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•NEUES THEMA06.03.2019, 21:42 Uhr
EDIT: FPeregrin
07.03.2019, 14:03 Uhr
07.03.2019, 14:03 Uhr
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FPeregrin | |
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• Reaktionärer Angriff auf das Staatsbürgerschaftsrecht
Auf einen äußerst gefährlichen reaktionären Angriff auf das Staatsbürgerschaftsrecht weist ein Artikel in der jW von gestern hin - kurz, aber zu recht auf Seite 1:
Ausbürgerung von »Terroristen«
»Terrorkämpfern« droht Passentzug
Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Aberkennung deutscher Staatsbürgerschaft in Arbeit
Die Bundesregierung aus CDU, CSU und SPD plant den Passentzug für Menschen mit einer deutschen und mindestens einer anderen Staatsangehörigkeit, die sich einer »ausländischen Dschihadisten-Miliz« anschließen. Das von Horst Seehofer (CSU) geführte Innenministerium und das von Katarina Barley (SPD) geleitete Justizministerium haben sich auf einen entsprechenden Gesetzentwurf geeinigt, wie einem Bericht von Sonntag abend zufolge Recherchen von WDR, NDR und Süddeutscher Zeitung ergeben haben sollen. Am Montag bestätigte die Sprecherin des Innenministeriums, Eleonore Petermann, in Berlin das Vorhaben.
Nach Petermanns Angaben soll das neue Gesetz für jene gelten, die sich künftig an Kämpfen beteiligen, wie die Nachrichtenagentur AFP am Montag berichtete. Demnach soll von der geplanten Neuregelung »ein Signal« ausgehen, welches »präventive Wirkung« entfalten solle. Barley hatte zuvor eine »zeitnahe« Vorlage des Gesetzentwurfes in Aussicht gestellt.
Mit der Gesetzesnovelle setzen Union und SPD ihren Koalitionsvertrag um. Dort heißt es auf Seite 129: »Wir werden einen neuen Verlusttatbestand in das Staatsangehörigkeitsgesetz einfügen.« Dieser soll den Passentzug ermöglichen, sofern den Betroffenen die »konkrete Beteiligung an Kampfhandlungen einer Terrormiliz im Ausland nachgewiesen werden kann«. Genauer qualifiziert werden jene »Terrormilizen« im Koalitionsvertrag nicht.
Es sei absehbar, dass »dann auch Kurden aus Deutschland, die gegen den IS gekämpft haben, oder hier lebende Anhänger linker Parteien aus der Türkei betroffen sein werden«, sagte die Bundestagsabgeordnete Ulla Jelpke (Die Linke) in einer Mitteilung vom Montag. Denn »eine klare und verbindliche Definition, was ein Terrorist ist«, gebe es bislang nicht. Entsprechende Einstufungen erfolgten »willkürlich nach den politischen Interessen der bundesdeutschen Außenpolitik«. Die Linke-Abgeordnete Gökay Akbulut kritisierte am Montag die Neuregelung als Versuch der Regierung, sich aus »ihrer Verantwortung« zu ziehen, und forderte die Verurteilung dschihadistischer Kämpfer vor einem internationalen Sondertribunal. (AFP/jW)
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Daß es hier nur um ein paar heilige Männer mit langen Bärten und fetten Wummen geht, wird wohl keiner glauben wollen. Aber die Möglichkeiten dieses Gesetzes laufen - über dei Festellung von Ulla Jelpke hinaus - auf die Eröffnung der Option hinaus, den Entzug der Staatbürgerschaft generell als Repressionsmittel einsetzen zu können. Das setzt zwar eine Grundgesetzänderung voraus - so what? -, aber das läßt sich ja leicht durch viele solcher Entzugsgesetze zur "Formsache" machen. Noch heißt es Art 16 GG:
"(1) Die deutsche Staatsangehörigkeit darf nicht entzogen werden. Der Verlust der Staatsangehörigkeit darf nur auf Grund eines Gesetzes und gegen den Willen des Betroffenen nur dann eintreten, wenn der Betroffene dadurch nicht staatenlos wird.
(2) Kein Deutscher darf an das Ausland ausgeliefert werden. Durch Gesetz kann eine abweichende Regelung für Auslieferungen an einen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder an einen internationalen Gerichtshof getroffen werden, soweit rechtsstaatliche Grundsätze gewahrt sind."
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Die Schnittstellen für tolle Ausnahmegesetze sind da ja grundsätzlich angelegt.
Ausbürgerung von »Terroristen«
»Terrorkämpfern« droht Passentzug
Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Aberkennung deutscher Staatsbürgerschaft in Arbeit
Die Bundesregierung aus CDU, CSU und SPD plant den Passentzug für Menschen mit einer deutschen und mindestens einer anderen Staatsangehörigkeit, die sich einer »ausländischen Dschihadisten-Miliz« anschließen. Das von Horst Seehofer (CSU) geführte Innenministerium und das von Katarina Barley (SPD) geleitete Justizministerium haben sich auf einen entsprechenden Gesetzentwurf geeinigt, wie einem Bericht von Sonntag abend zufolge Recherchen von WDR, NDR und Süddeutscher Zeitung ergeben haben sollen. Am Montag bestätigte die Sprecherin des Innenministeriums, Eleonore Petermann, in Berlin das Vorhaben.
Nach Petermanns Angaben soll das neue Gesetz für jene gelten, die sich künftig an Kämpfen beteiligen, wie die Nachrichtenagentur AFP am Montag berichtete. Demnach soll von der geplanten Neuregelung »ein Signal« ausgehen, welches »präventive Wirkung« entfalten solle. Barley hatte zuvor eine »zeitnahe« Vorlage des Gesetzentwurfes in Aussicht gestellt.
Mit der Gesetzesnovelle setzen Union und SPD ihren Koalitionsvertrag um. Dort heißt es auf Seite 129: »Wir werden einen neuen Verlusttatbestand in das Staatsangehörigkeitsgesetz einfügen.« Dieser soll den Passentzug ermöglichen, sofern den Betroffenen die »konkrete Beteiligung an Kampfhandlungen einer Terrormiliz im Ausland nachgewiesen werden kann«. Genauer qualifiziert werden jene »Terrormilizen« im Koalitionsvertrag nicht.
