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NEUZur Festnahme von Daniela Klette et al.
  [2 pics,2 files] begonnen von FPeregrin am 27.02.2024  | 23 Antworten
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NEUER BEITRAG18.03.2024, 10:27 Uhr
EDIT: arktika
18.03.2024, 10:28 Uhr
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arktika

Solidarität mit Daniela Klette Wie die jW am 18 März schreibt:

Ex-RAF-Mitglied: Protest in Vechta

Vechta. Am Sonntag sind rund 50 Menschen dem Aufruf zu einer Solidaritätsdemonstration für die im Frauengefängnis Vechta inhaftierte Daniela Klette gefolgt, der Mitgliedschaft in der Roten Armee Fraktion (RAF), mehrere Anschläge und Beschaffungskriminalität vorgeworfen werden. Teilnehmer der Veranstaltung beschrieben das Polizeiaufgebot gegenüber jW als »einschüchternd«. Die örtliche CDU hatte zu einer Gegendemonstration aufgerufen. An der Veranstaltung unter dem Motto »Nein zu Terror! Nein zu Gewalt! Keine Solidarität für Täter« beteiligten sich laut Polizei circa 135 Menschen. Am 9. März hatten sich in Berlin rund 600 Menschen an einer Demonstration für untergetauchte und inhaftierte RAF-Mitglieder beteiligt.
(dpa/jW)
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50 Personen (vermutlich i. d. Mehrheit GenossInnen) ... Das ist nicht gerade viel. Liegt vielleicht (hoffentlich!) an der kurzen bzw. gar nicht stattgefunden habenden Mobilisierung, kann aber auch daran liegen, daß viele damalige GenossInnen heute keine mehr sind und auch nicht mehr damit in Verbindung gebracht werden wollen. Schließlich haben die meisten ihre Pöstchen u. Jobs gefunden und "RAF-Nähe" macht sich da gar nicht gut. Der Staatsterror von einst dürfte von den meisten noch nicht vergessen sein und ist bekanntlich jederzeit wieder aufruf- und herbeifürbar.
Aber vielleicht ist es ja wirklich die schlechte Mobilisierung bzw. auch nur Bekanntmachung?!
NEUER BEITRAG20.03.2024, 21:44 Uhr
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FPeregrin

... und es geht auch gleich weiter in der bekannten Art des "freiesten Staats, den es j auf deutschem Boden gab" - jW gestern:

Kaltgestellt nach Demoanmeldung

Betriebsrätin in Bremer Krankenhaus freigestellt nach Solidaritätskundgebung für Daniela Klette

Von Annuschka Eckhardt

So schnell kann’s gehen: Vom Grundrecht Gebrauch gemacht und schon vom Dienst am Patienten freigestellt. Die Hysterie um die Festnahme des mutmaßlichen ehemaligen RAF-Mitglieds Daniela Klette und die Fahndung nach ihren mutmaßlichen Komplizen Ernst-Volker Staub und Burkhard Garweg nimmt immer groteskere Züge an.

Die bis Freitag morgen freigestellte Betriebsrätin und Krankenpflegerin Ariane Müller hatte die Solidaritätskundgebung vor dem Frauengefängnis in Vechta, in dem Daniela Klette zur Zeit einsitzt, angemeldet, die am Sonntag nachmittag anlässlich des Tages der politischen Gefangenen, stattgefunden hatte. Um die 50 Personen waren zur friedlich verlaufenden Kundgebung erschienen, dazu viele Pressevertreter: »Die Medien stürzten sich regelrecht auf mich. Ich konnte kaum aus dem Auto steigen, als sie wie ein wild gewordener Bienenschwarm auf mich zuliefen. Sie waren regelrecht enttäuscht, als ich sagte, ich gebe heute keine Statements ab«, sagte Müller gegenüber junge Welt. Unweit des Kundgebungsortes hatte die CDU Vechta zu einer Gegendemonstration aufgerufen, zu der ungefähr 80 Personen erschienen.

