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Proletarische und bürgerliche Frauenbewegung -
Entstehungsgeschichten, Sichtweisen und Perspektiven.


Vorwort:
[file-ebooks#46]Die folgenden Seiten haben zum Ziel, die verschiedenen Ansätze zur Frauenbefreiung, den Weg dort hin und ihren notwendigen revolutionären Kern aufzuzeigen. Von den Ursprüngen in der bürgerlichen Revolution, über die sozialistischen Staaten, bis hin zur Realität der kapitalistischen Gegenwart werden die Situation der Frau und die unterschiedlichen Theorien zu ihrer Befreiung von Unterdrückung und Ausbeutung beleuchtet. Um die beiden unterschiedlichen Hauptansätze zur Frauenbefreiung und die später daraus resultierenden Strömungen zu erfassen, ist es notwendig die historische Entwicklung der Familienformen zu betrachten. Nur so ist erkennbar, wie es zu dieser heute selbstverständlichen Geschlechterkonstellation kam und was ihre Zweckmäßigkeit innerhalb der Klassengesellschaften ist. Darum beginnen die Ausführungen in der klassenlosen Urgesellschaft, verfolgen die Stellung der Frau in den verschiedenen Gesellschaftsformationen bis zu dem Zeitpunkt, als ein unterdrückter Teil der Menschheit sich erhob und selbst zum Unterdrücker wurde. Das verbalisierte Ideal menschlicher Grundrechte hielt Einzug in die Geschichte und mit ihnen langsam auch der Ruf nach Frauenrechten. An manchen Orten der Welt wurden diese menschlichen Grundrechte durch echte Volkssouveränität annähernd verwirklicht und infolgedessen auch die der Frauen. An anderen Orten wurden Gleichberechtigung nur von wenigen Frauen für wenige Frauen gefordert und manches davon blieb ihnen bis heute unerfüllt. Inzwischen betrat die menschenverachtendste, grauenvollste Form des freien Marktes die historische Bühne; was wurde in ihr mit den Frauen gemacht und was haben sie selbst in diese Form gegossen? Ihre Fügung kann jedes Unrechtssystem, egal in welcher Ausprägung stützen und stärken, aber ihr Kampf und ihr Widerstand können es aufbrechen und zugleich ihre eigenen Ketten sprengen. Ohne die Frauen kann es keinen sozialistischen Befreiungskampf geben und ohne Sozialismus keine Befreiung der Frauen!

Entstehung der Frauenunterdrückung
[engels.jpg]„Der erste Klassengegensatz, der in der Geschichte auftritt, fällt zusammen mit der Entwicklung des Antagonismus von Mann und Weib in der Einzelehe, und die erste Klassenunterdrückung mit der des weiblichen Geschlechts durch das männliche.“1 (Friedrich Engels)
Friedrich Engels hat basierend auf der bahnbrechenden Matriarchatsforschung von Johann Jakob Bachofen und Lewis Henry Morgan den Ursprung der Unterdrückung der Frau aus materialistischer Sicht historisch festgelegt. Bachofen wurde bekannt als Entdecker des Mutterrechts und Morgan hat durch seine weltberühmte Feldforschung bei den Irokesenvölkern in Nordamerika die menschlichen Entwicklungsstufen und die jeweiligen Familienformen, die für sie charakteristisch sind erkannt. Engels bestätigt in seinem Werk „der Ursprung der Familie, des Privateigentums und des Staats“ Morgans Theorie, dass in der Wildheit die Gruppenehe typisch war, in der Barbarei die Paarungsehe und in der Zivilisation die Monogamie, welche bis heute geläufig ist und durch Ehebruch und Prostitution ergänzt wird. Bevor die ersten Familienformen der Gruppenehe entstanden, gab es eine Art Urzustand regellosen Verkehrs, der aber gewisse Paarungsformen nicht ausschloss; jedoch lagen dieser Form keine fixen Regeln zu Grunde. In der Gruppenehe besitzen ganze Gruppen von Männern und ganze Gruppen von Frauen einander gegenseitig als Ehegatten. Sie ist die älteste bekannte Form der Familie. Im Laufe der Zeit von einer Entwicklungsstufe zur nächsten war eine Eingrenzung des Inzests – vorerst zischen Eltern und Kindern durch die erste Familienorganisation und später dann auch zwischen Geschwistern – beobachtbar, bis hin zum absoluten Inzesttabu. Die Punaluafamilie ist die klassische und höchste Form der Gruppenehe bei der eine oder mehrere Schwestern den Kern einer Familie, ihre leiblichen Brüder den der anderen bildeten. Das heißt mehrere Schwestern hatten gemeinsam mehrere Männer und mehrere Brüder hatten eine Anzahl gemeinsamer Frauen. Also eine gegenseitige Gemeinschaft der Männer und Frauen in einem Familienkreis, von dem aber die leiblichen Brüder der Frauen und die leiblichen Schwestern der Männer ausgeschlossen waren. Aus dieser Punaluafamilie entwickelte sich die Gens. Das waren Familienclans, die sich als fester Kreis weiblich bedingter Blutsverwandten konstituierten, die untereinander nicht heiraten durften und die sich von anderen Gens in gesellschaftlicher oder religiöser Form unterschieden. Der Begriff Gens wurde von Morgan geprägt. Weiters bezeichnete er Stammesgesellschaften, die sich aus mehreren solcher Blutsverwandtschaftssippen zusammensetzten als Gentilgesellschaften.