Es sei absehbar, dass »dann auch Kurden aus Deutschland, die gegen den IS gekämpft haben, oder hier lebende Anhänger linker Parteien aus der Türkei betroffen sein werden«, sagte die Bundestagsabgeordnete Ulla Jelpke (Die Linke) in einer Mitteilung vom Montag. Denn »eine klare und verbindliche Definition, was ein Terrorist ist«, gebe es bislang nicht. Entsprechende Einstufungen erfolgten »willkürlich nach den politischen Interessen der bundesdeutschen Außenpolitik«. Die Linke-Abgeordnete Gökay Akbulut kritisierte am Montag die Neuregelung als Versuch der Regierung, sich aus »ihrer Verantwortung« zu ziehen, und forderte die Verurteilung dschihadistischer Kämpfer vor einem internationalen Sondertribunal. (AFP/jW)
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Daß es hier nur um ein paar heilige Männer mit langen Bärten und fetten Wummen geht, wird wohl keiner glauben wollen. Aber die Möglichkeiten dieses Gesetzes laufen - über dei Festellung von Ulla Jelpke hinaus - auf die Eröffnung der Option hinaus, den Entzug der Staatbürgerschaft generell als Repressionsmittel einsetzen zu können. Das setzt zwar eine Grundgesetzänderung voraus - so what? -, aber das läßt sich ja leicht durch viele solcher Entzugsgesetze zur "Formsache" machen. Noch heißt es Art 16 GG:
"(1) Die deutsche Staatsangehörigkeit darf nicht entzogen werden. Der Verlust der Staatsangehörigkeit darf nur auf Grund eines Gesetzes und gegen den Willen des Betroffenen nur dann eintreten, wenn der Betroffene dadurch nicht staatenlos wird.
(2) Kein Deutscher darf an das Ausland ausgeliefert werden. Durch Gesetz kann eine abweichende Regelung für Auslieferungen an einen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder an einen internationalen Gerichtshof getroffen werden, soweit rechtsstaatliche Grundsätze gewahrt sind."
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Die Schnittstellen für tolle Ausnahmegesetze sind da ja grundsätzlich angelegt.
•NEUER BEITRAG07.03.2019, 17:33 Uhr
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retmarut | |
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Dass das Gesetzt reaktionär sei, kann ich nicht erkennen.
Denn solange niemand staatenlos wird, sehe ich gar kein Problem. Es gilt immer noch Art. 16, 1 GG, der ein Abstürzen in die Staatenlosigkeit verhindert. Entziehen konnte man eine zweite Staatsbürgerschaft schon immer via gesetzlicher Grundlage, das ist nicht wirklich etwas Neues.
Das Problem mit den gefangenen IS-Kämpfern aktuell ist doch, dass die zwar in einer auswärtigen Armee gekämpft haben, das IS-Kalifat (aus verständlichen Gründen) aber nicht als eigener Staat angesehen wurde. Sonst hätte man denen allen nach dem StAG §28 ohne großes Tamtam die Staatsbürgerschaft entziehen können.
(Absurd übrigens in diesem Zusammenhang auch der § 109h StGB: Anwerben für fremden Wehrdienst
"(1) Wer zugunsten einer ausländischen Macht einen Deutschen zum Wehrdienst in einer militärischen oder militärähnlichen Einrichtung anwirbt oder ihren Werbern oder dem Wehrdienst einer solchen Einrichtung zuführt, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft."
Der Anwerber wird also bestraft, derjenige aber, der dort mitkämpft, kommt bzgl. der Werbung straffrei davon. Ist wahrscheinlich so formuliert worden, damit die ganzen kampfgeilen ehemaligen Waffen-SS- und Wehrmachtsangehörigen 1945-1956 straffrei bei den diversen Kolonialkriegen der Nachbarn kämpfen konnten: in Indochina für die Franzosen, in Indonesien für die Niederländer ...)
Und wenn die jetztige Neuregelung auch Linke mit doppelter Staatsangehörigkeit, die in anderen Armeen mitkämpfen, treffen sollte, beispielsweise Menschen, die bei den SDF, YPG oder nordirakischen Peschmerga gekämpft haben, werden die ja trotzdem nicht staatenlos. Und wer nur die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, ist davon überhaupt nicht betroffen.
Also viel heiße Luft in dieser Angelegenheit.
Denn solange niemand staatenlos wird, sehe ich gar kein Problem. Es gilt immer noch Art. 16, 1 GG, der ein Abstürzen in die Staatenlosigkeit verhindert. Entziehen konnte man eine zweite Staatsbürgerschaft schon immer via gesetzlicher Grundlage, das ist nicht wirklich etwas Neues.
Das Problem mit den gefangenen IS-Kämpfern aktuell ist doch, dass die zwar in einer auswärtigen Armee gekämpft haben, das IS-Kalifat (aus verständlichen Gründen) aber nicht als eigener Staat angesehen wurde. Sonst hätte man denen allen nach dem StAG §28 ohne großes Tamtam die Staatsbürgerschaft entziehen können.
(Absurd übrigens in diesem Zusammenhang auch der § 109h StGB: Anwerben für fremden Wehrdienst
"(1) Wer zugunsten einer ausländischen Macht einen Deutschen zum Wehrdienst in einer militärischen oder militärähnlichen Einrichtung anwirbt oder ihren Werbern oder dem Wehrdienst einer solchen Einrichtung zuführt, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft."
Der Anwerber wird also bestraft, derjenige aber, der dort mitkämpft, kommt bzgl. der Werbung straffrei davon. Ist wahrscheinlich so formuliert worden, damit die ganzen kampfgeilen ehemaligen Waffen-SS- und Wehrmachtsangehörigen 1945-1956 straffrei bei den diversen Kolonialkriegen der Nachbarn kämpfen konnten: in Indochina für die Franzosen, in Indonesien für die Niederländer ...)
Und wenn die jetztige Neuregelung auch Linke mit doppelter Staatsangehörigkeit, die in anderen Armeen mitkämpfen, treffen sollte, beispielsweise Menschen, die bei den SDF, YPG oder nordirakischen Peschmerga gekämpft haben, werden die ja trotzdem nicht staatenlos. Und wer nur die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, ist davon überhaupt nicht betroffen.
Also viel heiße Luft in dieser Angelegenheit.
•NEUER BEITRAG07.03.2019, 18:11 Uhr
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arktika | |
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Schön für Dich, daß Du das alles so neutral und entspannt vom Schreibtisch aus betrachten kannst.
•NEUER BEITRAG07.03.2019, 20:21 Uhr
EDIT: FPeregrin
07.03.2019, 21:36 Uhr
07.03.2019, 21:36 Uhr
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FPeregrin | |
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Lieber retmarut, bei aller Freundschaft, wenn ich mir nicht die Frage stellen will, ob Du hier gerade allen ernstes zugunsten des Abschieberegimes des deutschen Imperialismus argumentieren willst, muß ich auf eine Diagnose 'Indolenz' zurückgreifen - das tue ich auch nicht gern, aber immer noch lieber!
Wenn meine Interpretation dieses Gesetzentwurfs als Türöffner für weitere spezialisierte Einschränkungsgesetze dieser Art mit dem Ziel der Liquidierung des Art 16 (1) GG als Kaffeesatzleserei, Paranoia oder Alarmismus interpretiert worden wäre, ich hätte damit durchaus "friedlich koexistieren" können - warum auch nicht? Alle Prognosen sind fehlerbehaftet.
