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•NEUES THEMA26.07.2021, 13:15 Uhr
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• VR China: Zum Uiguren-Völkermord-Vorwurf
Thema in der jW von heute:
Unsichtbare Lager
Vorurteil und trübe Quellen: Zum westlichen Vorwurf des Völkermords an den Uiguren
Von Norman Paech
Der vorliegende Text ist ein Auszug aus einer vom Autor verfassten Stellungnahme für die Anhörung des Bundestagsausschusses für Menschenrechte und humanitäre Hilfe.
Spätestens seit 2018, als der UN-Ausschuss zur Beseitigung der Rassendiskriminierung den periodischen Bericht Chinas diskutierte und die Fraktion der Grünen einen Antrag im Bundestag unter dem Titel »Schwere Menschenrechtsverletzungen in Xinjiang beenden, aufklären und ahnden« einbrachte, hat die Diskussion über die menschenrechtliche Situation in Xinjiang die Öffentlichkeit erreicht. Es geht vor allem um die sogenannten Umerziehungslager, mit denen »wir uns nicht abfinden können«, wie Außenminister Heiko Maas bei seinem Antrittsbesuch in der Volksrepublik vom November 2018 sagte. In ihnen soll bis zu einer Million Uiguren interniert sein, sollen Folter, systematische Vergewaltigung, Sterilisation und Zwangsarbeit stattfinden.
Der Vorwurf aus dem Westen: Verbrechen gegen die Menschlichkeit bzw. Menschheit und Völkermord. US-Präsident Joseph Biden hat einen Last-Minute-Beschluss der Trump-Administration bekräftigt, dass China in Xinjiang Völkermord begangen habe und die Kosten dafür tragen werde. Mitglieder des kanadischen Parlaments erheben ebenfalls den Vorwurf des Völkermordes. Das Newline Institute for Strategy and Policy in Washington, D. C. hat im März dieses Jahres eine umfangreiche Studie zu den Vorwürfen, »The Uyghur Genocide: An Examination of China’s Breaches of the 1948 Genocide Convention«, vorgelegt. Adrian Zenz von der European School of Culture and Theology in Korntal spricht von »demographischem und kulturellem Genozid« sowie »Verbrechen gegen die Menschheit«.
In einer Presseerklärung vom 27. April 2021 hat der World Uyghur Congress (WUC) Bundeskanzlerin Angela Merkel aufgefordert, den angeblichen Völkermord an den Uiguren zu verurteilen und zum Gegenstand ihrer anstehenden Gespräche mit der chinesischen Führung in Beijing zu machen. Auf der Homepage des Weltkongresses befindet sich auch der Vergleich der Lager in Xinjiang mit Konzentrationslagern, und dass »die Chinesen die Organe der Menschen auf dem Schwarzmarkt verkaufen – als halal für muslimische Länder«. So weit geht Human Rights Watch nicht, spricht aber von »andauernden schweren Menschenrechtsverletzungen und willkürlichen Bestrafungen«. Festzuhalten ist jedoch, dass keine der Erklärungen systematische Tötungen oder Massaker an den Uiguren behauptet. Dennoch erscheint es angesichts der Verbreitung und Einhelligkeit der Vorwürfe in den westlichen Medien wie eine Fehlmeldung, wenn die Organisation für Islamische Zusammenarbeit die Bedingungen, unter denen Muslime in China leben, begrüßt.
Gegenläufige Einschätzungen
Eine andere Position und differenzierte Einschätzung liefern einige andere Autoren und langjährige China-Kenner. Sie räumen zwar auch in Einzelfällen grobes Fehlverhalten und mögliche Menschenrechtsverletzungen gegenüber den Uiguren ein, sehen aber keine überzeugenden Indizien oder gar Beweise für systematische Vergewaltigungen, Sterilisation oder Folter. So bezweifelt etwa Uwe Behrens, seit 1990 in China als Unternehmer tätig, die allgemein kolportierten Angaben und stellt die Quellen in Frage, die nicht von der UNO, sondern aus den mit China im Handelskrieg stehenden USA kommen. Auch der WUC wird wesentlich vom National Endowment for Democracy (NED) aus den USA finanziert. Behrens verweist auf die wiederholten Anschläge und die Terrorgefahr durch uigurische Islamisten und erklärt die innenpolitische Situation in seinem Buch »Feindbild China« (2021): »Die chinesische Regierung sieht sich (…) seit einigen Jahren einer gefährlichen Situation insbesondere in Xinjiang gegenüber: soziale Konflikte im Innern, die noch immer nicht hinreichend gelöst werden konnten, und eine terroristische Bedrohung von außen. Dagegen sucht sie mit einer Doppelstrategie vorzugehen. Auf der einen Seite soll der Lebensstandard der uigurischen Bevölkerung durch ein umfassendes Investitionsprogramm erhöht werden, dazu gehört auch eine Intensivierung der Ausbildung durch Hebung des Bildungsniveaus, und der Zuzug der Han-Chinesen wird nicht mehr gefördert. Auf der anderen Seite werden die aktiven Antiterrormaßnahmen verstärkt.« In diesem Antiterrorkampf setzt China, so Behrens, »auf die Vernunft, auf die Aufklärung: Die Behörden versuchen die potentiell Anfälligen und Auffälligen zu bilden, sie setzen Wissen gegen eine religiöse Radikalisierung und einen politischen Extremismus. Die Führung hat die verheerenden Folgen des ›heiligen Krieges‹ in anderen Regionen vor Augen.«
Der Sinologe Thomas Heberer, Professor für chinesische Politik und Gesellschaft an der Universität Duisburg-Essen, widmet sich in seinen weitgespannten Studien zur chinesischen Gesellschaft und Politik auch den ethnischen Minoritäten und den Methoden und Inhalten ihrer Integration in die Volksrepublik. Er sieht darin vor allem ein Projekt der »Disziplinierung und Zivilisierung«, welches auf eine stärkere InteÂgration der verschiedenen Völker zielt. Heberer diskutiert den offensichtlich lebhaften Austausch zwischen chinesischen Wissenschaftlern und Politikern über die Ziele der Nationalitätenpolitik angesichts der Unruhen in Tibet (2008), Xinjiang (2009) und der Inneren Mongolei (2010), die vor allem in Xinjiang zu terroristischen Attacken von Islamisten geführt haben. Obwohl er eine gewisse Liberalisierung in der Reformpolitik der Regierung sieht, würden die Konflikte wachsen. Und er bezweifelt, ob die Strategie, mit der die Regierung den ethnischen Minderheiten Vorteile beim Zugang zu den Universitäten, Lockerungen in Sachen Geburtenkontrolle und Freiheiten im Gebrauch der eigenen Sprache und Schrift sowie in kulturellen Angeboten gewähre, ausreichen, die religiösen, ethnischen und kulturellen Unterschiede zum Verschwinden zu bringen. Zu sehr sei die Politik auf ökonomische Entwicklung und Modernisierung fixiert. Für die Vorwürfe schwerer Menschenrechtsverletzungen sieht Heberer keine ausreichenden Anzeichen, um sie in seinen Schriften zu erwähnen.