In allen Formen der Gruppenehe ist nur die Abstammung mütterlicherseits nachweisbar, die Vaterschaft ist ungewiss und rein die weibliche Abstammungslinie wird anerkannt. Bachofen spricht vom sog. Mutterrecht, obwohl zur damaligen Zeit von Erbrecht oder irgendeinem anderen juristischen Recht noch nicht die Rede sein konnte. Jedenfalls war in allen Formen der Gruppenehe die weibliche Erblinie anerkannt und die männliche Abstammung war nicht von Relevanz. Man spricht in diesem Zusammenhang von einer matrilinearen Erblinie. Die ursprüngliche kommunistische(weil klassenlose) Gesellschaftsform und Familienführung bedeutete eine ausschließliche Anerkennung der leiblichen Mutterschaft, eine hohe gesellschaftliche Stellung und Achtung der Frau und eine unangetastete weibliche Hausherrschaft.

[morgan.jpg]Diese frauenzentrierte Gesellschaften wurden wie bereits eingangs erwähnt hauptsächlich bei den Irokesenstämmen in Amerika beobachtet und bis zur Kolonisation haben sich dort auch keine anderen Familienformen entwickelt die über die klassische Paarungsehe hinausgingen. Außerhalb von Amerika entstand durch die vermehrte Domestikation von Tieren ein ungeahnter neuer Reichtum, der sich mittels Herdenhaltung und Einführung von Sklaven schnell vermehren ließ und in den Besitz der jeweiligen Gens überging. Die Jagd war nicht mehr notwendig, Nahrungsbeschaffung bestand in der Haltung und Zucht von Herden. In der damaligen Arbeitsteilung basierend auf der Paarungsfamilie, war der Mann für die Nahrungsbeschaffung zuständig, die Frau hingegen für die Führung des Haushalts was ihr bisher eine höhere Stellung verlieh. Mit dem neuen Reichtum war der Mann als ursprünglicher „Beschaffender“ auf einmal auch „Besitzer“ der potentiellen Nahrung aber aufgrund der traditionellen mütterlichen Abstammungslinie nicht in der Lage seinen Besitz seinen Kindern weiterzuvererben. Zusätzlich dazu hat sich die Stellung des Mannes durch die neue ökonomische Lage im Familienverband verändert: er war wichtiger geworden als zuvor in seiner reinen Funktion als Jäger und Sammler, der auch nichts zu vererben gehabt hätte. Diese neue Situation stand im Widerspruch mit dem Mutterrecht und die Folge war der Umsturz desselbigen und die Einführung des männlichen Erbrechts. So gewaltsam das auch klingen mag, das ging vorerst nur ganz schleichend von Statten. Einige Mitglieder der Urgesellschaft exponierten sich, demokratisch gewählt und auf Zeit, und diese Häuptlinge oder Clanchefs waren meistens Männer. Denn im Gegensatz zum Patriarchat war die Macht in der Matrilinearität nicht allein auf die Frauen zentriert, sondern beide Geschlechter hatten unterschiedliche Machtpositionen inne, je nach subjektiver Sinngebung. Um ihren steigenden Reichtum weiterzugeben suchten die Clanführer Mittel und Wege die Matrilinearität zu umgehen. Laut Bronislaws Malinowskis Berichten über die Urgesellschaft auf den Trobriand-Inseln hat sich die sog. „Kreuz-Vettern-Basen-Heirat“ langsam von der Ausnahme zur gesetzlichen Hauptform entwickelt2. Dabei verheiratete der Häuptling seinen leiblichen Sohn mit der Tochter seiner Schwester wobei das Erbe dann trotz Einhaltung der Mutterlinie wieder seinem Sohn zufiel. Diese Form setzte sich nach und nach über Zyklen von Generationen durch, materielle Macht konnte angehäuft werden und das Mutterrecht wurde so – vorerst durch eine Nische, die sich dann etablierte – ökonomisch außer Kraft gesetzt. Dieses Moment ist von großer historischer Bedeutung und sollte die Gesellschaft bis heute grundlegend verändern.