Aber das konkrete Bedrohungspotential dieser Gesetzesoption NICHT zu sehen, setzt aber schon eine erhebliche Schmerzfreiheit voraus:
a) Den Entzug der der deutschen Staatsangehörigkeit bei doppelter betrifft naturgemäß "migrantische" Bevölkerungsteile. Kratzt uns nicht?
b) Eben dieser Entzug ist eine partielle Rückgängigmachung der Reform des Staatsbürgerschaftsrecht durch die 1. Regierung Schröder-Fischer und damit eine der wenigen progressiven Maßnahmen dieser Bande. Nicht reaktionär?
c) Daß ein Anhänger der kurdischen Befreiungsbewegung oder einer kleinen militanten kommunistischen Gruppe auf dem Territorium der Türkei gegebenenfalls ja gar nicht staatenlos wird - aren't you lucky?! -, da er ja seine türkische behält, kann eigentlich auch nicht jemand beruhigend finden, den es nicht betrifft.
c) Da es bereits Entzugsmöglichkeiten für die deutsche Staatsangehörigkeit gibt, soll es nichts machen, wenn noch welche dazu kommen und es folgerichtig mehr Personen betrifft???
In welcher Welt lebst Du eigentlich?
"Also viel heiße Luft in dieser Angelegenheit. "
Oder sollte der Genosse retmarut jetzt doch anfangen zu unterscheiden, um wessen Luft es im Anwendungsfalle (nur) gehen wird? Läge leider im Trend!
Wenn meine Interpretation dieses Gesetzentwurfs als Türöffner für weitere spezialisierte Einschränkungsgesetze dieser Art mit dem Ziel der Liquidierung des Art 16 (1) GG als Kaffeesatzleserei, Paranoia oder Alarmismus interpretiert worden wäre, ich hätte damit durchaus "friedlich koexistieren" können - warum auch nicht? Alle Prognosen sind fehlerbehaftet.
Aber das konkrete Bedrohungspotential dieser Gesetzesoption NICHT zu sehen, setzt aber schon eine erhebliche Schmerzfreiheit voraus:
a) Den Entzug der der deutschen Staatsangehörigkeit bei doppelter betrifft naturgemäß "migrantische" Bevölkerungsteile. Kratzt uns nicht?
b) Eben dieser Entzug ist eine partielle Rückgängigmachung der Reform des Staatsbürgerschaftsrecht durch die 1. Regierung Schröder-Fischer und damit eine der wenigen progressiven Maßnahmen dieser Bande. Nicht reaktionär?
c) Daß ein Anhänger der kurdischen Befreiungsbewegung oder einer kleinen militanten kommunistischen Gruppe auf dem Territorium der Türkei gegebenenfalls ja gar nicht staatenlos wird - aren't you lucky?! -, da er ja seine türkische behält, kann eigentlich auch nicht jemand beruhigend finden, den es nicht betrifft.
c) Da es bereits Entzugsmöglichkeiten für die deutsche Staatsangehörigkeit gibt, soll es nichts machen, wenn noch welche dazu kommen und es folgerichtig mehr Personen betrifft???
In welcher Welt lebst Du eigentlich?
"Also viel heiße Luft in dieser Angelegenheit. "
Oder sollte der Genosse retmarut jetzt doch anfangen zu unterscheiden, um wessen Luft es im Anwendungsfalle (nur) gehen wird? Läge leider im Trend!
•NEUER BEITRAG07.03.2019, 20:32 Uhr
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FPeregrin | |
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Reaktionärer Angriff auf das Staatsbürgerschaftsrecht
... und als wenn es der Illustration bedürfte - jW morgen:
Türöffner für Rechtsaußenpolitiker
AfD zielt auf Revision des Staatsbürgerschaftsrechts. Schützenhilfe von Unionsjuristen
Von Ulla Jelpke
Zu den Kritikern des Kompromisses zwischen Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) und Bundesjustizministerin Katarina Barley (SPD) bezüglich der Ausbürgerung von Angehörigen ausländischer Milizen gehört auch Hans-Georg Maaßen. Der nach seinen verharmlosenden Äußerungen bezüglich der Chemnitzer Neonazirandale im vergangenen Herbst von Seehofer auf öffentlichen Druck in den Ruhestand geschickte Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz sieht in der Einigung »ein weiteres Zeugnis des Versagens der SPD in der Sicherheitspolitik«. »Mangels Rückwirkungsmöglichkeit wird diese Regelung, die vor Jahren hätte kommen müssen, weitgehend ins Leere laufen«, erklärte Maaßen gegenüber Bild vom Dienstag.
Wäre Maaßens Rechtsauffassung die vorherrschende, dann müsste sich die Bundesregierung gar keine Gedanken über eine Gesetzesänderung machen. Denn der Jurist mit CDU-Parteibuch vertritt schon lange die unter Juristen als Minderheitenmeinung gehandelte Auffassung, Paragraph 28 des Staatsangehörigkeitsgesetzes sei bereits jetzt beim Anschluss an nichtstaatliche Kampfverbände anwendbar. So schrieb Maaßen in der im Jahr 2010 erschienenen fünften Auflage des von ihm mitherausgegebenen und als Standardwerk geltenden Kommentars des Beck-Verlags zum Staatsangehörigkeitsrecht, es könne für den Verlust der deutschen Staatsbürgerschaft »ausreichend sein«, wenn sich ein Doppelstaatler einer Bürgerkriegspartei in einem zerfallenden Staat anschließe. In einem 2011 in der Zeitschrift für Ausländerrecht und Ausländerpolitik erschienen Aufsatz nannte Maaßen diesbezüglich das fiktive Beispiel eines Deutsch-Afghanen, der sich den Taliban anschließt. Schützenhilfe erhält die von Maaßen vertretene Position durch Exverteidigungsminister und Staatsrechtler Rupert Scholz (CDU). Auch dieser ist der Überzeugung, dass der Entzug des deutschen Passes »schon jetzt möglich« sei. »Wenn Terrorismus in der Form organisiert wird, wie es im Falle des IS geschehen ist, haben wir eine militärische Konfliktlage, wie sie in den Paragraphen 17 und 28 beschrieben wird«, erklärte Scholz in einem am 5. März 2019 vom Magazin Cicero veröffentlichten Interview. Nötig sei allerdings die Ergänzung des Gesetzes um einen Passus, wonach, »die Terrormiliz des IS mit ausländischen Streitkräften gleichgestellt wird«. Die AfD geht derweil noch weiter. In ihrem Programm fordert die völkisch-nationalistische Partei »die Ausbürgerung krimineller Staatsbürger mit Migrationshintergrund«. Dies solle geschehen bei erheblicher Kriminalität innerhalb von zehn Jahren nach erfolgter Einbürgerung, bei Mitwirkung in Terrororganisationen und bei Zugehörigkeit zu kriminellen Clans. Eine Ausbürgerung müsse auch dann erfolgen, wenn die Betroffenen dadurch staatenlos werden.