Schon vergangenen Freitag – vor dem Termin der Kundgebung – bekam Müller Maßregelungen zu spüren. In einer sehr kurzfristig anberaumten Sondersitzung wurde sie »mit sofortiger Wirkung aus ihrer Freistellung für den Betriebsrat« entlassen. Diese überraschend harte Sanktion war jedoch nicht das Ende vom Lied, »dieser Schritt war eine Mitvoraussetzung dafür, dass auch die Gesundheit Nord und das Klinikum Bremen-Mitte als Arbeitgeber reagieren und die Mitarbeiterin bis zur Klärung des Falls freistellen«, gab die Geschäftsführung der Gesundheit Nord und der Betriebsrat des Klinikums Bremen-Mitte in einer Pressemitteilung am Montag bekannt.

Die Betriebsratskollegen helfen also dabei, die Beschäftigte abzusägen. »Für uns war die Entscheidung eindeutig und die Situation unzumutbar. Wir möchten dadurch auch ein Zeichen setzen, dass wir uns vom Handeln dieser Person deutlich distanzieren«, sagte Dr. Manfred Kölsch, Betriebsratsvorsitzender am Klinikum Bremen-Mitte in der Pressemitteilung. »Es ist eine regelrechte Menschenjagd, obwohl ich doch nur mein demokratisches Grundrecht – das Anmelden eine Kundgebung – wahrgenommen hab«, sagte Müller am Montag im jW-Gespräch. »Obwohl Krankenhäuser und Kliniken unter krassem Fachkräftemangel leiden, werde ich von der Arbeit am Patientenbett freigestellt«, so Müller.

»Wir distanzieren uns als Unternehmen aufs Schärfste von allen Aktivitäten, die Solidarität oder Sympathien für die RAF oder jede andere terroristische Vereinigung zeigen. Insofern prüfen wir, welche Konsequenzen wir ziehen können. Bis diese Prüfung abgeschlossen ist, haben wir die Betriebsrätin, um die es geht, zunächst freigestellt«, ließ Karen Matiszick, Leiterin der Unternehmenskommunikation der Gesundheit Nord gGmbH, am Montag gegenüber junge Welt verlauten. Verdi war zu einer Stellungnahme nicht bereit.

Diese Freistellung ist jedoch nicht rechtens, »die Anmeldung einer Kundgebung oder Versammlung ist kein Grund, jemanden nicht mehr zu beschäftigen«, so schätzte es Rechtsanwalt Benedikt Hopmann am Montag gegenüber jW ein. »Es gibt einen Anspruch auf Beschäftigung, arbeitsgeberseitige Sanktionen können nicht das Grundgesetz aushebeln. Abhängige Beschäftigte dürfen nicht, wenn sie ihre Grundrechte wahrnehmen, noch mit einer zusätzlichen Möglichkeit unter Druck gesetzt werden, die allein aus dem strukturellen Machtverhältnis im Arbeitsverhältnis herrührt«, erklärte der Jurist. »Das ist eine zusätzliche Machtressource, die das Kapital, oder in diesem Falle die Krankenhausleitung, als Repressionsmittel benutzt.«


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NEUER BEITRAG20.03.2024, 21:47 Uhr
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FPeregrin

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... und morgen:

Berufsverbot 2.0

Bremen: Krankenhausleitung und Betriebsrat sanktionieren Betriebsrätin und verhängen De-facto-Kontaktverbot zu den Beschäftigten

Von Annuschka Eckhardt

Unvermeidbar für kämpferische Betriebsräte ist der Kontakt zu den Kollegen. An einem Bremer Fall kann nun studiert werden, wie schnell Unternehmen ihre Macht über die abhängigen Beschäftigten ausnutzen, um in einem Streich deren politisches und betriebliches Engagement zu sanktionieren.

