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•NEUES THEMA22.08.2010, 07:57 Uhr
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• Repression: Kurdische Gefangene prangern Haftbedingungen an
Liebe Leser, Freunde und Genossen!
Link ...jetzt anmelden! will in Zukunft stärker über internationale Kämpfe berichten, so auch über Klassen- und Befreiungskämpfe in der Türkei. Einen Schwerpunkt wollen wir hierbei einerseits auf die Verwicklung des deutschen Imperialismus in die Auseinandersetzungen in der Türkei und den kurdischen Gebieten, andererseits auf die Situation der auch in der BRD vielfältig verfolgten türkischer und kurdischer Genossen legen. Da wir selbst (aufgrund von personeller Überlastung, Sprachbarrieren und auch Schwierigkeiten in der politischen Einschätzung der Lage im Ausland) nicht selbst berichten oder eine allumfassende Auswahl zu leisten in der Lage sind, beginnen wir damit in Form von Nachrichtenaggregation. Dass diese Nachrichtensammlungen, die in Zukunft in regelmäßigen Abständen folgen sollen, vieles nicht abdecken können, ist uns bewusst.
Wir würden uns freuen, wenn weitere Genossen dieses Projekt unterstützen würden. Dies gilt für weitere internationale Schauplätze, aber konkret auch für die Ergänzung und Erweiterung der Türkei-Berichterstattung: wer Kritik an der Auswahl hat, weitere Medien berücksichtigt sehen möchte oder gar zu Übersetzungsarbeit in der Lage ist (bspw. der Medien atilim, özgür gelecek), sei hiermit zur Mitarbeit eingeladen. Kritik, Ergänzungen und Anregungen bitte an die secarts.org-AG Internationalismus index.php?view=contact&to=9' target='blank!
Link ...jetzt anmelden! Redaktion.
PKK verkündet Waffenruhe im Ramadan
Kandil-Berge. Die Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) hat eine einseitige Waffenruhe während des islamischen Fastenmonats Ramadan verkündet. Die Kämpfer würden vorübergehend „alle militärischen Operationen in der Türkei“ einstellen, sich aber im Falle eines Angriffs verteidigen, sagte einer der PKK-Führer, Bouzan Teken, am Freitag. Die Waffenruhe gilt demzufolge bis zum 20. September. Zuvor hatten vermutlich PKK-Kämpfer im Südosten der Türkei einen Militärkonvoi angegriffen und fünf Soldaten verletzt. Rebellen hätten den Konvoi am Donnerstag abend in der Nähe der Stadt Yüksekova an der irakischen Grenze beschossen, berichtete die Nachrichtenagentur Anadolu am Freitag.
Für die mit der PKK verbündete Partei für Freies Leben in Kurdistan (PJAK) im Nordwesten des Iran gilt die angekündigte Waffenruhe offenbar nicht. Bei Kämpfen würden am Wochenende ein Kommandant der iranischen Revolutionsgarden und zwei Mitglieder der regierungstreuen Bassidsch-Miliz getötet, berichtete die Zeitung Schargh am Samstag.
Quelle: junge Welt (jW) 16.08.2010
Kurdische Gefangene prangern Haftbedingungen an
Von Nuce Nr. 477
Der kurdische Gefangene Ebedin Abi, der im E-Typ-Gefängnis in in Trabzon einsitzt, hat sich mit einem Brief an den Menschenrechtsverein IHD gewandt und beschreibt darin unter anderem völlig überfüllte Zellen und ungenießbares Essen. So seien für drei Personen vorgesehene Zellen in der Regel mit sechs Insassen belegt. Das an die Gefangen ausgegebene Essen ist voller Insekten.
