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NEUES THEMA07.02.2007, 01:18 Uhr
EDIT: secarts
07.02.2007, 01:20 Uhr
Nutzer / in
secarts

• deutsche Staatsangehörigkeit & Blutrecht "Die deutsche Staatsangehörigkeit kann durch eine Staatsangehörigkeitsurkunde (Staatsangehörigkeitsausweis) glaubhaft gemacht werden. Sie wird auf Antrag von der Staatsangehörigkeitsbehörde ausgestellt. Der Bundespersonalausweis oder der deutsche Reisepass sind kein Nachweis über den Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit. Sie begründen lediglich die Vermutung, dass der Ausweisinhaber die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt.

Der Antrag auf eine Staatsangehörigkeitsurkunde ist bei der Staatsangehörigkeitsbehörde (Kreisverwaltungsbehörde) einzureichen. Den Antragsvordruck gibt es bei der Kreisverwaltungsbehörde (Landratsamt, kreisfreie Stadt). Im Antrag sind die persönlichen Daten des Antragstellers und seiner Vorfahren bis zum Jahr 1938 zurück darzulegen. Der Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit wird dem Antragsteller bestätigt, wenn er nachweist oder zumindest glaubhaft macht, dass er und ggf. die Personen, von denen er seine Staatsangehörigkeit ableitet, spätestens seit dem 01.01.1938 von deutschen Stellen als deutsche Staatsangehörige (Deutsche) behandelt wurden. Das bedeutet, dass der Antragsteller zunächst seine Abstammungsverhältnisse nachweisen muss. Hierzu ist regelmäßig seine Geburtsurkunde und ggf. Heiratsurkunde erforderlich. Darüber hinaus kommt auch die Vorlage einer Heiratsurkunde der Eltern und gegebenenfalls deren Scheidungsurteil in Betracht. Weitere Personenstandsurkunden kann die Staatsangehörigkeitsbehörde bei Bedarf nachfordern.

Zusätzlich hat der Antragsteller glaubhaft zu machen, von welchen deutschen Stellen er und gegebenenfalls seine Vorfahren als Deutsche behandelt wurden. Hierbei wird die Staatsangehörigkeitsbehörde dem Antragsteller behilflich sein und von sich aus Auskünfte bei anderen Behörden und Stellen einholen (z. B. bei Meldebehörde, Passbehörde, Standesamt, Wehrmachtsauskunftsstelle, Heimatauskunftsstelle usw.). Ergibt sich, dass der Antragsteller die deutsche Staatsangehörigkeit (Rechtsstellung als Deutscher) besitzt, wird die Staatsangehörigkeitsurkunde ausgestellt. Die Gebühr hierfür beträgt 25,00 €."


Aktuell gültiger Gesetzestext; so zu lesen im Internetauftritt des Bayerischen Innenministeriums. (Unterstreichungen von mir)

Damit ergibt sich zumindest, dass sämtliche Nazigesetze, die bis zum 1.1.38 die Staatsangehörigkeit regelten, unvermindert in die Ermittlung der deutschen Staatsangehörigkeit einfließen. Für historisch wenig Bewanderte: die "Nürnberger Rassegesetze" und daraus insb. das "Reichsbürgergesetz" (Zitat aus diesem: Deutsche sind "Staatsangehörige deutschen oder artverwandten Blutes") wurden am 15.9.1935 beschlossen...
NEUER BEITRAG07.02.2007, 01:35 Uhr
Nutzer / in
GAST
deutsche Staatsangehörigkeit & Blutrecht Wozu braucht man denn so eine Urkunde überhaupt?
NEUER BEITRAG07.02.2007, 02:25 Uhr
Nutzer / in
secarts

deutsche Staatsangehörigkeit & Blutrecht die Urkunde ist in real life eigentlich irrelevant und spielt lediglich in manch nebensächlichen Fällen wie Firmengründungen, Passbeantragungen im Ausland und dergleichen eine Rolle...

...mit einer Ausnahme, die im deutschen ius sanguinis (Blutsrecht) begründet liegt:
Die "Staatsbürgerschaftsurkunde" können auch "Deutsche" besitzen, die keine deutsche Staatsangehörigkeit haben!
Dahinter steckt der Artikel 116 - 1 GG, der die Differenzierung zwischen deutscher Staatsbürgerschaft und deutscher "Volkszugehörigkeit" aufmacht und damit die Nazigesetze über "Reichsdeutsche" und "Volksdeutsche" ins Hier und Jetzt hinübergerettet hat. Demnach gelten z.B. auch Personen, die vor hunderten Jahren z. B. nach Rußland auswanderten, aufgrund ihres "deutschen Blutes" nach wie vor als Deutsche, auch wenn sie z. B. die russische Staatsbürgerschaft besitzen. Und eben solche Leute können sich die "Staatsbürgerschaftsurkunde" holen, ohne einen deutschen Pass besitzen zu müssen. In letzter Instanz spielt nur diese Urkunde, nicht aber Pass oder Ausweis, eine Rolle, wenn es um Nachweis der Staatsbürgerschaft geht - wie es das obige Gesetz besagt.
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