Demgegenüber geht die Sinologin Mechthild Leutner von der FU Berlin in ihrer schriftlichen Stellungnahmen für den Bundestagsausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe vom 18. November 2020 detailliert auf die Vorwürfe um die sogenannten Umerziehungs- bzw. Internierungslager in Xinjiang ein. Sie weist darauf hin, dass es sich bei diesen Lagern offensichtlich um genau das handelt, was die Chinesen als Erziehungs- und Ausbildungszentren bezeichnen, die es im ganzen Land gibt. Sie werden von den Kommunen und Fabriken eingerichtet und sind bis in jüngste Zeit von der Weltbank gefördert und evaluiert worden. Von diesen Zentren zu unterscheiden seien die als Teil der Terror- und Extremismusbekämpfung eingerichteten Zentren. Diese würden vorrangig der Deradikalisierung mit streng geregeltem Tagesablauf dienen und auch berufliche Weiterbildungsmaßnahmen durchführen. Sie seien im Dezember 2019 wieder aufgelöst worden. Davon allerdings seien die Haftanstalten und Arbeitslager zu unterscheiden, in denen gerichtlich Verurteilte ihre Strafe verbüßen und in denen auch Zwangsarbeit abgeleistet wird. Auch Umerziehungslager habe es in China gegeben, die aber schon 2013 abgeschafft worden seien. Die Regierung forciere nach wie vor auch in Xinjiang ihre Armutsbekämpfungs- und Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen, die mit ihren Regelungen zur Geburten- und Heiratskontrollen sowie Beschränkungen religiöser Aktivitäten auf den privaten Raum stark in die traditionell patriarchalisch geprägte Lebensweise eingriffen.
Auch Leutner bestätigt für Xinjiang ein großes Terror- und Sicherheitsproblem, das aus der Radikalisierung fundamentalistischer Strömungen im sunnitischen Islam in Verbindung mit separatistischen Konflikten für eine unabhängige Republik Ostturkestan entstanden ist. Die Autorin hat jedoch keine Indizien oder gar Beweise für schwere systematische Menschenrechtsverletzungen durch die Regierung bei der Abwehr der Terroranschläge und der Resozialisierung der gefangengenommenen Terroristen in den Deeskalisierungszentren bis 2019 erkennen können.
Die chinesische Regierung hat alle gegen sie erhobenen Vorwürfe zurückgewiesen und bei der Präsentation ihres kombinierten 14. bis 17. periodischen Berichts vor dem UN-Ausschuss zur Beseitigung der Rassendiskriminierung Stellung genommen. Sie verweist insbesondere auf ihre nachhaltigen Anstrengungen, den Entwicklungsrückstand der fünf autonomen Regionen, unter ihnen Xinjiang, und drei multiethnischen Provinzen gegenüber dem Osten Chinas zu überbrücken. Erst kürzlich konnte sie die erfolgreiche Überwindung extremer Armut in ganz China vermelden. Bei ihren Maßnahmen werde sie von den Prinzipien ethnischer Gleichheit und Solidarität geleitet. Insbesondere in Xinjiang habe es bei ihrem Kampf gegen terroristische Gewalt keine willkürlichen Verhaftungen, Folter oder Unterdrückung des religiösen Glaubens gegeben. Ein Sprecher des chinesischen Außenministeriums, Zhao Lijian, bestätigte, dass UNO und China über einen Besuch von UN-Vertretern in China im Gespräch seien, allerdings nicht, um »sogenannte Untersuchungen mit einem vorgefassten Schuldspruch« durchzuführen.
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Unsichtbare Lager
Vorurteil und trübe Quellen: Zum westlichen Vorwurf des Völkermords an den Uiguren
Von Norman Paech
Der vorliegende Text ist ein Auszug aus einer vom Autor verfassten Stellungnahme für die Anhörung des Bundestagsausschusses für Menschenrechte und humanitäre Hilfe.
Spätestens seit 2018, als der UN-Ausschuss zur Beseitigung der Rassendiskriminierung den periodischen Bericht Chinas diskutierte und die Fraktion der Grünen einen Antrag im Bundestag unter dem Titel »Schwere Menschenrechtsverletzungen in Xinjiang beenden, aufklären und ahnden« einbrachte, hat die Diskussion über die menschenrechtliche Situation in Xinjiang die Öffentlichkeit erreicht. Es geht vor allem um die sogenannten Umerziehungslager, mit denen »wir uns nicht abfinden können«, wie Außenminister Heiko Maas bei seinem Antrittsbesuch in der Volksrepublik vom November 2018 sagte. In ihnen soll bis zu einer Million Uiguren interniert sein, sollen Folter, systematische Vergewaltigung, Sterilisation und Zwangsarbeit stattfinden.
Der Vorwurf aus dem Westen: Verbrechen gegen die Menschlichkeit bzw. Menschheit und Völkermord. US-Präsident Joseph Biden hat einen Last-Minute-Beschluss der Trump-Administration bekräftigt, dass China in Xinjiang Völkermord begangen habe und die Kosten dafür tragen werde. Mitglieder des kanadischen Parlaments erheben ebenfalls den Vorwurf des Völkermordes. Das Newline Institute for Strategy and Policy in Washington, D. C. hat im März dieses Jahres eine umfangreiche Studie zu den Vorwürfen, »The Uyghur Genocide: An Examination of China’s Breaches of the 1948 Genocide Convention«, vorgelegt. Adrian Zenz von der European School of Culture and Theology in Korntal spricht von »demographischem und kulturellem Genozid« sowie »Verbrechen gegen die Menschheit«.
