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•NEUER BEITRAG06.11.2024, 22:57 Uhr
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arktika | |
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Dt. Imp. an der inneren Nahost-Front
Erfreulich: Mal wieder eine Klatsche gegen die "deutsche Staatsräson" vor einem ordentlichen Gericht. Und eine Klatsche für eine dieser hörige Unität:
Proteste für Gaza
Gesichtsverlust für Unileitung
Berlin: Nach Hörsaalbesetzung drei Studentinnen wegen Hausfriedensbruch angeklagt
Von Annuschka Eckhardt
Schmückt sich die sogenannte Freie Universität (FU) zwar gerne mit ihrer Tradition studentischen Widerstands, liefert sie doch ihre protestierenden Studierenden ans Messer: Am Mittwoch sind Prozesse gegen drei Studentinnen vor dem Amtsgericht Tiergarten verhandelt worden. Grund: Sie beteiligten sich an der Hörsaalbesetzung am 14. Dezember vergangenen Jahres auf dem Universitätsgelände, um gegen den Genozid in Gaza und die deutsche Beteiligung daran zu demonstrieren. Vorgeworfen wurde den jungen Erwachsenen Hausfriedensbruch.
»Für mich war alles nicht so durchsichtig«, sagte die damalige Leiterin der Stabsstelle des Universitätspräsidenten im Prozess gegen Sofia W., die als Zeugin gehört wurde. Diese war vom Präsidenten Günter Ziegler mit einer Vollmacht zur Durchsetzung des Hausrechts betraut worden. Sie konnte also entscheiden, ob der Hörsaal von den rund 150 anwesenden Polizisten geräumt werden sollte und ob die Studierenden mit Strafanzeigen versetzt werden sollten. Während der Besetzung war die Stabsleiterin mit den Erinnerungslücken, die mittlerweile nicht mehr an der FU beschäftigt ist, verantwortlich für die Korrespondenz mit der Polizei und mit den Studierenden.
Im Zuge ihrer Befragung wurde deutlich, dass der Strafantrag unwirksam war. Zunächst hatte die Unileitung während der Besetzung einen Strafantrag gestellt, diesen dann aber noch während der polizeilichen Räumung beschränkt. Den Besetzern wurde eine neue Frist gewährt, den Hörsaal zu verlassen. Eine solche Beschränkung ist unwiderruflich, so dass der einige Wochen später erneut gestellte Strafantrag unwirksam war. Daher plädierten sowohl die Staatsanwaltschaft als auch W.s Verteidiger Benjamin Düsberg für eine Einstellung des Verfahrens aufgrund eines Prozesshindernisses.
Auch die Angeklagte meldete sich zu Wort: »Ich möchte mit großer Klarheit den Vorwurf des Antisemitismus, der als Begründung für die Räumung der Besetzung genutzt wird, zurückweisen«, sagte die 23jährige Studentin. Antisemitismus, der systematische Hass und Gewalt gegen Juden stehen in keinem Zusammenhang mit der Solidarität mit dem palästinensischen Volk, das gerade einen zweiten Massenvölkermord erlebt, eine zweite Nakba. »Dies zu vermischen ist gegenüber den Menschenrechten und gegenüber der Geschichte grob fahrlässig.«
Richterin Olsen entschied sich, das Verfahren einzustellen, auch für eine weitere Studentin, deren Prozess direkt im Anschluss stattfand. Das Verfahren der dritten Beschuldigten wurde vertagt. »Unabhängig von dem guten Ausgang des Strafverfahrens hatten die Besetzer ein inhaltlich berechtigtes Anliegen, gegen einen Genozid zu protestieren, und auch das Recht, dies im Rahmen einer Besetzung eines Hörsaals zu Wort zu bringen«, sagte Rechtsanwalt Düsberg nach der Verhandlung gegenüber junge Welt. Von der Unileitung sei es ihm zufolge unverhältnismäßig »und auch daneben«, die eigenen Studierenden mit 150 Beamten räumen zu lassen.
