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•NEUES THEMA25.03.2018, 14:08 Uhr
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Jaimee | ||
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• Carles Puigdemont in Deutschland verhaftet
Der frühere katalanische Präsident Carles Puigdemont ist in Deutschland in Gewahrsam genommen worden. Das berichten die Nachrichtenagenturen Reuters, AFP und die Zeitung "El PaÃs" unter Berufung auf dessen Anwalt.
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•NEUER BEITRAG25.03.2018, 16:32 Uhr
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arktika | |
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(Veröffentlicht: 25. März 2018)
Deutsche Polizei inhaftiert Puigdemont
Die deutsche Polizei hat am Sonntag den von Madrid abgesetzten katalanischen Ministerpräsidenten Carlos Puigdemont festgenommen. Das bestätigte sein Rechtsanwalt.
Puigdemont hatte sich an Freitag in Finnland aufgehalten, als die spanische Justiz den gegen ihn verhängten internationalen Haftbefehl wieder in Kraft setzte. Daraufhin entschied sich der Politiker nach Angaben seines Rechtsanwalts, nicht mit dem Flugzeug, sondern auf dem Landweg nach Belgien zurückzukehren.
Beim Grenzübertritt von Dänemark nach Deutschland wurde er dann offenbar festgesetzt, hieß es in katalanischen Medien.
Puigdemont hatte sich im Oktober vor der drohenden Verhaftung durch Spanien abgesetzt und hielt sich seither in Brüssel auf.
In Berlin und anderen Städten kam es am Sonntag zu spontanen Protesten. Diese richteten sich auch gegen die am Freitag erfolgte Inhaftierung weiterer katalanischer Politiker durch die spanische Justiz.
•NEUER BEITRAG25.03.2018, 16:49 Uhr
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FPeregrin | |
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•NEUER BEITRAG26.03.2018, 00:44 Uhr
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retmarut | |
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2. Ist schon mehr bekannt? Wenn es Solidaritätsaktionen hier in Deutschland geben soll, dann müssen die recht schnell anlaufen. Auslieferungsverfahren innerhalb der EU können recht schnell vonstatten gehen.
•NEUER BEITRAG26.03.2018, 15:58 Uhr
EDIT: arktika
26.03.2018, 16:02 Uhr
26.03.2018, 16:02 Uhr
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arktika | |
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Das einzige, was ich noch - eben gerade gelesen - mitbekommen habe, ist daß Andrej Hunko von der PDL in einer Pressemitteilung sagt:
" Puigdemont wurde auf Grundlage des EU-Haftbefehls festgenommen, weil er in Spanien wegen ‚Rebellion‘ angeklagt ist. Rebellion ist jedoch kein europäischer Straftatbestand und gehört nicht zu den 32 Delikten, nach denen auf Grundlage des EU-Haftbefehls ausgeliefert werden muss. Spanien ist der einzige EU-Staat, der diesen vordemokratischen Straftatbestand hat."
Fragt sich also, wie die BRD weiter vorgeht. Allzu Rechtsstaatliches erwarte ich aber nicht.
Die Erklärung von Hunko findet sich unter Link ...jetzt anmelden! oder auch auf RedGlobe Link ...jetzt anmelden!
unter dem Titel Festnahme von Puigdemont in Deutschland ist eine Schande .
•NEUER BEITRAG26.03.2018, 18:41 Uhr
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retmarut | |
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Wie der juristische Ablauf vonstatten geht, weiß ich selber, ist ja nicht der erste Fall, wo Spanien (oder die Türkei) Politik mit internationalen Haftbefehlen betreibt.
Wie das OLG entscheidet, bleibt abzuwarten. Der Generalstaatsanwaltschaft wird es sicher am liebsten sein, wenn das OLG sich für eine Nichtumsetzung des spanischen Haftbefehls ausspräche, dann muss sie selbst keine - in jedem Fall unangenehme - Entscheidung treffen und kann sich auf die "Unabhängigkeit der deutschen Justiz" berufen. ;)
Die ganze Polizeiaktion in Grenznähe - sicher nicht ohne Druck von den spanischen Geheimdienstlern, die Puigdemont von Finnland quer durch Schweden und Dänemark im PKW verfolgt und die Bundespolizei (bzw. höhere Ebenen) informiert haben - war schon ziemlich dämlich, da haben einige sicher aus Frust die Hände überm Kopf zusammengeschlagen, als sie davon erfahren haben.