In einer Presseerklärung vom 27. April 2021 hat der World Uyghur Congress (WUC) Bundeskanzlerin Angela Merkel aufgefordert, den angeblichen Völkermord an den Uiguren zu verurteilen und zum Gegenstand ihrer anstehenden Gespräche mit der chinesischen Führung in Beijing zu machen. Auf der Homepage des Weltkongresses befindet sich auch der Vergleich der Lager in Xinjiang mit Konzentrationslagern, und dass »die Chinesen die Organe der Menschen auf dem Schwarzmarkt verkaufen – als halal für muslimische Länder«. So weit geht Human Rights Watch nicht, spricht aber von »andauernden schweren Menschenrechtsverletzungen und willkürlichen Bestrafungen«. Festzuhalten ist jedoch, dass keine der Erklärungen systematische Tötungen oder Massaker an den Uiguren behauptet. Dennoch erscheint es angesichts der Verbreitung und Einhelligkeit der Vorwürfe in den westlichen Medien wie eine Fehlmeldung, wenn die Organisation für Islamische Zusammenarbeit die Bedingungen, unter denen Muslime in China leben, begrüßt.
Gegenläufige Einschätzungen
Eine andere Position und differenzierte Einschätzung liefern einige andere Autoren und langjährige China-Kenner. Sie räumen zwar auch in Einzelfällen grobes Fehlverhalten und mögliche Menschenrechtsverletzungen gegenüber den Uiguren ein, sehen aber keine überzeugenden Indizien oder gar Beweise für systematische Vergewaltigungen, Sterilisation oder Folter. So bezweifelt etwa Uwe Behrens, seit 1990 in China als Unternehmer tätig, die allgemein kolportierten Angaben und stellt die Quellen in Frage, die nicht von der UNO, sondern aus den mit China im Handelskrieg stehenden USA kommen. Auch der WUC wird wesentlich vom National Endowment for Democracy (NED) aus den USA finanziert. Behrens verweist auf die wiederholten Anschläge und die Terrorgefahr durch uigurische Islamisten und erklärt die innenpolitische Situation in seinem Buch »Feindbild China« (2021): »Die chinesische Regierung sieht sich (…) seit einigen Jahren einer gefährlichen Situation insbesondere in Xinjiang gegenüber: soziale Konflikte im Innern, die noch immer nicht hinreichend gelöst werden konnten, und eine terroristische Bedrohung von außen. Dagegen sucht sie mit einer Doppelstrategie vorzugehen. Auf der einen Seite soll der Lebensstandard der uigurischen Bevölkerung durch ein umfassendes Investitionsprogramm erhöht werden, dazu gehört auch eine Intensivierung der Ausbildung durch Hebung des Bildungsniveaus, und der Zuzug der Han-Chinesen wird nicht mehr gefördert. Auf der anderen Seite werden die aktiven Antiterrormaßnahmen verstärkt.« In diesem Antiterrorkampf setzt China, so Behrens, »auf die Vernunft, auf die Aufklärung: Die Behörden versuchen die potentiell Anfälligen und Auffälligen zu bilden, sie setzen Wissen gegen eine religiöse Radikalisierung und einen politischen Extremismus. Die Führung hat die verheerenden Folgen des ›heiligen Krieges‹ in anderen Regionen vor Augen.«
Der Sinologe Thomas Heberer, Professor für chinesische Politik und Gesellschaft an der Universität Duisburg-Essen, widmet sich in seinen weitgespannten Studien zur chinesischen Gesellschaft und Politik auch den ethnischen Minoritäten und den Methoden und Inhalten ihrer Integration in die Volksrepublik. Er sieht darin vor allem ein Projekt der »Disziplinierung und Zivilisierung«, welches auf eine stärkere InteÂgration der verschiedenen Völker zielt. Heberer diskutiert den offensichtlich lebhaften Austausch zwischen chinesischen Wissenschaftlern und Politikern über die Ziele der Nationalitätenpolitik angesichts der Unruhen in Tibet (2008), Xinjiang (2009) und der Inneren Mongolei (2010), die vor allem in Xinjiang zu terroristischen Attacken von Islamisten geführt haben. Obwohl er eine gewisse Liberalisierung in der Reformpolitik der Regierung sieht, würden die Konflikte wachsen. Und er bezweifelt, ob die Strategie, mit der die Regierung den ethnischen Minderheiten Vorteile beim Zugang zu den Universitäten, Lockerungen in Sachen Geburtenkontrolle und Freiheiten im Gebrauch der eigenen Sprache und Schrift sowie in kulturellen Angeboten gewähre, ausreichen, die religiösen, ethnischen und kulturellen Unterschiede zum Verschwinden zu bringen. Zu sehr sei die Politik auf ökonomische Entwicklung und Modernisierung fixiert. Für die Vorwürfe schwerer Menschenrechtsverletzungen sieht Heberer keine ausreichenden Anzeichen, um sie in seinen Schriften zu erwähnen.
Demgegenüber geht die Sinologin Mechthild Leutner von der FU Berlin in ihrer schriftlichen Stellungnahmen für den Bundestagsausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe vom 18. November 2020 detailliert auf die Vorwürfe um die sogenannten Umerziehungs- bzw. Internierungslager in Xinjiang ein. Sie weist darauf hin, dass es sich bei diesen Lagern offensichtlich um genau das handelt, was die Chinesen als Erziehungs- und Ausbildungszentren bezeichnen, die es im ganzen Land gibt. Sie werden von den Kommunen und Fabriken eingerichtet und sind bis in jüngste Zeit von der Weltbank gefördert und evaluiert worden. Von diesen Zentren zu unterscheiden seien die als Teil der Terror- und Extremismusbekämpfung eingerichteten Zentren. Diese würden vorrangig der Deradikalisierung mit streng geregeltem Tagesablauf dienen und auch berufliche Weiterbildungsmaßnahmen durchführen. Sie seien im Dezember 2019 wieder aufgelöst worden. Davon allerdings seien die Haftanstalten und Arbeitslager zu unterscheiden, in denen gerichtlich Verurteilte ihre Strafe verbüßen und in denen auch Zwangsarbeit abgeleistet wird. Auch Umerziehungslager habe es in China gegeben, die aber schon 2013 abgeschafft worden seien. Die Regierung forciere nach wie vor auch in Xinjiang ihre Armutsbekämpfungs- und Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen, die mit ihren Regelungen zur Geburten- und Heiratskontrollen sowie Beschränkungen religiöser Aktivitäten auf den privaten Raum stark in die traditionell patriarchalisch geprägte Lebensweise eingriffen.