„Der Umsturz des Mutterrechts war die weltgeschichtliche Niederlage des weiblichen Geschlechts. Der Mann ergriff das Steuer auch im Hause, die Frau wurde entwürdigt, geknechtet, Sklavin seiner Lust und bloßes Werkzeug der Kindererzeugung. Diese erniedrigte Stellung der Frau, wie sie namentlich bei den Griechen der heroischen und noch mehr der klassischen Zeit offen hervortritt, ist allmählich beschönigt und verheuchelt, auch stellenweise in mildere Form gekleidet worden; beseitigt ist sie keineswegs.“3 (Friedrich Engels)
Als nächstes erschien die patriarchalische Familienform in der Geschichte, die als Übergang von der Paarungsehe zur Monogamie fungierte. Diese Familienform bezeichnet einen neuen gesellschaftlichen Organismus dessen Oberhaupt, der Patriarch, Frau, Kinder und eine Anzahl von Sklaven unter sich hatte, mit dem Recht auf Gewaltausübung und Entscheidung über Leben und Tod aller Untergebenen innerhalb der Familie. Der vollendete Typus dieser Form ist die römische Familie; das Wort Familie leitet sich übrigens vom römischen Begriff „famulus“ ab was nichts anderes bedeutet als „Diener“ oder „Haussklave.“ Das Wesentliche dieser Familienform ist also die Einverleibung von Unfreien und die väterliche Gewalt, die die notwendige Vaterschaft der Kinder zur Sicherung des Reichtums gewährleistet.

Vielweiberei und Vielmännerei:

Beides sind Ausnahmeerscheinung, historische Luxusgüter, da sie auch nie nebeneinander aufgetreten sind. Der wesentliche Unterschied zwischen den beiden Formen besteht darin, dass die Vielmännerei eine spezialisierte Form der Gruppenehe war, zumindest dort wo sie beobachtet werden konnte. Eine Frau hatte zwar mehrere Männer, die sie auch aussuchte, aber diese Männer konnten in mehreren solchen Eheverbänden Mitglied sein. Das heißt praktisch Vielweiberei und Vielmännerei gleichzeitig, nur dass die Frau sich die Männer aussucht. Die Vielweiberei war eine einseitige, die nur für die Männer galt und selbst nicht für alle. Sie ist einerseits ein Produkt der Sklaverei, da diese optimale Möglichkeit dafür bot und andererseits war sie ein Privileg der Reichen und Vornehmen und deren Söhne. Die Angehörigen der unterdrückten Klasse mussten sich stets mit einer Frau „begnügen“.
„Die moderne Einzelfamilie ist gegründet auf die offene und unverhüllte Haussklaverei der Frau, und die moderne Gesellschaft ist eine Masse, die aus lauter Einzelfamilien als ihren Molekülen sich zusammensetzt.“4 (Friedrich Engels)
Der Eintritt der monogamen Familie in die Geschichte kennzeichnet bei Morgan und Engels den Beginn der Zivilisation. Die Monogamie ist die erste Familienform begründet auf nicht-naturangepassten ökonomischen Umständen zum reinen Zwecke der Weitervererbung des Privateigentums entstanden zu Blütezeiten der Sklavenhaltergesellschaft. Der Zusammenhang zwischen der wachsenden Ungleichheit der Geschlechter und der Entstehung des Privateigentums liegt klar auf der Hand. Die Familienform der Monogamie gründet auf der Herrschaft des Mannes, hat den ausdrücklichen Zweck der Kindererzeugung, die Notwendigkeit unbestrittener Vaterschaft, die durch männliche Gewaltherrschaft sichergestellt werden muss, ein viel festeres, für die Frau kaum auflösbares Eheband als in allen bisherigen Formen der Ehe und ein männliches Privileg auf Ehebruch. Allein daran erkennt man bereits am Beginn dieser Entwicklungsstufe sehr gut, dass die Entstehung der monogamen Ehe rein gar nichts mit der individuellen Geschlechtsliebe zu tun hat wie oft gern romantisiert wird, sondern nur auf ökonomischen Zweckmäßigkeiten und deren Folgeerscheinungen aufbaut. Der Maßstab der geschlechtlichen, gegenseitigen Liebe zur Legitimation einer Eheschließung wurde erst viel später von der Bourgeoisie gesetzt.
„So tritt die Einzelehe keineswegs ein in die Geschichte als die Versöhnung von Mann und Weib, noch viel weniger als ihre höchste Form. Im Gegenteil. Sie tritt auf als Unterjochung des einen Geschlechts durch das andere, als Proklamation eines bisher in der ganzen Vorgeschichte unbekannten Widerstreits der Geschlechter.“5 (Friedrich Engels)

