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NEUES THEMA17.10.2008, 07:47 Uhr
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• Mit militärischen Mitteln BERLIN (07.10.2008) - Die Bundesregierung legalisiert den "Einsatz militärischer Mittel" im Inland. Wie das Innen- und das Justizministerium am letzten Montag übereinstimmend mitteilten, haben sich die Regierungsparteien in Berlin auf eine entsprechende Änderung von Artikel 35 des Grundgesetzes geeinigt. Demnach wird die Bundeswehr künftig im Falle nicht näher definierter "besonders schwerer Unglücksfälle" auf deutschem Territorium operieren dürfen - zu Lande, zu Wasser und in der Luft. Die Intervention kann vom Bundeskabinett, bei "Eile" vom Verteidigungsminister allein angeordnet werden. Damit treibt Berlin die Entgrenzung militärischer, polizeilicher und geheimdienstlicher Aktivitäten voran, die bislang vor allem bei Polizeien und Geheimdiensten forciert worden ist. Erst vor wenigen Tagen enthüllten Berichte die Dimension, welche die Zusammenarbeit von Bundeskriminalamt (BKA), Bundespolizei sowie Inlands- und Auslandsgeheimdienst inzwischen erreicht. Auch das BKA-Gesetz, das in Kürze verabschiedet werden soll, wird wegen Verstoßes gegen das Trennungsgebot scharf kritisiert. Auf aktuelle polizeilich-militärische Zusammenarbeit weist eine soeben erschienene Publikation hin. Kooperation und umfassende Verschmelzung sämtlicher deutscher Repressionsapparate im In- und Ausland bilden die Grundlage für eine flexible Bekämpfung von Unruhepotenzialen in aller Welt.

Sämtliche Waffengattungen

Die Bundesregierung bereitet zur Legalisierung von Militäreinsätzen im Inland eine Änderung von Artikel 35 des Grundgesetzes vor. Demnach soll der Artikel, der die Amts- und Katastrophenhilfe regelt, um zwei Absätze ergänzt werden. "Reichen zur Abwehr eines besonders schweren Unglücksfalls polizeiliche Mittel nicht aus, kann die Bundesregierung den Einsatz von Streitkräften mit militärischen Mitteln anordnen", heißt es in dem Gesetzentwurf. Dabei ist Berlin gegenüber den Bundesländern weisungsbefugt. Bei "Gefahr im Verzug" kann der Verteidigungsminister allein über die Militärintervention entscheiden. Berichten zufolge muss der "Unglücksfall" nicht eingetreten sein oder unmittelbar bevorstehen; es genügt, wenn "Indizien" für einen Anschlag vorliegen.1 Eine Einschränkung der "militärischen Mittel" wird offenbar nicht vorgenommen. Demnach können bei Bedarf sämtliche Waffengattungen, über die die Bundeswehr verfügt, im Inland eingesetzt werden. Ein Parlamentsbeschluss ist nicht nötig.

Von gestern

Mit der Öffnung des deutschen Hoheitsgebietes für Operationen der deutschen Streitkräfte treibt Berlin die Entgrenzung von militärischen, polizeilichen und geheimdienstlichen Aktivitäten voran. Die Trennung zwischen innerer und äußerer Repression sei "von gestern", hatte Bundeskanzlerin Merkel bereits im Juli 2007 erklärt.2 Abgesehen vom Luftsicherheitsgesetz, dessen Bundeswehr-Paragraphen (§ 14 Absatz 3) das Bundesverfassungsgericht vor über zwei Jahren kassierte3, kam es in diesem Zusammenhang vor allem zur Kompetenzerweiterung bei den Polizeien. Jüngstes Beispiel ist das BKA-Gesetz, das in Kürze verabschiedet werden soll. Es verleiht dem schon lange auch im Ausland tätigen BKA präventive Kompetenzen, mit denen es "dem Verfassungsschutz ins Gehege kommen kann", warnt der Publizist Dieter Schenk im Gespräch mit german-foreign-policy.com. Zudem hebelt es de facto die Polizeihoheit der Bundesländer aus - mittels weitreichender Rechte bei der sogenannten Gefahrenabwehr.4 Der entstehende Inlands-Repressionsapparat sei deshalb in mehrfacher Hinsicht "verfassungswidrig", kritisieren Abgeordnete der Opposition.5

Von allen durchleuchtet

In die zunehmende Entgrenzung polizeilicher und geheimdienstlicher Aktivitäten ist auch die deutsche Auslandsspionage einbezogen. Dies belegt ein Bericht über das "Gemeinsame Analyse- und Strategiezentrum illegale Migration" (GASIM). Die Einrichtung, die vor zwei Jahren ihre Tätigkeit aufgenommen hat, dient offiziell der Abwehr unerwünschter Einwanderer. In ihr kooperieren Mitarbeiter von Bundespolizei und BKA mit geheimdienstlichem Personal (Verfassungsschutz, Bundesnachrichtendienst).6 Interne Dokumente sowie Aussagen von Insidern lassen erkennen, wie dort Spionage und Polizeitätigkeit ineinanderfließen. Demnach werden etwa BND-Hinweise "einfach auf den Schreibtischen der Polizei abgelegt", Polizisten recherchieren dann "in den eigenen Datensystemen zu diesen Personen".7 Selbst "auf vage Verdächtigungen hin", heißt es, "werden auch Deutsche (...) von allen beteiligten Behörden durchleuchtet". Die Kooperation erstreckt sich auch auf operative Maßnahmen. "Das heißt", berichtet ein GASIM-Insider über die gemeinsame Arbeit von Polizei und Diensten, "dort werden Informationen angereichert, Ermittlungsverfahren vorbereitet, teilweise sogar begleitet und mit Polizeidienststellen weitere Ermittlungsschritte geplant."