•NEUER BEITRAG27.03.2018, 20:06 Uhr
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FPeregrin | |
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•NEUER BEITRAG02.04.2018, 20:45 Uhr
EDIT: FPeregrin
02.04.2018, 21:28 Uhr
02.04.2018, 21:28 Uhr
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FPeregrin | |
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Hunderte solidarisieren sich in Berlin mit Katalonien
Rund 500 Menschen haben am Ostersonntag in Berlin an einer Demonstration gegen die Inhaftierung und drohende Auslieferung des katalanischen Ministerpräsidenten Carles Puigdemont teilgenommen. Der Zug, zu dem unter anderem die Katalanische Nationalversammlung, die Komitees zur Verteidigung der Republik und die Auslandsorganisation der CUP aufgerufen hatten, führte vom Brandenburger Tor zum Sitz des Bundesjustizministeriums.
Dort sangen die Teilnehmer gemeinsam die katalanische Hymne Els Segadors. Auf dem Weg dorthin lief weniger traditionelle Musik. Die Demonstration trotzte mit lauter Punkmusik katalanischer und spanischer Gruppen dem kalten Wetter.
Puigdemont ist in Neumünster inhaftiert. Grundlage dafür ist ein europäischer Haftbefehl der spanischen Justiz, die ihm Rebellion und Veruntreuung öffentlicher Gelder vorwirft.
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•NEUER BEITRAG03.04.2018, 13:45 Uhr
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arktika | |
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Der ganze Text auf RedGlobe am 3. April unter
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•NEUER BEITRAG03.04.2018, 23:35 Uhr
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arktika | |
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Zu viel mehr scheinen die Büttel der BRD-Bourgeoisie, hier in Form der Generalstaatsanwaltschaft Schleswig-Holsteins, im Fall Puigdemonts nicht in der Lage zu sein, aber dafür reicht es. Wie die jW in der morgigen Ausgabe berichtet, hat diese Generalstaatsanwaltschaft beantragt, Puigdemont auf der Grundlage des von den spanischen Behörden ausgestellten Haftbefehls in Auslieferungshaft zu nehmen. Sie macht sich die Anklage der spanischen Justiz zu eigen, die Puigdemont wegen »Rebellion« verurteilen will. Der katalanische Regierungschef habe sich der »Durchführung eines verfassungswidrigen Referendums trotz zu erwartender gewaltsamer Ausschreitungen« schuldig gemacht, zitieren die deutschen Juristen in einer Pressemitteilung vom Dienstag die spanischen Vorwürfe. Das entspreche dem deutschen»Hochverrat«.
Ob dies so geschieht, darüber wird - vermutlich in den nächsten Tagen - das OLG Schleswig-Holstein entscheiden.
Auf jeden Fall hält die dt. Bourgeoisie sich so weiterhin alle Kungel- und Handlungsoptionen offen. Ähnliches Vorgehen (wenn es i. d. R. auch nicht um Auslieferungen ging) konnte man ja z. B. auch in den 90ern in Sachen IRA-Gefangene in der BRD sehen.
Der jW-Artikel Im Dienste Madrids am 04.04. unter
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Für den kommenden Sonnabend rufen katalanische und Antifagruppen zu einer Demonstration in Neumünster auf. Treffpunkt ist um 13.30 Uhr am Bahnhofsvorplatz.
•NEUER BEITRAG03.04.2018, 23:42 Uhr
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arktika | |
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•NEUER BEITRAG04.04.2018, 11:39 Uhr
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Erika | ||
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•NEUER BEITRAG04.04.2018, 15:50 Uhr
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retmarut | |
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Warten wir mal ab, ob das OLG der Generalstaatsanwaltschaft in ihrer Auslegung folgen mag.
•NEUER BEITRAG04.04.2018, 22:43 Uhr
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FPeregrin | |
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•NEUER BEITRAG05.04.2018, 23:27 Uhr
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FPeregrin | |
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Puigdemont kommt frei!
