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•NEUES THEMA19.08.2023, 15:11 Uhr
EDIT: FPeregrin
19.08.2023, 15:12 Uhr
19.08.2023, 15:12 Uhr
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• RAF-Gefangenenkämpfe
Zur Geschichte der Gefangenenkämpfe der RAF hatte die jW am 15. August folgenden instruktiven Artikel:
Kampf um Kommunikation
Die Hungerstreiks von RAF-Gefangenen in den 1980er Jahren lösten eine politische Bewegung in der BRD aus, die in Vergessenheit geriet
Von Jan-Hendrik Schulz
Jan-Hendrik Schulz veröffentlichte 2019 seine Dissertation »Unbeugsam hinter Gittern. Die Hungerstreiks der RAF nach dem Deutschen Herbst« (Campus).
Heute kann der Eindruck entstehen, dass das gesellschaftliche Trauma, das die Rote Armee Fraktion im »roten Jahrzehnt« in der BRD ausgelöst hat, bewältigt wurde. Tatsächlich lässt sich eher von Verdrängung sprechen.
Das öffentliche Bild zur RAF, das auch in Teilen der Wissenschaft gepflegt wird, stellt sich folgendermaßen dar: Die RAF, als Spaltungsprodukt der gescheiterten 1968er-Bewegung, sei spätestens seit Beginn ihrer gewaltsamen Anschläge im Mai 1972 gegen NATO-Ziele und den westdeutschen Staat politisch isoliert gewesen. Lediglich die seit 1973 kollektiv geführten Hungerstreiks hätten im Sinne von »Mitleidskampagnen« (so der heutige Faschist Horst Mahler) eine breitere Öffentlichkeit erreichen können und darüber hinaus zur »Rekrutierung« neuer RAF-Mitglieder geführt. Nach der ungleichen Machtprobe zwischen RAF und Staat mit darauffolgendem »Selbstmord«¹ der »Führungsmitglieder« im »Deutschen Herbst« 1977 sei die Gruppe in der Bedeutungslosigkeit versunken. Lediglich ein paar hoffnungslos Verirrte hätten bis 1991, angeblich mit Unterstützung der Stasi und entgegen jeglicher gesellschaftlicher Realitäten, im Namen der RAF weitergemordet. In rechtsextremen und -esoterischen Kreisen hält sich weiter die irrige, aber in den sozialen Medien dominante Verschwörungserzählung, die RAF habe es als eigenständige, autonom handelnde Gruppe nie gegeben; sie sei vielmehr von Anfang an ein »Phantom« bzw. Geheimdienstprojekt im Kontext des Kalten Krieges gewesen.
Haftbedingungen
Die weiteren politischen Aktivitäten von RAF-Mitgliedern in den 1980er Jahren bieten die Möglichkeit einer anderen Herangehensweise an das Thema. Die bloße Tatsache, dass die RAF offiziell bis 1998 als politisch und militärisch handlungsfähige Formation weiterbestand, wirft die – fast triviale – Frage auf, weshalb eine angeblich völlig isolierte »Terrororganisation« über einen Zeitraum von 28 Jahren in der westdeutschen Gesellschaft weiterexistieren konnte. Diese Frage wurde bis heute nicht zufriedenstellend beantwortet. Das spärlich vorhandene Quellenmaterial zum Organisationsprozess des bewaffneten Kampfes der jungen RAF-Gruppe, die seit Sommer 1984 in die Illegalität ging, bietet hier allein zu wenige Anhaltspunkte.
Die zentrale gesellschaftliche Auseinandersetzung um die RAF, dies ist bereits in den 1970er Jahren von den Sicherheitsbehörden verstanden worden, drehte sich vielmehr um die Haftbedingungen ihrer Gefangenen. Die politische Gewalt außerhalb der Haftanstalten sollte deshalb stets mit der Situation in den Haftanstalten zusammen verstanden werden. Den »Terrorismus« im Sinne eines Kampfes von »sechs gegen 60 Millionen« zu interpretieren, wie es Heinrich Böll im Januar 1972 im Spiegel darstellte, führt in eine intellektuelle Sackgasse. Sicherlich waren es vergleichsweise wenige, die die Waffe als letzten Schritt in die Hand nahmen, um die gesellschaftlichen Verhältnisse zu verändern. Aber für wie viele Menschen (vor allem in der linken Fundamentalopposition) waren sie ein politisches Widerstandssymbol für unkorrumpierbares, kompromissloses Handeln gegen die postfaschistischen Verhältnisse, auch wenn die politischen Analysen und die daraus abgeleitete Gewaltanwendung von vielen Linken kritisiert wurden? Persönlich und politisch greifbarer wurde die RAF erst nach der Verhaftung ihrer Mitglieder. Dort wurden sie – bis auf Ausnahmen während des Stammheimer Verfahrens – in der Regel streng isoliert, seit Ende der 1970er Jahre zum Teil in eigens für sie errichteten Hochsicherheitstrakten. Es gab drei Gefängnisse, in denen Kleingruppen von maximal fünf Häftlingen gemeinsam über einige Stunden während des Hafttages Umschluss erhielten (jedoch von »normalen« Gefangenen in der Regel strikt getrennt wurden): in Celle (Niedersachsen), Berlin-Moabit und Lübeck (Schleswig-Holstein); im Spätsommer 1989 wurde eine weitere Vierergruppe in der JVA Köln-Ossendorf eingerichtet. Die Abschottung sollte von staatlicher Seite etwaige Solidarisierungseffekte und grundsätzlich die Kommunikation zwischen drinnen und draußen so weit wie möglich unterbinden. Hafterleichterungen standen erst bei einer überzeugenden Distanzierung von der RAF-Politik in Aussicht.
Der Blick auf die kollektiv geführten RAF-Hungerstreiks in den 1980er Jahren – diese fanden jeweils über mehrere Monate im Frühjahr 1981, zur Jahreswende 1984/85 und im Frühjahr 1989 statt – kann das von den 1970er Jahren geprägte Bild der RAF in ein anderes Licht rücken. Die Anzahl der Hungerstreikenden, die sich 1989 in 16 westdeutschen Gefängnissen in nahezu allen Bundesländern an der Kampagne beteiligten, variierte: 1981 beteiligten sich rund 100 politische Gefangene, auch aus anderen Stadtguerillagruppen, 1984/85 noch 28 RAF-Gefangene und zehn Inhaftierte aus dem »Antiimperialistischen Widerstand«, wie sich das legale RAF-Umfeld selbst bezeichnete; 1989 beteiligten sich 22 RAF-Gefangene sowie nun bereits 20 Inhaftierte aus jenem »Widerstand«. 1981 und 1984/85 beteiligten sich an den Hungerstreiks aus Solidarität vereinzelt auch »soziale Gefangene«, das heißt Inhaftierte, die nicht wegen dezidiert politischer Straftaten verurteilt wurden. 1989 hatten sich zwischenzeitlich insgesamt 70 (!) »normale« Gefangene dem RAF-Hungerstreik angeschlossen, die nun auch eigene kollektive Forderungen erhoben. Grob verallgemeinert war jeder zweite der beteiligten Häftlinge in den 1980ern weiblich.