»Wie wir erfahren mussten, haben Sie am 18. März 2024 ihre Angestellte und Betriebsrätin Ariane Müller von ihrer Arbeit freigestellt. Dem Vernehmen nach verbieten Sie ihr zudem das Betreten des Klinikgeländes und den Kontakt zu Kollegen außerhalb ihrer Betriebsratstätigkeit ohne Ihre Zustimmung«, kritisierte ein Solidaritätsnetzwerk in einem Protestbrief an die Geschäftsleitung der Gesundheit Nord gGmbH des Klinikums Bremen Mitte, der am Mittwoch veröffentlicht wurde.

Die bis Freitag morgen freigestellte Betriebsrätin und Krankenpflegerin Ariane Müller hatte die Solidaritätskundgebung vor dem Frauengefängnis in Vechta, in dem Daniela Klette zur Zeit einsitzt, angemeldet, die am vergangenen Sonntag anlässlich des Tages der politischen Gefangenen stattfand. Um die 50 Personen waren zur friedlich verlaufenden Kundgebung erschienen, dazu viele Pressevertreter. Die Festnahme des mutmaßlichen ehemaligen RAF-Mitglieds Klette und die Fahndung nach ihren mutmaßlichen Komplizen Ernst-Volker Staub und Burkhard Garweg zieht unerwartete arbeitsrechtliche Repressionen nach sich.

In dem Brief der Krankenhausleitung an Ariane Müller, der junge Welt vorliegt, schreibt die Geschäftsbereichsleiterin Personal »wir haben Kenntnis von aktuellen Aktivitäten und Äußerungen bis hin zur Öffentlichkeitswirksamkeit ihrerseits erhalten, die möglicherweise Auswirkungen auf ihr Beschäftigungsverhältnis bei der Gesundheit Nord gGmbH haben«. Und weiter: Müller dürfe das Gelände nur »nach ausdrücklicher Zustimmung des Geschäftsbereichs Personal betreten« und »ohne vorherige Zustimmung auch keinen Kontakt zu unsren Beschäftigten aufnehmen«.

Das Kontaktverbot, das die Arbeit als Betriebsrätin unmöglich macht, wird schwammig mit der »Aufklärung der zugrundeliegenden Sachverhalte« begründet. Unabhängig, wie die Krankenhausleitung und der Betriebsrat zu den Inhalten der von Müller als Privatperson und in ihrer Freizeit angemeldeten Kundgebung stehen, dürften sie das Demonstrationsrecht durch Disziplinierungsmaßnahmen nicht angreifen. Aber der für solche Fälle zuständige Betriebsrat steht nicht hinter seiner Kollegin und hat die Repression mit dem Entzug der Freistellung von Betriebsrätin Müller am Freitag erst losgetreten. Müllers dienstliche E-Mail-Adresse wurde im Rahmen der Sanktionen gesperrt, so dass sie im Zuge ihrer Tätigkeit weder ankommende E-Mails lesen, noch E-Mails schreiben kann. Das Krankenhausgelände darf sie momentan nur mittwochs während der wöchentlichen Betriebsratssitzung betreten.

»Allein die Tatsache, dass jemand eine Kundgebung anmeldet, ist kein Grund, in irgendeiner Weise arbeitsrechtliche Sanktionen auszusprechen, weil das Beschäftigungsverhältnis eben ein strukturelles Machtverhältnis ist«, sagte Rechtsanwalt Benedikt Hopmann am Mittwoch gegenüber junge Welt. Es sei erkennbar, dass die Krankenhausleitung nicht wolle, dass sie mit den Beschäftigten spricht. Häufig würden diese Maßnahmen mit dem Tenor eingesetzt, dass es keine Unruhe im Betrieb geben solle. Aber diese Unruhe habe die Leitung mit ihren Disziplinierungsmaßnahmen selbst geschaffen. »Das geht einfach nicht«, so Hopmann.

