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Aufgrund des "Gesetzes für den erleichterten Zugang zu sozialer Sicherung und zum Einsatz und zur Absicherung sozialer Dienstleister aufgrund des Coronavirus SARS CoV 2 (Sozialschutzpaket)" hat der Bundestag den §en 14 des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG) geändert.

"§Ã‚ 14 Außergewöhnliche Fälle"

Um zu verstehen, was bei dem Angriff auf die Arbeitszeitbestimmungen passiert, ist es notwendig einen oder auch mehrere Blicke ins ArbZG zu werfen. Dem aus drei Absätzen bestehenden Paragraphen 14 wird hierbei der nachstehende, aus 3 Sätzen bestehende vierte Absatz angehängt. In dem heißt es:

"(4) 1 Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales kann durch Rechtsverordnung im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Gesundheit ohne Zustimmung des Bundesrates in außergewöhnlichen Notfällen mit bundesweiten Auswirkungen, insbesondere in epidemischen Lagen von nationaler Tragweite nach §Ã‚ 5 Absatz 1 des Infektionsschutzgesetzes, für Tätigkeiten der Arbeitnehmer für einen befristeten Zeitraum Ausnahmen zulassen, die über die in diesem Gesetz und in den auf Grund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsverordnungen sowie in Tarifverträgen vorgesehenen Ausnahmen hinausgehen.

2 Diese Tätigkeiten müssen zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, des Gesundheitswesens und der pflegerischen Versorgung, der Daseinsvorsorge oder zur Versorgung der Bevölkerung mit existenziellen Gütern notwendig sein.

3 In der Rechtsverordnung sind die notwendigen Bedingungen zum Schutz der in Satz 1 genannten Arbeitnehmer zu bestimmen."

Damit wird die im ArbZG vorgesehene und im Grundgesetz Artikel 80 festgeschriebene Pflicht der Bundesregierung, nur mit Zustimmung des Bundesrates Rechtsverordnungen zu erlassen, ausgehebelt ("§Ã‚ 13 Ermächtigung, Anordnung, Bewilligung"). über diese Rechtsverordnungen entscheidet nun der Arbeitsminister, er wird dabei ermächtigt im "Einvernehmen" mit dem Gesundheitsminister am Bundesrat vorbei bereits im Gesetz aufgehobene Schranken, die Arbeitszeit für bestimmte Personengruppen oder Betriebe betreffend, um ein weiteres Stück anzuheben. Die dafür in Frage kommenden Paragraphen werden in den dem Absatz 4 vorangehenden drei Absätzen aufgeführt. Mit der erteilten "Ermächtigung" wird hierbei die Möglichkeit eröffnet, aus dem bereits möglichen 10-​Stunden-Tag z. B. einen zwölfstündigen zu machen, die im Jahresdurchschnitt einzuhaltende 48-​Stundenwoche aufzuheben, die elfstündige Ruhezeit zwischen 2 Arbeitstagen und die Ruhezeiten generell zu verkürzen und die Feier-​ und Sonntage als Ruhetage zu streichen und als zusätzliche Arbeitstage in Reserve zu halten usw. usf.