Die Grundmotivation für den Beginn eines Hungerstreiks war das Bedürfnis von RAF-Gefangenen, als politische Subjekte und als politisch souverän handelndes Kollektiv überhaupt wahrgenommen werden zu können. Die Forderung nach Zusammenlegung in große Gruppen, die bereits während des Stammheimer Verfahrens erhoben worden war und im Hungerstreik 1981 als zentrale Forderung kollektiv durchgesetzt wurde, war von Anfang an auf die Verbesserung von Kommunikationsbedingungen in Haft und gegen die strenge Einzelhaft gerichtet. Das Bedürfnis, sich über in der Vergangenheit gemachte Fehler sowie über die grundsätzliche Frage nach der Aktualität bewaffneter Politik auseinanderzusetzen, war ein gegenseitiges zwischen RAF-Gefangenen und Unterstützerbewegung. »Mitleid« mit den bis Mitte der 1980er Jahre zwangsernährten RAF-Gefangenen zu haben, konnte eine Motivation für solidarische Menschen gewesen sein, die Forderungen der Häftlinge zu unterstützen. Letztlich waren Gefühle wie Wut gegen die staatliche Gewalt im Gefängnis, wie sie in den Berichten der Gefangenen geschildert wurde, oder Angst vor der eigenen Verhaftung und die Befürchtung, dass RAF-Gefangene das eigene Schicksal hinter Gittern vorleben könnten, wichtigere Auslöser für die Solidaritätsarbeit draußen. Gleichwohl spaltete die Forderung nach Zusammenlegung bis zur zweiten Hälfte der 1980er Jahre die auf die Gefangenenfrage fokussierte Linke, da damit die Realität der Gefängnisse legitimiert bzw. ein Elitismus gepflegt worden sei. Bereits im Vorfeld des RAF-Hungerstreiks 1989 überzeugten mehr und mehr die pragmatischen Gesichtspunkte der Zusammenlegung; nun forderten auch »soziale Gefangene« ein Bestimmungsrecht, mit wem sie inhaftiert werden wollten.
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Kampf um Kommunikation
Die Hungerstreiks von RAF-Gefangenen in den 1980er Jahren lösten eine politische Bewegung in der BRD aus, die in Vergessenheit geriet
Von Jan-Hendrik Schulz
Jan-Hendrik Schulz veröffentlichte 2019 seine Dissertation »Unbeugsam hinter Gittern. Die Hungerstreiks der RAF nach dem Deutschen Herbst« (Campus).
Heute kann der Eindruck entstehen, dass das gesellschaftliche Trauma, das die Rote Armee Fraktion im »roten Jahrzehnt« in der BRD ausgelöst hat, bewältigt wurde. Tatsächlich lässt sich eher von Verdrängung sprechen.
Das öffentliche Bild zur RAF, das auch in Teilen der Wissenschaft gepflegt wird, stellt sich folgendermaßen dar: Die RAF, als Spaltungsprodukt der gescheiterten 1968er-Bewegung, sei spätestens seit Beginn ihrer gewaltsamen Anschläge im Mai 1972 gegen NATO-Ziele und den westdeutschen Staat politisch isoliert gewesen. Lediglich die seit 1973 kollektiv geführten Hungerstreiks hätten im Sinne von »Mitleidskampagnen« (so der heutige Faschist Horst Mahler) eine breitere Öffentlichkeit erreichen können und darüber hinaus zur »Rekrutierung« neuer RAF-Mitglieder geführt. Nach der ungleichen Machtprobe zwischen RAF und Staat mit darauffolgendem »Selbstmord«¹ der »Führungsmitglieder« im »Deutschen Herbst« 1977 sei die Gruppe in der Bedeutungslosigkeit versunken. Lediglich ein paar hoffnungslos Verirrte hätten bis 1991, angeblich mit Unterstützung der Stasi und entgegen jeglicher gesellschaftlicher Realitäten, im Namen der RAF weitergemordet. In rechtsextremen und -esoterischen Kreisen hält sich weiter die irrige, aber in den sozialen Medien dominante Verschwörungserzählung, die RAF habe es als eigenständige, autonom handelnde Gruppe nie gegeben; sie sei vielmehr von Anfang an ein »Phantom« bzw. Geheimdienstprojekt im Kontext des Kalten Krieges gewesen.
Haftbedingungen
Die weiteren politischen Aktivitäten von RAF-Mitgliedern in den 1980er Jahren bieten die Möglichkeit einer anderen Herangehensweise an das Thema. Die bloße Tatsache, dass die RAF offiziell bis 1998 als politisch und militärisch handlungsfähige Formation weiterbestand, wirft die – fast triviale – Frage auf, weshalb eine angeblich völlig isolierte »Terrororganisation« über einen Zeitraum von 28 Jahren in der westdeutschen Gesellschaft weiterexistieren konnte. Diese Frage wurde bis heute nicht zufriedenstellend beantwortet. Das spärlich vorhandene Quellenmaterial zum Organisationsprozess des bewaffneten Kampfes der jungen RAF-Gruppe, die seit Sommer 1984 in die Illegalität ging, bietet hier allein zu wenige Anhaltspunkte.
Die zentrale gesellschaftliche Auseinandersetzung um die RAF, dies ist bereits in den 1970er Jahren von den Sicherheitsbehörden verstanden worden, drehte sich vielmehr um die Haftbedingungen ihrer Gefangenen. Die politische Gewalt außerhalb der Haftanstalten sollte deshalb stets mit der Situation in den Haftanstalten zusammen verstanden werden. Den »Terrorismus« im Sinne eines Kampfes von »sechs gegen 60 Millionen« zu interpretieren, wie es Heinrich Böll im Januar 1972 im Spiegel darstellte, führt in eine intellektuelle Sackgasse. Sicherlich waren es vergleichsweise wenige, die die Waffe als letzten Schritt in die Hand nahmen, um die gesellschaftlichen Verhältnisse zu verändern. Aber für wie viele Menschen (vor allem in der linken Fundamentalopposition) waren sie ein politisches Widerstandssymbol für unkorrumpierbares, kompromissloses Handeln gegen die postfaschistischen Verhältnisse, auch wenn die politischen Analysen und die daraus abgeleitete Gewaltanwendung von vielen Linken kritisiert wurden? Persönlich und politisch greifbarer wurde die RAF erst nach der Verhaftung ihrer Mitglieder. Dort wurden sie – bis auf Ausnahmen während des Stammheimer Verfahrens – in der Regel streng isoliert, seit Ende der 1970er Jahre zum Teil in eigens für sie errichteten Hochsicherheitstrakten. Es gab drei Gefängnisse, in denen Kleingruppen von maximal fünf Häftlingen gemeinsam über einige Stunden während des Hafttages Umschluss erhielten (jedoch von »normalen« Gefangenen in der Regel strikt getrennt wurden): in Celle (Niedersachsen), Berlin-Moabit und Lübeck (Schleswig-Holstein); im Spätsommer 1989 wurde eine weitere Vierergruppe in der JVA Köln-Ossendorf eingerichtet. Die Abschottung sollte von staatlicher Seite etwaige Solidarisierungseffekte und grundsätzlich die Kommunikation zwischen drinnen und draußen so weit wie möglich unterbinden. Hafterleichterungen standen erst bei einer überzeugenden Distanzierung von der RAF-Politik in Aussicht.