Letzteres geht CDU-Staatsrechtler Scholz dann doch zu weit. Auch die Ausbürgerung von Ladendieben hält er für »unverhältnismäßig«. Doch man müsse »sich mit solchen Fragen auseinandersetzen«, meint er auf die Cicero-Frage, ob die Bundesregierung gut beraten sei, in dasselbe Horn wie die AfD zu stoßen. »Die Nähe zur AfD ist noch kein Manko. Die Partei kann ja auch mal recht haben.« Die im Namen der Terrorbekämpfung geplante Gesetzesänderung der Bundesregierung wird am rechten Flügel der Union als Türöffner für weitergehende Angriffe auf das Staatsangehörigkeitsrecht gemäß der Grundhaltung nationalkonservativer und offen neonazistischer Kreise begriffen. Dass eine SPD-Justizministerin als Steigbügelhalterin solcher Bestrebungen fungiert, ist erschreckend, doch angesichts des Zustandes der Sozialdemokratie nicht weiter verwunderlich.
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Türöffner für Rechtsaußenpolitiker
AfD zielt auf Revision des Staatsbürgerschaftsrechts. Schützenhilfe von Unionsjuristen
Von Ulla Jelpke
Zu den Kritikern des Kompromisses zwischen Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) und Bundesjustizministerin Katarina Barley (SPD) bezüglich der Ausbürgerung von Angehörigen ausländischer Milizen gehört auch Hans-Georg Maaßen. Der nach seinen verharmlosenden Äußerungen bezüglich der Chemnitzer Neonazirandale im vergangenen Herbst von Seehofer auf öffentlichen Druck in den Ruhestand geschickte Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz sieht in der Einigung »ein weiteres Zeugnis des Versagens der SPD in der Sicherheitspolitik«. »Mangels Rückwirkungsmöglichkeit wird diese Regelung, die vor Jahren hätte kommen müssen, weitgehend ins Leere laufen«, erklärte Maaßen gegenüber Bild vom Dienstag.
Wäre Maaßens Rechtsauffassung die vorherrschende, dann müsste sich die Bundesregierung gar keine Gedanken über eine Gesetzesänderung machen. Denn der Jurist mit CDU-Parteibuch vertritt schon lange die unter Juristen als Minderheitenmeinung gehandelte Auffassung, Paragraph 28 des Staatsangehörigkeitsgesetzes sei bereits jetzt beim Anschluss an nichtstaatliche Kampfverbände anwendbar. So schrieb Maaßen in der im Jahr 2010 erschienenen fünften Auflage des von ihm mitherausgegebenen und als Standardwerk geltenden Kommentars des Beck-Verlags zum Staatsangehörigkeitsrecht, es könne für den Verlust der deutschen Staatsbürgerschaft »ausreichend sein«, wenn sich ein Doppelstaatler einer Bürgerkriegspartei in einem zerfallenden Staat anschließe. In einem 2011 in der Zeitschrift für Ausländerrecht und Ausländerpolitik erschienen Aufsatz nannte Maaßen diesbezüglich das fiktive Beispiel eines Deutsch-Afghanen, der sich den Taliban anschließt. Schützenhilfe erhält die von Maaßen vertretene Position durch Exverteidigungsminister und Staatsrechtler Rupert Scholz (CDU). Auch dieser ist der Überzeugung, dass der Entzug des deutschen Passes »schon jetzt möglich« sei. »Wenn Terrorismus in der Form organisiert wird, wie es im Falle des IS geschehen ist, haben wir eine militärische Konfliktlage, wie sie in den Paragraphen 17 und 28 beschrieben wird«, erklärte Scholz in einem am 5. März 2019 vom Magazin Cicero veröffentlichten Interview. Nötig sei allerdings die Ergänzung des Gesetzes um einen Passus, wonach, »die Terrormiliz des IS mit ausländischen Streitkräften gleichgestellt wird«. Die AfD geht derweil noch weiter. In ihrem Programm fordert die völkisch-nationalistische Partei »die Ausbürgerung krimineller Staatsbürger mit Migrationshintergrund«. Dies solle geschehen bei erheblicher Kriminalität innerhalb von zehn Jahren nach erfolgter Einbürgerung, bei Mitwirkung in Terrororganisationen und bei Zugehörigkeit zu kriminellen Clans. Eine Ausbürgerung müsse auch dann erfolgen, wenn die Betroffenen dadurch staatenlos werden.
Letzteres geht CDU-Staatsrechtler Scholz dann doch zu weit. Auch die Ausbürgerung von Ladendieben hält er für »unverhältnismäßig«. Doch man müsse »sich mit solchen Fragen auseinandersetzen«, meint er auf die Cicero-Frage, ob die Bundesregierung gut beraten sei, in dasselbe Horn wie die AfD zu stoßen. »Die Nähe zur AfD ist noch kein Manko. Die Partei kann ja auch mal recht haben.« Die im Namen der Terrorbekämpfung geplante Gesetzesänderung der Bundesregierung wird am rechten Flügel der Union als Türöffner für weitergehende Angriffe auf das Staatsangehörigkeitsrecht gemäß der Grundhaltung nationalkonservativer und offen neonazistischer Kreise begriffen. Dass eine SPD-Justizministerin als Steigbügelhalterin solcher Bestrebungen fungiert, ist erschreckend, doch angesichts des Zustandes der Sozialdemokratie nicht weiter verwunderlich.
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•NEUER BEITRAG07.03.2019, 20:41 Uhr
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FPeregrin | |
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... sowie nochmal ausführlich zur Sache selbst:
Regierung will ausbürgern
Geplante Gesetzesänderung zielt nicht nur auf IS-Kämpfer. Auch kurdische Milizionäre wären betroffen
Von Ulla Jelpke
Die Bundesregierung will deutschen Kämpfern sogenannter Terrormilizen künftig die Staatsbürgerschaft entziehen, wenn sie noch eine weitere besitzen. Diese Forderung wurde innerhalb der Regierungskoalition bereits seit 2014 diskutiert. Damals zogen aus Deutschland Hunderte Dschihadisten nach Syrien, um sich dem »Islamischen Staat« (IS) anzuschließen. »Wir werden einen neuen Verlusttatbestand in das Staatsangehörigkeitsgesetz einfügen, wonach Deutsche, die eine weitere Staatsangehörigkeit besitzen, die deutsche Staatsangehörigkeit verlieren können, wenn ihnen die konkrete Beteiligung an Kampfhandlungen einer Terrormiliz im Ausland nachgewiesen werden kann«, heißt es im Koalitionsvertrag von Union und SPD vom Frühjahr 2018.
Aus dem CSU-geführten Bundesinnenministerium kam dazu ein Gesetzentwurf, den Justizministerin Katarina Barley (SPD) nach Ansicht von CSU-Landesgruppenchef Alexander Dobrindt verschleppt hat. Doch nun haben sich Barley und Bundesinnenminister Horst Seehofer geeinigt, berichteten zuerst die Süddeutsche Zeitung sowie die Sender WDR und NDR am Montag unter Berufung auf Regierungskreise. Der Kompromiss sieht demnach vor, dass Personen nur dann ausgebürgert werden können, wenn sie volljährig und im Besitz einer zweiten Staatsbürgerschaft sind, um nicht staatenlos zu werden. Zudem soll die Regelung nicht rückwirkend etwa für die bereits jetzt in Syrien und dem Irak in Gefangenschaft befindlichen IS-Angehörigen gelten, sondern nur für Personen, die sich auch zukünftig an Kämpfen beteiligen werden.