Auch Leutner bestätigt für Xinjiang ein großes Terror- und Sicherheitsproblem, das aus der Radikalisierung fundamentalistischer Strömungen im sunnitischen Islam in Verbindung mit separatistischen Konflikten für eine unabhängige Republik Ostturkestan entstanden ist. Die Autorin hat jedoch keine Indizien oder gar Beweise für schwere systematische Menschenrechtsverletzungen durch die Regierung bei der Abwehr der Terroranschläge und der Resozialisierung der gefangengenommenen Terroristen in den Deeskalisierungszentren bis 2019 erkennen können.
Die chinesische Regierung hat alle gegen sie erhobenen Vorwürfe zurückgewiesen und bei der Präsentation ihres kombinierten 14. bis 17. periodischen Berichts vor dem UN-Ausschuss zur Beseitigung der Rassendiskriminierung Stellung genommen. Sie verweist insbesondere auf ihre nachhaltigen Anstrengungen, den Entwicklungsrückstand der fünf autonomen Regionen, unter ihnen Xinjiang, und drei multiethnischen Provinzen gegenüber dem Osten Chinas zu überbrücken. Erst kürzlich konnte sie die erfolgreiche Überwindung extremer Armut in ganz China vermelden. Bei ihren Maßnahmen werde sie von den Prinzipien ethnischer Gleichheit und Solidarität geleitet. Insbesondere in Xinjiang habe es bei ihrem Kampf gegen terroristische Gewalt keine willkürlichen Verhaftungen, Folter oder Unterdrückung des religiösen Glaubens gegeben. Ein Sprecher des chinesischen Außenministeriums, Zhao Lijian, bestätigte, dass UNO und China über einen Besuch von UN-Vertretern in China im Gespräch seien, allerdings nicht, um »sogenannte Untersuchungen mit einem vorgefassten Schuldspruch« durchzuführen.
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•NEUER BEITRAG26.07.2021, 13:17 Uhr
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Terrorpotential
Um die schweren Vorwürfe gegenüber China einordnen zu können, ist es notwendig, einen Blick auf die besonderen Sicherheitsprobleme in Xinjiang zu werfen. Seit den 1990er Jahren haben zahlreiche Anschläge und gewalttätige Unruhen auf zwei Probleme in der Provinz hingewiesen: die Radikalisierung fundamentalistischer Muslime und die Separationspläne uigurischer Nationalisten. Insbesondere unter dem Einfluss der islamischen Nachbarstaaten Afghanistan und Pakistan hat sich ein Gewaltpotential entwickelt, das von Taliban und Al-Qaida aufgefangen wurde. 2011 habe selbst der frühere US-Außenminister Henry Kissinger in seinem China-Buch »von möglichen Auswirkungen des islamistischen Terrorismus auf die Provinz Xinjiang gesprochen«, wie Wolfram Elsner, ehemaliger Professor für Volkswirtschaftslehre an der Universität Bremen, in seinem Buch »Das chinesische Jahrhundert« festhält. Die US-Regierung unter Donald Trump hat erst im November 2020 das East Turkistan Islamic Movement (ETIM) von der Terrorliste gestrichen, auf die sie von der Regierung George Bush jr. 2002 gesetzt worden war.
Terroranschläge mit Hunderten von Toten nicht nur in Xinjiang, sondern bis nach Beijing waren die Folge. Bekannt geworden sind die Bombenanschläge von 1992, 1993, 1997 und 1998 in Urumqi, der Hauptstadt von Xinjiang, mit zahlreichen Toten. Die Süddeutsche Zeitung berichtete am 25. November 2019 von mehr als 200 Terroranschlägen mit 162 Todesopfern zwischen 1990 und 2001. Die chinesischen Gegenmaßnahmen vermochten den Terror nur vorübergehend einzudämmen. Am 9. Juli 2009 machte ein blutiges Massaker in Urumqi deutlich, dass die separatistischen Kräfte offensichtlich nicht mit den herkömmlichen polizeilichen und militärischen Mitteln zu befrieden sind. Über tausend Uiguren hatten mit Messern und Stöcken Polizisten und Han-Chinesen angegriffen, Fahrzeuge, Geschäfte und Wohngebäude geplündert und in Brand gesetzt. 197 Menschen kamen dabei ums Leben, davon 134 Han-Chinesen.
Die bei der Universität von Maryland bei Washington geführte »Global Terrorism Database« verzeichnet für die Zeit danach verstärkt Attentate, die bis auf den Tiananmen-Platz in Beijing reichten, wo am 28. Oktober 2013 drei Uiguren mit einem SUV in eine Menschenmenge fuhren, zwei Passanten töteten und 38 verletzten.
Schon vorher waren 2011 und 2012 in Kashgar und Yenchen vor allem Han-Chinesen angegriffen und getötet oder verletzt worden. Einen blutigen Höhepunkt fand diese Serie am 1. März 2014, als uigurische Dschihadisten außerhalb Xinjiangs in der Provinzhauptstadt von Yunnan, Kunming, 31 Menschen abschlachteten und 141 verletzten.
Michael Clarke von der Australien National University in Canberra geht von mindestens zehn bewaffneten radikalislamischen Uigurengruppen aus. Nicht unberücksichtigt bleiben darf dabei aber die Verbindung uigurischer Dschihadisten zum Ausland. Sie beschränkt sich nicht nur auf die Ausbildung durch die Taliban, sondern besteht auch in gemeinsamen Kampfeinsätzen im Norden Afghanistans und an der Seite von IS- und Al-Qaida-Kämpfern in Syrien, Südostasien und Libyen. Derzeit sollen etwa 8.000 Uiguren noch in Idlib/Syrien gemeinsam mit der Fatah-Al-Scham-Front gegen die Regierung in Damaskus kämpfen.