Die Uni habe gezeigt, auf wessen Seite sie stehe, sagte W. nach Einstellung des Prozesses: »auf der des Staates und nicht auf der Seite der eigenen Studierenden und damit auch nicht auf der Seite des wissenschaftlichen Diskurses«, sagte die Studentin gegenüber jW. »Das ist ein Gesichtsverlust!« Auch wenn der Prozess ein Erfolg für die Rechte der Studierenden gewesen sei, gehe der Genozid in Gaza weiter und damit auch die unbedingte Notwendigkeit, Widerstand dagegen zu leisten.
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Proteste für Gaza
Gesichtsverlust für Unileitung
Berlin: Nach Hörsaalbesetzung drei Studentinnen wegen Hausfriedensbruch angeklagt
Von Annuschka Eckhardt
Schmückt sich die sogenannte Freie Universität (FU) zwar gerne mit ihrer Tradition studentischen Widerstands, liefert sie doch ihre protestierenden Studierenden ans Messer: Am Mittwoch sind Prozesse gegen drei Studentinnen vor dem Amtsgericht Tiergarten verhandelt worden. Grund: Sie beteiligten sich an der Hörsaalbesetzung am 14. Dezember vergangenen Jahres auf dem Universitätsgelände, um gegen den Genozid in Gaza und die deutsche Beteiligung daran zu demonstrieren. Vorgeworfen wurde den jungen Erwachsenen Hausfriedensbruch.
»Für mich war alles nicht so durchsichtig«, sagte die damalige Leiterin der Stabsstelle des Universitätspräsidenten im Prozess gegen Sofia W., die als Zeugin gehört wurde. Diese war vom Präsidenten Günter Ziegler mit einer Vollmacht zur Durchsetzung des Hausrechts betraut worden. Sie konnte also entscheiden, ob der Hörsaal von den rund 150 anwesenden Polizisten geräumt werden sollte und ob die Studierenden mit Strafanzeigen versetzt werden sollten. Während der Besetzung war die Stabsleiterin mit den Erinnerungslücken, die mittlerweile nicht mehr an der FU beschäftigt ist, verantwortlich für die Korrespondenz mit der Polizei und mit den Studierenden.
Im Zuge ihrer Befragung wurde deutlich, dass der Strafantrag unwirksam war. Zunächst hatte die Unileitung während der Besetzung einen Strafantrag gestellt, diesen dann aber noch während der polizeilichen Räumung beschränkt. Den Besetzern wurde eine neue Frist gewährt, den Hörsaal zu verlassen. Eine solche Beschränkung ist unwiderruflich, so dass der einige Wochen später erneut gestellte Strafantrag unwirksam war. Daher plädierten sowohl die Staatsanwaltschaft als auch W.s Verteidiger Benjamin Düsberg für eine Einstellung des Verfahrens aufgrund eines Prozesshindernisses.
Auch die Angeklagte meldete sich zu Wort: »Ich möchte mit großer Klarheit den Vorwurf des Antisemitismus, der als Begründung für die Räumung der Besetzung genutzt wird, zurückweisen«, sagte die 23jährige Studentin. Antisemitismus, der systematische Hass und Gewalt gegen Juden stehen in keinem Zusammenhang mit der Solidarität mit dem palästinensischen Volk, das gerade einen zweiten Massenvölkermord erlebt, eine zweite Nakba. »Dies zu vermischen ist gegenüber den Menschenrechten und gegenüber der Geschichte grob fahrlässig.«
Richterin Olsen entschied sich, das Verfahren einzustellen, auch für eine weitere Studentin, deren Prozess direkt im Anschluss stattfand. Das Verfahren der dritten Beschuldigten wurde vertagt. »Unabhängig von dem guten Ausgang des Strafverfahrens hatten die Besetzer ein inhaltlich berechtigtes Anliegen, gegen einen Genozid zu protestieren, und auch das Recht, dies im Rahmen einer Besetzung eines Hörsaals zu Wort zu bringen«, sagte Rechtsanwalt Düsberg nach der Verhandlung gegenüber junge Welt. Von der Unileitung sei es ihm zufolge unverhältnismäßig »und auch daneben«, die eigenen Studierenden mit 150 Beamten räumen zu lassen.