Spionagesatelliten

Der Insider-Bericht über das GASIM verstärkt Befürchtungen, laut denen die polizeilich-geheimdienstliche Kooperation auch im Gemeinsamen Terrorismusabwehrzentrum (GTAZ, Berlin-Treptow) gegen das Trennungsgebot verstößt.8 Zudem geraten auch die Grenzen zwischen dem BKA, das im Rahmen von GASIM und GTAZ offiziell mit Inlands- und Auslandsspionage zusammenarbeitet, und dem Militär ins Schwimmen. Der Publizist Dieter Schenk, der mit mehreren kritischen Analysen über das BKA hervorgetreten ist, spricht in seiner jüngsten Publikation von einer "Vereinheitlichung polizeilich-militärischer Ressourcen".9 Wie Schenk berichtet, hat das BKA im Juni 2005 eine Kooperation mit dem Zentrum für Transformation der Bundeswehr vereinbart - um "interdisziplinär vernetzte Analysen über die Ursachen, Ausprägungen, Konsequenzen sowie Bekämpfungsmöglichkeiten von Bedrohungen" zu erstellen. Dabei geht es unter anderem um Aufklärungsbilder von Spionagesatelliten der Bundeswehr, die das BKA "zur Erstellung von Gefährdungsanalysen oder für polizeiliche Überwachungsmaßnahmen" nutzen will.10

Militäraufgaben

Während dies offenkundig der Repression im Inland dient, hat der BKA-Präsident auch die Zusammenarbeit mit dem Militär in von Deutschland besetzten Gebieten im Blick. Demnach könnten Polizeikräfte dort die Besatzungstätigkeit der Bundeswehr unterstützen und dabei "Teile der Infrastruktur der Bundeswehr, wie Kommunikationsmittel, Schutzwesten, Transportlogistik nutzen".11 Insgesamt müssten "polizeiliche und militärische Ressourcen auf dem Feld der strategischen Planung gezielt aufeinander abgestimmt werden". Ähnliches hatte bereits Christian Schmidt, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesministerium der Verteidigung, verlangt. "Eine betonierte Trennung von äußerer und innerer Sicherheit ist nicht mehr aufrechtzuerhalten", hatte Schmidt schon vor Jahren erklärt; die Polizei müsse bereit sein, künftig "typische Militäraufgaben in Auslandseinsätzen, zum Beispiel auf dem Balkan, wahrzunehmen".12

Flexibel

Die Entgrenzung militärischer, polizeilicher und geheimdienstlicher Tätigkeiten, die in den deutschen Besatzungsgebieten erkennbar fortschreitet13, schlägt mit dem BKA-Gesetz und mit der Legalisierung militärischer Gewalt im Inland auf deutsches Hoheitsgebiet zurück. Damit wird künftig auch innerhalb Deutschlands möglich, was bislang in Südosteuropa und Afghanistan mit wechselndem Erfolg praktiziert wird: Die flexible Bekämpfung unterschiedlichster Unruhepotenziale auf der Basis geheimdienstlicher Erkenntnisse mit den jeweils adäquat erscheinenden Mitteln - von polizeilichen Instrumenten bis zu schwerem Militärgerät.


Bitte lesen Sie auch unser Interview mit Dieter Schenk Link ...jetzt anmelden!' target='blank sowie unsere Rezension seines soeben erschienenen Bandes BKA - Polizeihilfe für Folterregime Link ...jetzt anmelden!' target='blank.

Anmerkungen:
1 Bundeswehr gegen den inneren Feind; taz 05.10.2008
2 Einsatz der Bundeswehr im Inneren?; Link ...jetzt anmelden! 02.07.2007
3 s. dazu Freie Fahrt für die "zivil-militärische" Bundeswehr Link ...jetzt anmelden!' target='blank und Klarstellung Link ...jetzt anmelden!' target='blank
4 "Das Bundeskriminalamt kann die Aufgabe der Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus wahrnehmen, in denen eine länderübergreifende Gefahr vorliegt" (§ 4a, Absatz 1 BKA-Gesetz).
5 Widerstand gegen BKA-Gesetz. Warnung vor deutschem FBI; n-tv 16.09.2008
6 s. dazu Lagebilder Link ...jetzt anmelden!' target='blank
7 Was passiert in Schäubles Vorzeigeprojekt "GASIM"?; Report Mainz 29.09.2008
8 s. dazu Alle Kräfte bündeln Link ...jetzt anmelden!' target='blank
9, 10, 11 Dieter Schenk: BKA - Polizeihilfe für Folterregime, Bonn 2008 Link ...jetzt anmelden!' target='blank
12 Martina Harder: Polizeisoldaten; Wissenschaft und Frieden 4/2006. S. auch Sammelrezension: Polizeisoldaten Link ...jetzt anmelden!' target='blank
13 s. dazu Paramilitärs Link ...jetzt anmelden!' target='blank, Söldner Link ...jetzt anmelden!' target='blank und Spezialkommandos Link ...jetzt anmelden!' target='blank.

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