsgesetz oder dessen Verhinderung wäre eine Tat.«

Die Notstandsregelungen sind eine umfassende Ermächtigung der Regierung, ja letztlich des Bundeskanzlers zur Suspendierung der Grundrechte: Inhaftierung ohne richterliche Haftprüfung, Aufhebung der Pressefreiheit, des Post- und Telefongeheimnisses, Erlaß von Notverordnungen, Stillegung der Verfassungsgerichtsbarkeit, Beschränkung der Rechtsmittel, Einberufung von Zivildienst mit Verlust des Streikrechts und allgemeiner Gehorsamspflicht, Zuweisung von Aufenthaltsorten – all dies eben im beliebigen Ermessen der Bundesregierung (ausführliche Kommentierung und weitere Inhalte der Notstandsgesetze: Holz/Neuhöffer, »Griff nach der Diktatur«, Köln 1965). Viele dieser Grundrechtsverletzungen sind inzwischen unter Anwendung neuer technischer Möglichkeiten stillschweigend in die Tat umgesetzt worden.

Es war mehr als ein Häuflein aus Studentenbewegung und Linksintellektuellen, es war die halbe Nation, die von einem Impuls zur Verteidigung der Demokratie ergriffen war. Wer in dieser Bewegung tätig mitgewirkt hat, erinnert sich der aufbauenden Kraft, die von ihr ausging. Die Universitätsinstitute, in denen ja noch ein ganz anders gerichteter Kampf um die Bildungsreform geführt wurde, waren nur ein kleiner Teil davon. Man sollte auch Studentenbewegung und Antinotstandsbewegung nicht zusammenwerfen; sie berührten sich, aber sie waren nicht dasselbe. Es war immer ein Kummer des personenidentischen linken Flügels beider Bewegungen, das sie nicht zu einer Kampfeinheit verschmolzen.

Insofern ist auch das Szenario der Protagonisten des Antinotstands bei Hawel zu schmal. Am Anfang standen, zunächst noch ziemlich allein und unverstanden, als einer der Unermüdlichsten der Gießener Jurist Helmut Ridder, der Chefredakteur der Blätter für deutsche und internationale Politik, Paul Neuhöffer, Wolfgang Abendroth, Jürgen Seifert, der Bremer Rechtsanwalt Heinrich Hannover, Präses Wilms von der evangelischen Kirche Rheinland. Seiferts Buch »Gefahr im Verzug« und das von Neuhöffer und mir gemeinsam verfaßte »Griff nach der Diktatur« mit dem sich sogar Minister Benda polemisch auseinandersetzen mußte, wurden sozusagen zu Handbüchern der Bewegung, deren Aussagen durch zahllose Analysen, vor allem in den Blättern untermauert wurden. Führende Gewerkschafter wie Georg Benz (Metall) und Werner Vitt (Chemie) stellten sich mit an die Spitze des Kampfes und sorgten auch dafür, daß die Gewerkschaftspresse ihm gebührend Raum gab. Unabhängige Publizisten setzten sich ein, ich nenne nur Namen wie Robert Jungk, Gösta von Uexküll, Harry Pross, den Chefredakteur von Radio Bremen.

Krasser Einschnitt

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17. März 2008: Der SPD-Vorsitzende Kurt Beck betrachtet eine Übung in der Landespolizeischule Eutin
Bundesinnenminister Benda konnte damals nur davon träumen, die parlamentarische Kontrolle auszuschalten: »Eine Lagebeurteilung durch das deutsche Parlament, das vielleicht den Gefahrenzustand noch nicht für allzu schwerwiegend hält, könnte durch die tatsächliche Entwicklung überholt sein. (...) Die Vorstellung, daß ein Gefahrenzustand nur insoweit besteht, als das deutsche Parlament dies erkennt oder anerkennt, widerspricht der Wirklichkeit« (Ernst Benda, »Die Notstandsverfassung«, München 1966). Die demokratische Öffentlichkeit sollte schon gar nicht mehr beteiligt sein, denn die Zeit reiche nicht, »ihre Meinung anzuhören, noch kann eine breite öffentliche Diskussion geduldet werden, an der als Zuhörer auch der Gegner beteiligt ist« (ebd. S.8). Das hat Herr Schäuble längst erreicht, und die SPD hat dabei fleißig mitgeholfen. Einer der hervorragendsten Köpfe der Rechtswissenschaft in der BRD, Helmut Ridder, resümierte schon nach der Verabschiedung der sogenannten Einfachen Notstandsgesetze und vor der Verfassungsänderung 1968, »daß sämtliche Ermächtigungen der Sicherstellungsgesetze gegen Art. 80 GG verstoßen. (...) Man muß die ganze Notstandsplanung im großen Zusammenhang der in Gang befindlichen ›legalen‹ stillen Auflösung der grundgesetzlichen Demokratie sehen, sie stellt nur eine, allerdings besonders einschneidende Phase des Niedergangs dar« (Helmut Ridder, »Notstand 66«, Köln 1966, S.12 und 42).