Geplant ist eine Ergänzung des Staatsangehörigkeitsgesetzes (StAG). Dieses sieht bereits jetzt in den Paragraphen 17 und 28 den Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit für eine Person vor, die »auf Grund freiwilliger Verpflichtung ohne eine Zustimmung des Bundesministeriums der Verteidigung oder der von ihm bezeichneten Stelle in die Streitkräfte oder einen vergleichbaren bewaffneten Verband eines ausländischen Staates, dessen Staatsangehörigkeit er besitzt, eintritt«. Die Begriffe »Streitkräfte« und »vergleichbare Verbände« im StAG beziehen sich von ihrem Verständnis her grundsätzlich auf Einheiten eines völkerrechtlich anerkannten Staates, hatte das Bundesinnenministerium selbst 2015 in einem Bericht für die Innenministerkonferenz festgestellt. Denn es gehe nicht darum, allgemein die Tätigkeit als Söldner in fremden Diensten zu sanktionieren, sondern nur jene Fälle, in denen damit zugleich auch die Hinwendung zum Land der anderen Staatsangehörigkeit verbunden sei. Ein Staat im völkerrechtlichen Sinne ist der IS trotz seiner Selbstbezeichnung allerdings nicht. So soll das Gesetz nun auf Angehörige eines »paramilitärisch organisierten bewaffneten Verbandes« ausgedehnt werden. Früheren Entwürfen aus dem Innenministerium ist zu entnehmen, dass es um eine Erweiterung des Gesetzes auf Personen geht, die sich eingliedern »in organisierte bewaffnete Gruppierungen, die nicht den regulären Streitkräften eines Staates zuzuordnen sind«. Das aber würde mitnichten nur die Dschihadisten des IS und der Al-Qaida betreffen. Beispielsweise könnten dann auch Deutschkurden, die in Syrien in den Reihen der YPG oder im Irak bei den Peschmerga gegen den IS kämpfen, oder Deutschrussen, die sich in der Ukraine an der Verteidigung der Donezker Volksrepublik beteiligen, ihren deutschen Pass verlieren.
In der CSU stößt der Kompromiss zwischen Innen- und Justizministerium derweil auf Kritik. Die Beschränkung auf zukünftige Fälle sei falsch, meint etwa die Vorsitzende des Innenausschusses im Bundestag, Andrea Lindholz im Gespräch mit der Süddeutschen Zeitung. Die CSU-Politikerin hält einen rückwirkenden Entzug der Staatsbürgerschaft bei Doppelstaatlern für grundsätzlich zulässig.
Auch ohne eine solche Aushebelung des Rückwirkungsverbots als einem der Fundamente der Rechtsstaatlichkeit erscheinen die Pläne der Bundesregierung verfassungswidrig. Denn es handelt sich mitnichten nur um einen durch das Grundgesetz in Ausnahmefällen gedeckten Verlust der Staatsbürgerschaft. Vielmehr soll der Entzug der Staatsbürgerschaft als sicherheitspolitische Maßnahme und Strafe dienen. Das aber schließt Artikel 16 Grundgesetz als Lehre aus dem Faschismus aus.
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Regierung will ausbürgern
Geplante Gesetzesänderung zielt nicht nur auf IS-Kämpfer. Auch kurdische Milizionäre wären betroffen
Von Ulla Jelpke
Die Bundesregierung will deutschen Kämpfern sogenannter Terrormilizen künftig die Staatsbürgerschaft entziehen, wenn sie noch eine weitere besitzen. Diese Forderung wurde innerhalb der Regierungskoalition bereits seit 2014 diskutiert. Damals zogen aus Deutschland Hunderte Dschihadisten nach Syrien, um sich dem »Islamischen Staat« (IS) anzuschließen. »Wir werden einen neuen Verlusttatbestand in das Staatsangehörigkeitsgesetz einfügen, wonach Deutsche, die eine weitere Staatsangehörigkeit besitzen, die deutsche Staatsangehörigkeit verlieren können, wenn ihnen die konkrete Beteiligung an Kampfhandlungen einer Terrormiliz im Ausland nachgewiesen werden kann«, heißt es im Koalitionsvertrag von Union und SPD vom Frühjahr 2018.
Aus dem CSU-geführten Bundesinnenministerium kam dazu ein Gesetzentwurf, den Justizministerin Katarina Barley (SPD) nach Ansicht von CSU-Landesgruppenchef Alexander Dobrindt verschleppt hat. Doch nun haben sich Barley und Bundesinnenminister Horst Seehofer geeinigt, berichteten zuerst die Süddeutsche Zeitung sowie die Sender WDR und NDR am Montag unter Berufung auf Regierungskreise. Der Kompromiss sieht demnach vor, dass Personen nur dann ausgebürgert werden können, wenn sie volljährig und im Besitz einer zweiten Staatsbürgerschaft sind, um nicht staatenlos zu werden. Zudem soll die Regelung nicht rückwirkend etwa für die bereits jetzt in Syrien und dem Irak in Gefangenschaft befindlichen IS-Angehörigen gelten, sondern nur für Personen, die sich auch zukünftig an Kämpfen beteiligen werden.
Geplant ist eine Ergänzung des Staatsangehörigkeitsgesetzes (StAG). Dieses sieht bereits jetzt in den Paragraphen 17 und 28 den Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit für eine Person vor, die »auf Grund freiwilliger Verpflichtung ohne eine Zustimmung des Bundesministeriums der Verteidigung oder der von ihm bezeichneten Stelle in die Streitkräfte oder einen vergleichbaren bewaffneten Verband eines ausländischen Staates, dessen Staatsangehörigkeit er besitzt, eintritt«. Die Begriffe »Streitkräfte« und »vergleichbare Verbände« im StAG beziehen sich von ihrem Verständnis her grundsätzlich auf Einheiten eines völkerrechtlich anerkannten Staates, hatte das Bundesinnenministerium selbst 2015 in einem Bericht für die Innenministerkonferenz festgestellt. Denn es gehe nicht darum, allgemein die Tätigkeit als Söldner in fremden Diensten zu sanktionieren, sondern nur jene Fälle, in denen damit zugleich auch die Hinwendung zum Land der anderen Staatsangehörigkeit verbunden sei. Ein Staat im völkerrechtlichen Sinne ist der IS trotz seiner Selbstbezeichnung allerdings nicht. So soll das Gesetz nun auf Angehörige eines »paramilitärisch organisierten bewaffneten Verbandes« ausgedehnt werden. Früheren Entwürfen aus dem Innenministerium ist zu entnehmen, dass es um eine Erweiterung des Gesetzes auf Personen geht, die sich eingliedern »in organisierte bewaffnete Gruppierungen, die nicht den regulären Streitkräften eines Staates zuzuordnen sind«. Das aber würde mitnichten nur die Dschihadisten des IS und der Al-Qaida betreffen. Beispielsweise könnten dann auch Deutschkurden, die in Syrien in den Reihen der YPG oder im Irak bei den Peschmerga gegen den IS kämpfen, oder Deutschrussen, die sich in der Ukraine an der Verteidigung der Donezker Volksrepublik beteiligen, ihren deutschen Pass verlieren.