»Wie ihr wisst, ist Ariane weit über das Klinikum Bremen Mitte als kämpferische Gewerkschafterin und Betriebsrätin, als Aktivistin für mehr Krankenhauspersonal bekannt. Sie hatte das Bremer Volksbegehren für mehr Personal in Krankenhäusern maßgeblich mit angestoßen und wurde als Bremer Frau des Jahres 2021 bekannt«, schrieb die Solidaritätsinitiative in dem offenen Brief an die Krankenhausleitung. »Wir befürchten, dass Ariane Müller auch stellvertretend für andere Kolleginnen und Kollegen, die sich für bessere Arbeitsbedingungen einsetzen, eingeschüchtert werden soll.«

Müller arbeitet seit 1981 im Klinikum Bremen Mitte und wurde von den Beschäftigten als Betriebsrätin gewählt: »Die Solidaritätsaktion bestärkt mich einfach. Trotz dieser Hetzkampagne sind andere Beschäftigte, Kolleginnen und Kollegen, Freunde und auch ganz fremde Leute solidarisch«, sagte Müller am Mittwoch im jW-Gespräch. »Ich weiß, ich werde nicht einknicken. Ich werde mich nicht verkaufen.«


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NEUER BEITRAG23.03.2024, 03:15 Uhr
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arktika

Zur Festnahme von Daniela Klette et al. Und weiter geht's beim Drecksgesindel BRD-Staat back to the 70th and 80th ... Isohaft ist Folter und Mord an den Gefangenen - wußten damals alle, die links waren oder sich zumindest dafür hielten. Und wurde natürlich vom Staat aus diesem Grunde gernst eingesetzt und auch für die Zukunft keinesfalls vergessen. Und nun wieder hervorgekramt ... Weiße Folter hinterläßt eben nicht so häßliche deutliche Spuren wie die eher rustikalen Methoden. (Auch Assange wird schließlich nur weißer Folter ausgesetzt, was eigentlich jedem aufzeigen sollte, wie sehr man damit in wenigen Jahren die Persönlichkeit (neben der rein physischen Gesundheit) eines Menschen zerstören kann.)

Die "UnterstützerInnen" drangsalieren bis hin zum Wegknasten, die "TerroristInnen" wegisolieren von allem Lebigen - die reale Fratze der BRD!

Am 22. März im ONLINE EXTRA der jW:

Anwalt von Daniela Klette kritisiert Haftbedingungen

Berlin/Vechta. Der Anwalt der mutmaßlichen ehemaligen RAF-Angehörigen Daniela Klette hat die Haftbedingungen für die 65jährige im Frauengefängnis in Vechta kritisiert. Klette werde fast ganztägig videoüberwacht und zudem komplett isoliert, sagte der Berliner Strafverteidiger Lukas Theune am Freitag. Seiner Mandantin seien zudem vorab von der Justiz genehmigte Bücher und Zeitungen nicht zugestellt worden. »Nichtmal einen Kugelschreiber gibt man ihr«, so Theune. »Wir werden die Haftbedingungen juristisch angreifen«, kündigte er an.

Klette war Ende Februar in Berlin festgenommen worden. Sie sitzt nun in Untersuchungshaft in in Vechta. Nach Angaben ihres Verteidigers sind die strengen Maßnahmen für sie nicht vom Untersuchungsrichter angeordnet worden. Sie seien auf Betreiben der Haftanstalt selbst erfolgt, sagte Theune.

Der Tagesspiegel schrieb, aus Justizkreisen hieß es, aus Gründen der Suizidprävention könne eine Videoüberwachung sinnvoll sein. Theune hält dies jedoch für eine vorgeschobene Behauptung: Seine Mandantin sei nicht suizidgefährdet.