Die Uni habe gezeigt, auf wessen Seite sie stehe, sagte W. nach Einstellung des Prozesses: »auf der des Staates und nicht auf der Seite der eigenen Studierenden und damit auch nicht auf der Seite des wissenschaftlichen Diskurses«, sagte die Studentin gegenüber jW. »Das ist ein Gesichtsverlust!« Auch wenn der Prozess ein Erfolg für die Rechte der Studierenden gewesen sei, gehe der Genozid in Gaza weiter und damit auch die unbedingte Notwendigkeit, Widerstand dagegen zu leisten.
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•NEUER BEITRAG07.11.2024, 21:54 Uhr
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FPeregrin | |
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Wenn das, was in der Zeit einer akuten Regierungskrise eines imperialistischen Landes von einer drückenden Parlamentsmehrheit unter Einschluß der Faschisten gegen die Reste einer linken Sammlungspartei beschlossen wird, nicht Spiegelbild der Interessenlage der herrschenden Monopolbourgeoisie sein soll, dann möchte ich wissen, was es dann sein soll, ... ein Vorgriff auf den 11.11., 11 Uhr 11?
nd heute:
Antisemitismus-Resolution: Israelkritik und Judenhass werden eins
Bundestag beschließt umstrittene Antisemitismus-Resolution, Politiker diskutieren über Verschärfungen im Grundgesetz
Matthias Monroy 07.11.2024, 14:40 Uhr Lesedauer: 6 Min.
Nach einer fast zweistündigen Debatte hat der Bundestag am Donnerstag den von den Ampel-Fraktionen und der Union eingebrachten Entwurf für eine Antisemitismus-Resolution mit breiter Mehrheit angenommen. Auch die AfD stimmte dafür. Die BSW-Gruppe votierte dagegen, während sich die Linke-Gruppe enthielt.
Die Resolution mit dem Titel »Nie wieder ist jetzt: Jüdisches Leben in Deutschland schützen, bewahren und stärken« beruft sich auf die Shoah. Als weiteren Bezugspunkt nennt der Antrag den »grausamen Terror-Überfall der Hamas« am 7. Oktober. Die vier Fraktionen sehen seitdem »Judenhass und israelbezogenen Antisemitismus auf einem seit Jahrzehnten nicht dagewesenen Niveau« – allerdings verzeichnet das Bundeskriminalamt derzeit einen starken Rückgang antisemitischer Straftaten, wie Anfragen der Linke-Politikerin Petra Pau belegen.
In dem nun beschlossenen Antrag zeigt sich der Bundestag »dankbar«, dass es wieder jüdisches Leben und jüdische Kultur in Deutschland gebe. Dies sei eine »Bereicherung unserer Gesellschaft«. Die Bundesregierung wird deshalb aufgefordert, hier lebende Jüd*innen zu stärken, unter anderem durch das Wachhalten der Erinnerung an die Shoah und die Förderung von Gedenkstätten und Bildungsarbeit. Schließlich postuliert der Antrag das Bekenntnis, dass die Existenz und die Sicherheitsinteressen des Staates Israel »ein zentrales Prinzip der deutschen Außen- und Sicherheitspolitik« seien.
In der Resolution ist auch die umstrittene Forderung enthalten, sicherzustellen, dass keine Organisationen und Projekte finanziell gefördert werden, die Antisemitismus verbreiten oder das Existenzrecht Israels infrage stellen. Die Regierung soll überdies ein Betätigungsverbot oder Organisationsverbot der BDS-Bewegung, die friedlich zum Boykott israelischer Produkte aus besetzten Gebieten aufruft, in Deutschland prüfen.