Proteste gegen die Haftbedingungen werden von der Gefängnisverwaltung mit Disziplinarstrafen beantwortet, schreibt Abi und fügt hinzu: „Nach unserer Beschwerden wurden wir in eine Zelle verlegt, wo sich Küche und Schlafsaal in einem Raum befinden. Auf Grund der Luftfeuchtigkeit verderben die Nahrungsmittel und selbst die Matratzen schimmeln.“
Diskriminierung der politischen Gefangenen
Abi beschreibt auch, dass die politischen Gefangenen, obwohl im Gefängnis eigentlich genug Platz sei, in überfüllten Isolationszellen gehalten werden, während andere Gefangene zu fünft oder sechst in Zwölf-Personen-Zellen leben. Sport ist den politischen Gefangenen nur zweimal im Monat erlaubt; von anderen sozialen und Freizeit-Aktivitäten sind sie ganz ausgeschlossen.
Provokative Zellendurchsuchungen
Während der monatlich stattfindenden Durchsuchung der Zellen sind die Gefangenen willkürlichen Maßnahmen ausgesetzt. So wurden zuvor von der Verwaltung genehmigte Radios ohne Begründung beschlagnahmt. „Selbst die Rosen, die die wir hier angepflanzt hatten, wurden uns weggenommen. Dieses Verhalten dient klar der Provokation.“
Abi führt auch aus, dass die Familien der meisten politischen Gefangenen im Südosten leben und lange Wege für Besuche auf sich nehmen müssen. Alle Anträge auf eine Verlegung in die Nähe ihrer Angehörigen seien ohne Begründung abgelehnt worden.
Abi, der an Diabetes und einer Herzkrankheit leidet, müsste monatlich von einem Arzt untersucht werden, was ihm ebenfalls verweigert wird.
Der IHD wird sich wegen der berichteten Verstöße an das Justizministerium wenden.
Quelle: Firat Nachrichtenagentur (ANF), 12.08.2010 aus Nuce Nr. 477 (mehr Infos: auf: Link ...jetzt anmelden! Link ...jetzt anmelden!' target='blank)
Repression gegen Kurdinnen und Kurden in Deutschland und Europa
Von Link ...jetzt anmelden!
Aufgrund der geostrategischen Lage Kurdistans und dem emanzipatorischen Potential der kurdischen Befreiungsbewegung gibt es enge internationale Kooperationen und Absprachen, um die kurdische Bewegung sowohl auf militärischem als auch auf politischem Gebiet auszuschalten. In Europa und speziell in Deutschland geht es vor allem darum, Verbindungen der kurdisch stämmigen Bevölkerung mit der Bewegung in Kurdistan zu unterbinden. Im Einzelnen stehen bei der Verfolgung folgende Ziele im Vordergrund:Unterbindung politischer Einflussnahme kurdischer Exilstrukturen in den europäischen Ländern durch Kriminalisierung und Stigmatisierung der kurdischen Bewegung als „terroristische Organisation“Einschränkung der Handlungs- und Bewegungsfreiheit kurdischer PolitikerInnen durch Repression und Vollzug der von der Türkei ausgestellten internationalen HaftbefehleAbschreckung kurdisch stämmiger Menschen an politischer Teilhabe in Vereinen und Organisationen durch straf- und ausländerrechtliche SanktionenKriminalisierung von öffentlichkeitswirksamen Aktionen wie Demonstrationen und KundgebungenUnterbindung finanzieller Zuwendungen an die kurdische Bewegung in Kurdistan von Europa aus durch strafrechtliche MaßnahmenVerhinderung freier Informationen über die Situation in Kurdistan und der entsprechenden Bewusstseinsbildung bei den kurdisch stämmigen Menschen in Europa durch Repression gegen kurdische MedienVerhinderung einer objektiven Berichterstattung in den europäischen Medien und der Entwicklung von Solidarität in der europäischen Bevölkerung durch Stigmatisierung der kurdischen Bewegung als "terroristische Vereinigung"psychologische Kriegsführung gegen die Bevölkerung in Kurdistan, um ihr die Aussichtslosigkeit einer Lösung vor Augen zu führen, solange sie an der PKK als politischer Vertretung festhält
Den allgemeinen Rahmen für die Kriminalisierung bildet die EU-einheitliche Liste terroristischer Organisationen, in welche 2004 die PKK und so genannte Nachfolgeorganisationen aufgenommen wurden. Speziell in Deutschland gilt seit 1993 das vom damaligen Innenminister verhängte PKK-Verbot als Grundlage zur Kriminalisierung auf vereinsrechtlicher Ebene. In Deutschland umfassen die Sanktionen gegen politisch aktive Menschen kurdischer Herkunft sowohl strafrechtliche als auch ausländerrechtliche Maßnahmen:
1. Strafrechtliche Maßnahmen:
§129 StrGB: In verantwortlicher Position politisch arbeitende KurdInnen werden in Deutschland unter dem Vorwurf der "Bildung einer kriminellen Vereinigung (§129)" verfolgt. In der Regel lautet der Vorwurf, als sogenannte "Gebietsverantwortliche der PKK" tätig gewesen zu sein. Ohne dass individuelle Straftaten nachgewiesen werden, erfolgen in der Regel Verurteilungen zu zweieinhalb bis vier Jahren Gefäng¬nis. Diese Verurteilungen treffen umso härter, als dass viele der davon Betroffenen schon in der Türkei zum Teil über zwanzig Jahre in Haft verbracht hatten, bevor sie in Deutschland Asyl bekamen. In jüngerer Zeit erfolgen zunehmend auch Anklagen nach §129 für das einfache Einsammeln von Spendengeldern.