Keine Generalvollmacht

Hans Jürgen Krahl, gewiß am linken radikalen Rand der Studentenbewegung stehend, war nicht ganz so allein und »überzogen«, wie Hawel meint, als er das Widerstandsrecht gegen die Notstandsgesetze reklamierte. Auch der Historiker Graf Schenk von Stauffenberg, wahrlich kein Linker, hat sich in diesem Sinne geäußert. Und sicher wäre nicht erst die Anwendung des verfassungswidrigen Notstandsrechts Grund zum Widerstand, sondern eben schon die Verfassung brechende Einführung dieser »gesetzlichen Grundlage«. Das ist auch der Sinn einer Demarche von Wissenschaftlern, unter ihnen der Physiknobelpreisträger Max Born, der Politologe Kurt Bracher, die Juristen Maihofer und Ridder und der Völkerrechtler Harold Rasch, damals Vorstandsmitglied der Commerzbank, in der es heißt: »Durch die Notstandsgesetze wären wir ständig von einer Nebenverfassung bedroht, die die rechtstaatliche und freiheitliche Grundordnung unseres Staatswesens zum zweiten Mal in diesem Jahrhundert auf ›legale‹ Weise aufheben würde. (...) Das Notstands-Verfassungsgesetz und die bisher bekannt gewordenen zehn einfachen Notstandsgesetze ermöglichen der jeweiligen Regierung faktisch jederzeit die autoritäre Umgestaltung unseres politischen, wirtschaftlichen und sozialen Lebens. Sie würden der Regierung praktisch eine Generalvollmacht in die Hand geben, wann immer sie wollte, das Leben jedes einzelnen in den Dienst einer schranken- und lückenlosen Militarisierung zu stellen«.

Dies war ein »Appell an alle Vorstände und Fraktionen der Parteien« vor allem aber natürlich an die führende Oppositionspartei, die SPD, die die Stärke hatte, Verfassungsänderungen im Bundestag zu verhindern. Daß sie sich schließlich auf bedeutungslose und die Substanz des Notstandsrechts nicht beeinträchtigende Kompromisse einließ und damit die Verabschiedung möglich macht, war eine Niederlage der Demokratie. Ich möchte sie mit der Zustimmung zu den Kriegskrediten 1914 vergleichen. Vielleicht noch schlimmer. Denn 1968 konnte sich niemand die Illusion einer nationalen Gefahr vorspiegeln. Es war einfach die Kapitulation vor der Macht des großen Kapitals, das »seinen« Staat unter weitere Kontrolle bringen wollte. Die »kleine Minderheit, die an den Hebeln des Herrschafts- und Manipulations-Apparats sitzt« hatte immerhin soviel Furcht vor der sich massenhaft sammelnden Öffentlichkeit, daß sie die Fassung des Notstandsverfassungsgesetzes erst einen Tag vor der zweiten Lesung im Bundestag veröffentlichte, »also zu einer Zeit, da sich eine öffentliche Kritik überhaupt nicht mehr entfalten und auf die zur Abstimmung gerufenen Abgeordneten auswirken konnte« (Heinrich Hannover).

»Formierte Gesellschaft«

Man darf das seit Anfang der 60er Jahre vorbereitete Notstandsrecht nicht abgelöst von der gesellschaftspolitischen Konzeption des deutschen Kapitals betrachten. Es war die Zeit, als Ludwig Erhard die Nachkriegsphase des Wiederaufbaus der deutschen Wirtschaft in die Erneuerung des deutschen Imperialismus, zunächst als Juniorpartner der USA, überzuleiten begann. Dafür mußten die antifaschistisch-demokratischen Elemente des Grundgesetzes ausgehebelt werden. Auf dem CDU-Parteitag 1965 hat Erhard diese Strategie als Plan einer »formierten Gesellschaft« vorgestellt, den der Historiker Reinhard Opitz damals eingehend analysiert hat: »Der Plan ist umfassend durchdacht und auf Langfristigkeit angelegt. Es geht aus ihm hervor, daß es der CDU und den mit ihr verbundenen Industrie- und Bankkreisen (diese Liaison tritt vollends ans Licht) unverändert um den europäischen Osten geht, also um eine Veränderung des mitteleuropäischen Status quo derart, daß am Ende ein der industriellen Großmacht Gesamtdeutschland zugeordneter osteuropäischer Staatengürtel entstünde.«

Dazu forderte Erhard »eine Reform der deutschen Demokratie zum Zwecke der inneren Geschlossenheit unseres Staatswesens und einer hohen wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit«. (CDU-Parteitag 1965) Opitz zog daraus die Folgerungen: »Diese Reform der deutschen Demokratie soll eingeleitet werden durch die Verabschiedung der Notstandsverfassung (...) das Formierungsprogramm stellt klar, daß die geplanten Eingriffe ins Grundgesetz nicht etwa, wie es noch zu Beginn der Notstandsdiskussion vorgegeben wurde, im Interesse des wirksameren Schutzes der Demokratie vorgenommen werden soll (...) den Industriekonzernen ist es nicht um den Schutz der Demokratie, es ist ihnen im Gegenteil um die Absicherung ihrer Interessen gerade gegenüber der Demokratie zu tun«. Von vornherein war es die Absicht, die SPD in diese der innenpolitischen Absicherung des deutschen Imperialismus dienende Strategie einzubinden. Das ist seit der »großen Koalition« auch gelungen.