Ob Aktivitäten »israelbezogenen Antisemitismus« darstellen, soll zukünftig mit der von Bundesregierung und Bundestag bereits 2019 beschlossenen Antisemitismusdefinition der Internationalen Allianz zum Holocaustgedenken (IHRA) überprüft werden. Die Regierung soll dafür sorgen, dass dies auch in Ländern und Kommunen umgesetzt wird. Kunst- und Kulturveranstaltungen sowie -einrichtungen sollen »gemeinsam mit Experten« auf antisemitismuskritische Codes überprüft werden.
Ebenfalls beschlossen wurde die Behauptung, es habe auf der jüngsten Berlinale einen »Antisemitismusskandal« gegeben. Damit begründen die Abgeordneten die Forderung, wonach Bund, Länder und Kommunen »rechtssichere Regelungen erarbeiten« sollen, damit keine Projekte und Vorhaben »insbesondere mit antisemitischen Zielen und Inhalten gefördert werden«.
Damit wird auch der nach einem Hetzartikel in der »Bild«-Zeitung ins Rollen gekommenen Fördergeldaffäre der Wind aus den Segeln genommen. Die damalige Bildungsministerin Bettina Stark-Watzinger (FDP) hatte nach einem Offenen Brief Tausender Hochschulangehöriger die Unterzeichner*innen gegenüber der »Bild« unter Antisemitismus-Verdacht gestellt, eine Prüfung zu förderrechtlichen Konsequenzen angeregt und damit einen Streit um Meinungs- und Wissenschaftsfreiheit ausgelöst.
Für die Linke-Gruppe sprach bei der Debatte Gregor Gysi, der vor einem Missbrauch von Antisemitismus-Vorwürfen zur Unterdrückung legitimer Kritik warnte. Gysi argumentierte für differenzierte Betrachtungen, die auch Kritik an der israelischen Regierung zulassen. Den kurzen Redebeitrag für die Wagenknecht-Partei hielt Sevim Dağdelen und betonte, der Schutz jüdischen Lebens habe auch für deren Mitglieder eine hohe Bedeutung. Die Resolution erweise diesem Ziel aber einen Bärendienst, da Kritik an Israel unter einen Generalverdacht gestellt werde.
Vor dem Beschluss wurden zunächst zwei Änderungsanträge abgestimmt. Ein Antrag der Linke-Gruppe sollte ursprünglich den gesamten Text durch einen Alternativvorschlag von sechs Jurist*innen und Wissenschaftler*innen ersetzen, der den Kampf gegen Antisemitismus ohne die Verfolgung von Israelkritik voranbringen wollte. Nach internen Debatten hat die Linke ihren Antrag jedoch herabgestuft, sodass nur die auf Israel gemünzten Absätze der Resolution von Ampel und Union zugunsten einer Betonung des Schutzes jüdischen Lebens ausgetauscht werden sollten. Auch die BSW-Gruppe stimmte für diesen Antrag, alle anderen Fraktionen dagegen.
Der zweite Änderungsantrag von der BSW-Gruppe ging in eine ähnliche Richtung, betonte aber auch Kritik an der Regierung Netanjahu und Waffenlieferungen an Israel. Er erhielt Zustimmung aus den eigenen Reihen; alle anderen, einschließlich der Linken, stimmten dagegen, wobei es bei der Linke-Gruppe auch Enthaltungen gab.
In einer Petition hatten sich über 4000 Menschen für den Gegenvorschlag der sechs Jurist*innen und Wissenschaftler*innen ausgesprochen. Am Mittwoch begründeten einige Unterzeichner*innen ihre Bedenken auf einer Pressekonferenz in Berlin. Die Rektorin des Berliner Wissenschaftskollegs, Barbara Stollberg-Rillinger, warnte, der Antisemitismus-Vorwurf werde benutzt, um auch kritische Positionen von Jüd*innen zum Schweigen zu bringen. Die Direktorin des Einstein-Forums in Potsdam, Susan Neiman, zog Parallelen zur DDR und sieht einen »verordneten Philosemitismus«.
