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NEUES THEMA04.06.2025, 15:30 Uhr
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FPeregrin

• Dt. Imp.: Exekutiver Rechtsnihilismus Zur Propaganda der Konterrevolution gehörte die Behauptung, die Deutsche Demokratische Republik sei ein "Unrechtsstaat" gewesen. Wie immer wir das sehen - natürlich ist das krimineller Blödsinn -, wie haben wir dann das hier bitte zu beurteilen, was die Merzbold-Regierung hier in Sachen "Rechtsstaatlichkeit" bezüglich des Grenzregimes betreibt? Jenseits des legalen Rassismus ist dies bereits organisierter exekutiver Rechtsbruch und der Übergang zur Willkürherrschaft, deren Türen zu ihrer offen terroristischen Ausformung weit offen stehen.

#FaschistischeGefahr
#DrohenderFaschimus
Wieder nur Alarmismus?

Ich spiegele einfach nur mal die tagesschau von heute, der das auch nicht völlig entgeht:

Zurückweisungen an den Grenzen

Regierung bleibt bei Asylkurs - trotz massiver Kritik

Stand: 04.06.2025 08:13 Uhr

Kanzleramtsminister Frei sieht keine Notwendigkeit, den Asylkurs der Regierung zu ändern. Der Beschluss eines Berliner Gerichts habe keine Auswirkungen auf das gesamte Land. Juristen sehen das anders und mahnen zur Einhaltung des Rechts.

Strenge Kontrollen an den Grenzen und Zurückweisungen von Asylbewerbern: Die Regierung will sich auch nach der Eilentscheidung des Berliner Verwaltungsgerichts nicht von ihrem strikten Asylkurs abbringen lassen.

Kanzleramtsminister Thorsten Frei betonte im ARD-Morgenmagazin, man halte sich an den Beschluss des Gerichts. Es werde eine Prüfung der Asylgesuche der drei Somalier geben. "Aber das Berliner Verwaltungsgericht kann selbstverständlich nicht über die Rechtslage in ganz Deutschland entscheiden", so der CDU-Politiker. Der Gerichtsentscheid sei keine Maßgabe für das Regierungshandeln im Ganzen.

Frei räumte ein, dass man sich in einem umstrittenen Rechtsbereich bewege: "Hier gibt es keine klare Lage". Die Bundesregierung müsse nachbessern, um darzulegen, warum die strengen Maßnahmen an der Grenze geboten seien. Frei verwies dabei auf Innenminister Alexander Dobrindt. Der CSU-Politiker hatte eine Überforderungssituation des Landes als Begründung für die strenge Asylpolitik geltend gemacht, entstanden durch zu viel Migration - zum Beispiel bei der Kinderbetreuung, in Schulen und im Gesundheitswesen.

Auch Bundesjustizministerin Stefanie Hubig verteidigte den Kurs der Regierung. "Das Verwaltungsgericht Berlin hat nicht abschließend geklärt, ob Zurückweisungen von Asylsuchenden an den Grenzen mit europäischem Recht vereinbar sind", sagte die SPD-Politikerin dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND). Sie räumte aber auch ein, dass es nicht einfach werden dürfte, die Justiz davon zu überzeugen, dass diese Zurückweisungen rechtmäßig seien. "Das letzte Wort hat der Europäische Gerichtshof", so Hubig.

Juristen kritisieren Regierungskurs

Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Asylkurses äußerte die Fachanwältin für Migrationsrecht, Gisela Seidler. Ihrer Meinung nach missachtet die Regierung die Rechtsprechung des Verwaltungsgerichts Berlin und des Europäischen Gerichtshofs in Luxemburg. "Auch wenn einem ein Gesetz oder eine Rechtsprechung nicht gefällt, muss man sich als Exekutive daran halten", sagte Seidler, Vorsitzende im Gesetzgebungsausschuss des Deutschen Anwaltsvereins.

Wie aber sollen nun die Bundespolizisten an den Grenzen mit der unklaren Lage umgehen? Nach Ansicht der Gewerkschaft der Polizei (GDP) herrsche bei den Beamten große Verunsicherung. "Natürlich ist es eine Einzelfallentscheidung", sagte der GDP-Vorsitzende, Andreas Roßkopf, dem WDR. "Aber es bleibt festzuhalten, dass es Fälle sind, die wir alltäglich haben."