§20 Vereinsgesetz: Der §20 Vereinsgesetz bildet die Grundlage für die meisten Strafverfahren gegen die kurdische Bewegung in Deutschland. Der Vorwurf beinhaltet gegen das in Deutschland seit 1993 bestehende politische Betätigungsverbot der PKK und sogenannter Nachfolgeorgani¬sationen verstoßen zu haben. Kriminalisiert werden vor allem Solidaritätsbezeugungen der kurdisch stämmigen Bevölkerung in Form von Fahnen, Transparenten und Parolen auf öffentlichen Demonstrationen und Kundgebungen. Der Artikel dient auch zur Begründung der regelmäßigen Razzien in kurdischen Vereinen und Privatwohnungen, die von der Polizei mit großer Brutalität und unter bewusster Zerstörung des Inventars durchgeführt werden.
Internationale Haftbefehle: Es ist gängige Praxis des türkischen Staates, gegen politisch missliebige kurdische AktivistInnen im Exil internationale Haftbefehle aus¬zustellen. Die Vorwürfe lauten meist pauschal auf Beteiligung an terroristischen Aktivitäten und sind nach Überprüfung durch europäische Gerichte oft substanzlos. Da aber eine inhaltliche Überprüfung der Haftbefehle erst nach der Festnahme erfolgt, werden kurdische Politikerinnen erst einmal über Wochen in Untersuchungs- bzw. Auslieferungshaft gehalten. Damit einher geht die entsprechende Seite 19 Stigmatisierung und die Angst der Betroffenen, doch an die Türkei ausgeliefert zu werden. Bezeichnend ist hier der Fall des jetzigen Kongra Gel Vorsitzenden Dr. Remizi Kartal, der 2005 in Deutschland aufgrund eines internationalen Haftbefehls mehrere Wochen im Gefängnis saß und letztes Jahr wiederum erneut in Spanien wegen derselben Vorwürfe festgenommen wurde.
2. Ausländerrechtliche Maßnahmen:
Asylwiderruf: In den letzten Jahren wird kurdischen AktivistInnen in zunehmenden Maße in Widerrufsverfahren die Asylwürdigkeit aberkannt wegen angeblicher Teilnahme an terroristischen Aktivitäten. Bezeichnerderweise werden hier oft genau die Gründe genannt, die in den ursprünglichen Verfahren zur Anerkennung des Asylstatus geführt hatten. Für die Betroffenen, die oft durch lange Haftstrafen und Folter in der Türkei traumatisiert sind, bedeutet dies, sich nun erneut mit der Gefahr einer Abschiebung konfrontiert zu sehen.