Der Jurist Matthias Goldmann fühlt sich an den Radikalenerlass erinnert. Damals sei es um Beamt*innen gegangen, von denen der Staat Loyalität erwarten könne. Hier seien jedoch Bereiche der Bildung und Wissenschaft betroffen, die gemäß Grundgesetz staatsfern sein sollen. Der Menschenrechtsanwalt Wolfgang Kaleck kritisierte, dass gegen Russland der Vorwurf von Kriegsverbrechen erhoben, das Anprangern von Apartheid und Genozid in Israel aber als »israelfeindlich« dargestellt werde. »Absolut absurd, da lacht die halbe Welt drüber«, sagte Kaleck.
Rund 1900 Personen haben sich in den Tagen vor der Abstimmung am Donnerstag in einem Appell für die Antisemitismus-Resolution des Deutschen Bundestags ausgesprochen. Zu ihnen gehört die vom Ex-Grünen Volker Beck gegründete Deutsch-Israelische Gesellschaft (DIG), das Tikvah-Institut mit Beck als Leiter sowie die »Experteninitiative Religionspolitik«, die nach Fachtagungen der Konrad-Adenauer-Stiftung mit Volker Beck gegründet wurde.
Die Bundestagsdebatte zur Antisemitismusresolution wurde von der Bundestagspräsidentin Bärbel Bas (SPD) geleitet. Beck nahm daran als Ehrengast auf der Tribüne teil und wurde von Bas ausdrücklich begrüßt – erst danach wurden jüdische Gäste genannt.
Die Ehre verweist auf die Rolle, die Beck beim Zustandekommen der Resolution gespielt hat. Derzeit setzt der pro-israelische Lobbyist weitere Verschärfungen aufs Gleis. Am Dienstag sprach Beck auf einer von ihm mitorganisierten Veranstaltung des Tikvah-Instituts in der Berliner Akademie der Konrad-Adenauer-Stiftung. Dabei ging es um Vorschläge von Politikern, den Kampf gegen Antisemitismus verfassungsrechtlich zu verankern.
Der ehemalige bayerische Staatsminister und derzeitige Antisemitismusbeauftragte Ludwig Spaenle plädierte auf der Tagung für die Verankerung des Kampfes gegen Antisemitismus als Staatsziel im Grundgesetz. Der Grüne Till Steffen plädierte dafür, einen »Schutzauftrag für Juden« in den Antidiskriminierungsartikel 3 des Grundgesetzes zu schreiben – obwohl dieser Artikel aus gutem Grund keine Hierarchisierung von Opfergruppen vornimmt. Thorsten Lieb (FDP) regt an, die Meinungsfreiheit in Artikel 5 entsprechend einzuschränken.
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nd heute:
Antisemitismus-Resolution: Israelkritik und Judenhass werden eins
Bundestag beschließt umstrittene Antisemitismus-Resolution, Politiker diskutieren über Verschärfungen im Grundgesetz
Matthias Monroy 07.11.2024, 14:40 Uhr Lesedauer: 6 Min.
Nach einer fast zweistündigen Debatte hat der Bundestag am Donnerstag den von den Ampel-Fraktionen und der Union eingebrachten Entwurf für eine Antisemitismus-Resolution mit breiter Mehrheit angenommen. Auch die AfD stimmte dafür. Die BSW-Gruppe votierte dagegen, während sich die Linke-Gruppe enthielt.
Die Resolution mit dem Titel »Nie wieder ist jetzt: Jüdisches Leben in Deutschland schützen, bewahren und stärken« beruft sich auf die Shoah. Als weiteren Bezugspunkt nennt der Antrag den »grausamen Terror-Überfall der Hamas« am 7. Oktober. Die vier Fraktionen sehen seitdem »Judenhass und israelbezogenen Antisemitismus auf einem seit Jahrzehnten nicht dagewesenen Niveau« – allerdings verzeichnet das Bundeskriminalamt derzeit einen starken Rückgang antisemitischer Straftaten, wie Anfragen der Linke-Politikerin Petra Pau belegen.