Dieser unvollständige Überblick zeigt, dass sich die chinesischen Behörden über die Jahre mit einem erheblichen Terrorproblem vor allem in Xinjiang auseinanderzusetzen hatten und dabei auch polizeiliche und militärische Gewalt anwenden mussten. Die Rede von der »systematischen Internierung einer ganzen ethnoreligiösen Minderheit«, die ihrem Ausmaß nach »vermutlich die größte seit dem Holocaust« sei, wie der bereits erwähnte Adrian Zenz von der European School of Culture and Theology behauptet, ist ohne reale Grundlage und als Vergleich völlig deplaziert.
Minderheitenpolitik
Die Volksrepublik China umfasst 56 Nationalitäten. Neben der ethnischen Mehrheit der Han-Chinesen gibt es noch Minoritäten mit einem Bevölkerungsanteil von 8,5 Prozent. Die »autonomen Gebiete« der Minderheiten, zu denen auch Xinjiang gehört, bemessen fast zwei Drittel des gesamten Staatsterritoriums. Es sind vorwiegend Grenzgebiete mit außerordentlich reichen Ressourcen, aber erheblichem Entwicklungsrückstand gegenüber dem östlichen, an die Küste grenzenden Kerngebiet. Es ist jedoch nicht nur dieser Rückstand, der durch umfangreiche ökonomische und soziale Programme überwunden werden muss, sondern auch die historisch auf die imperiale Kaiserzeit zurückreichende vertikale Kluft zwischen den Han und den tributpflichtigen »unzivilisierten Barbaren«.
Ein Regierungsdokument von 2017, welches 2019 mit der Bezeichnung »China Cables« in den Westen gelangte, enthüllt, dass das Berufsbildungs- und Trainingsprogramm zur Umerziehung der Uiguren und der anderen muslimischen Minderheiten in Xinjiang eng verknüpft ist mit der Aufgabe der Disziplinierung, Zivilisierung und Umsiedlung in städtische Gebiete. Das kann man als rigorose Assimilierungspolitik bezeichnen, hat aber vor allem das Ziel, Armut zu bekämpfen und den Lebensstandard der überwiegend ländlichen Bevölkerung zu verbessern. Das Mittel dazu ist, die große Masse der ländlichen Arbeitslosen in produktive Arbeitskräfte für die Industrie zu verwandeln. So wurden in Xinjiang seit 2016 1,4 Millionen neue Arbeitsplätze geschaffen. Von 2014 bis 2019 stieg die Zahl der Beschäftigten um zwei Millionen. Dazu trugen der Kampf gegen den Analphabetismus durch bildungspolitische Maßnahmen wie die neunjährige Schulbildung, das Angebot einer dreijährigen kostenlosen Vorschulerziehung in Südxinjiang und die Einrichtung von Internaten bei.
In einem Papier der Regierung des Qapqal-Landkreises in Xinjiang wird als zentrale Idee die Erziehung zusätzlicher Arbeitskraft in besonderen Erziehungszentren genannt, um die Beschäftigungsrate zu erhöhen. »Eiserne Disziplin« solle durch ein »militärisches Management« in den Erziehungszentren gestärkt werden, wer das nicht wolle, müsse dazu gezwungen werden. Es ist gut vorstellbar, dass sich dagegen Widerstand formiert und das »militärische Management« hart durchgegriffen hat. Zudem werden Angehörige der Minderheiten aufgefordert, ihre Heimatorte zu verlassen, eine Berufsausbildung aufzunehmen und einen Job in den städtischen Küstengebieten zu ergreifen, um ihr Denken zu »transformieren« und zu disziplinieren.
Deutlich wird jedoch an dieser Politik, dass, in menschenrechtlichen Kategorien gemessen, sehr viel mehr Gewicht auf die ökonomischen und sozialen als auf die politischen und kulturellen Menschenrechte gelegt wird.
Auf diesem Weg der Akkulturation ist die Religion von großer Bedeutung. Die chinesische Politik geht von einer strikten Trennung von Religion und Politik aus. Die Ausübung der Religion ist ebenso wie der Gebrauch der eigenen Sprache verfassungsrechtlich garantiert. Die Ausübung wird allerdings auf den privaten Bereich beschränkt, zu dem auch die Moscheen gehören, und genießt keine institutionellen Garantien wie in der westlichen, vorwiegend christlich geprägten Welt. Das mag mit den negativen historischen Erfahrungen mit christlicher Mission im Dienste des westlichen Kolonialismus zu tun haben, folgt aber auch aus der prinzipiellen Religionsferne der Kommunistischen Partei.
Der Sinologe Heberer zitiert ein offizielles Dokument aus dem Jahr 2020, in dem es heißt, das Ausbildungsprogramm solle »rückwärts gewandtes Denken transformieren« und »den negativen Einfluss der Religion« beseitigen. Einige Maßnahmen jedoch wie die rigoros durchgesetzte Begrenzung der Geburtenzahlen haben nicht nur in Xinjiang, sondern in ganz China zu Protest und Widerstand geführt. Auch die Festsetzung des Mindestalters für eine Heirat bei Frauen auf 20, bei Männern auf 22 Jahre erfährt die muslimische Bevölkerung als einen schweren Eingriff in ihre traditionelle Lebensführung.
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Terrorpotential
Um die schweren Vorwürfe gegenüber China einordnen zu können, ist es notwendig, einen Blick auf die besonderen Sicherheitsprobleme in Xinjiang zu werfen. Seit den 1990er Jahren haben zahlreiche Anschläge und gewalttätige Unruhen auf zwei Probleme in der Provinz hingewiesen: die Radikalisierung fundamentalistischer Muslime und die Separationspläne uigurischer Nationalisten. Insbesondere unter dem Einfluss der islamischen Nachbarstaaten Afghanistan und Pakistan hat sich ein Gewaltpotential entwickelt, das von Taliban und Al-Qaida aufgefangen wurde. 2011 habe selbst der frühere US-Außenminister Henry Kissinger in seinem China-Buch »von möglichen Auswirkungen des islamistischen Terrorismus auf die Provinz Xinjiang gesprochen«, wie Wolfram Elsner, ehemaliger Professor für Volkswirtschaftslehre an der Universität Bremen, in seinem Buch »Das chinesische Jahrhundert« festhält. Die US-Regierung unter Donald Trump hat erst im November 2020 das East Turkistan Islamic Movement (ETIM) von der Terrorliste gestrichen, auf die sie von der Regierung George Bush jr. 2002 gesetzt worden war.