[lenin2.jpg]Nebenerscheinungen der Einzelehe sind die Prostitution und der Hetärismus. Unter Hetärismus wird der außereheliche geschlechtliche Verkehr der Männer mit unverheirateten Frauen verstanden. Dieser wird in starker Ausprägung zur offenen Prostitution. Der Hetärismus leitet sich direkt aus der Gruppenehe ab und zwar aus dem Preisgebungsopfer der Frauen, wie in Armenien und Korinth, wo sich Priesterinnen stellvertretend für alle Frauen das Recht auf Keuschheit erkauften. In anderen Völkern leitet er sich aus der vor der Ehe gestatteten Geschlechtsfreiheit ab. Mit dem Aufkommen der Einkommensunterschiede tritt neben die Sklavenarbeit bereits die Lohnarbeit und als logische Konsequenz die gewerbsmäßige Prostitution freier Frauen neben die erzwungen Preisgabe der Sklavinnen. Also auch ein Überbleibsel aus der Gruppenehe. Egal in welcher Form, die alte Geschlechtsfreiheit setzt sich weiter fort, nur zu Gunsten der Männer. Die „neue Monogamie“, die sich aus den Trümmern des Altertums entwickelte, ließ den Frauen etwas mehr Freiheiten und Achtung zu kommen und die Männerherrschaft wurde verglichen mit der vorherigen Epoche etwas gemildert. Dadurch konnte sich erstmals die moderne individuelle Geschlechtsliebe entwickeln die bisher unbekannt war. Die ersten Formen der individuellen Geschlechtsliebe traten im mittelalterlichen Feudalismus auf und waren nicht ehelich, sondern ehebrecherisch. Die Albas, die Tagelieder der provenzalischen Liebespoesie, illustrieren den verliebten Ritter im Bett der untreuen Hofdame, der im Morgengrauen unbemerkt wieder verschwinden muss6. Laut Engels kann es tatsächliche Geschlechtsliebe nur in der unterdrückten Klasse, also heute im Proletariat geben, da hier das zu sichernde Eigentum – zu diesem Zweck ja die Monogamie und Männerherrschaft eingeführt wurde – nicht existiert. Und seit dem Einbruch der industriellen Revolution und dem Aufkommen des Kapitalismus ist die Proletarierin, die von der unbezahlten Haussklavin zusätzlich noch zur ausgebeuteten Fabrikarbeiterin wurde, ebenso Ernährerin wie der Mann, was die alte Arbeitsteilung aufhebt. Was bleibt ist eventuell, die durch die Monogamie eingeführte Brutalität gegen Frauen, die sich über die Jahrtausende etabliert hat. Folglich ist die Proletarierehe keine monogame Ehe im streng historischen Sinn des Wortes und hat eher eine Chance auf individueller Geschlechtsliebe als die bürgerliche Ehe, denn hier gibt es Privateigentum, das es mittels Männerherrschaft und Vaterrecht zu sichern gilt.
Dadurch, dass die Führung des Haushaltes mit zunehmender Zivilisation ihren öffentlichen gesellschaftlichen Charakter verlor und zur privaten Angelegenheit wurde, wurde die Frau aus der gesellschaftlichen Produktion verdrängt und zur Haussklavin des Mannes. Die moderne Hausarbeit war von Anfang an eine minderwertige Arbeit. „Da die Hausarbeit keinen Profit erzeugt, wurde die Hausarbeit im Vergleich zur kapitalistischen Lohnarbeit naturgemäß als eine minderwertige Form der Arbeit bestimmt.“7 (Angela Davis)
Die praktische Unvereinbarkeit für die werktätige Frau von Erfüllung familiärer „Pflichten“ und erwerbstätiger Teilnahme an der gesellschaftlichen Produktion stellt ihre offensichtliche Benachteiligung und rechtliche Ungleichheit im Kapitalismus dar. Gerne wird im Kapitalismus von der „Freiheit und Freiwilligkeit“ jeder Vertragsschließung gesprochen. Sei es nun Arbeiter und Kapitalist oder Frau und Mann, die gleichen Grundvoraussetzungen sind vor der Vertragsschließung nie gegeben, als dass man von einem freien Vertrag sprechen könnte. Für die volle, beidseitige Freiheit der Eheschließung ist die Beseitigung der kapitalistischen Produktion eine Grundvorrausetzung. Ebenso wie für volle Freiheit der Frau.
„Es wird sich dann zeigen, dass die Befreiung der Frau zur ersten Vorbedingung hat die Wiedereinführung des gesamten weiblichen Geschlechts in die öffentliche Industrie, und dass dies wieder erfordert die Beseitigung der Eigenschaft der Einzelfamilie als wirtschaftliche Einheit der Gesellschaft.“8 (Friedrich Engels)

weiter zu Teil II



Anmerkungen:
1 Friedrich Engels1 (1884/1950): der Ursprung der Familie, des Privateigentums und des Staates. Dietz Verlag. Berlin. S.65
2 Bronislaw Malinowski (1915/1979): the Trobriand Islands. In: Michael W. Young (Ed.): Ethnography of Malinowski: Trobriand Islands, 1915-18. London.
3 Friedrich Engels1 (1884/1950): der Ursprung der Familie, des Privateigentums und des Staates. Dietz Verlag. Berlin. S.57
4 Ebenda. S.73
5 Ebenda. S.65
6 Ebenda. S.70
7 Mary Davis (1999/2002): Frau und Klasse. Übersetzung in: Sondernummer 76 der „nVs“ - Neue Volksstimme/Texte Berichte Argumente. Wien. S.27
8 Friedrich Engels1 (1884/1950): der Ursprung der Familie, des Privateigentums und des Staates. Dietz Verlag. Berlin. S.74