In dem nun beschlossenen Antrag zeigt sich der Bundestag »dankbar«, dass es wieder jüdisches Leben und jüdische Kultur in Deutschland gebe. Dies sei eine »Bereicherung unserer Gesellschaft«. Die Bundesregierung wird deshalb aufgefordert, hier lebende Jüd*innen zu stärken, unter anderem durch das Wachhalten der Erinnerung an die Shoah und die Förderung von Gedenkstätten und Bildungsarbeit. Schließlich postuliert der Antrag das Bekenntnis, dass die Existenz und die Sicherheitsinteressen des Staates Israel »ein zentrales Prinzip der deutschen Außen- und Sicherheitspolitik« seien.
In der Resolution ist auch die umstrittene Forderung enthalten, sicherzustellen, dass keine Organisationen und Projekte finanziell gefördert werden, die Antisemitismus verbreiten oder das Existenzrecht Israels infrage stellen. Die Regierung soll überdies ein Betätigungsverbot oder Organisationsverbot der BDS-Bewegung, die friedlich zum Boykott israelischer Produkte aus besetzten Gebieten aufruft, in Deutschland prüfen.
Ob Aktivitäten »israelbezogenen Antisemitismus« darstellen, soll zukünftig mit der von Bundesregierung und Bundestag bereits 2019 beschlossenen Antisemitismusdefinition der Internationalen Allianz zum Holocaustgedenken (IHRA) überprüft werden. Die Regierung soll dafür sorgen, dass dies auch in Ländern und Kommunen umgesetzt wird. Kunst- und Kulturveranstaltungen sowie -einrichtungen sollen »gemeinsam mit Experten« auf antisemitismuskritische Codes überprüft werden.
Ebenfalls beschlossen wurde die Behauptung, es habe auf der jüngsten Berlinale einen »Antisemitismusskandal« gegeben. Damit begründen die Abgeordneten die Forderung, wonach Bund, Länder und Kommunen »rechtssichere Regelungen erarbeiten« sollen, damit keine Projekte und Vorhaben »insbesondere mit antisemitischen Zielen und Inhalten gefördert werden«.
Damit wird auch der nach einem Hetzartikel in der »Bild«-Zeitung ins Rollen gekommenen Fördergeldaffäre der Wind aus den Segeln genommen. Die damalige Bildungsministerin Bettina Stark-Watzinger (FDP) hatte nach einem Offenen Brief Tausender Hochschulangehöriger die Unterzeichner*innen gegenüber der »Bild« unter Antisemitismus-Verdacht gestellt, eine Prüfung zu förderrechtlichen Konsequenzen angeregt und damit einen Streit um Meinungs- und Wissenschaftsfreiheit ausgelöst.
Für die Linke-Gruppe sprach bei der Debatte Gregor Gysi, der vor einem Missbrauch von Antisemitismus-Vorwürfen zur Unterdrückung legitimer Kritik warnte. Gysi argumentierte für differenzierte Betrachtungen, die auch Kritik an der israelischen Regierung zulassen. Den kurzen Redebeitrag für die Wagenknecht-Partei hielt Sevim Dağdelen und betonte, der Schutz jüdischen Lebens habe auch für deren Mitglieder eine hohe Bedeutung. Die Resolution erweise diesem Ziel aber einen Bärendienst, da Kritik an Israel unter einen Generalverdacht gestellt werde.
Vor dem Beschluss wurden zunächst zwei Änderungsanträge abgestimmt. Ein Antrag der Linke-Gruppe sollte ursprünglich den gesamten Text durch einen Alternativvorschlag von sechs Jurist*innen und Wissenschaftler*innen ersetzen, der den Kampf gegen Antisemitismus ohne die Verfolgung von Israelkritik voranbringen wollte. Nach internen Debatten hat die Linke ihren Antrag jedoch herabgestuft, sodass nur die auf Israel gemünzten Absätze der Resolution von Ampel und Union zugunsten einer Betonung des Schutzes jüdischen Lebens ausgetauscht werden sollten. Auch die BSW-Gruppe stimmte für diesen Antrag, alle anderen Fraktionen dagegen.