Terroranschläge mit Hunderten von Toten nicht nur in Xinjiang, sondern bis nach Beijing waren die Folge. Bekannt geworden sind die Bombenanschläge von 1992, 1993, 1997 und 1998 in Urumqi, der Hauptstadt von Xinjiang, mit zahlreichen Toten. Die Süddeutsche Zeitung berichtete am 25. November 2019 von mehr als 200 Terroranschlägen mit 162 Todesopfern zwischen 1990 und 2001. Die chinesischen Gegenmaßnahmen vermochten den Terror nur vorübergehend einzudämmen. Am 9. Juli 2009 machte ein blutiges Massaker in Urumqi deutlich, dass die separatistischen Kräfte offensichtlich nicht mit den herkömmlichen polizeilichen und militärischen Mitteln zu befrieden sind. Über tausend Uiguren hatten mit Messern und Stöcken Polizisten und Han-Chinesen angegriffen, Fahrzeuge, Geschäfte und Wohngebäude geplündert und in Brand gesetzt. 197 Menschen kamen dabei ums Leben, davon 134 Han-Chinesen.
Die bei der Universität von Maryland bei Washington geführte »Global Terrorism Database« verzeichnet für die Zeit danach verstärkt Attentate, die bis auf den Tiananmen-Platz in Beijing reichten, wo am 28. Oktober 2013 drei Uiguren mit einem SUV in eine Menschenmenge fuhren, zwei Passanten töteten und 38 verletzten.
Schon vorher waren 2011 und 2012 in Kashgar und Yenchen vor allem Han-Chinesen angegriffen und getötet oder verletzt worden. Einen blutigen Höhepunkt fand diese Serie am 1. März 2014, als uigurische Dschihadisten außerhalb Xinjiangs in der Provinzhauptstadt von Yunnan, Kunming, 31 Menschen abschlachteten und 141 verletzten.
Michael Clarke von der Australien National University in Canberra geht von mindestens zehn bewaffneten radikalislamischen Uigurengruppen aus. Nicht unberücksichtigt bleiben darf dabei aber die Verbindung uigurischer Dschihadisten zum Ausland. Sie beschränkt sich nicht nur auf die Ausbildung durch die Taliban, sondern besteht auch in gemeinsamen Kampfeinsätzen im Norden Afghanistans und an der Seite von IS- und Al-Qaida-Kämpfern in Syrien, Südostasien und Libyen. Derzeit sollen etwa 8.000 Uiguren noch in Idlib/Syrien gemeinsam mit der Fatah-Al-Scham-Front gegen die Regierung in Damaskus kämpfen.
Dieser unvollständige Überblick zeigt, dass sich die chinesischen Behörden über die Jahre mit einem erheblichen Terrorproblem vor allem in Xinjiang auseinanderzusetzen hatten und dabei auch polizeiliche und militärische Gewalt anwenden mussten. Die Rede von der »systematischen Internierung einer ganzen ethnoreligiösen Minderheit«, die ihrem Ausmaß nach »vermutlich die größte seit dem Holocaust« sei, wie der bereits erwähnte Adrian Zenz von der European School of Culture and Theology behauptet, ist ohne reale Grundlage und als Vergleich völlig deplaziert.
Minderheitenpolitik
Die Volksrepublik China umfasst 56 Nationalitäten. Neben der ethnischen Mehrheit der Han-Chinesen gibt es noch Minoritäten mit einem Bevölkerungsanteil von 8,5 Prozent. Die »autonomen Gebiete« der Minderheiten, zu denen auch Xinjiang gehört, bemessen fast zwei Drittel des gesamten Staatsterritoriums. Es sind vorwiegend Grenzgebiete mit außerordentlich reichen Ressourcen, aber erheblichem Entwicklungsrückstand gegenüber dem östlichen, an die Küste grenzenden Kerngebiet. Es ist jedoch nicht nur dieser Rückstand, der durch umfangreiche ökonomische und soziale Programme überwunden werden muss, sondern auch die historisch auf die imperiale Kaiserzeit zurückreichende vertikale Kluft zwischen den Han und den tributpflichtigen »unzivilisierten Barbaren«.
Ein Regierungsdokument von 2017, welches 2019 mit der Bezeichnung »China Cables« in den Westen gelangte, enthüllt, dass das Berufsbildungs- und Trainingsprogramm zur Umerziehung der Uiguren und der anderen muslimischen Minderheiten in Xinjiang eng verknüpft ist mit der Aufgabe der Disziplinierung, Zivilisierung und Umsiedlung in städtische Gebiete. Das kann man als rigorose Assimilierungspolitik bezeichnen, hat aber vor allem das Ziel, Armut zu bekämpfen und den Lebensstandard der überwiegend ländlichen Bevölkerung zu verbessern. Das Mittel dazu ist, die große Masse der ländlichen Arbeitslosen in produktive Arbeitskräfte für die Industrie zu verwandeln. So wurden in Xinjiang seit 2016 1,4 Millionen neue Arbeitsplätze geschaffen. Von 2014 bis 2019 stieg die Zahl der Beschäftigten um zwei Millionen. Dazu trugen der Kampf gegen den Analphabetismus durch bildungspolitische Maßnahmen wie die neunjährige Schulbildung, das Angebot einer dreijährigen kostenlosen Vorschulerziehung in Südxinjiang und die Einrichtung von Internaten bei.