Der Blick auf die kollektiv geführten RAF-Hungerstreiks in den 1980er Jahren – diese fanden jeweils über mehrere Monate im Frühjahr 1981, zur Jahreswende 1984/85 und im Frühjahr 1989 statt – kann das von den 1970er Jahren geprägte Bild der RAF in ein anderes Licht rücken. Die Anzahl der Hungerstreikenden, die sich 1989 in 16 westdeutschen Gefängnissen in nahezu allen Bundesländern an der Kampagne beteiligten, variierte: 1981 beteiligten sich rund 100 politische Gefangene, auch aus anderen Stadtguerillagruppen, 1984/85 noch 28 RAF-Gefangene und zehn Inhaftierte aus dem »Antiimperialistischen Widerstand«, wie sich das legale RAF-Umfeld selbst bezeichnete; 1989 beteiligten sich 22 RAF-Gefangene sowie nun bereits 20 Inhaftierte aus jenem »Widerstand«. 1981 und 1984/85 beteiligten sich an den Hungerstreiks aus Solidarität vereinzelt auch »soziale Gefangene«, das heißt Inhaftierte, die nicht wegen dezidiert politischer Straftaten verurteilt wurden. 1989 hatten sich zwischenzeitlich insgesamt 70 (!) »normale« Gefangene dem RAF-Hungerstreik angeschlossen, die nun auch eigene kollektive Forderungen erhoben. Grob verallgemeinert war jeder zweite der beteiligten Häftlinge in den 1980ern weiblich.
Die Grundmotivation für den Beginn eines Hungerstreiks war das Bedürfnis von RAF-Gefangenen, als politische Subjekte und als politisch souverän handelndes Kollektiv überhaupt wahrgenommen werden zu können. Die Forderung nach Zusammenlegung in große Gruppen, die bereits während des Stammheimer Verfahrens erhoben worden war und im Hungerstreik 1981 als zentrale Forderung kollektiv durchgesetzt wurde, war von Anfang an auf die Verbesserung von Kommunikationsbedingungen in Haft und gegen die strenge Einzelhaft gerichtet. Das Bedürfnis, sich über in der Vergangenheit gemachte Fehler sowie über die grundsätzliche Frage nach der Aktualität bewaffneter Politik auseinanderzusetzen, war ein gegenseitiges zwischen RAF-Gefangenen und Unterstützerbewegung. »Mitleid« mit den bis Mitte der 1980er Jahre zwangsernährten RAF-Gefangenen zu haben, konnte eine Motivation für solidarische Menschen gewesen sein, die Forderungen der Häftlinge zu unterstützen. Letztlich waren Gefühle wie Wut gegen die staatliche Gewalt im Gefängnis, wie sie in den Berichten der Gefangenen geschildert wurde, oder Angst vor der eigenen Verhaftung und die Befürchtung, dass RAF-Gefangene das eigene Schicksal hinter Gittern vorleben könnten, wichtigere Auslöser für die Solidaritätsarbeit draußen. Gleichwohl spaltete die Forderung nach Zusammenlegung bis zur zweiten Hälfte der 1980er Jahre die auf die Gefangenenfrage fokussierte Linke, da damit die Realität der Gefängnisse legitimiert bzw. ein Elitismus gepflegt worden sei. Bereits im Vorfeld des RAF-Hungerstreiks 1989 überzeugten mehr und mehr die pragmatischen Gesichtspunkte der Zusammenlegung; nun forderten auch »soziale Gefangene« ein Bestimmungsrecht, mit wem sie inhaftiert werden wollten.
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•NEUER BEITRAG19.08.2023, 15:14 Uhr
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Veränderter Fokus
Ein grundsätzlicher Unterschied zwischen den 1970er und 1980er Jahren war, dass sich RAF-Gefangene seit Anfang der 1980er Jahre auf eine militante Unterstützerbewegung beziehen konnten. Die Aktivistinnen und Aktivisten des »Antiimperialistischen Widerstands« agierten parallel und teils überschneidend mit der Bewegung der Autonomen mit zunehmend militanten Mitteln. In den 1970er Jahren lag der politische Fokus, angeleitet von den Stammheimer Inhaftierten, auf der Mobilisierung einer tendenziell linken bürgerlichen Öffentlichkeit gegen die »Isolationsfolter«, der sich zahlreiche Intellektuelle, Wissenschaftler und Anwälte angeschlossen hatten. Mit der Eskalation während der »Offensive 77« mit den Anschlägen gegen Generalbundesanwalt Siegfried Buback, den Arbeitgeberpräsidenten Hanns-Martin Schleyer und der Entführung der Lufthansa-Maschine »Landshut« durch ein palästinensisches Kommando erreichte die Hetzjagd gegen vermeintliche und tatsächliche Sympathisanten der RAF ihren Höhepunkt. In dieser Zeit erfolgte im Zuge staatlicher Verfolgung die Auflösung der »Anti-Folter-Komitees«, die seit 1973 die zentralen Strukturen zur Unterstützung der Inhaftierten darstellten.² In der intellektuellen Sphäre erfuhr die RAF nach dem »Deutschen Herbst« keine Unterstützung mehr. Eine Ausnahme war der kommunistische Schriftsteller Christian Geissler, der die Gruppe und ihre Gefangenen über ihren gesamten Wirkungszeitraum engagiert begleitete.³
Seit Ende der 1970er Jahre bemühten sich ehemalige RAF-Gefangene und jüngere linksradikale Sympathisanten vor allem in Hamburg und im Rhein-Main-Gebiet neben der Organisierung in der Illegalität neue Strukturen in der Legalität aufzubauen. Hier ging es neben der Unterstützung der Inhaftierten auch um die Kontinuität des antiimperialistischen bewaffneten Kampfes gegen NATO und BRD-Staat als Verbündeten des US-Imperialismus. Der politische Fokus der Angehörigen der »Rest-RAF« um Brigitte Mohnhaupt, die nicht ins DDR-Exil gingen, wurde nach Ende des Vietnamkriegs auf die neuen Konflikte in Lateinamerika verlegt. Weiterhin blieb der Konflikt im Nahen Osten relevant. Die US-geführten und -unterstützten Kriege gegen die nationalen Befreiungsbewegungen im Trikont waren für die RAF und ihr militantes Umfeld zentrale Bezugspunkte für das eigene politische Handeln in der BRD. Strategisch ging es der RAF um ein internationales Bündnis mit anderen Stadtguerillagruppen im westeuropäischen Ausland. Der »Antiimperialistischen Front« gegen den militärisch-industriellen Komplex in Westeuropa, wie sie die RAF im Mai-Papier 1982 vor dem Hintergrund der aggressiven Reaganschen Außenpolitik proklamiert hatte, schloss sich über einen längeren Zeitraum (1984–1987) lediglich die französische Action Directe (AD) um Jean-Marc Rouillan an; von 1987 bis 1988 gab es zudem eine unstete Kooperation zwischen RAF und den Brigate Rosse – Partito Comunista Combattente (BR-PCC). Der Kampf ihrer Gefangenen sollte aus Sicht der RAF, anders als in den 1970er Jahren, nicht mehr im Zentrum der bewaffneten RAF-Politik stehen. Das »Front«-Konzept kann als politischer Justierungsversuch und gleichzeitiger Rekurs auf die antiimperialistische Agenda der frühen RAF während der Mai-Offensive 1972 gegen die NATO-US-Präsenz in der BRD im Kontext des Vietnamkriegs verstanden werden.