Der zweite Änderungsantrag von der BSW-Gruppe ging in eine ähnliche Richtung, betonte aber auch Kritik an der Regierung Netanjahu und Waffenlieferungen an Israel. Er erhielt Zustimmung aus den eigenen Reihen; alle anderen, einschließlich der Linken, stimmten dagegen, wobei es bei der Linke-Gruppe auch Enthaltungen gab.
In einer Petition hatten sich über 4000 Menschen für den Gegenvorschlag der sechs Jurist*innen und Wissenschaftler*innen ausgesprochen. Am Mittwoch begründeten einige Unterzeichner*innen ihre Bedenken auf einer Pressekonferenz in Berlin. Die Rektorin des Berliner Wissenschaftskollegs, Barbara Stollberg-Rillinger, warnte, der Antisemitismus-Vorwurf werde benutzt, um auch kritische Positionen von Jüd*innen zum Schweigen zu bringen. Die Direktorin des Einstein-Forums in Potsdam, Susan Neiman, zog Parallelen zur DDR und sieht einen »verordneten Philosemitismus«.
Der Jurist Matthias Goldmann fühlt sich an den Radikalenerlass erinnert. Damals sei es um Beamt*innen gegangen, von denen der Staat Loyalität erwarten könne. Hier seien jedoch Bereiche der Bildung und Wissenschaft betroffen, die gemäß Grundgesetz staatsfern sein sollen. Der Menschenrechtsanwalt Wolfgang Kaleck kritisierte, dass gegen Russland der Vorwurf von Kriegsverbrechen erhoben, das Anprangern von Apartheid und Genozid in Israel aber als »israelfeindlich« dargestellt werde. »Absolut absurd, da lacht die halbe Welt drüber«, sagte Kaleck.
Rund 1900 Personen haben sich in den Tagen vor der Abstimmung am Donnerstag in einem Appell für die Antisemitismus-Resolution des Deutschen Bundestags ausgesprochen. Zu ihnen gehört die vom Ex-Grünen Volker Beck gegründete Deutsch-Israelische Gesellschaft (DIG), das Tikvah-Institut mit Beck als Leiter sowie die »Experteninitiative Religionspolitik«, die nach Fachtagungen der Konrad-Adenauer-Stiftung mit Volker Beck gegründet wurde.
Die Bundestagsdebatte zur Antisemitismusresolution wurde von der Bundestagspräsidentin Bärbel Bas (SPD) geleitet. Beck nahm daran als Ehrengast auf der Tribüne teil und wurde von Bas ausdrücklich begrüßt – erst danach wurden jüdische Gäste genannt.
Die Ehre verweist auf die Rolle, die Beck beim Zustandekommen der Resolution gespielt hat. Derzeit setzt der pro-israelische Lobbyist weitere Verschärfungen aufs Gleis. Am Dienstag sprach Beck auf einer von ihm mitorganisierten Veranstaltung des Tikvah-Instituts in der Berliner Akademie der Konrad-Adenauer-Stiftung. Dabei ging es um Vorschläge von Politikern, den Kampf gegen Antisemitismus verfassungsrechtlich zu verankern.
Der ehemalige bayerische Staatsminister und derzeitige Antisemitismusbeauftragte Ludwig Spaenle plädierte auf der Tagung für die Verankerung des Kampfes gegen Antisemitismus als Staatsziel im Grundgesetz. Der Grüne Till Steffen plädierte dafür, einen »Schutzauftrag für Juden« in den Antidiskriminierungsartikel 3 des Grundgesetzes zu schreiben – obwohl dieser Artikel aus gutem Grund keine Hierarchisierung von Opfergruppen vornimmt. Thorsten Lieb (FDP) regt an, die Meinungsfreiheit in Artikel 5 entsprechend einzuschränken.
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•NEUER BEITRAG08.11.2024, 17:37 Uhr
Nutzer / in | |
arktika | |
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Na denn: "HEIL, mein ..." - ja, wer oder was denn eigentlich???