Ganz abwegig ist es, von der Zeit nach 1968 mit einem Ausdruck von Habermas als »Fundamentalliberalisierung« zu sprechen. Was geschah denn nach 1968? Die verfassungswidrigen Berufsverbote, die standhaften Linken eine Generation lang die Lebenserwartungen zerstörten; die Ausdehnung der Macht der Geheimdienste und ihrer illegalen Tätigkeit; die alljährliche Erhöhung des Militäretats; Stammheim; die fortschreitende Einschränkung gewerkschaftlicher Rechte; in den Universitäten zwar die Beschränkung der Macht der Ordinarien, aber zugunsten der Macht der Kultusbürokratie; der Abbau kritischer Potenzen in den Medien. Dies sind nur einige Beispiele. Ich weiß, wovon ich rede, ich habe das alles miterlebt. Zeitzeugenschaft nicht wahrzunehmen ist Verzicht auf historisches Rohmaterial. Stattdessen werden dann ideologische Konstruktionen gebastelt.

Notstand auf Probe

Allgemein: stetig vollzieht sich der Übergang zum Neoliberalismus, der mit den Idealen der Liberalität genausowenig zu tun hat wie eine »formierte Gesellschaft«. Die herrschende Klasse weiß, wohin sie der Weg führen soll und wen sie dafür in Dienst nehmen muß.

Es heißt doch, auf eine Politphraseologie hereinzufallen, wenn man das Wort »mehr Demokratie wagen« als Programm ernst nimmt. Es zählt nicht, was einer sagt, sondern was er tut. Willy Brandt, ein Kanzler der Demokratie – das ist eine Legende. Als Frontstadt-Bürgermeister Berlins und als Kanzler der neuen Außenpolitik Bonns hat er dasselbe getan: am Wiedererstarken des deutschen Großkapitals zur führenden imperialistischen Kraft Europas mitzuwirken. Seine sozialdemokratischen Nachfolger, Helmut Schmidt und Gerhard Schröder, beide aus dem SDS kommend (!), haben diese Linie noch offenkundiger fortgesetzt. Das ist eine Kontinuität seit Adenauer. In sie gehören, als Glied und Mittel, die Notstandsgesetze, die zum Gebrauch im Grundgesetz bereit gelegt wurden. Ich gebe Hawel recht: Die »Notstandsgesetze können sich nach wie vor ganz im Sinne des Zeitzündereffektes als ›Ermächtigungsgesetze‹ gleichsam als verfassungsrechtliches Gründungsdokument eines autoritären Staates erweisen«. Aber es gibt nicht – wie er meint – eine »rückläufige Tendenz« gegenüber einer BRD, die »sich politisch und kulturell liberalisierte«, sondern nur eine kontinuierliche schleichende Destruktion des Grundgesetzes von 1949. Anläßlich von Verfassungsänderungen hat das in vielen Aufsätzen Peter Römer, der letzte Erbe des Verfassungsrechtlers Wolfgang Abendroth, thematisiert.

Die Schily und Schäuble modernisieren das Instrumentarium, das 1968 im Arsenal gespeichert wurde. Sie modernisieren es nicht nur, sie erproben auch schon in Teilen seine Anwendung. Zwar schafft das schon Unruhe in der Bevölkerung, aber noch keinen spürbaren öffentlichen Protest. Darum ist es wichtig, allen jenen, die die Demokratie erhalten wollen, in Erinnerung zu rufen, daß es vor 40 Jahren ein massenhaftes und organisiertes Nein zur autoritären Selbstermächtigung des Staates im Dienste des Kapitals gab; und daß dieses Nein nicht hätte erfolglos sein müssen, wäre es durchgehalten worden. Die, die als erste Nein gerufen haben, die Ridder, Abendroth und ihre Mitstreiter, verdienen dankbare Erinnerung.


Literatur zum Thema:
– Jürgen Seifert, Gefahr im Verzuge, Frankfurt/M. 1965;
– Hans Heinz Holz und Paul Neuhöffeer, Griff nach der Diktatur, Köln 1965;
– Helmut Ridder, Notstand 66, Köln 1966;
– Jahrgänge 1962–68 der Blätter für deutsche internationale Politik.


 
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