Spaltungen
In der westdeutschen Linken wurde das Mai-Papier außerhalb des RAF-Umfelds kaum gelesen bzw. politisch ernst genommen. Dennoch kann festgestellt werden, dass die »Front« ein praktisch-politischer Bezugspunkt für die RAF-nahe antiimperialistische Bewegung wurde. Das »Front«-Konzept sah für die Aktivisten in der Legalität eine aktive Rolle vor, die Offensivphasen der Stadtguerilla (1984–1986) mit eigenen Anschlägen gegen Ziele des militärisch-industriellen Komplexes zu flankieren. In den 1980er Jahren wurden von »Kämpfenden Einheiten« und anderen RAF-nahen militanten Gruppen Dutzende Brand- und Bombenanschläge durchgeführt, die teils hohe Sachschäden an Bundeswehr-Zielen, Firmenzentralen, Einrichtungen der NATO-Logistik usw. verursachten. Anders als bei den Aktionen der Stadtguerilla, die für sich ein höheres strategisches Niveau beanspruchte, richteten sich die meist nachts durchgeführten Aktionen des RAF-Umfelds nicht personell gegen Repräsentanten der Macht. Das in der Linken zunehmend abgeschottete RAF-Umfeld konnte mit seinen Anschlägen, die von den etablierten Medien kaum thematisiert wurden, keine weitere Mobilisierung entfachen. Die Erschießung des »einfachen« US-Soldaten Edward Pimental, der von einem RAF/AD-Kommando allein wegen seiner Identifikationskarte getötet wurde, hatte bereits im August 1985 Spaltungstendenzen und eine Debatte um revolutionäre Gewalt im RAF-Umfeld ausgelöst. Zum Sinnbild des politischen Scheiterns der RAF wurde jedoch, auch intern von RAF-Gefangenen so gesehen, die »willkürliche« und »unpolitische« Erschießung des Diplomaten Gerold von Braunmühl im Oktober 1986. Spätestens 1987 stand das RAF-Umfeld in einer politisch-existenziellen Krise, was sich unter anderem in den bruchstückhaften Positionierungsversuchen in der RAF-nahen Untergrundzeitung Zusammen kämpfen widerspiegelte.
Staatliche Repression und zahlreiche Verhaftungen von Angehörigen des legalen Umfelds der RAF und ihrer Gefangenen waren weitere Gründe des Zusammenbruchs der »Antiimperialistischen Front«. Insgesamt lässt sich eine Überforderung der RAF-Unterstützer feststellen: Sie betreuten die in rund 16 deutschen Haftanstalten einsitzenden RAF-Gefangenen, gleichzeitig galt es, sich in den antiimperialistischen Kampf einzubringen, was zusätzlich den staatlichen Fahndungsdruck gegen sie erhöhte. Von staatlicher Seite wurden die »Legalen« primäres Ziel – mit Hilfe des 1976 eingeführten »Gesinnungsparagraphen« 129a (Bildung bzw. Unterstützung einer terroristischen Vereinigung).
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Veränderter Fokus
Ein grundsätzlicher Unterschied zwischen den 1970er und 1980er Jahren war, dass sich RAF-Gefangene seit Anfang der 1980er Jahre auf eine militante Unterstützerbewegung beziehen konnten. Die Aktivistinnen und Aktivisten des »Antiimperialistischen Widerstands« agierten parallel und teils überschneidend mit der Bewegung der Autonomen mit zunehmend militanten Mitteln. In den 1970er Jahren lag der politische Fokus, angeleitet von den Stammheimer Inhaftierten, auf der Mobilisierung einer tendenziell linken bürgerlichen Öffentlichkeit gegen die »Isolationsfolter«, der sich zahlreiche Intellektuelle, Wissenschaftler und Anwälte angeschlossen hatten. Mit der Eskalation während der »Offensive 77« mit den Anschlägen gegen Generalbundesanwalt Siegfried Buback, den Arbeitgeberpräsidenten Hanns-Martin Schleyer und der Entführung der Lufthansa-Maschine »Landshut« durch ein palästinensisches Kommando erreichte die Hetzjagd gegen vermeintliche und tatsächliche Sympathisanten der RAF ihren Höhepunkt. In dieser Zeit erfolgte im Zuge staatlicher Verfolgung die Auflösung der »Anti-Folter-Komitees«, die seit 1973 die zentralen Strukturen zur Unterstützung der Inhaftierten darstellten.² In der intellektuellen Sphäre erfuhr die RAF nach dem »Deutschen Herbst« keine Unterstützung mehr. Eine Ausnahme war der kommunistische Schriftsteller Christian Geissler, der die Gruppe und ihre Gefangenen über ihren gesamten Wirkungszeitraum engagiert begleitete.³
Seit Ende der 1970er Jahre bemühten sich ehemalige RAF-Gefangene und jüngere linksradikale Sympathisanten vor allem in Hamburg und im Rhein-Main-Gebiet neben der Organisierung in der Illegalität neue Strukturen in der Legalität aufzubauen. Hier ging es neben der Unterstützung der Inhaftierten auch um die Kontinuität des antiimperialistischen bewaffneten Kampfes gegen NATO und BRD-Staat als Verbündeten des US-Imperialismus. Der politische Fokus der Angehörigen der »Rest-RAF« um Brigitte Mohnhaupt, die nicht ins DDR-Exil gingen, wurde nach Ende des Vietnamkriegs auf die neuen Konflikte in Lateinamerika verlegt. Weiterhin blieb der Konflikt im Nahen Osten relevant. Die US-geführten und -unterstützten Kriege gegen die nationalen Befreiungsbewegungen im Trikont waren für die RAF und ihr militantes Umfeld zentrale Bezugspunkte für das eigene politische Handeln in der BRD. Strategisch ging es der RAF um ein internationales Bündnis mit anderen Stadtguerillagruppen im westeuropäischen Ausland. Der »Antiimperialistischen Front« gegen den militärisch-industriellen Komplex in Westeuropa, wie sie die RAF im Mai-Papier 1982 vor dem Hintergrund der aggressiven Reaganschen Außenpolitik proklamiert hatte, schloss sich über einen längeren Zeitraum (1984–1987) lediglich die französische Action Directe (AD) um Jean-Marc Rouillan an; von 1987 bis 1988 gab es zudem eine unstete Kooperation zwischen RAF und den Brigate Rosse – Partito Comunista Combattente (BR-PCC). Der Kampf ihrer Gefangenen sollte aus Sicht der RAF, anders als in den 1970er Jahren, nicht mehr im Zentrum der bewaffneten RAF-Politik stehen. Das »Front«-Konzept kann als politischer Justierungsversuch und gleichzeitiger Rekurs auf die antiimperialistische Agenda der frühen RAF während der Mai-Offensive 1972 gegen die NATO-US-Präsenz in der BRD im Kontext des Vietnamkriegs verstanden werden.