In der CSU stößt der Kompromiss zwischen Innen- und Justizministerium derweil auf Kritik. Die Beschränkung auf zukünftige Fälle sei falsch, meint etwa die Vorsitzende des Innenausschusses im Bundestag, Andrea Lindholz im Gespräch mit der Süddeutschen Zeitung. Die CSU-Politikerin hält einen rückwirkenden Entzug der Staatsbürgerschaft bei Doppelstaatlern für grundsätzlich zulässig.
Auch ohne eine solche Aushebelung des Rückwirkungsverbots als einem der Fundamente der Rechtsstaatlichkeit erscheinen die Pläne der Bundesregierung verfassungswidrig. Denn es handelt sich mitnichten nur um einen durch das Grundgesetz in Ausnahmefällen gedeckten Verlust der Staatsbürgerschaft. Vielmehr soll der Entzug der Staatsbürgerschaft als sicherheitspolitische Maßnahme und Strafe dienen. Das aber schließt Artikel 16 Grundgesetz als Lehre aus dem Faschismus aus.
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•NEUER BEITRAG07.03.2019, 23:39 Uhr
Nutzer / in | |
retmarut | |
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Danke für die Pathologisierung meiner Argumente.
Nochmal zum Mitschreiben:
1. Niemand wird durch das Gesetzesvorhaben staatenlos.
2. Das Staatsbürgerschaftsrecht wird damit nicht verschärft, sondern lediglich die Definition, was eine ausländische Streitkraft ist, konkretisiert.
3. Die Regelungen unter Rot-Grün zur doppelten Staatsbürgerschaft werden nicht, wie von Dir suggeriert, zurückgedreht; die Gesetzesänderung geht nämlich gar nicht darum.
Konkret:
Wer sich morgen als Deutscher einer bewaffneten Miliz oder Streitkräften eines anderen Landes anschließen will, kann das auch weiterhin völlig straffrei tun.
(Allerdings könnte das Handeln in dieser Militärorganisation dann in Deutschland evtl. strafrechtliche Ermittlungen nach sich ziehen, wobei die Wahrscheinlichkeit einer Verurteilung selbst bei Kriegsverbrechen eher gering ist, weil die Taten von Deutschland aus kaum kriminalistisch ermittelt werden können.)
Wer von diesen Deutschen eine doppelte Staatsbürgerschaft besitzt und auf einen solchen Militärtrip gehen will, wird die nichtdeutsche Staatsbürgerschaft, wenn er/sie nicht ganz blöd ist, einfach vorher offiziell aufgeben. (Einige wenige Staaten, so beispielsweise Brasilien und Japan, sehen keine Möglichkeit vor, ihre Staatsbürgerschaft abzulegen; also "einmal Japaner, immer Japaner"; das ist aber weltweit eine wirklich kleine Gruppe von Staaten. Nota bene: Die Türkei, die hier ja scheinbar gerne im Zusammenhang mit "Anhänger[n] der kurdischen Befreiungsbewegung oder einer kleinen militanten kommunistischen Gruppe" assoziiert wird, gehört diesem illustren Kreis mit absoluter Ewigkeitsgarantie der Staatsbürgerschaft nicht an.)
Wie gesagt: Heiße Luft.
Nochmal zum Mitschreiben:
1. Niemand wird durch das Gesetzesvorhaben staatenlos.
2. Das Staatsbürgerschaftsrecht wird damit nicht verschärft, sondern lediglich die Definition, was eine ausländische Streitkraft ist, konkretisiert.
3. Die Regelungen unter Rot-Grün zur doppelten Staatsbürgerschaft werden nicht, wie von Dir suggeriert, zurückgedreht; die Gesetzesänderung geht nämlich gar nicht darum.
Konkret:
Wer sich morgen als Deutscher einer bewaffneten Miliz oder Streitkräften eines anderen Landes anschließen will, kann das auch weiterhin völlig straffrei tun.
(Allerdings könnte das Handeln in dieser Militärorganisation dann in Deutschland evtl. strafrechtliche Ermittlungen nach sich ziehen, wobei die Wahrscheinlichkeit einer Verurteilung selbst bei Kriegsverbrechen eher gering ist, weil die Taten von Deutschland aus kaum kriminalistisch ermittelt werden können.)
Wer von diesen Deutschen eine doppelte Staatsbürgerschaft besitzt und auf einen solchen Militärtrip gehen will, wird die nichtdeutsche Staatsbürgerschaft, wenn er/sie nicht ganz blöd ist, einfach vorher offiziell aufgeben. (Einige wenige Staaten, so beispielsweise Brasilien und Japan, sehen keine Möglichkeit vor, ihre Staatsbürgerschaft abzulegen; also "einmal Japaner, immer Japaner"; das ist aber weltweit eine wirklich kleine Gruppe von Staaten. Nota bene: Die Türkei, die hier ja scheinbar gerne im Zusammenhang mit "Anhänger[n] der kurdischen Befreiungsbewegung oder einer kleinen militanten kommunistischen Gruppe" assoziiert wird, gehört diesem illustren Kreis mit absoluter Ewigkeitsgarantie der Staatsbürgerschaft nicht an.)
Wie gesagt: Heiße Luft.
•NEUER BEITRAG08.03.2019, 00:07 Uhr
EDIT: FPeregrin
08.03.2019, 00:36 Uhr
08.03.2019, 00:36 Uhr
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Danke, ich werde diese meisterhafte Expertise des echten Praktikers so an die von Abschiebung bedrohten türkischen und kurdischen Genossen weitergeben. Sie werden dankbar sein!
#Bleiberecht
#Bleiberecht
•NEUER BEITRAG08.03.2019, 01:06 Uhr
Nutzer / in | |
retmarut | |
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Herr Doktor, es geht hier nicht um Abschiebung, sondern um Nichteinreise von (ehemaligen) Kämpfern in das Gebiet der BRD.
Zumindest das sollte man doch bei aller Aufgeregtheit noch auseinanderhalten können.
Zumindest das sollte man doch bei aller Aufgeregtheit noch auseinanderhalten können.
•NEUER BEITRAG08.03.2019, 14:11 Uhr
Nutzer / in | |
FPeregrin | |
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Ich sagte ja schon: "meisterhaft!" - Gibt doch diese Behörden-Justiziars-Erkenntnisse direkt an die Betroffenen weiter! Die werden das alles mit Erleichterung aufnehmen!