Aber Scherz beiseite:
Die PDL macht(e) sich gerade ein mal mehr überflüssig: schwankend; die einen so, die andern so; mal den einen, mal den andern nachplappernd; wenn schon nicht (menschenrechtlich betrachtet) vorpreschend, dann wenigstens zurückpreschend - "Nach internen Debatten hat die Linke ihren Antrag jedoch herabgestuft," - ... So wird man am Ende von Niemandem ernst genommen und schon gar nicht gewählt. Eine parteiweite Diskussion - auch und gerade in den unteren Ebenen - findet nicht statt, um den süßen klebrigen (schon längst angebrannten und nicht mehr verwertbaren) Einheitsbrei irgendwie zu erhalten. Die perfekte Art, sich überflüssig zu machen. Da nützt auch kein *, : oder _ noch was, die Hipster in den Großstädten haben sich eh schon umorientiert. Zurück zu den Wurzeln? Ja, wie denn?! Und was wäre das eigentlich???
Der Verweis auf den "Radikalenerlaß" der BRD ist zutreffend. Im Gefolge dieser "Abstimmung" werden sicherlich noch deutlich mehr Verfahren wie das im davorigen Post beschriebene verteilt werden, bei schlechteren Siegeschancen der KämpferInnen (oder auch nur deren "SympathisantInnen" - auch ein Wort aus der "guten alten Zeit" des Radikalenerlasses) für Menschenrechte und gegen Apartheid und Völkermord. Der Willkürcharakter dieses Staates wird zunehmen und - dem folgend - die Zahl der ClaqeurInnen und derer, die "nichts gewußt haben" werden.
Und international?
"»Absolut absurd, da lacht die halbe Welt drüber«, sagte Kaleck."
Anzunehmen! Denn würde sie darüber weinen, so gäbe es gewaltige Überschwemmungskatastrofen, wogegen die derzeitigen in Spanien lächerlich wären.
Aber Scherz beiseite:
Die PDL macht(e) sich gerade ein mal mehr überflüssig: schwankend; die einen so, die andern so; mal den einen, mal den andern nachplappernd; wenn schon nicht (menschenrechtlich betrachtet) vorpreschend, dann wenigstens zurückpreschend - "Nach internen Debatten hat die Linke ihren Antrag jedoch herabgestuft," - ... So wird man am Ende von Niemandem ernst genommen und schon gar nicht gewählt. Eine parteiweite Diskussion - auch und gerade in den unteren Ebenen - findet nicht statt, um den süßen klebrigen (schon längst angebrannten und nicht mehr verwertbaren) Einheitsbrei irgendwie zu erhalten. Die perfekte Art, sich überflüssig zu machen. Da nützt auch kein *, : oder _ noch was, die Hipster in den Großstädten haben sich eh schon umorientiert. Zurück zu den Wurzeln? Ja, wie denn?! Und was wäre das eigentlich???
Der Verweis auf den "Radikalenerlaß" der BRD ist zutreffend. Im Gefolge dieser "Abstimmung" werden sicherlich noch deutlich mehr Verfahren wie das im davorigen Post beschriebene verteilt werden, bei schlechteren Siegeschancen der KämpferInnen (oder auch nur deren "SympathisantInnen" - auch ein Wort aus der "guten alten Zeit" des Radikalenerlasses) für Menschenrechte und gegen Apartheid und Völkermord. Der Willkürcharakter dieses Staates wird zunehmen und - dem folgend - die Zahl der ClaqeurInnen und derer, die "nichts gewußt haben" werden.
Und international?
"»Absolut absurd, da lacht die halbe Welt drüber«, sagte Kaleck."
Anzunehmen! Denn würde sie darüber weinen, so gäbe es gewaltige Überschwemmungskatastrofen, wogegen die derzeitigen in Spanien lächerlich wären.
• Schau mal: ziemlich ähnliche Diskussionen in den www.secarts.org-Foren
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arktika • 21.11.2022
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arktika • 21.11.2022
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