Das ist nicht nur der Eingriff in die Einzelarbeitsverträge, sondern darüber hinaus in Betriebsvereinbarungen soweit sie gelten. Nach oben zitierter Aussage in Abs. 4 betrifft das ebenso die in Tarifverträgen genannten "Ausnahmen". Auf die IGM und andere Gewerkschaften bezogen heißt das: Das Bundesarbeitsministerium, der Arbeitsminister ist berechtigt, die in der Regel in Manteltarifverträgen festgelegten Arbeitszeitbestimmungen nach "Ausnahmen" zu durchsuchen. Davon betroffen sind häufig Kolleginnen und Kollegen, die als Pförtner, in Sicherheits- oder sonstigen Werkdiensten arbeiten oder Rufbereitschaft haben. Das könnte allerdings auch für diejenigen gelten, die als Ausnahme von der 35- die 40-​Stundenwoche vereinbart haben. Die 35​-Stunden-Woche würde damit über die bisherigen Attacken hinaus zusätzlich angegriffen. Mit diesem Katalog an möglichen Maßnahmen werden dem Kapital langjährige, evtl. noch nicht durchgesetzte Arbeitszeit-​Flexibilisierungs-Forderungen auf dem Silbertablett serviert. Mit der Formulierung "... für Tätigkeiten der Arbeitnehmer für einen befristeten Zeitraum Ausnahmen zulassen" wird dabei die oben angesprochene Beschränkung auf bestimmte Berufe und Betriebe ebenfalls außer Kraft gesetzt. Dem Minister wird damit freie Hand gelassen, zu bestimmen, welchen "Arbeitnehmer"-​Gruppen er die dann neue Arbeitszeit verordnet oder ob er sie gleich der ganzen Gesellschaft, allen Lohnabhängigen einschließlich der aus 2 Weltkriegen bekannten "Dienstverpflichtung" als "notwendigen Solidarakt" überstülpt. Was hierbei als Krieg gegen Corona verkauft wird, bietet sich für den Ernstfall dann als bereits erprobtes "Arbeitszeitmodell" an. Als Blaupause, die man nur noch aus der Schublade holen muss, wenn der deutsche Imperialismus sich stark genug fühlt und gezwungen sieht, Absatzmärkte und Rohstoffquellen mit dem erneuten überfall auf internationale Konkurrenten und andere Völker für sich zu sichern. Im Kriegsfall – im Gesetz natürlich Verteidigungsfall – wird der Kriegsminister wie oben Arbeits-​ und Gesundheitsminister "ermächtigt". Mit "§Ã‚ 15 Bewilligung, Ermächtigung" Absatz 3 ist dafür im ArbZG ebenfalls bereits vorgesorgt. Dort heißt es: "Das Bundesministerium für Verteidigung kann in seinem Geschäftsbereich durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales aus zwingenden Gründen der Verteidigung Arbeitnehmer verpflichten, über die in diesem Gesetz und in den aufgrund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsverordnungen und Tarifverträgen festgelegten Arbeitszeitgrenzen und -​beschränkungen hinaus Arbeit zu leisten."

Sollte es den linken und demokratischen Kräften mit Hilfe des Widerstands größerer Kreise aus der Bevölkerung nicht gelingen, diesen Fall zu verhindern, wird voraussichtlich die ganze BRD "Geschäftsbereich" des Kriegsministeriums. Dabei landet dann der kriegswichtigste Teil der Lohnabhängigen unter sein direktes Kommando.

 
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  Kommentar zum Artikel von Lars:
Sonntag, 30.08.2020 - 20:17

Die KAZ bietet Online-Bildungsabende zu Coronafragen der Arbeiterbewegung, im Oktober ist auch der Autor des Artikels als Referent vorgesehen:

7.September 20.00 Uhr
Die sogenannte Finanzkrise ab 2009 und die Coronakrise – Parallelen und Unterschiede
Referent: Rolf Fürst, KAZ

5.Oktober 20.00 Uhr
Die Angriffe des Kapitals auf die Arbeiterklasse durch die Coronapandemie
Referent: Ludwig Jost, KAZ

Online, Teilnahmedaten:

Zoom-Meeting beitreten
https://us02web.zoom.us/j/89142912520

Schnelleinwahl mobil:
+493056795800,,89142912520#

Einwahl per Telefon:
+49 30 5679 5800
Meeting-ID: 891 4291 2520



  Kommentar zum Artikel von Lars:
Sonntag, 30.08.2020 - 20:16

Die KAZ bietet Online-Bildungsabende zu Coronafragen der Arbeiterbewegung, im Oktober ist auch der Autor des Artikels als Referent vorgesehen:

7.September 20.00 Uhr
Die „Finanzkrise“ ab 2009 und die „Coronakrise“ – Parallelen und Unterschiede
Referent: Rolf Fürst, KAZ

5.Oktober 20.00 Uhr
Die Angriffe des Kapitals auf die Arbeiterklasse durch die Coronapandemie
Referent: Ludwig Jost, KAZ

Online, Teilnahmedaten:

Zoom-Meeting beitreten
https://us02web.zoom.us/j/89142912520

Schnelleinwahl mobil:
+493056795800,,89142912520#

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  Kommentar zum Artikel von FPeregrin:
Samstag, 29.08.2020 - 12:42

Niemand ignoriert hier die Pandemie, allerdings ist Dialektik keine bloße Einerseits-anderseits-Gabel: Der Klassenfeind handelt in jeder Maßnahme nur, wie er handeln kann, nämlich nach seinem Klasseninteresse! Und dabei liegen die Kriegsvorbereitungen im Arbeitszeitgesetz, die nun schon fast halbjährige objektive Einschränkung der politischen und gewerkschaftlichen Arbeit und die proletarischen und subproletarischen Corona-Toten durchaus auf der Linie eines einheitlichen Kalküls - zugeben: die klassenspezifische Unfähigkeit der Bourgeoisie eingerechnet. Und daher sind erscheinungsmäßg gleich aussehende Maßnahmen etwa die der VR China von denen der BRD wesensmäßig so verschieden wie das Gewehr in den Händen der Arbeiterklasse von dem in in den Händen der bewaffneten Formationen des Klassenfeinds. Die Toten des Weltkrieges 1914-1918 waren erdrückend überwiegend Arbeiter und Bauern. Trotzdem haben die Bolschewiki 1917 nicht Sanitätsbrigaden gebildet, sondern das einzig sinnvolle getan, um die Schlächterei zu beenden: Sie haben den bewaffneten Aufstand vorbereitet. Ich zitiere mal Hans Heinz Holz: "Lösungen von Menschheitsfragen müssen durchgesetzt werden unter den Bedingungen des Klassenkampfs." - Das gilt bei Corona nicht weniger als beim Klimawandel, dem Nuklearkrieg etc. pp.


  Kommentar zum Artikel von Stephan:
Montag, 20.07.2020 - 04:54

was natürlich nicht heißen kann, die Pandemie zu ignorieren, auch wenn sie in der näheren Umgebung nicht manifest wird. Es läßt sich schon konstatieren, dass es der deutsche Imperialismus bislang gut geschafft hat, durch diese Krise zu manövrieren. Das muß nicht von Dauer sein, wie das Beispiel Israel gerade zeigt. Allerdings ist es töricht und undialektisch, nach dem bisherigen Erfolg, konsequent jedwede Maßnahme als "schädlich für die Arbeiterklasse" zu bezeichnen. Quarantänemaßnahmen dienen zunächst einmal dem Schutz aller, das Aufspüren von Infektionsketten ist eine Notwendigkeit. Eine Verminderung der Ansteckungsgefahr etwa durch das Tragen von Mund/Nase-Abdeckungen gehört ebenfalls dazu. Man sollte sich auch vergegenwärtigen, dass es zwar die Oberschicht ist, die uns diese Krankheit beschert hat, es aber insbesondere Proletariat und Lumpenproletariat ausbaden müssen. Insofern müssen wir uns schon damit auseinandersetzen. Trotzdem gibt es reichlichst Aktionen des Staates, an denen der Klassencharakter erkennbar ist, angefangen im wörtlichen Sinne bei den mangelnden Schutzausrüstungen gerade in der Altenpflege. Die oben erwähnte Änderung des Arbeitsrechtes schein der neueste, bestimmt aber nicht der letzte Punkt zu sein. Die Kämpfe dagegen werden kaum erfolgversprechend sein, wenn man die objektiven Gegebenheiten nicht berücksichtigt.


  Kommentar zum Artikel von FPeregrin:
Sonntag, 19.07.2020 - 14:10

Das Beispiel zeigt im übrigen "schön", daß es so etwas wie ein "Corona-Pause" in den Klassenkämpfen nicht geben kann, egal wie sehr man sich im stillen Kämmerlein dies vielleicht wünschen mag: Wenn wir nicht handeln, ... der Klassenfeind tut es in jedem Fall; und er tut es niemals zu unseren Gunsten, niemals!


  Kommentar zum Artikel von OPolenta:
Samstag, 18.07.2020 - 19:05

Sehr guter Text, bei FB geteilt!