Die für das Verfahren zuständige Staatsanwaltschaft Verden erklärte gegenüber der Zeitung, die Beschuldigte werden von den anderen Gefangenen abgeschirmt, da sie ansonsten die Brief- und Telefonkontrolle »unterlaufen« könne. Über die näheren Haftbedingungen gebe es keine Auskunft, da dies unter anderem die Persönlichkeitsrechte der Beschuldigten tangiere.
(dpa(jW)

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NEUER BEITRAG26.10.2024, 00:06 Uhr
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FPeregrin

jW morgen:

Solidarität als Verbrechen

Hexenjagd gegen Linke: Zeugenladung wegen Kontakt zu mutmaßlichem Ex-RAF-Mitglied

Von Annuschka Eckhardt

Ein Dutzend Personen hat sich am Freitag vormittag vor dem roten Backsteingebäude der Polizeidirektion 5 in Berlin-Kreuzberg versammelt, wartet in der Sonne, eine Genossin soll vom BKA verhört werden. Grund: Solidarität als Verbrechen.

Am Freitag wurde Ariane Müller in Berlin vom BKA verhört – zum Fall der im Februar in Berlin festgenommenen Daniela Klette. Die Staatsanwaltschaft will im November Anklage gegen das mutmaßliche frühere Mitglied der ­Roten Armee Fraktion erheben, Klette ist in der Justizvollzugsanstalt für Frauen im niedersächsischen Vechta gefangen. Die ehemalige Krankenschwester und Betriebsrätin Müller engagierte sich nach Klettes Festnahme, meldete Solidaritätskundgebungen an, schrieb Briefe und erlangte Besuchsrecht. Die Repression ließ nicht lange auf sich warten: Müller wurden zunächst ihre Aufgaben als Betriebsrätin untersagt, wenig später folgte eine Freistellung. Im Mai konnte sie Klette zum ersten Mal in der JVA Vechta besuchen. Fünf Besuche fanden statt, bis Anfang September ein Brief eintrudelte: Besuchsverbot. In dem Beschluss, der jW vorliegt, schreibt der Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs, »Frau Ariane Müller ist eine Dauerbesuchserlaubnis für die Beschuldigte erteilt worden. Der Durchführung weiterer Besuche stehen Gründe der Überhaft entgegen.« Es bestehe »die konkrete Gefahr«, dass Klette und Müller »zukünftige Besuche dazu nutzen könnten, um Vorkehrungen für eine Flucht zu treffen.« Müller wird zudem vorgeworfen, sie könne im Kontakt zu den gesuchten mutmaßlichen Ex-RAF-Mitgliedern Ernst-Volker Staub und Burkhard Garweg stehen. Dann lud das BKA sie zu einem Verhör.

Über eine Stunde dauerte die Verweigerung ihrer Aussage in dem Backsteinbau der Direktion 5, trotz Begleitung von Müllers Anwalt Adrian Wedel. Nun könnte ein Bußgeld auf sie zukommen, oder sogar Beugehaft. »Diese Vorladung soll Menschen von Gefangenensolidarität abhalten, die Staatsmacht verschickt solche Briefe als Abschreckung«, sagte Müller nach dem Verhör gegenüber junge Welt. »Die Polizisten wollten Fragen stellen, aber mein Anwalt und ich haben gesagt: Nein, wir berufen uns auf mein Aussageverweigerungsrecht, weil ich könnte mich ja selbst belasten«. Die Behörden versuchten mit allen Mitteln, »Daniela mit Besuchsverboten zu isolieren. Wir erinnern an die Einzelisolation, die 24stündige Videoüberwachung in der Zelle, die Metallblende vor dem Zellenfenster, so dass kein Sonnenlicht in die Zelle kommen konnte«. Dazu käme Einzelhofgang in den ersten sieben Wochen im Gefängnis. »Und wie kann eine inhaltliche Diskussion entstehen, wenn ein Brief von mir zu ihr acht Wochen braucht?«, so Müller.

Auch die Mitglieder des Solidaritätskreises empört die Repression: »In den 70er Jahren, da hat es zumindest eine RAF gegeben, es hat Aktionen gegeben, und viele Leute, Mitglieder oder Unterstützer, haben ihre Strafen absitzen müssen«, sagte Alexander Roth (Name geändert) am Freitag vor dem Polizeirevier. »Jetzt veranstalten die Behörden eine Hexenjagd gegen Rentner zwischen 70 und 80 Jahren, die sollen dann noch mal unter Druck gesetzt werden mit diesen Zeugenvorladungen«, so Roth zu junge Welt.