Verunsicherung bei der Bundespolizei

Unsicherheit besteht auch in der Frage, ob Bundespolizisten dafür belangt werden können, wenn sie Aslybewerber weiterhin an den Grenzen abschieben. Bundesminister Dobrindt hatte das als "vollkommen abwegig" bezeichnet. Widerspruch kommt von der GdP: Man habe zwar eine klare Weisung, aber "wenn klar ist, dass diese Weisung letztendlich rechtswidrig ist, dann haben Polizeibeamte sogenannte Remonstrationspflichten, also sie müssen es kritisieren und remonstrieren, damit sie eben aus dieser Verantwortung rauskommen", so GDP-Chef Roßkopf.

Das Verwaltungsgericht Berlin hatte am Montag in einer Eilentscheidung festgestellt, die Zurückweisung von drei Somaliern bei einer Grenzkontrolle am Bahnhof Frankfurt (Oder) sei rechtswidrig gewesen. Ohne eine Klärung, welcher EU-Staat für einen Asylantrag der Betroffenen zuständig sei, dürften sie nicht abgewiesen werden. Die drei Betroffenen waren nach Polen zurückgeschickt worden.


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NEUER BEITRAG04.06.2025, 16:14 Uhr
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FPeregrin

P.S.: Zur steten Verschärfung des Grenzregimes durch den dt. Imp. gibt es bereits diesen Thread:
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Das tut der Berechtigung einen Threads zum Thema "Exekutiver Rechtsnihilismus" keinen Abbruch, denn das nach keiner Wahrnehmung zunehmende Phänomen beschränkt sich ja nicht auf das Grenzregime. Es sollte also unabhängig davon hier beobachtet werden und ggfls. dokumentiert, denn es markiert, wie oben erwähnt, den Übergang zu Schlimmerem!
NEUER BEITRAG07.06.2025, 01:23 Uhr
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FPeregrin

So persönlich beruhigend, so wenig beruhigend ist es politisch, daß das Phänomen so auffällig ist, daß es auch andere bemerkt haben und daß es bereits in der deuschen Rechtswissenschaft terminologisch - und in der Konnotation schon etwas zweifelhaft - als 'Exekutiver Ungehorsam' gefaßt worden ist. Hierzu spiegele ich mal einen Artikel aus dem nd von vorgestern:

Zurückweisungen: »Rechtsbruch mit Vorsatz«

Was tun, wenn sich Regierungsvertreter nicht ans Recht halten?


Sebastian Weiermann 05.06.2025, 13:37 Uhr Lesedauer: 4 Min.
In den kommenden Tagen und Wochen ist damit zu rechnen, dass weitere Asylsuchende gegen ihre Zurückweisungen an den deutschen Grenzen klagen werden. Sie werden, da sind sich Asylrechtsexpert*innen weitgehend einig, auch Recht bekommen. Das Berliner Verwaltungsgericht hat bei seiner Entscheidung der Klage von drei Somalier*innen viel Grundsätzliches ausgeführt. Dem Urteil zufolge verstoßen die Zurückweisungen gegen Europarecht und haben Geflüchtete das Recht auf ein ordentliches Dublin-Verfahren, in dem geklärt wird, in welchem Land sie ihren Asylantrag stellen.

Spätestens wenn weitere Klagen positiv entschieden sind, werden auch Bundeskanzler Friedrich Merz und Innenminister Alexander Dobrindt nur noch schwerlich argumentieren können, dass nur Einzelfälle entschieden worden seien. Schon jetzt kritisieren Jurist*innen, dass die Bundesregierung dennoch an den Zurückweisungen festhält. Bijan Moini, Legal Director bei der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF), sagt im Gespräch mit »nd«, dass die Entscheidung des Berliner Verwaltungsgerichts »klar über den konkreten Fall hinausreicht«. Wenn Dobrindt und andere sie zum Einzelfall »kleinreden« würden, setzten sie »faktisch kaum erreichbare Voraussetzungen für die eigene Bereitschaft, sich an das Recht zu halten.« Mit deutlichen Folgen, wie Moini sagt: »Das stellt die Gewaltenteilung infrage und ist ein gefährlicher Präzedenzfall in einem besonders sensiblen Rechtsgebiet.«

Noch deutlicher äußert sich Maximilian Pichl, Professor für Soziales Recht der Sozialen Arbeit an der Hochschule RheinMain und Vorsitzender der Vereinigung demokratischer Jurist*innen (VDJ). Zum Berliner Verfahren sagt Pichl, es habe gezeigt, dass die Bundesregierung »kein einziges rechtliches Argument auf ihrer Seite« habe. Dazu, dass die Zurückweisungen fortgesetzt werden, hat Pichl eine klare Einschätzung: »Der Innenminister begeht also einen klaren Rechtsbruch mit Vorsatz.«

