%DCble+Traditionslinien... von retmarut (11.06.2010)
erstellt: 19.01.2019•73,2 MB•128kBit/s•Joint Stereo•audio/mpeg•
Hausdurchsuchungen, Telefon- und E-Mail-Überwachung, Einblick in Kontobewegungen, monatelange Personen- und Wohnungsobervationen, Peilsender an PKW … die Palette der polizeilichen Sonderbefugnisse bei Ermittlungsverfahren nach §§129 a und b StGB bieten fast alles, was das Herz staatlicher Überwacher_innen höherschlagen läßt. Anders als bei „normalen“ Strafverfahren müssen den §§129, 129a und 129b StGB keine Straftat zugrundeliegen – es handelt sich um Organisations- und Gesinnungsparagraphen, mit deren Hilfe Gruppen und Netzwerke durchleuchtet und kriminalisiert werden können. Veranstaltung "Üble Traditionslinien - §§129, 129a, 129b", Donnerstag, 10. Juni 2010, T-Keller, Göttingen
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