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NEUER BEITRAG26.10.2024, 22:19 Uhr
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arktika

"»In den 70er Jahren, da hat es zumindest eine RAF gegeben, es hat Aktionen gegeben, und viele Leute, Mitglieder oder Unterstützer, haben ihre Strafen absitzen müssen«, sagte Alexander Roth (Name geändert) am Freitag vor dem Polizeirevier. »Jetzt veranstalten die Behörden eine Hexenjagd gegen Rentner zwischen 70 und 80 Jahren, die sollen dann noch mal unter Druck gesetzt werden mit diesen Zeugenvorladungen«, so Roth zu junge Welt"
Was ist das für eine Person, die auf diese Weise spricht und damit Solidarität ausdrücken will (oder einfordern oder ... ), bzw. was sind das (mal von ihm auf den Rest hochgerechnet) für Leute überhaupt in diesem "Solidaritätskreis"?
Das klingt eher so, als seien damals die Verurteilungen (egal ob gg. angebliche RAF-Mitglieder oder gg angebliche UnterstützerInnen) zu recht erfolgt und die Betroffenen haben dann "ihre" Strafen zu recht absitzen müssen ... Alles rechtsstaatlich, oder wie?
Als wenn damals nicht auch Justizwillkür und Verfolgungswut das staatliche Handeln dominiert hätten. Sollte man sich vielleicht mal drüber schlau machen, bevor man so daherredet.
Oder hält es jemand ernsthaft für rechtmäßig, z. B. GenossInnen, die nur eine INFORMATIONSVERANSTALTUNG zur Situation der politischen Gefangenen in der BRD machten, wegen "Unterstützung einer terroristischen Vereinigung" zu verknacken? Und (Beuge-)Geldstrafen und Beugehaft wurden damals ebenfalls recht großzügig verteilt - niemand solle sagen, dieser Staat sei knickerig ...

Die aktuell betroffene Genossin hat sich jedenfalls richtig verhalten. "Anna&Arthur halten 's Maul" gilt noch immer - egal ob vor Bullen, Staatsanwaltschaften oder Gerichten oder aber in der ach so linken Kneipe.
Und nochmals zur Erinnerung, falls jemand dies vergessen haben sollte: Mehr als SECHS Monate Beugehaft dürfen nicht verhängt werden, danach ist die Sache abgefrühstückt, zumindest bis zur nächsten Geschichte, die ja auch (wieder?) beliebig konstruiert sein kann.

Ansonsten ist der Umgang dieses Staates mit Daniela und solidarischen Personen natürlich das allerletzte - aber hat da jemand tatsächlich was anderes erwartet???
NEUER BEITRAG27.10.2024, 00:24 Uhr
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So habe ich diesen Alexander Roth nicht verstanden, sondern sinngemäß eher so: "In den 70er und 80er Jahren konnte die Klassenjustiz alle repressiven Maßnahmen damit rechtfertigen, daß sich der Staat in einer bewaffneten Auseinandersetzung befindet. Das fällt jetzt weg und übrig bleibt ein nackter Rachefeldzug." Das erinnert an den Umgang mit der DDR.