Der frühere katalanische Ministerpräsident Carles Puigdemont kommt unter Auflagen auf freien Fuß. Zwar erließ das Oberlandesgericht Schleswig-Holstein am Donnerstagabend einen Auslieferungshaftbefehl gegen den Politiker, setzte dessen Vollzug jedoch aus. Die Richter erklärten, dass der von der spanischen Justiz erhobene Vorwurf der »Rebellion« »von vornherein unzulässig« sei, weil das Moment der Gewalt fehle. So komme nur noch eine Auslieferung wegen der Anklage der Veruntreuung in Frage. Dieser Vorwurf sei jedoch nicht ausreichend, um eine weitere Inhaftierung Puigdemonts zu rechtfertigen.
Wir dokumentieren nachstehend die Pressemitteilung des Oberlandesgerichts:
Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht erlässt Auslieferungshaftbefehl gegen Carles Puigdemont wegen Veruntreuung und setzt den Vollzug des Auslieferungshaftbefehls aus.
Der I. Strafsenat des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts hat heute auf Antrag des Generalstaatsanwalts gegen Carles Puigdemont Auslieferungshaft und gleichzeitig Haftverschonung unter Auflagen angeordnet.
Der I. Strafsenat ist der Auffassung, dass sich hinsichtlich des Vorwurfs der „Rebellion“ die Auslieferung als von vornherein unzulässig erweist.
Etwas anderes gelte für den Vorwurf der „Korruption“ in Form der Untreue. Insoweit erweise sich die Auslieferung nicht als von vornherein unzulässig.
Anhaltspunkte dafür, dass Carles Puigdemont der Gefahr politischer Verfolgung im Sinne des § 6 Abs. 2 IRG ausgesetzt sein könnte, sind – so der Senat – nicht ersichtlich.
Zu den Auflagen der Haftverschonung gehört unter anderem die Zahlung einer Sicherheit in Höhe von 75.000 €.
Zur Begründung heißt es u.a.:
Eine Auslieferung des Verfolgten wegen des Straftatbestands der Rebellion gemäß Art. 472 Abs. 5 und 7 des spanischen Strafgesetzbuches komme aus Rechtsgründen nicht in Betracht. Das dem Verfolgten zur Last gelegte Verhalten wäre in der Bundesrepublik Deutschland nach hier geltendem Recht nicht strafbar. Der in Betracht kommende Straftatbestand des Hochverrats sei nicht erfüllt, weil es an dem Merkmal der „Gewalt“ fehle. Nach den vom Bundesgerichtshof in einem vergleichbaren Fall aufgestellten Grundsätzen reiche es für die Verwirklichung des Gewaltbegriffs nicht aus, dass ein Täter Gewalt androht oder anwendet, um ein Verfassungsorgan zu einem erstrebten Handeln zu veranlassen. Erforderlich sei vielmehr, dass von der gegenüber Dritten ausgeübten Gewalt ein derartiger Druck auf das Verfassungsorgan ausgehe, der geeignet ist, den entgegenstehenden Willen des Verfassungsorgans zu beugen. Das sei hier nicht der Fall. Zwar seien dem Verfolgten als Initiator und Verfechter der Umsetzung des Referendums die am Wahltag stattgefundenen Gewalttätigkeiten zuzurechnen. Diese seien nach Art, Umfang und Wirkung jedoch nicht geeignet gewesen, die Regierung derart unter Druck zu setzen, dass sie sich „zur Kapitulation vor der Forderung der Gewalttäter“ gezwungen gesehen hätte.
Eine Auslieferung wegen des Vorwurfs der Veruntreuung öffentlicher Gelder gemäß Art. 432, 252 des spanischen Strafgesetzbuches erscheine demgegenüber jedenfalls nicht von vornherein unzulässig. Insoweit seien noch weitere tatsächliche Umstände zu klären und weitere Informationen einzuholen.
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technischer Jahresrückblick 2022
arktika
• 01.01.2023
USA: Schuldenobergrenze erreicht, bald pleite?

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Danke an die AG Technik für die interessante Zusammenstellung.
...wir wollen, dass das so weiter geht und noch viel mehr wi...mehr


Im 'Online extra' der jW vom 19.Jan. findet sich die Info, daß die USA ihre "Schuldenobergrenze" erreicht hätten, demnach a...mehr
arktika
• 20.01.2023