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NEUES THEMA03.01.2010, 07:34 Uhr
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• Termini Technici BERLIN/KABUL (18.12.2009) - Deutsche Militärexperten kündigen einen zweijährigen "Endkampf" in Afghanistan an und sagen weitere mörderische Attacken ähnlich dem Massaker von Kunduz voraus. Wolle man am Hindukusch "gewinnen", müsse man nun "zum offensiven Kampfeinsatz übergehen", erklärt ein ehemaliger Staatssekretär im Bundesverteidigungsministerium. Lasse die Bundesregierung dies nicht zu, dann sei sie Schuld an einer Niederlage: "Je mehr und je öfter die Politik den Truppen im Feld aus dem sicheren Heim in den Arm fallen wird, desto geringer werden die Erfolgschancen". Dem Staatssekretär sekundieren nicht nur hochrangige Militärs, die den Luftschlag vom 4. September mit zahlreichen Ziviltoten zur "Anekdote" erklären, sondern auch deutsche Völkerrechtler, die "gezielte Tötungen" als legitim einstufen. Voraussetzung für zukünftige "Tötungen" à la Kunduz sei es jedoch, dass Berlin endlich offiziell den Krieg in Afghanistan ausrufe; ansonsten gälten "polizeiliche Kategorien", nach denen nur bei einer "konkreten Gefahr" Gewalt ausgeübt werden darf. Im Rahmen der neuen Debatte über die Eskalation des Krieges in Afghanistan finden bislang gemiedene Begriffe Eingang in die öffentliche Debatte - darunter die Rede von der "Vernichtung" Aufständischer.

"Im Endkampf"

Wie der ehemalige Staatssekretär im Bundesverteidigungsministerium Lothar Rühl in der einflussreichen Frankfurter Allgemeinen Zeitung erklärt, könne die Bundeswehr "im Endkampf der kommenden beiden Jahre" ohne "offensiven Kampf mit eigener Initiative zu Gefechtseröffnung und nachhaltigem Feuer" keinesfalls bestehen. Vor diesem Hintergrund sei auch der Luftangriff von Kunduz mit seinem Ziel, "die Kampfgruppe der Aufständischen vernichtend zu treffen", gänzlich legitim - wie auch immer "die öffentliche Meinung darauf reagieren mag". "Solche Ereignisse werden noch öfter eintreten", sagt Rühl voraus. Berlin müsse sich jetzt allerdings "fragen lassen", "ob Deutschland psychologisch fähig ist, an einem solchen Kampf teilzunehmen". "Je mehr und je öfter die Politik den Truppen im Feld aus dem sicheren Heim in den Arm fallen wird", behauptet Rühl, "desto geringer werden die Erfolgschancen".1

Eine Anekdote

Dem ehemaligen Staatssekretär im Bundesverteidigungsministerium sekundiert ein hochrangiger deutscher Militär. "Verstehen Sie mich nicht falsch, aber der Luftangriff von Kundus, das ist für uns hier eine Anekdote", erklärt Bundeswehrgeneral Karl-Heinz Lather, der im militärischen Hauptquartier der NATO im belgischen Mons tätig ist. Luftschläge wie denjenigen in Kunduz, auch mit zahlreichen Ziviltoten, habe es in den vergangenen Jahren regelmäßig gegeben; bei der NATO halte man solche Attacken "grundsätzlich für gerechtfertigt". Oberst Klein habe deshalb einen Angriff auf ein "legitimes Ziel" angeordnet. "Man muss davon ausgehen, dass das auch in Zukunft stattfindet", urteilt Lather. Der deutsche General, der das Massaker von Kunduz "eine Anekdote" nennt, ist höchster deutscher Offizier bei der NATO und Stabschef in deren militärischem Hauptquartier..2

