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Netzwerkdurchsetzungsgesetz
  [1 file] begonnen von secarts am 29.06.2017  | 1 Antwort
NEUES THEMA29.06.2017, 15:54 Uhr
Nutzer / in
secarts

• Netzwerkdurchsetzungsgesetz Da die Frage hier schon mal auftauchte und ich mir den Gesetzesentwurf gerade angesehen habe: Nein, Heiko Maas' "Netzwerkdurchsetzungsgesetz", das morgen dem Bundestag vorliegt, würde nicht für secarts.org gelten, zumindest nicht in der derzeitigen Entwurfsfassung:

Wegen des Schwellenwertes in § 1 Absatz 2 (zwei Millionen Nutzerinnen und Nutzer im Inland) werden höchstens zehn soziale Netzwerke berichtspflichtig werden. Der gesamte Erfüllungsaufwand für die Berichtspflicht ist daher auf 2 Millionen Euro jährlich zu schätzen.

Wäre das anders (und das kann ja immer noch bzw. auch zukünftig kommen), müssten wir in Zukunft Klarnamenspflicht einführen etc., also: Die BRD juristisch (geringes Problem, mit einer .org-Domain) und physisch (hardwareseitig) verlassen. Oder halt Revolution machen.
• PDF-Datei 335,8 KB
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NEUER BEITRAG29.06.2017, 16:15 Uhr
Nutzer / in
GAST
Netzwerkdurchsetzungsgesetz
Ich gehöre zu denen die prinzipiell das Ausland bevorzugen

• Hier gibt's was extra: mehr Debatten aus den www.secarts.org-Foren
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