•NEUER BEITRAG08.03.2019, 14:52 Uhr
Nutzer / in | |
FPeregrin | |
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Reaktionärer Angriff auf das Staatsbürgerschaftsrecht
Zum Verständnis des Mechanismus der Ausbürgerung in der Geschichte des deutschen Imperialismus, stelle ich folgendes aus der jW von heute noch einmal dazu:
Lehren der Geschichte
Artikel 16 des Grundgesetzes ist unmissverständlich: »Die deutsche Staatsangehörigkeit darf nicht entzogen werden.« Der Entzug des Passes dürfe nie wieder als Instrument der Bestrafung missbraucht werden. Diese Maxime galt den Müttern und Vätern des Grundgesetzes 1948 als Lehre aus den Erfahrungen der Nazizeit. Ein von der Entziehung der Staatsbürgerschaft zu unterscheidender Verlust derselbigen dürfe nur auf Grund eines Gesetzes und gegen den Willen des Betroffenen nur dann eintreten, wenn der Betroffene dadurch nicht staatenlos wird, heißt es allerdings einschränkend in Artikel 16. Am 14. Juli 1933 erließ das Naziregime das »Gesetz über den Widerruf von Einbürgerungen und die Aberkennung der deutschen Staatsbürgerschaft«. Damit konnten zum einen nach der Novemberrevolution von 1918 erfolgte Einbürgerungen von nunmehr politisch als unerwünscht geltende Personen rückgängig gemacht oder eingewanderte osteuropäische Juden des Landes verwiesen werden. Und es konnten Reichsdeutsche, die sich im Ausland aufhielten, ausgebürgert und ihr Vermögen eingezogen werden, wenn diese durch ihr Verhalten »deutsche Belange geschädigt haben« und »gegen die Pflicht zur Treue gegen Reich und Volk« verstießen oder einer Aufforderung zur Rückkehr nicht nachkamen.
Eine erste Ausbürgerungsliste vom 25. August 1933 enthielt die Namen von 33 im Exil lebenden prominenten Antifaschisten, darunter Kommunisten wie Wilhelm Pieck und Willi Münzenberg, Sozialdemokraten wie Rudolf Breitscheid und Otto Wels und die Schriftsteller Heinrich Mann und Lion Feuchtwanger. Anfangs diente das Gesetz vor allem dazu, im Ausland lebende Reichsdeutsche zu politischem Wohlverhalten im Sinne der neuen Machthaber zu nötigen. Später wurde es dann ein Instrument zur Ausplünderung von Juden, die aus Deutschland geflohen waren und außer ihrer Staatsbürgerschaft auch ihr zurückgelassenes Eigentum verloren. (uj)
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Lehren der Geschichte
Artikel 16 des Grundgesetzes ist unmissverständlich: »Die deutsche Staatsangehörigkeit darf nicht entzogen werden.« Der Entzug des Passes dürfe nie wieder als Instrument der Bestrafung missbraucht werden. Diese Maxime galt den Müttern und Vätern des Grundgesetzes 1948 als Lehre aus den Erfahrungen der Nazizeit. Ein von der Entziehung der Staatsbürgerschaft zu unterscheidender Verlust derselbigen dürfe nur auf Grund eines Gesetzes und gegen den Willen des Betroffenen nur dann eintreten, wenn der Betroffene dadurch nicht staatenlos wird, heißt es allerdings einschränkend in Artikel 16. Am 14. Juli 1933 erließ das Naziregime das »Gesetz über den Widerruf von Einbürgerungen und die Aberkennung der deutschen Staatsbürgerschaft«. Damit konnten zum einen nach der Novemberrevolution von 1918 erfolgte Einbürgerungen von nunmehr politisch als unerwünscht geltende Personen rückgängig gemacht oder eingewanderte osteuropäische Juden des Landes verwiesen werden. Und es konnten Reichsdeutsche, die sich im Ausland aufhielten, ausgebürgert und ihr Vermögen eingezogen werden, wenn diese durch ihr Verhalten »deutsche Belange geschädigt haben« und »gegen die Pflicht zur Treue gegen Reich und Volk« verstießen oder einer Aufforderung zur Rückkehr nicht nachkamen.
Eine erste Ausbürgerungsliste vom 25. August 1933 enthielt die Namen von 33 im Exil lebenden prominenten Antifaschisten, darunter Kommunisten wie Wilhelm Pieck und Willi Münzenberg, Sozialdemokraten wie Rudolf Breitscheid und Otto Wels und die Schriftsteller Heinrich Mann und Lion Feuchtwanger. Anfangs diente das Gesetz vor allem dazu, im Ausland lebende Reichsdeutsche zu politischem Wohlverhalten im Sinne der neuen Machthaber zu nötigen. Später wurde es dann ein Instrument zur Ausplünderung von Juden, die aus Deutschland geflohen waren und außer ihrer Staatsbürgerschaft auch ihr zurückgelassenes Eigentum verloren. (uj)
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•NEUER BEITRAG21.06.2019, 13:17 Uhr
EDIT: FPeregrin
21.06.2019, 13:18 Uhr
21.06.2019, 13:18 Uhr
Nutzer / in | |
FPeregrin | |
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Reaktionärer Angriff auf das Staatsbürgerschaftsrecht
Ohne hier alte Polemik in die Mikrowelle schieben zu wollen, ... auf diesen Aspekt der von der GroKo angestrebten Staatsbürgerschsftsrechtsreform sei immerhin hingewiesen. NICHT reaktionär???
jW von heute:
Warnung vor »Leitkulturparagraph«
Berlin. Ein Bündnis aus Wissenschaftlern, Wohlfahrtsverbänden und Migrantenorganisationen warnt in einem Aufruf vor der geplanten Änderung des Staatsangehörigkeitsrechts. Die Reform soll sich dem Vernehmen nach gegen Mehrehen, Terrorkämpfer und »Identitätstäuscher« richten. Die Kritiker fürchten jedoch, dass auf Betreiben von CDU, CSU und SPD eine Formulierung Eingang findet, die die Einbürgerung von der »Einordnung in die deutschen Lebensverhältnisse« abhängig macht.
Diese Passage sei viel zu schwammig, bemängeln die Unterzeichner. »Durch diesen willkürlichen Leitkulturparagraphen wird den Behörden ein Spielraum bei der Einbürgerung eingeräumt, der das Staatsangehörigkeitsrecht in die achtziger Jahre zurückkatapultiert«, heißt es in dem Aufruf. Die geplanten Änderungen sollen am kommenden Donnerstag im Bundestag verabschiedet werden. (dpa/jW)
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#Staatsbuergerschaftsrecht
jW von heute:
Warnung vor »Leitkulturparagraph«
Berlin. Ein Bündnis aus Wissenschaftlern, Wohlfahrtsverbänden und Migrantenorganisationen warnt in einem Aufruf vor der geplanten Änderung des Staatsangehörigkeitsrechts. Die Reform soll sich dem Vernehmen nach gegen Mehrehen, Terrorkämpfer und »Identitätstäuscher« richten. Die Kritiker fürchten jedoch, dass auf Betreiben von CDU, CSU und SPD eine Formulierung Eingang findet, die die Einbürgerung von der »Einordnung in die deutschen Lebensverhältnisse« abhängig macht.