In einem Papier der Regierung des Qapqal-Landkreises in Xinjiang wird als zentrale Idee die Erziehung zusätzlicher Arbeitskraft in besonderen Erziehungszentren genannt, um die Beschäftigungsrate zu erhöhen. »Eiserne Disziplin« solle durch ein »militärisches Management« in den Erziehungszentren gestärkt werden, wer das nicht wolle, müsse dazu gezwungen werden. Es ist gut vorstellbar, dass sich dagegen Widerstand formiert und das »militärische Management« hart durchgegriffen hat. Zudem werden Angehörige der Minderheiten aufgefordert, ihre Heimatorte zu verlassen, eine Berufsausbildung aufzunehmen und einen Job in den städtischen Küstengebieten zu ergreifen, um ihr Denken zu »transformieren« und zu disziplinieren.
Deutlich wird jedoch an dieser Politik, dass, in menschenrechtlichen Kategorien gemessen, sehr viel mehr Gewicht auf die ökonomischen und sozialen als auf die politischen und kulturellen Menschenrechte gelegt wird.
Auf diesem Weg der Akkulturation ist die Religion von großer Bedeutung. Die chinesische Politik geht von einer strikten Trennung von Religion und Politik aus. Die Ausübung der Religion ist ebenso wie der Gebrauch der eigenen Sprache verfassungsrechtlich garantiert. Die Ausübung wird allerdings auf den privaten Bereich beschränkt, zu dem auch die Moscheen gehören, und genießt keine institutionellen Garantien wie in der westlichen, vorwiegend christlich geprägten Welt. Das mag mit den negativen historischen Erfahrungen mit christlicher Mission im Dienste des westlichen Kolonialismus zu tun haben, folgt aber auch aus der prinzipiellen Religionsferne der Kommunistischen Partei.
Der Sinologe Heberer zitiert ein offizielles Dokument aus dem Jahr 2020, in dem es heißt, das Ausbildungsprogramm solle »rückwärts gewandtes Denken transformieren« und »den negativen Einfluss der Religion« beseitigen. Einige Maßnahmen jedoch wie die rigoros durchgesetzte Begrenzung der Geburtenzahlen haben nicht nur in Xinjiang, sondern in ganz China zu Protest und Widerstand geführt. Auch die Festsetzung des Mindestalters für eine Heirat bei Frauen auf 20, bei Männern auf 22 Jahre erfährt die muslimische Bevölkerung als einen schweren Eingriff in ihre traditionelle Lebensführung.
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Fragwürdige Faktenlage
Gehen wir davon aus, dass es zuverlässige und überprüfbare Berichte über einzelne Menschenrechtsverletzungen in Xinjiang gibt, so leiden jedoch alle Berichte über die sogenannten Umerziehungs- bzw. Internierungslager an einem Mangel an seriösem Daten- und Beweismaterial. Fotos und Satellitenaufnahmen von Gebäudekomplexen hinter hohen Mauern mussten wiederholt als falsche oder untaugliche Beweise zurückgezogen werden.
Die Organisation Amnesty International versah ihren Bericht mit der Überschrift »Im Land der unsichtbaren Lager«. Über jenes Land schrieb der Korrespondent der Taz, Felix Lee, dass er von Umerziehungslagern zwar nichts habe finden können, aber man wisse ja aus »Zeugenaussagen«, dass es »Gehirnwäsche und Folter« gebe.
Alle Zahlen von Internierten beruhen auf hochgerechneten Schätzungen, die zwar überall in den Medien kolportiert werden, deren Zuverlässigkeit aber nicht nachgewiesen ist und die juristisch nicht verwertbar sind. Sie stammen von dem Netzwerk Chinese Human Rights Defenders, das vom US National Empowerment Fund finanziell unterstützt wird. Seine Befragungen in einzelnen Dörfern können kaum als seröse Untersuchungen gewertet werden. Soweit sie auf den Aussagen von im Ausland lebenden Uiguren beruhen, handelt es sich um ungeprüfte Zweitinformationen mit ebenfalls mangelndem juristischen Wert. Das gleiche gilt für die kürzlich publizierte Studie des Newlines Institute for Strategy and Policy, das die Zahl der in angeblich 1.400 Einheiten internierten Uiguren mit bis zu zwei Millionen angibt. Solange diese Maximalzahlen, die ebenfalls aus Sekundärinformationen und Internetrecherchen stammen, nicht zuverlässig überprüft und bestätigt werden, sind sie juristisch kaum verwertbar.
Der Völkermord ist ein Absichtsdelikt. Es genügt nicht der einfache Vorsatz zur Verursachung schwerer Schäden an Mitgliedern einer Gruppe, es muss auch die Absicht nachgewiesen werden, die Gruppe ganz oder teilweise zu zerstören. Diese überschießende Innentendenz der Tat kann offen deklariert und daher leicht nachgewiesen werden, sie kann sich aber auch erst aus der Analyse des Tatumfeldes und der Tatumstände ergeben. Selbst wenn man davon ausgehen könnte, dass die in den Vorwürfen genannten Zahlen und die menschenrechtswidrige Behandlung zutreffen, so lässt sich jedoch eine Absicht zur ganzen oder auch nur teilweisen Zerstörung der Gruppe der Uiguren nicht erkennen.
Man muss sich nicht auf die offiziellen Angaben der chinesischen Regierung über ihre Anstrengungen in Xinjiang verlassen, die Armut und den Entwicklungsrückstand zu überwinden, die sie regelmäßig veröffentlicht. Auch aus Berichten von Beobachtern, die sich über die Jahre häufig in der Region aufgehalten haben, geht hervor, dass in Xinjiang in den letzten Jahren erheblich investiert wurde und sich die materielle Lebensqualität der Bevölkerung deutlich verbessert hat. Trotz aller Eingriffe in das alltägliche Leben der Uiguren, die sie aus vielen Bindungen an eine traditionelle Lebensweise gerissen haben und viel Widerstand erzeugen mussten, lassen die ergriffenen Maßnahmen zur ökonomischen und sozialen Entwicklung keinen Rückschluss zu, dass sie in der Absicht erfolgt sind, die Gruppe der Uiguren als ethnische Minorität zu zerstören.