Spaltungen
In der westdeutschen Linken wurde das Mai-Papier außerhalb des RAF-Umfelds kaum gelesen bzw. politisch ernst genommen. Dennoch kann festgestellt werden, dass die »Front« ein praktisch-politischer Bezugspunkt für die RAF-nahe antiimperialistische Bewegung wurde. Das »Front«-Konzept sah für die Aktivisten in der Legalität eine aktive Rolle vor, die Offensivphasen der Stadtguerilla (1984–1986) mit eigenen Anschlägen gegen Ziele des militärisch-industriellen Komplexes zu flankieren. In den 1980er Jahren wurden von »Kämpfenden Einheiten« und anderen RAF-nahen militanten Gruppen Dutzende Brand- und Bombenanschläge durchgeführt, die teils hohe Sachschäden an Bundeswehr-Zielen, Firmenzentralen, Einrichtungen der NATO-Logistik usw. verursachten. Anders als bei den Aktionen der Stadtguerilla, die für sich ein höheres strategisches Niveau beanspruchte, richteten sich die meist nachts durchgeführten Aktionen des RAF-Umfelds nicht personell gegen Repräsentanten der Macht. Das in der Linken zunehmend abgeschottete RAF-Umfeld konnte mit seinen Anschlägen, die von den etablierten Medien kaum thematisiert wurden, keine weitere Mobilisierung entfachen. Die Erschießung des »einfachen« US-Soldaten Edward Pimental, der von einem RAF/AD-Kommando allein wegen seiner Identifikationskarte getötet wurde, hatte bereits im August 1985 Spaltungstendenzen und eine Debatte um revolutionäre Gewalt im RAF-Umfeld ausgelöst. Zum Sinnbild des politischen Scheiterns der RAF wurde jedoch, auch intern von RAF-Gefangenen so gesehen, die »willkürliche« und »unpolitische« Erschießung des Diplomaten Gerold von Braunmühl im Oktober 1986. Spätestens 1987 stand das RAF-Umfeld in einer politisch-existenziellen Krise, was sich unter anderem in den bruchstückhaften Positionierungsversuchen in der RAF-nahen Untergrundzeitung Zusammen kämpfen widerspiegelte.
Staatliche Repression und zahlreiche Verhaftungen von Angehörigen des legalen Umfelds der RAF und ihrer Gefangenen waren weitere Gründe des Zusammenbruchs der »Antiimperialistischen Front«. Insgesamt lässt sich eine Überforderung der RAF-Unterstützer feststellen: Sie betreuten die in rund 16 deutschen Haftanstalten einsitzenden RAF-Gefangenen, gleichzeitig galt es, sich in den antiimperialistischen Kampf einzubringen, was zusätzlich den staatlichen Fahndungsdruck gegen sie erhöhte. Von staatlicher Seite wurden die »Legalen« primäres Ziel – mit Hilfe des 1976 eingeführten »Gesinnungsparagraphen« 129a (Bildung bzw. Unterstützung einer terroristischen Vereinigung).
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Umfassende Ãœberwachung
Der Straftatbestand für eine mehrjährige Haftstrafe war oftmals bereits erfüllt, wenn nur die Zusammenlegung von RAF-Gefangenen auf einem Banner gefordert wurde. Das RAF-Gefangenen-Kollektiv galt den Ermittlungsbehörden, allen voran Generalbundesanwalt Kurt Rebmann und dem Bundeskriminalamt, als enormes innenpolitisches Sicherheitsrisiko, weshalb es seit 1983 als terroristische Vereinigung in Haft bzw. als »RAF im Knast« eingestuft wurde. In den 1980er Jahren wurden die Isolationshaftbedingungen geradezu perfektioniert. Sämtliche Briefe zwischen Inhaftierten und Adressaten wurden vom Anstaltspersonal kontrolliert und gegebenenfalls den Ermittlungsbehörden und Geheimdiensten zur Verfügung gestellt. Briefe mit aus Behördensicht brisantem Inhalt – eine Anspielung auf einen Hungerstreik genügte – wurden »zur Habe« des Gefangenen genommen und erst Jahre später bei der Entlassung herausgegeben. Zwischen RAF draußen und Gefangenen drinnen gab es folglich keine direkten Kontakte, auch wenn dies von der Bundesanwaltschaft anders behauptet wurde.
Die RAF-Hungerstreiks wurden von den Akteuren im Gefängnis nicht von gesellschaftlichen Entwicklungen losgelöst begonnen. Welche Teile der linken Öffentlichkeit würden die Hungerstreiks mit welchen Mitteln unterstützend und solidarisch begleiten? Welche Chancen gab es, dass die staatliche Seite auf die Forderungen eingeht? Wie lange könnte der Hungerstreik fortgeführt werden, ohne dass erneut, wie 1974 Holger Meins und 1981 Sigurd Debus, Genossen, mit denen man dringend zusammengelegt werden wollte, sterben?
Ohne das Beziehungsnetzwerk und die Öffentlichkeitsarbeit ihrer linken Anwälte und der Angehörigengruppe, in der sich seit Anfang der 1970er Jahre Familienmitglieder und Freunde der Gefangenen organisiert hatten, wären die Hungerstreiks wahrscheinlich kaum wahrgenommen worden. Die unmittelbaren Unterstützer gewährleisteten einen gewissen (letztlich aber staatlich kontrollierten) Informationsfluss zwischen drinnen und draußen, so dass sich die Inhaftierten zumindest ein rudimentäres Bild von der Situation außerhalb der Gefängnisse und der linken Öffentlichkeit machen konnten.
Zwangsernährung und »Komalösung«
Die beiden letzten kollektiven Hungerstreiks Mitte und Ende der 1980er Jahre zeigen auf, wie sich die politischen Intentionen unterscheiden konnten. Mit dem im Dezember 1984 begonnenen Hungerstreik für die Zusammenlegung wurde eine Eskalation außerhalb der Haftanstalten durch die neu formierte RAF-Gruppe und ihrer Kooperation mit AD in Frankreich sowie durch »legale« und »illegale« militante Gruppen aus dem »Antiimperialistischen Widerstand« und der Autonomen bewusst in Kauf genommen. Die Hoffnung, den Staat zu Zugeständnissen bewegen zu können, schwand bereits mit der Tatsache, dass einige Inhaftierte nach »nur« drei Wochen Hungerstreik gegen ihren Willen zwangsernährt wurden. Diese brutalen Torturen wurden in der BRD seit über einem Jahrzehnt gegen politisch kämpfende Gefangene angewandt, auch um deren Hungerstreikwillen zu brechen. Sigurd Debus war 1981 laut Darstellung seiner Angehörigen an den Folgen der Zwangsernährung verstorben. Mitte der 1980er Jahre wurde das Gesetz zur Zwangsernährung »reformiert«, so dass nun »gewartet« werden konnte, bis der Häftling ins Koma fiel, um ihn dann künstlich zu ernähren, bis er wieder bei Bewusstsein war; dann ging dieses »Ping-Pong«-Spiel wieder von vorne los. Diese »Komalösung«, bei der die Verantwortung von den Anstaltsärzten auf die Inhaftierten verlagert wurde, war zudem eine staatliche Reaktion auf die zunehmenden Proteste von Medizinern seit Anfang der 1980er Jahre gewesen, die sich nicht länger aus ethisch-moralischen Gründen für diese inhumanen Prozeduren zur Verfügung stehen wollten.