Diese Passage sei viel zu schwammig, bemängeln die Unterzeichner. »Durch diesen willkürlichen Leitkulturparagraphen wird den Behörden ein Spielraum bei der Einbürgerung eingeräumt, der das Staatsangehörigkeitsrecht in die achtziger Jahre zurückkatapultiert«, heißt es in dem Aufruf. Die geplanten Änderungen sollen am kommenden Donnerstag im Bundestag verabschiedet werden. (dpa/jW)
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#Staatsbuergerschaftsrecht
•NEUER BEITRAG29.06.2019, 20:03 Uhr
EDIT: FPeregrin
29.06.2019, 20:05 Uhr
29.06.2019, 20:05 Uhr
Nutzer / in | |
FPeregrin | |
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Reaktionärer Angriff auf das Staatsbürgerschaftsrecht
Den Charakter der Gesetzesreform richtig dargestellt heute von Ulla Jelpke in der jW:
Deutschtümelnde Willkür
Änderungen im Staatsangehörigkeitsrecht
Von Ulla Jelpke
Deutsche mit einem Doppelpass sollen künftig ihre deutsche Staatsangehörigkeit verlieren, wenn sie sich einer Terrorgruppe wie dem »Islamischen Staat« anschließen. Dieser Beschluss der Regierungsmehrheit im Bundestag ist so heuchlerisch wie gefährlich. Heuchlerisch, weil die Bundesregierung von anderen Ländern regelmäßig die »Rücknahme« ihrer straffällig gewordenen Landsleute verlangt, aber jetzt selbst das Problem durch Ausbürgerung lösen will – obwohl sich die IS-Verbrecher ja meist in Deutschland radikalisiert haben. Gefährlich, weil damit nicht nur ihre Strafverfolgung hierzulande praktisch verunmöglicht wird, sondern auch wegen der Gesetzesbegründung, diese Leute hätten sich »von Deutschland abgewandt.«
Damit wird die Tür zu einer Praxis geöffnet, deutsche Staatsbürger, die aus Regierungssicht nicht »würdig« sind, Deutsche zu sein, einfach zu Ausländern zu machen. Es ist eine bloße Frage der Zeit, bis solche Forderungen sich gegen Linke, etwa PKK-Unterstützer, richten, und irgendwann nicht nur Doppelstaatler treffen. Deutlicher kann man kaum am Faschismus anknüpfen: Zuletzt erlaubte ein Nazigesetz vom Juli 1933 Ausbürgerungen politisch Unerwünschter, »sofern sie durch ein Verhalten, das gegen die Pflicht zur Treue gegen Reich und Volk verstößt, die deutschen Belange geschädigt haben«.Der Einfluss rechten »Gedankenguts« zeigt sich auch in weiteren Änderungen am Staatsangehörigkeitsrecht, die Union und SPD im Eiltempo durch die letzte Sitzungswoche vor der Sommerpause des Bundestags gejagt haben. So sollen Einbürgerungen künftig nur bei lückenlosem Identitätsnachweis erfolgen, ohne Härteklausel. Betroffenen aus Ländern mit chaotischem Behördenwesen, etwa Somalia, wird damit auf Dauer die Einbürgerung verweigert. Schlimmer noch: Einbürgerungen werden von der »Einordnung in die deutschen Lebensverhältnisse« abhängig gemacht. Als ein Negativkriterium wird beispielhaft die Vielehe genannt. Schon das ist in dieser Pauschalität fragwürdig, verlangt man doch damit, dass mindestens eine Frau geschieden werden muss, was mit dem geforderten Schutz der Familie kaum vereinbar ist.
Gravierender ist jedoch, dass der Begriff der »deutschen Lebensverhältnisse« in keiner Weise inhaltlich präzisiert wird. Bewerber zur Einbürgerung müssen sich damit einer Prüfung unterziehen, für die es überhaupt keine klaren Kriterien gibt. Die »deutsche Leitkultur« erweist sich damit als das, was sie ist: Ausdruck von deutschtümelnder Willkür.
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Deutschtümelnde Willkür
Änderungen im Staatsangehörigkeitsrecht
Von Ulla Jelpke
Deutsche mit einem Doppelpass sollen künftig ihre deutsche Staatsangehörigkeit verlieren, wenn sie sich einer Terrorgruppe wie dem »Islamischen Staat« anschließen. Dieser Beschluss der Regierungsmehrheit im Bundestag ist so heuchlerisch wie gefährlich. Heuchlerisch, weil die Bundesregierung von anderen Ländern regelmäßig die »Rücknahme« ihrer straffällig gewordenen Landsleute verlangt, aber jetzt selbst das Problem durch Ausbürgerung lösen will – obwohl sich die IS-Verbrecher ja meist in Deutschland radikalisiert haben. Gefährlich, weil damit nicht nur ihre Strafverfolgung hierzulande praktisch verunmöglicht wird, sondern auch wegen der Gesetzesbegründung, diese Leute hätten sich »von Deutschland abgewandt.«
Damit wird die Tür zu einer Praxis geöffnet, deutsche Staatsbürger, die aus Regierungssicht nicht »würdig« sind, Deutsche zu sein, einfach zu Ausländern zu machen. Es ist eine bloße Frage der Zeit, bis solche Forderungen sich gegen Linke, etwa PKK-Unterstützer, richten, und irgendwann nicht nur Doppelstaatler treffen. Deutlicher kann man kaum am Faschismus anknüpfen: Zuletzt erlaubte ein Nazigesetz vom Juli 1933 Ausbürgerungen politisch Unerwünschter, »sofern sie durch ein Verhalten, das gegen die Pflicht zur Treue gegen Reich und Volk verstößt, die deutschen Belange geschädigt haben«.Der Einfluss rechten »Gedankenguts« zeigt sich auch in weiteren Änderungen am Staatsangehörigkeitsrecht, die Union und SPD im Eiltempo durch die letzte Sitzungswoche vor der Sommerpause des Bundestags gejagt haben. So sollen Einbürgerungen künftig nur bei lückenlosem Identitätsnachweis erfolgen, ohne Härteklausel. Betroffenen aus Ländern mit chaotischem Behördenwesen, etwa Somalia, wird damit auf Dauer die Einbürgerung verweigert. Schlimmer noch: Einbürgerungen werden von der »Einordnung in die deutschen Lebensverhältnisse« abhängig gemacht. Als ein Negativkriterium wird beispielhaft die Vielehe genannt. Schon das ist in dieser Pauschalität fragwürdig, verlangt man doch damit, dass mindestens eine Frau geschieden werden muss, was mit dem geforderten Schutz der Familie kaum vereinbar ist.
Gravierender ist jedoch, dass der Begriff der »deutschen Lebensverhältnisse« in keiner Weise inhaltlich präzisiert wird. Bewerber zur Einbürgerung müssen sich damit einer Prüfung unterziehen, für die es überhaupt keine klaren Kriterien gibt. Die »deutsche Leitkultur« erweist sich damit als das, was sie ist: Ausdruck von deutschtümelnder Willkür.
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