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NEUES THEMA11.06.2018, 15:10 Uhr
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arktika

• "Radikalenerlaß" 2.0 Alter Wein in neuen Schläuchen schmeckt, wenn er vorher schon ungenießbar war, auch in neuem Outfit nicht besser.
Zusätzlich zu den neuen Bullengesetzen und den übrigen Nettigkeiten, soll es - was ja nur konsequent ist - auch eine Neuauflage des guten alten "Radikalenerlasses" geben: Diesmal turnt Hessen vor.

Dazu ein Text der Roten Hilfe

Innenministerien beraten über neuen Radikalenerlass - Rote Hilfe kündigt Widerstand an

Der 45. Jahrestag des Radikalenerlasses ist gerade vorbei, da startet das hessische Justizministerium eine Neuauflage dieses Repressionsinstrumentes aus dem Kalten Krieg. Hessens Justizministerin Eva Kühne-Hörmann (CDU) kündigte an, ein entsprechendes Papier auf der Justizministerkonferenz einbringen, die am kommenden Mittwoch in Eisenach parallel zur Innenministerkonferenz stattfindet.

Die „neue“ alte Bestimmung soll – zunächst nur für Richter*innen, perspektivisch aber für alle Beamt*innen – eine sogenannte Regelanfrage beim Inlandsgeheimdienst, dem sogenannten „Verfassungsschutz“, und eine geheimdienstliche Überprüfung aller Bewerber*innen beinhalten. Zur Begründung fügte die Justizministerin der schwarz-grünen hessischen Landesregierung lediglich allgemeine Warnungen vor einem angeblichen Anwachsen von „Links- und Rechtsextremismus sowie islamistischem Terror“ an.

Dass der Inlandsgeheimdienst den Öffentlichen Dienst nicht vor Rechten beschützen wird, weiß Kühne Hörmann nur zu gut: Sie selbst war mit ihrem Amt daran beteiligt, die Verstrickungen des „Verfassungsschutz“-Beamten Temme in die Mordserie des NSU zu vertuschen. Dass Islamisten in der BRD massenhaft Richterämter besetzen ist erkennbar absurd. Der Vorstoß richtet sich wieder einmal eindeutig gegen die linke Opposition.

Die hessische Justizministerin weiß nur zu gut, wozu der Radikalenerlass von 1972 führte: Mindestens 11.000 "Berufsverbote" im Öffentlichen Dienst sowie 2.200 Disziplinarverfahren gegen mutmaßliche „Verfassungsfeinde“. Mindestens 1.250 Bewerbungen wurden abgelehnt und 265 Angestellte entlassen. Vor allem aber verbreitete der Radikalenerlass ein Klima der Einschüchterung, des Duckmäusertums und der Angst, das bis heute fortwirkt.

Ausgerechnet jetzt, da Bundesländer wie Niedersachsen und Bremen mit der Aufarbeitung dieses BRD-Unrechts beginnen, blockieren die grün regierten Länder Hessen und Baden-Württemberg diese Aufarbeitung nicht nur, sondern arbeiten an einer Neuauflage der grundrechtswidrigen Verfolgungsmaßnahme.

Die Rote Hilfe wird auch weiter juristisch und politisch aktiv Widerstand leisten gegen Geheimdienststaat und Berufsverbote. Sie wird weiterhin alle unterstützen, die wegen ihres emanzipatorischen Engagements verfolgt, überwacht und mit Berufsverbot bedroht werden.

Wir fordern die längst überfällige Rehabilitierung und Entschädigung der Betroffenen des Radikalenerlasses. Der antidemokratische Geheimdienst „Verfassungsschutz“ muss endlich abgeschafft werden.

Heiko Lange für den Bundesvorstand Rote Hilfe e.V.

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Nicht, daß die zwischenzeitige "Abschaffung" des Gesinnungsparagrafen nicht sowieso immer mal wieder und mehr oder weniger dreist von Staatsseite ignoriert worden wäre, aber bei zu großer Offensichtlichkeit des widerrechtlichen Vorgehens durch Staatsschutz und Behörden konnte es durchaus auch mal juristische Erfolge für die Betroffenen geben. Diese Lücke soll jetzt offenbar geschlossen werden.
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