Gezielte Tötung

Deutsche Juristen stützen die von Militärs vertretene Ansicht, die "gezielte Tötung" von Aufständischen wie bei dem Luftangriff vom 4. September sei legitim. Stefan Oeter, Direktor des Instituts für Internationale Angelegenheiten der Universität Hamburg, erklärt auf die Frage, ob das Mandat des Bundestages für den Afghanistan-Einsatz einen militärischen Angriff erlaube, "mit dem gezielt Aufständische getötet werden sollen": "Eindeutig ja". Zwar müsse man jeweils prüfen, "inwieweit Kollateralschäden hinnehmbar sind"; allerdings sei, etwa im Fall des Oberst Klein, auch zu "berücksichtigen, über welche Informationen ein Handelnder zum Zeitpunkt seiner Entscheidung verfügte". Strafmaßnahmen seien nur zu rechtfertigen, wenn man zu große "Kollateralschäden" habe vorhersehen können. Oeter weist jedoch darauf hin, dass es wichtig sei, die Kämpfe am Hindukusch offiziell zum "bewaffneten Konflikt" zu erklären, um die "gezielte Tötung" von "Aufständischen, die zu dem gegebenen Zeitpunkt nicht in eine konkrete Kampfhandlung verwickelt sind und andere nicht unmittelbar gefährden", vornehmen zu dürfen. Herrsche in Afghanistan kein Krieg, gälten "polizeirechtliche Kategorien"; man könne dann "eine solche Operation nicht durchführen"..3

Zulässig

Zum Jahresende 2009 nimmt der Druck aus dem Militär, in Afghanistan den Krieg auszurufen und damit auch Offensivschläge inklusive "gezielter Tötungen" ohne größere Einschränkung zu erlauben, deutlich zu. Der SPD-Bundestagsabgeordnete Hans-Ulrich Klose, stellvertretender Vorsitzender des Auswärtigen Ausschusses im Deutschen Bundestag, schränkt zwar ein: "Mir gefällt der Begriff 'gezielte Tötung' nicht", versichert jedoch mit Blick auf den Luftangriff von Kunduz: "Aber die Bekämpfung hochrangiger Taliban-Kämpfer halte ich für zulässig, wenn man sie als solche identifiziert hat.".4 Ähnlich hatte sich bereits vor wenigen Tagen der ehemalige Verteidigungsminister Rupert Scholz (CDU) geäußert. Scholz urteilte: "Offensive, gezielte Tötungen sind in einem Krieg legitim.".5

Vernichtung

Im Rahmen der aktuellen Debatte über die Eskalation des Krieges in Afghanistan finden bislang gemiedene Begriffe Eingang in die öffentliche Diskussion, darunter die Rede von der "Vernichtung" Aufständischer. Oberst Klein hat erklärt, er habe mit dem Luftangriff bei Kunduz "Feinde des Wiederaufbaus vernichten" wollen..6 Der Begriff "Vernichtung" ist in ähnlichem Kontext offiziell meist nicht genutzt worden, da er Assoziationen an eine frühere Phase deutscher Militärexpansion weckt: Die Massenmorde in Osteuropa, die die Wehrmacht im Namen der "Aufstandsbekämpfung" im Zweiten Weltkrieg begangen hatte, führten dazu, dass vor allem der Krieg gegen die frühere Sowjetunion bis heute als Vernichtungskrieg bezeichnet wird. Militärs erklären jetzt, Bedenken gegen den Gebrauch des bisher tabuisierten Begriffs "Vernichtung" für die Kriegführung in Afghanistan seien überflüssig. Oberst Ulrich Kirsch, Chef des Bundeswehrverbandes, erklärt über das Wort "Vernichtung": "Das ist ein Terminus technicus, ein militärischer Fachbegriff, mehr nicht.".7


Anmerkungen:
1 Lothar Rühl: Vor dem Endkampf; Frankfurter Allgemeine Zeitung 17.12.2009
2 Für die Nato nur eine Anekdote; Frankfurter Allgemeine Zeitung 17.12.2009
3 "Bundeswehr-Mandat erlaubt gezielte Tötung"; Link ...jetzt anmelden! 15.12.2009
4 "Die Bekämpfung von Taliban ist zulässig"; Der Tagesspiegel 17.12.2009
5 Kundus: Gezieltes Töten erlaubt?; Frankfurter Allgemeine Zeitung 12.12.2009
6 Der Fall des Oberst Klein; Zeit Online 13.12.2009
7 "Wir müssen auch töten, um uns zu schützen"; Welt Online 16.12.2009

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