Dass Vertreter*innen des Staates Gerichtsurteile nicht umsetzen, ist nicht neu in Deutschland. 2018 verweigerte die Stadt Wetzlar der NPD die Nutzung ihrer Stadthalle – trotz einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts. Im selben Jahr wurde in Nordrhein-Westfalen der Islamist Sami A. abgeschoben, obwohl ein Gericht zuvor entschieden hatte, dass er nicht abgeschoben werden darf. Nordrhein-Westfalens Innenminister Herbert Reul reagierte auf die Gerichtsentscheidung mit Schelten. Gerichte müssten auch das »Rechtsempfinden der Bevölkerung« im Blick haben, die Entscheidung gegen die Abschiebung sei nicht nachvollziehbar. Nach massiver öffentlicher Kritik entschuldigte sich Reul schließlich für seine Aussagen. Er räumte ein, seine Äußerung könne »missverstanden worden sein«, und betonte, dass er dies bedaure. In Bayern schließlich weigerte sich die Landesregierung im Streit um Luftreinhaltepläne für München, Fahrverbote zu verhängen, wie es das Verwaltungsgericht angeordnet hatte. Zwangsgelder, die das Gericht anordnete, blieben ohne Wirkung. Das Verwaltungsgericht fragte daraufhin beim Europäischen Gerichtshof nach, ob es Behördenvertreter oder den bayerischen Ministerpräsidenten in Zwangshaft nehmen könne. Das Gericht antwortete, dafür sei das deutsche Recht entscheidend.

Sind Fälle wie die obigen mit der Fortsetzung der Zurückweisungen vergleichbar? Bijan Moini von der GFF meint, nur mittelbar. Die Bundesregierung verweigere nicht die Umsetzung einer konkreten Entscheidung, wie es bei den Luftreinhalteplänen der Fall war. Stattdessen stelle sie in Abrede, dass die Entscheidung übertragbar ist. »Faktisch ist die Wirkung aber viel größer, weil die Regierung dadurch eine zentrale, von allen seriösen Expert*innen von Anfang an für rechtswidrig gehaltene Praxis der Zurückweisung von Asylsuchenden fortsetzt«, erklärt Moini.

Maximilian Pichl antwortet auf die Frage nach der Vergleichbarkeit: »Schon länger ist in der Forschung und unter Juristen von einem exekutiven Ungehorsam die Rede, also dass Regierungen Recht ignorieren oder umgehen. Das nimmt mittlerweile systematischere Züge an und gefährdet insgesamt die Rechtsordnung«.

Der Begriff des Exekutiven Ungehorsams wurde geprägt von Philipp Koepsell, der für seine Promotion Fälle wie die obigen ausgewertet hat. Konsequenzen haben Amtsträger*innen in Deutschland nicht zu fürchten und die verhängten Zwangsgelder wandern oft von einer Haushaltskasse in die andere. Koepsell hat sich auch angeschaut, wie andere Länder mit dem Problem umgehen. In den USA können Behörden mit millionenschweren Zwangsgeldern belangt werden. Auch die persönliche Haftung von Amtsträgern ist möglich. In einem prominenten Fall wurde eine Standesbeamtin, die sich weigerte, gleichgeschlechtliche Paare zu trauen, inhaftiert.

Italien hat einen anderen Weg gewählt. Hier können Gerichte einen Ad-acta-Kommissar einsetzen und benennen. Dieser Kommissar, meist hohe Verwaltungsbeamte oder ehemalige Richter*innen, übernimmt dann den entsprechenden Verwaltungsbereich und stellt einen rechtskonformen Zustand her.

In Deutschland stellte der ehemalige Justizminister Marco Buschmann vor einem Jahr ein Eckpunktepapier vor, das periodische Zwangsgelder vorsah. Ein Gesetz ist daraus allerdings nicht geworden. Bei der schwarz-roten Bundesregierung steht das Thema bisher auch nicht auf der Tagesordnung. Gute Zeiten für Rechtsbrecher im Innenministerium.


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NEUER BEITRAG07.06.2025, 01:34 Uhr
Nutzer / in
FPeregrin

Es muß natürlich hinzugefügt werden, daß das Konstatieren dieses Phänomens noch nicht ein progressives oder gar materielles Verständnis des ihm zugrundeliegenden Krisenzustands beinhaltet.

Ich verlinke in diesem Zusammenhang auf die Seite der monopolnahen Körber-Stiftung, wo der preisbelohnte Jung-Jurist und seine Diss. vorgestellt werden:
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Den Essay von eben jenem Philipp Koepsell lade ich hier auch einem als pdf hoch:
• PDF-Datei essay_philipp_koepsell_studienpreis_20...
809,3 KB | application/pdf
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