Am Anfang des Threads habe ich folgendes geschrieben: "Der dt. Imp. vergißt seine Feinde niemals, auch nicht nach ihrer politisch-miltärischen Kapitulation. [...] Man muß sich das klarmachen: Diese 6 Haftis und die dazugehörigen Straftaten gibt es nur deshalb, weil der dt. Imp. nach der Kapitulation der RAF nicht in der Lage sein wollte, daraus die minimalen zivilisatorischen Schlüsse zu ziehen, nämlich eine Friedenslösung auszuhandeln. Aber das hätte ja bedeutet, den politisch-miltärischen Gegner irgendwie "anzuerkennen". Dies als FN zu dem inhaltlichen Komplex, in dem die Begriffsbildungen um 'Verhandlung', 'Anerkennung', 'Existenzrecht' usw. durch den dt. Imp. behandelt werden. Es geht dabei immer nur um ihre punktuell-konkrete Werkzeugfunktion im Sinne der maximalen Durchsetzung der Klasseninteressen. Alles andere wäre Sozialpfaffenzeugs. Und bei der RAF heißt das - wie bei der DDR - Delegitimierung, Kriminalisierung, Auslöschung aus dem politischen Gedächtnis." Das wußte sogar Herbert Wehner, als er sagt: "Wer einmal Kommunist war, den verfolgt Ihre gesittete Gesellschaft bis zum Lebensende, und wenn es geht, lässt sie ihn auch noch durch Terroristen umbringen." ( Link ...jetzt anmelden! ) Wir müssen uns schon klar machen, daß der Klassenfeind genau so tickt, wenn wir uns blöde Überraschungen sparen wollen: Die Systemfrage überhaupt zu stellen, ist das zentrale Verbrechen, für das es keine Verjährung gibt!
NEUER BEITRAG08.11.2024, 21:02 Uhr
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FPeregrin

jW:

Online Extra
08.11.2024, 19:45:05 / Inland

Verteidigung: Anklage gegen Klette erhoben

Verden. Gegen das ehemalige RAF-Mitglied Daniela Klette ist nach Angaben der Verteidigung Anklage erhoben worden. Die Staatsanwaltschaft im niedersächsischen Verden wirft ihr im Zusammenhang mit 13 Überfällen versuchten Mord, unerlaubten Waffenbesitz sowie versuchten und vollendeten schweren Raub vor, wie die Verteidigung am Freitag der Nachrichtenagentur dpa mitteilte. Die Staatsanwaltschaft war zunächst nicht zu erreichen.

Die Verteidigung kritisiert die Ermittlungsbehörden. Die Anklage weise »erhebliche Mängel auf«. Sie wehren sich besonders gegen die Anklage wegen versuchten Mordes. »So wird etwa weiterhin behauptet, dass in diesem Fall gezielt auf den Fahrer eines Geldtransporters geschossen worden sein soll. Dies aber ist durch das Ermittlungsverfahren widerlegt«, betonte die Verteidigung. Die Anwälte sprechen von einer »öffentlichen Vorverurteilung« ihrer Mandantin. Es dränge sich der Eindruck auf, dass die Behörden einseitig ermittelten und von politisch motiviertem Verfolgungseifer getrieben seien, wie es in dem Statement weiter heißt.

Ende Februar nahmen Ermittler Klette in Berlin-Kreuzberg fest, wo sie unter falschem Namen lebte. Sie sitzt seit ihrer Festnahme im Frauengefängnis in Vechta ein. Die Untersuchungshaft wurde bereits einmal verlängert. Klette bestreitet, versuchten Mord begangen zu haben, und spricht von staatlicher »Denunziation« und »Medienhetze«. (dpa/jW)


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NEUER BEITRAG04.12.2024, 01:24 Uhr
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FPeregrin

Zur Festnahme von Daniela Klette et al. jW heute:

Karlsruhe verhängt Kontaktverbot

Ex-RAF-Mitglied erhält Bußgeldbescheid nach Zeugenvorladung im Fall Daniela Klette

Von Ariane Müller

Seit 2023 und verstärkt seit dem Sommer 2024 verschicken die Staatsanwaltschaft Verden und die Bundesanwaltschaft in Karlsruhe Zeugenvorladungen in den Verfahren gegen die mutmaßlichen ehemaligen Mitglieder der Rote Armee Fraktion (RAF) Daniela Klette, Burkhard Garweg und Volker Staub. Nach der Verhaftung von Klette Ende Februar in Berlin wurden die Vorladungen für einige Monate ausgesetzt. Von diesen bis jetzt über 20 der jungen Welt bekannten Zeugenvorladungen sind bisher 12 ehemalige RAF-Mitglieder betroffen, die alle zwischen zehn und 26 Jahren in Haft waren und heute über 70 Jahre alt sind, außerdem ehemalige oder aktuelle Bewohner der Hamburger Hafenstraße sowie vier Menschen, die Klette in der JVA Vechta besucht oder einen Antrag auf Besuch gestellt haben. Gegen Daniela Klette laufen zwei verschiedene Ermittlungsverfahren. Das Erste von der Staatsanwaltschaft Verden und das Zweite von der Bundesanwaltschaft in Karlsruhe. Deshalb müssen bei den beiden Behörden Besuchsanträge gestellt werden.