Weltweit polarisiert
Die Einschätzung der menschenrechtlichen Situation in Xinjiang ist nicht nur in Deutschland, sondern offensichtlich auch international polarisiert. Das beweist eine Initiative von 22 Staaten im Juli 2019, die China wegen seiner Politik in Xinjiang scharf verurteilten. Dem widersprachen kurze Zeit später 37 Staaten, denen sich bald weitere anschlossen, so dass schließlich 50 Staaten die Politik der Volksrepublik unterstützten. In dieser Situation ist es wichtig, eine sichere Basis für die schwersten straf- und völkerrechtlichen Vorwürfe zu suchen. Es empfiehlt sich deshalb eine kritische Untersuchung aller vorhandenen Quellen in China wie im Westen.
Dies sollte begleitet werden von einem offenen Dialog auf politischer und wissenschaftlicher Basis mit chinesischen Partnern, ohne dass er vorher mit Vorwürfen, Androhungen, Unterstellungen oder gar Sanktionen belastet wird. Die chinesische Führung hat Vertreterinnen und Vertretern der UNO und ihrer Mitgliedstaaten Gespräche und den Besuch Xinjiangs unter diesen Bedingungen angeboten. Das Angebot sollte angenommen werden. Es ist derzeit wohl die einzige Möglichkeit, Klarheit über die Realität in Xinjiang zu bekommen und Aufmerksamkeit für die eigenen Vorstellungen zu erhalten.
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Fragwürdige Faktenlage
Gehen wir davon aus, dass es zuverlässige und überprüfbare Berichte über einzelne Menschenrechtsverletzungen in Xinjiang gibt, so leiden jedoch alle Berichte über die sogenannten Umerziehungs- bzw. Internierungslager an einem Mangel an seriösem Daten- und Beweismaterial. Fotos und Satellitenaufnahmen von Gebäudekomplexen hinter hohen Mauern mussten wiederholt als falsche oder untaugliche Beweise zurückgezogen werden.
Die Organisation Amnesty International versah ihren Bericht mit der Überschrift »Im Land der unsichtbaren Lager«. Über jenes Land schrieb der Korrespondent der Taz, Felix Lee, dass er von Umerziehungslagern zwar nichts habe finden können, aber man wisse ja aus »Zeugenaussagen«, dass es »Gehirnwäsche und Folter« gebe.
Alle Zahlen von Internierten beruhen auf hochgerechneten Schätzungen, die zwar überall in den Medien kolportiert werden, deren Zuverlässigkeit aber nicht nachgewiesen ist und die juristisch nicht verwertbar sind. Sie stammen von dem Netzwerk Chinese Human Rights Defenders, das vom US National Empowerment Fund finanziell unterstützt wird. Seine Befragungen in einzelnen Dörfern können kaum als seröse Untersuchungen gewertet werden. Soweit sie auf den Aussagen von im Ausland lebenden Uiguren beruhen, handelt es sich um ungeprüfte Zweitinformationen mit ebenfalls mangelndem juristischen Wert. Das gleiche gilt für die kürzlich publizierte Studie des Newlines Institute for Strategy and Policy, das die Zahl der in angeblich 1.400 Einheiten internierten Uiguren mit bis zu zwei Millionen angibt. Solange diese Maximalzahlen, die ebenfalls aus Sekundärinformationen und Internetrecherchen stammen, nicht zuverlässig überprüft und bestätigt werden, sind sie juristisch kaum verwertbar.
Der Völkermord ist ein Absichtsdelikt. Es genügt nicht der einfache Vorsatz zur Verursachung schwerer Schäden an Mitgliedern einer Gruppe, es muss auch die Absicht nachgewiesen werden, die Gruppe ganz oder teilweise zu zerstören. Diese überschießende Innentendenz der Tat kann offen deklariert und daher leicht nachgewiesen werden, sie kann sich aber auch erst aus der Analyse des Tatumfeldes und der Tatumstände ergeben. Selbst wenn man davon ausgehen könnte, dass die in den Vorwürfen genannten Zahlen und die menschenrechtswidrige Behandlung zutreffen, so lässt sich jedoch eine Absicht zur ganzen oder auch nur teilweisen Zerstörung der Gruppe der Uiguren nicht erkennen.
Man muss sich nicht auf die offiziellen Angaben der chinesischen Regierung über ihre Anstrengungen in Xinjiang verlassen, die Armut und den Entwicklungsrückstand zu überwinden, die sie regelmäßig veröffentlicht. Auch aus Berichten von Beobachtern, die sich über die Jahre häufig in der Region aufgehalten haben, geht hervor, dass in Xinjiang in den letzten Jahren erheblich investiert wurde und sich die materielle Lebensqualität der Bevölkerung deutlich verbessert hat. Trotz aller Eingriffe in das alltägliche Leben der Uiguren, die sie aus vielen Bindungen an eine traditionelle Lebensweise gerissen haben und viel Widerstand erzeugen mussten, lassen die ergriffenen Maßnahmen zur ökonomischen und sozialen Entwicklung keinen Rückschluss zu, dass sie in der Absicht erfolgt sind, die Gruppe der Uiguren als ethnische Minorität zu zerstören.
Weltweit polarisiert
Die Einschätzung der menschenrechtlichen Situation in Xinjiang ist nicht nur in Deutschland, sondern offensichtlich auch international polarisiert. Das beweist eine Initiative von 22 Staaten im Juli 2019, die China wegen seiner Politik in Xinjiang scharf verurteilten. Dem widersprachen kurze Zeit später 37 Staaten, denen sich bald weitere anschlossen, so dass schließlich 50 Staaten die Politik der Volksrepublik unterstützten. In dieser Situation ist es wichtig, eine sichere Basis für die schwersten straf- und völkerrechtlichen Vorwürfe zu suchen. Es empfiehlt sich deshalb eine kritische Untersuchung aller vorhandenen Quellen in China wie im Westen.
Dies sollte begleitet werden von einem offenen Dialog auf politischer und wissenschaftlicher Basis mit chinesischen Partnern, ohne dass er vorher mit Vorwürfen, Androhungen, Unterstellungen oder gar Sanktionen belastet wird. Die chinesische Führung hat Vertreterinnen und Vertretern der UNO und ihrer Mitgliedstaaten Gespräche und den Besuch Xinjiangs unter diesen Bedingungen angeboten. Das Angebot sollte angenommen werden. Es ist derzeit wohl die einzige Möglichkeit, Klarheit über die Realität in Xinjiang zu bekommen und Aufmerksamkeit für die eigenen Vorstellungen zu erhalten.
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