Im Frühjahr 1985 ergriffen die militanten Teile des RAF-Gefangenenumfelds die Initiative. Die seit Sommer 1984 aktive RAF-Gruppe erschoss am 1. Februar den Chef der Motoren- und-Turbinenunion Ernst Zimmermann und signalisierte den Gefangenen, ihren Streik nun abbrechen zu können, da ein Höchstmaß an Mobilisierung erreicht worden sei. Die Gefangenenfrage, so die Message der RAF draußen, war nicht länger zentral; vielmehr galt es nun den antiimperialistischen Kampf gegen den militärisch-industriellen Komplex in Europa mit allen zur Verfügung stehenden Kräften – unabhängig von der Gefangenenfrage – zu forcieren.
Die RAF-Gefangenen brauchten vier Jahre, um sich nach diesen für ihre eigenen Forderungen katastrophalen Ereignissen neu zu orientieren. Durch die in Aussicht stehenden »Komalösungen« mussten die Häftlinge davon ausgehen, dass sie ab einem bestimmten Zeitpunkt während des Hungerstreiks als Kollektiv handlungsunfähig werden könnten. Aus den vorhergegangenen Hungerstreiks hatten die Inhaftierten gelernt, dass etwaige Ansprechpartner auf der staatlichen Ebene dazu tendierten, den Hungerstreik einfach auszusitzen und Tote in Kauf zu nehmen. Um diesem Dilemma vorzubeugen, entschlossen sich die Inhaftierten in einen »Kettenhungerstreik« zu treten. Nach eineinhalb Jahren Vorbereitung traten am 1. Februar 1989 über 40 Gefangene aus der RAF und dem »Widerstand« in den letzten kollektiven Hungerstreik der RAF-Geschichte. Zu diesem Zeitpunkt sahen die Inhaftierten keinen anderen Weg mehr: Der »Dialoginitiative« der Grünen-Politikerinnen Antje Vollmer und Christa Nickels, die an einer »Befriedung« und Auflösung des Gefangenenkollektivs interessiert waren, hatten RAF-Gefangene bereits 1988 eine deutliche Absage erteilt. An der Forderung nach Zusammenlegung in große Gruppen wollten die Inhaftierten nicht rütteln lassen.
Bemerkenswerterweise wurde den militanten Teilen des RAF-Gefangenenumfelds, inklusive der RAF, von vornherein unmissverständlich aus den Gefängnissen heraus signalisiert, dass eine Eskalation außerhalb der Haftanstalten dem Gefangenenkampf nur schaden würde. Diese Entscheidung der Gefangenen war auch vor dem Hintergrund der offensichtlichen Konzeptlosigkeit der RAF getroffen worden. Es wäre nicht überzogen, davon zu sprechen, dass die Inhaftierten im Frühjahr 1989 einen Nerv der linken und fortschrittlich denkenden Öffentlichkeit in der BRD trafen. Über die ganze Republik fanden Demonstrationen, Bürobesetzungen und andere Solidaritätsaktionen, auch kleinere Anschläge, statt. Das Protestspektrum reichte von kommunistischen Parteien und Organisationen über antiimperialistische und autonome Gruppen sowie Akteure aus den Anti-AKW-, Öko-, und Hausbesetzerszenen bis hin zu Teilen der Grünen, den Jusos und vereinzelten SPD-Politikern; selbst beim Verfassungsschutz wurde über die Zusammenlegung nachgedacht. Die Gründe für die starke Unterstützung in der Linken, die ihren Höhepunkt in einer Demonstration von rund 10.000 Menschen in Bonn am 29. April fand, waren so vielschichtig wie die Menschen, die im Frühjahr 1989 über den Gefangenenkampf zusammenkamen. Ein Motiv für die Unterstützung, das eine Art Konsens in dieser Bewegung bildete, war die seit Mitte der 1980er Jahre verstärkt erfahrene staatliche Repression in den »Teilbereichsbewegungen«; ein Sinnbild dafür wurde der »Hamburger Kessel« am 8. Juni 1986.
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Umfassende Ãœberwachung
Der Straftatbestand für eine mehrjährige Haftstrafe war oftmals bereits erfüllt, wenn nur die Zusammenlegung von RAF-Gefangenen auf einem Banner gefordert wurde. Das RAF-Gefangenen-Kollektiv galt den Ermittlungsbehörden, allen voran Generalbundesanwalt Kurt Rebmann und dem Bundeskriminalamt, als enormes innenpolitisches Sicherheitsrisiko, weshalb es seit 1983 als terroristische Vereinigung in Haft bzw. als »RAF im Knast« eingestuft wurde. In den 1980er Jahren wurden die Isolationshaftbedingungen geradezu perfektioniert. Sämtliche Briefe zwischen Inhaftierten und Adressaten wurden vom Anstaltspersonal kontrolliert und gegebenenfalls den Ermittlungsbehörden und Geheimdiensten zur Verfügung gestellt. Briefe mit aus Behördensicht brisantem Inhalt – eine Anspielung auf einen Hungerstreik genügte – wurden »zur Habe« des Gefangenen genommen und erst Jahre später bei der Entlassung herausgegeben. Zwischen RAF draußen und Gefangenen drinnen gab es folglich keine direkten Kontakte, auch wenn dies von der Bundesanwaltschaft anders behauptet wurde.
Die RAF-Hungerstreiks wurden von den Akteuren im Gefängnis nicht von gesellschaftlichen Entwicklungen losgelöst begonnen. Welche Teile der linken Öffentlichkeit würden die Hungerstreiks mit welchen Mitteln unterstützend und solidarisch begleiten? Welche Chancen gab es, dass die staatliche Seite auf die Forderungen eingeht? Wie lange könnte der Hungerstreik fortgeführt werden, ohne dass erneut, wie 1974 Holger Meins und 1981 Sigurd Debus, Genossen, mit denen man dringend zusammengelegt werden wollte, sterben?
Ohne das Beziehungsnetzwerk und die Öffentlichkeitsarbeit ihrer linken Anwälte und der Angehörigengruppe, in der sich seit Anfang der 1970er Jahre Familienmitglieder und Freunde der Gefangenen organisiert hatten, wären die Hungerstreiks wahrscheinlich kaum wahrgenommen worden. Die unmittelbaren Unterstützer gewährleisteten einen gewissen (letztlich aber staatlich kontrollierten) Informationsfluss zwischen drinnen und draußen, so dass sich die Inhaftierten zumindest ein rudimentäres Bild von der Situation außerhalb der Gefängnisse und der linken Öffentlichkeit machen konnten.
