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•NEUES THEMA16.08.2009, 07:49 Uhr
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Allianz für Humanismus und Atheismus | ||
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• Für ein säkulares Österreich!
Kreuze in Schulen und Kindergärten?
Kreuze bei Gericht, in Krankenhäusern und Pflegeheimen?
Steuervorteile und öffentliche Subventionen für die Religionen?
Steuerzahlerfinanzierte staatliche religiöse Grundausbildung für den Mitgliedernachwuchs von Religionsgemeinschaften?
Wir meinen, Religionsfreiheit ist ein Grundrecht, aber Religion ist keine Aufgabe des Staates.
Daher präsentiert die Allianz für Humanismus und Atheismus (AHA) das Volksbegehren für die Trennung von Staat und Kirchen:
Der Nationalrat möge folgendes Verfassungsgesetz zur Trennung von Staat und Kirche beschließen:
Artikel 1
(1) Staat und Kirchen werden getrennt.
(2) Die Freiheit der Vereinigung zu Religionsgesellschaften wird gewährleistet. Der Zusammenschluss von Religionsgesellschaften innerhalb des Bundesgebietes unterliegt keinen Beschränkungen.
(3) Jede Religionsgesellschaft ordnet und verwaltet ihre Angelegenheiten selbständig innerhalb der gesetzlichen Schranken. Sie verleiht ihre Ämter ohne Mitwirkung des Staates.
(4) Die Rechtsfähigkeiten der Religionsgesellschaften richten sich nach den Vorschriften des bürgerlichen Rechtes über die Rechtsfähigkeit der Vereine.
Artikel 2
Alle bisher auf Gesetz, Vertrag oder besonderen Rechtstiteln beruhenden Staatsleistungen an die Religionsgesellschaften werden aufgehoben.
Artikel 3
Der Religionsunterricht wird abgeschafft.
Artikel 4
(1) Das Anbringen von religiösen Symbolen in oder an Gebäuden des Bundes, der Länder oder Gemeinden ist untersagt.
(2) Niemand darf zur Leistung religiöser Eide gezwungen werden.
Die Privilegien der Kirchen
Der Vermögensvertrag mit dem Vatikan begründet jährliche Zuschüsse aus dem Bundes-Budget: 40 Mio. Euro
Kirchengesetze für die evangelische Kirche, die altkatholische Kirche und die israelitische Kultusgemeinschaft begründen direkte Zuschüsse aus dem Budget: 4 Mio. Euro
In fast allen Steuergesetzen sind Befreiungsbestimmungen für die Religionsgemeinschaften enthalten, welche Einnahmensausfälle bedingen: 300 Mio. Euro
Der Staat zahlt den Religionsunterricht für die Katholiken, Evangelen, Moslems, Serb.-Orthodoxen usw.: 560 Mio. Euro
Ersatz der Personalkosten für konfessionelle Schulen: 500 Mio. Euro
Schulbücher für den Religionsunterricht: 10 Mio. Euro
Die Erhaltung von theologischen Fakultäten: 53 Mio. Euro
Laut Rundfunkgesetz ist die "Bedeutung der gesetzlich anerkannten Kirchen" im Programm zu berücksichtigen. Müssten die Religionsgemeinschaften den Werbetarif für die zahlreichen religiösen Sendungen begleichen, brächte das dem öffentlich rechtlichen Rundfunk Mehreinnahmen von: 80 Mio. Euro
Zusammen: 1,227 Milliarden Euro (das waren seinerzeit fast 17 Milliarden Schilling!) Das kostet jeden Erwerbstätigen - egal ob religiös oder konfessionslos - pro Jahr ca. 400,- Euro
Was nicht berücksichtigt wurde:
Leistungen der Länder, Gemeinden und anderer öffentlicher Körperschaften für die Kirchen, die in ähnlicher Größenordnung wie die Leistungen des Bundes liegen.
Subventionen an kirchennahe Institutionen.
Leistungen der Gebietskörperschaften aus dem Titel des Denkmalschutzes.

Nein, sind sie nicht!
Unterstütze daher unser Volksbegehren:
Unterstützungsformular Link ...jetzt anmelden!' target='blank zum Ausdrucken herunterladen, fertig ausfüllen, es auf dem Gemeindeamt oder dem Magistrat unterschreiben und dort amtlich bestätigen lassen.