Nachdem der ehemalige RAF-Gefangene Günter Sonnenberg Ende Juli einen Besuchsantrag gestellt hatte und dieser Antrag von der Bundesanwaltschaft in Karlsruhe abgelehnt wurde – kurios dabei ist, dass das Amtsgericht Verden den Besuchsantrag genehmigt hatte –, erhielt er am 7. November eine Vorladung durch BKA-Beamte in Frankfurt am Main. Er sollte unter anderem zu seiner aktuellen Haltung zur 1998 aufgelösten RAF befragt werden und warum er Daniela Klette im Gefängnis besuchen möchte. Sonnenberg verweigerte die Aussage. Sein Rechtsanwalt Scherzberg aus Frankfurt am Main verwies auf das Auskunftsverweigerungsrecht nach Paragraph 55 StPO. Prompt folgte ein Bescheid der Generalbundesanwaltschaft über ein Ordnungsgeld in Höhe von 500 Euro. Nach jW-Informationen ist es das erste angeordnete Bußgeld im Zusammenhang mit diesen Zeugenvorladungen. Sonnenbergs Rechtsanwalt Scherzberg wird eine Beschwerde gegen diese Festsetzung des Bußgeldes einlegen.

Die Vorladungen sollen offenbar davor abschrecken, Besuche bei Klette zu beantragen, um ihre Isolation zu verfestigen. Dies wird deutlich, nachdem gegen zwei Besucherinnen – sie hatten im Laufe des Sommers mehrmals Klette in Haft besuchen können – im Herbst Besuchsverbote verhängt wurden. Als Begründung wird ihnen unter anderem vorgeworfen, sie fungierten als Vermittler zwischen der Inhaftierten und den beiden Gesuchten Garweg und Staub, um Klettes Flucht aus der JVA Vechta planen zu können. Einer vom Besuchsverbot betroffenen Frau wird zusätzlich vorgeworfen, sie kenne privat ehemalige Gefangene aus der RAF. Ihre Beschwerde gegen das Besuchsverbot wurde vom Bundesgerichtshof (BGH) inzwischen zurückgewiesen. Beide Besucherinnen erhielten mit den Besuchsverboten ebenfalls Zeugenvorladungen und verweigerten bei ihren Vernehmungen Ende Oktober in Berlin bzw. Ende November in Hamburg die Aussagen.

Der Kontakt zu ehemaligen RAF-Mitgliedern wird auch als Begründung für das Besuchsverbot von Sonnenberg angeführt. Ihm wird vorgeworfen, dass einige ehemalige RAF-Gefangene auf seiner Geburtstagsfeier im Sommer waren. Auch bei einem weiteren ehemaligen Gefangenen aus der RAF wurde der Besuchsantrag nicht genehmigt. Hier wurden die Beschwerden gegen die Besuchsverbote ebenfalls abgelehnt.

Einigen der ehemaligen RAF-Mitglieder wurde bei den Vernehmungen gesagt, sie sollten Garweg und Staub auffordern, sich so bald wie möglich zu stellen: »Wir wollen doch kein zweites Bad Kleinen.« Auf dem Bahnhof des mecklenburgischen Bad Kleinen wurde 1993 Wolfgang Grams von GSG9-Beamten niedergeschossen. Nach offizieller Darstellung soll er sich, schwer verwundet im Gleisbett liegend bzw. während des Sturzes, selbst getötet haben.


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