Zwangsernährung und »Komalösung«
Die beiden letzten kollektiven Hungerstreiks Mitte und Ende der 1980er Jahre zeigen auf, wie sich die politischen Intentionen unterscheiden konnten. Mit dem im Dezember 1984 begonnenen Hungerstreik für die Zusammenlegung wurde eine Eskalation außerhalb der Haftanstalten durch die neu formierte RAF-Gruppe und ihrer Kooperation mit AD in Frankreich sowie durch »legale« und »illegale« militante Gruppen aus dem »Antiimperialistischen Widerstand« und der Autonomen bewusst in Kauf genommen. Die Hoffnung, den Staat zu Zugeständnissen bewegen zu können, schwand bereits mit der Tatsache, dass einige Inhaftierte nach »nur« drei Wochen Hungerstreik gegen ihren Willen zwangsernährt wurden. Diese brutalen Torturen wurden in der BRD seit über einem Jahrzehnt gegen politisch kämpfende Gefangene angewandt, auch um deren Hungerstreikwillen zu brechen. Sigurd Debus war 1981 laut Darstellung seiner Angehörigen an den Folgen der Zwangsernährung verstorben. Mitte der 1980er Jahre wurde das Gesetz zur Zwangsernährung »reformiert«, so dass nun »gewartet« werden konnte, bis der Häftling ins Koma fiel, um ihn dann künstlich zu ernähren, bis er wieder bei Bewusstsein war; dann ging dieses »Ping-Pong«-Spiel wieder von vorne los. Diese »Komalösung«, bei der die Verantwortung von den Anstaltsärzten auf die Inhaftierten verlagert wurde, war zudem eine staatliche Reaktion auf die zunehmenden Proteste von Medizinern seit Anfang der 1980er Jahre gewesen, die sich nicht länger aus ethisch-moralischen Gründen für diese inhumanen Prozeduren zur Verfügung stehen wollten.
Im Frühjahr 1985 ergriffen die militanten Teile des RAF-Gefangenenumfelds die Initiative. Die seit Sommer 1984 aktive RAF-Gruppe erschoss am 1. Februar den Chef der Motoren- und-Turbinenunion Ernst Zimmermann und signalisierte den Gefangenen, ihren Streik nun abbrechen zu können, da ein Höchstmaß an Mobilisierung erreicht worden sei. Die Gefangenenfrage, so die Message der RAF draußen, war nicht länger zentral; vielmehr galt es nun den antiimperialistischen Kampf gegen den militärisch-industriellen Komplex in Europa mit allen zur Verfügung stehenden Kräften – unabhängig von der Gefangenenfrage – zu forcieren.
Die RAF-Gefangenen brauchten vier Jahre, um sich nach diesen für ihre eigenen Forderungen katastrophalen Ereignissen neu zu orientieren. Durch die in Aussicht stehenden »Komalösungen« mussten die Häftlinge davon ausgehen, dass sie ab einem bestimmten Zeitpunkt während des Hungerstreiks als Kollektiv handlungsunfähig werden könnten. Aus den vorhergegangenen Hungerstreiks hatten die Inhaftierten gelernt, dass etwaige Ansprechpartner auf der staatlichen Ebene dazu tendierten, den Hungerstreik einfach auszusitzen und Tote in Kauf zu nehmen. Um diesem Dilemma vorzubeugen, entschlossen sich die Inhaftierten in einen »Kettenhungerstreik« zu treten. Nach eineinhalb Jahren Vorbereitung traten am 1. Februar 1989 über 40 Gefangene aus der RAF und dem »Widerstand« in den letzten kollektiven Hungerstreik der RAF-Geschichte. Zu diesem Zeitpunkt sahen die Inhaftierten keinen anderen Weg mehr: Der »Dialoginitiative« der Grünen-Politikerinnen Antje Vollmer und Christa Nickels, die an einer »Befriedung« und Auflösung des Gefangenenkollektivs interessiert waren, hatten RAF-Gefangene bereits 1988 eine deutliche Absage erteilt. An der Forderung nach Zusammenlegung in große Gruppen wollten die Inhaftierten nicht rütteln lassen.
Bemerkenswerterweise wurde den militanten Teilen des RAF-Gefangenenumfelds, inklusive der RAF, von vornherein unmissverständlich aus den Gefängnissen heraus signalisiert, dass eine Eskalation außerhalb der Haftanstalten dem Gefangenenkampf nur schaden würde. Diese Entscheidung der Gefangenen war auch vor dem Hintergrund der offensichtlichen Konzeptlosigkeit der RAF getroffen worden. Es wäre nicht überzogen, davon zu sprechen, dass die Inhaftierten im Frühjahr 1989 einen Nerv der linken und fortschrittlich denkenden Öffentlichkeit in der BRD trafen. Über die ganze Republik fanden Demonstrationen, Bürobesetzungen und andere Solidaritätsaktionen, auch kleinere Anschläge, statt. Das Protestspektrum reichte von kommunistischen Parteien und Organisationen über antiimperialistische und autonome Gruppen sowie Akteure aus den Anti-AKW-, Öko-, und Hausbesetzerszenen bis hin zu Teilen der Grünen, den Jusos und vereinzelten SPD-Politikern; selbst beim Verfassungsschutz wurde über die Zusammenlegung nachgedacht. Die Gründe für die starke Unterstützung in der Linken, die ihren Höhepunkt in einer Demonstration von rund 10.000 Menschen in Bonn am 29. April fand, waren so vielschichtig wie die Menschen, die im Frühjahr 1989 über den Gefangenenkampf zusammenkamen. Ein Motiv für die Unterstützung, das eine Art Konsens in dieser Bewegung bildete, war die seit Mitte der 1980er Jahre verstärkt erfahrene staatliche Repression in den »Teilbereichsbewegungen«; ein Sinnbild dafür wurde der »Hamburger Kessel« am 8. Juni 1986.
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•NEUER BEITRAG19.08.2023, 15:19 Uhr
Nutzer / in | |
FPeregrin | |
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Breite Solidarisierung
Der wichtigste Standort für die Solidaritätsarbeit war die national und international gut vernetzte Hamburger Hafenstraße. In der zweiten Hälfte der 1980er Jahre konnten hier politische Bruchlinien, insbesondere zwischen dem RAF-nahen antiimperialistischen und dem autonomen Spektrum, im Kampf um den Erhalt der Hafenstraße ein Stück weit repariert werden. Die umsichtige, kontinuierliche Öffentlichkeitsarbeit von Unterstützern der RAF-Gefangenen, die teilweise bereits seit Anfang der 1980er Jahre in der Hafenstraße organisiert waren, führte dazu, dass sich auch RAF-skeptische Linke voll mit den Forderungen der Gefangenen solidarisieren konnten. Die von den Inhaftierten angeregte gesellschaftliche Debatte über die Frage, wie in Zukunft emanzipatorische Kämpfe in der BRD geführt werden könnten und welche Rolle dabei die RAF einnehmen sollte, traf ein von Tausenden Menschen geteiltes Bedürfnis. Damit die Gefangenen bei dieser Diskussion mitreden könnten, mussten sie zusammengelegt werden.