Das Formular einsenden an:
Allianz für Humanismus und Atheismus, Melicharstr. 8, 4020 Linz
Danke für die Unterstützung!
Kreuze bei Gericht, in Krankenhäusern und Pflegeheimen?
Steuervorteile und öffentliche Subventionen für die Religionen?
Steuerzahlerfinanzierte staatliche religiöse Grundausbildung für den Mitgliedernachwuchs von Religionsgemeinschaften?
Wir meinen, Religionsfreiheit ist ein Grundrecht, aber Religion ist keine Aufgabe des Staates.
Daher präsentiert die Allianz für Humanismus und Atheismus (AHA) das Volksbegehren für die Trennung von Staat und Kirchen:
Der Nationalrat möge folgendes Verfassungsgesetz zur Trennung von Staat und Kirche beschließen:
Artikel 1
(1) Staat und Kirchen werden getrennt.
(2) Die Freiheit der Vereinigung zu Religionsgesellschaften wird gewährleistet. Der Zusammenschluss von Religionsgesellschaften innerhalb des Bundesgebietes unterliegt keinen Beschränkungen.
(3) Jede Religionsgesellschaft ordnet und verwaltet ihre Angelegenheiten selbständig innerhalb der gesetzlichen Schranken. Sie verleiht ihre Ämter ohne Mitwirkung des Staates.
(4) Die Rechtsfähigkeiten der Religionsgesellschaften richten sich nach den Vorschriften des bürgerlichen Rechtes über die Rechtsfähigkeit der Vereine.
Artikel 2
Alle bisher auf Gesetz, Vertrag oder besonderen Rechtstiteln beruhenden Staatsleistungen an die Religionsgesellschaften werden aufgehoben.
Artikel 3
Der Religionsunterricht wird abgeschafft.
Artikel 4
(1) Das Anbringen von religiösen Symbolen in oder an Gebäuden des Bundes, der Länder oder Gemeinden ist untersagt.
(2) Niemand darf zur Leistung religiöser Eide gezwungen werden.
Die Privilegien der Kirchen
Der Vermögensvertrag mit dem Vatikan begründet jährliche Zuschüsse aus dem Bundes-Budget: 40 Mio. Euro
Kirchengesetze für die evangelische Kirche, die altkatholische Kirche und die israelitische Kultusgemeinschaft begründen direkte Zuschüsse aus dem Budget: 4 Mio. Euro
In fast allen Steuergesetzen sind Befreiungsbestimmungen für die Religionsgemeinschaften enthalten, welche Einnahmensausfälle bedingen: 300 Mio. Euro
Der Staat zahlt den Religionsunterricht für die Katholiken, Evangelen, Moslems, Serb.-Orthodoxen usw.: 560 Mio. Euro
Ersatz der Personalkosten für konfessionelle Schulen: 500 Mio. Euro
Schulbücher für den Religionsunterricht: 10 Mio. Euro
Die Erhaltung von theologischen Fakultäten: 53 Mio. Euro
Laut Rundfunkgesetz ist die "Bedeutung der gesetzlich anerkannten Kirchen" im Programm zu berücksichtigen. Müssten die Religionsgemeinschaften den Werbetarif für die zahlreichen religiösen Sendungen begleichen, brächte das dem öffentlich rechtlichen Rundfunk Mehreinnahmen von: 80 Mio. Euro
Zusammen: 1,227 Milliarden Euro (das waren seinerzeit fast 17 Milliarden Schilling!) Das kostet jeden Erwerbstätigen - egal ob religiös oder konfessionslos - pro Jahr ca. 400,- Euro
Was nicht berücksichtigt wurde:
Leistungen der Länder, Gemeinden und anderer öffentlicher Körperschaften für die Kirchen, die in ähnlicher Größenordnung wie die Leistungen des Bundes liegen.
Subventionen an kirchennahe Institutionen.
Leistungen der Gebietskörperschaften aus dem Titel des Denkmalschutzes.

Nein, sind sie nicht!
Unterstütze daher unser Volksbegehren:
Unterstützungsformular Link ...jetzt anmelden!' target='blank zum Ausdrucken herunterladen, fertig ausfüllen, es auf dem Gemeindeamt oder dem Magistrat unterschreiben und dort amtlich bestätigen lassen.
Das Formular einsenden an:
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Gut, daß die FIR darüber berichtet - ist ja wirklich so gut wie nicht bekannt.