Der letzte kollektive RAF-Hungerstreik scheiterte letztlich an der Blockade der CSU- bzw. CDU-geführten Bundesländer Bayern und Baden-Württemberg, die sich im Duktus der 1970er Jahre nicht von »Terroristen erpressen lassen« wollten. Mitte Mai 1989, wenige Monate vor dem Mauerfall, entschieden sich die Gefangenen schließlich, den Hungerstreik kollektiv abzubrechen, da mehrere von ihnen bereits in akuter Lebensgefahr schwebten und bei einer Fortsetzung gestorben wären. In der Geschichte der RAF gab es zu keinem anderen Zeitpunkt eine ähnlich offene Situation, die durch massenhafte Gegenmacht von unten erzwungen wurde.
Anmerkungen:
1 Aufgrund der lückenhaften Quellenlage ist bislang nicht klar, was genau in der »Stammheimer Todesnacht« vom 17. zum 18. Oktober 1977 im siebten Stock der JVA Stuttgart-Stammheim passierte. Laut des Politikwissenschaftlers Dominique Linhardt sind drei Szenarien denkbar: Der Tod von Andreas Baader, Gudrun Ensslin und Jan-Carl Raspe könnte demnach ein selbstbestimmter Selbstmord ohne Wissen des Anstaltspersonals oder ein von staatlicher Seite »überwachter« Selbstmord gewesen sein; jedoch müsse auch die Ermordung der RAF-Mitglieder durch externe Akteure als mögliches Szenario weiter in Betracht gezogen werden. Vgl. Link ...jetzt anmelden! Abs. 34
2 Diesen Zusammenhang behandelt ganz aktuell Markus Mohr in der Rote-Hilfe-Zeitung Die Rote Hilfe. Vgl. Markus Mohr: Drinnen und draußen – ein Kampf. Zur Gründungsgeschichte der Komitees gegen Folter, in: Die Rote Hilfe, 3/2023, S. 46–48
3 Als Geisslers Hauptwerk gilt das 1988 veröffentlichte »kamalatta«, in dem der Autor fiktive, aber bemerkenswerte subjektive Eindrücke zum Beziehungsgeflecht von RAF-Gefangenen und der westdeutschen Linken preisgibt. Vgl. dazu Detlef Grumbach (Hg.): Kamalatta lesen. Aktuelle Perspektiven auf Christian Geisslers »romantisches fragment«, Berlin 2021. Siehe auch: Pauline Pieper: Höhlengleichnis. Kindheit in Christian Geisslers Roman »kamalatta«, jW, 3.9.2021
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Breite Solidarisierung
Der wichtigste Standort für die Solidaritätsarbeit war die national und international gut vernetzte Hamburger Hafenstraße. In der zweiten Hälfte der 1980er Jahre konnten hier politische Bruchlinien, insbesondere zwischen dem RAF-nahen antiimperialistischen und dem autonomen Spektrum, im Kampf um den Erhalt der Hafenstraße ein Stück weit repariert werden. Die umsichtige, kontinuierliche Öffentlichkeitsarbeit von Unterstützern der RAF-Gefangenen, die teilweise bereits seit Anfang der 1980er Jahre in der Hafenstraße organisiert waren, führte dazu, dass sich auch RAF-skeptische Linke voll mit den Forderungen der Gefangenen solidarisieren konnten. Die von den Inhaftierten angeregte gesellschaftliche Debatte über die Frage, wie in Zukunft emanzipatorische Kämpfe in der BRD geführt werden könnten und welche Rolle dabei die RAF einnehmen sollte, traf ein von Tausenden Menschen geteiltes Bedürfnis. Damit die Gefangenen bei dieser Diskussion mitreden könnten, mussten sie zusammengelegt werden.
Der letzte kollektive RAF-Hungerstreik scheiterte letztlich an der Blockade der CSU- bzw. CDU-geführten Bundesländer Bayern und Baden-Württemberg, die sich im Duktus der 1970er Jahre nicht von »Terroristen erpressen lassen« wollten. Mitte Mai 1989, wenige Monate vor dem Mauerfall, entschieden sich die Gefangenen schließlich, den Hungerstreik kollektiv abzubrechen, da mehrere von ihnen bereits in akuter Lebensgefahr schwebten und bei einer Fortsetzung gestorben wären. In der Geschichte der RAF gab es zu keinem anderen Zeitpunkt eine ähnlich offene Situation, die durch massenhafte Gegenmacht von unten erzwungen wurde.
Anmerkungen:
1 Aufgrund der lückenhaften Quellenlage ist bislang nicht klar, was genau in der »Stammheimer Todesnacht« vom 17. zum 18. Oktober 1977 im siebten Stock der JVA Stuttgart-Stammheim passierte. Laut des Politikwissenschaftlers Dominique Linhardt sind drei Szenarien denkbar: Der Tod von Andreas Baader, Gudrun Ensslin und Jan-Carl Raspe könnte demnach ein selbstbestimmter Selbstmord ohne Wissen des Anstaltspersonals oder ein von staatlicher Seite »überwachter« Selbstmord gewesen sein; jedoch müsse auch die Ermordung der RAF-Mitglieder durch externe Akteure als mögliches Szenario weiter in Betracht gezogen werden. Vgl. Link ...jetzt anmelden! Abs. 34
2 Diesen Zusammenhang behandelt ganz aktuell Markus Mohr in der Rote-Hilfe-Zeitung Die Rote Hilfe. Vgl. Markus Mohr: Drinnen und draußen – ein Kampf. Zur Gründungsgeschichte der Komitees gegen Folter, in: Die Rote Hilfe, 3/2023, S. 46–48
3 Als Geisslers Hauptwerk gilt das 1988 veröffentlichte »kamalatta«, in dem der Autor fiktive, aber bemerkenswerte subjektive Eindrücke zum Beziehungsgeflecht von RAF-Gefangenen und der westdeutschen Linken preisgibt. Vgl. dazu Detlef Grumbach (Hg.): Kamalatta lesen. Aktuelle Perspektiven auf Christian Geisslers »romantisches fragment«, Berlin 2021. Siehe auch: Pauline Pieper: Höhlengleichnis. Kindheit in Christian Geisslers Roman »kamalatta«, jW, 3.9.2021
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•NEUER BEITRAG27.08.2023, 11:14 Uhr
Nutzer / in | |
arktika | |
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RAF-Gefangenenkämpfe
Sehr guter Text!!!
•NEUER BEITRAG27.08.2023, 11:19 Uhr
Nutzer / in | |
arktika | |
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RAF-Gefangenenkämpfe
Ich mach noch ein paar Hashtags dazu:
#RAF
#RoteArmeeFraktion
#HS
#Hungerstreik
#PolitischeGefangene
#Antiimperialismus
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#Autonome
#SozialeGefangene
#Zusammenlegung
#Isolationshaft
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#Isolationsfolter
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