Einbürgerung: Viele der in Deutschland lebenden kurdisch stämmigen Menschen sind hier aufgewachsen und erfüllen den Rechtsanspruch auf Einbürgerung. Eine Einbürgerung kann von den deutschen Behörden allerdings abgelehnt werden, wenn dem Antragsteller extremistische Bestrebungen unterstellt werden. Dieser Passus wird bei KurdInnen extrem weit ausgelegt. Schon der öftere Besuch kurdischer Vereine und die Teilnahme an legalen Demonstrationen werden regelmäßig von den Behörden als Gründe angeführt, eine Einbürgerung zu verweigern. Die gängige Praxis zielt klar darauf hin, durch das Grundgesetz geschützte Rechte auf politische Betätigung durch das Ausländerrecht auszuhebeln und politisches Wohlverhalten zu erzwingen.
Bespitzelung: Der unsichere Aufenthaltsstatus der kurdischen MigrantInnen dient dem Verfassungsschutz als Einfallstor, um innerhalb der kurdischen Bevölkerung Spitzel anzuwerben. Durch Drohungen und Lockungen werden Menschen in einen Konflikt des Verrats geführt, aus dem sich in der Vergangenheit einige nur durch Selbstmord befreien konnten.
3. Kurdische Medien:
Ein besonderer Dorn im Auge der Türkei, aber auch der EU und der USA sind die kurdischen Medien, die in Europa betrieben werden. Während die EU im Rahmen der Beitrittsverhandlungen mit der Türkei Druck macht, dort mehr Medienfreiheit zu gewähren, werden die bestehenden kurdischen Einrichtungen in Europa kontinuierlich mit Repression überzogen. Gegen die vor allem in Deutschland verbreitete kurdische Zeitung "Özgür Politica" wurde 2005 von dem damaligen Innenminister Schily ein Verbot verhängt. Auch gegen den kurdischen TV-Sender "Roj TV", der aus Brüssel sendet und sich in Kurdistan und Europa eines Millionenpublikums erfreut, wurde 2009 in Deutschland ein Betätigungsverbot ausgesprochen. Auch wenn die Betätigungsverbote sowohl gegen "Özgür Politica" als auch gegen "Roj Tv" nach einigen Monaten von deutschen Gerichten wieder aufgehoben wurden, wird durch die unterbrochene Kontinuität und den materiellen Schaden die Arbeit der entsprechenden Medien erheblich erschwert. Den letzten Höhepunkt bildete im März 2010 die Stürmung des Brüsseler Studios von "Roj Tv" durch Sondereinheiten der belgischen Polizei, bei dem durch bewusste Verwüstung der Sendeeinrichtungen ein Schaden von 1.200.000 € angerichtet wurde.
Zusammenfassung:
Die im obigen Text in trockenen Paragraphen aufgelisteten Zusammenhänge bestimmen für viele kurdisch stämmige Menschen in Deutschland den Alltag. Ihre Identität aus der Erfahrung und Erinnerung brutaler Unterdrückung in der Türkei, Haft und Folter sowie verlorener Angehöriger hat in Deutschland keinen Platz. Mit der kalten Präzision des "demokratischen Rechtstaats" wird alles beiseite geräumt und zerschlagen, was den außenpolitischen Interessen Deutschlands und der EU entgegensteht. Wenn man zurückschaut auf die jetzt schon siebzehnjährige Geschichte des PKK-Verbots in Deutschland, haben die Herrschenden weit¬gehendst Erfolg gehabt. Viele KurdInnen halten sich von politischen Aktivitäten fern, um ihren als MigrantInnenen schwer erreichten Status in Deutschland nicht zu gefährden. Wenn schon mal einen Zeitungsartikel über die Situation in Kurdistan berichtet, dann immer mit dem Hinweis am Ende, dass die PKK von der EU auf der Liste terroristischer Organisationen geführt wird. Positiv bleibt zu vermerken, dass sich seit einigen Jahren in der deutschen Linken wieder verstärkt Interesse und Solidarität in Bezug auf die kurdische Befreiungsbewegung entwickelt. Ein Hauptziel muss es sein, die Repression gegen politisch aktive KurdInnen in Deutschland zu beenden.
Nähere Informationen: Link ...jetzt anmelden! Link ...jetzt anmelden!' target='blank
Link ...jetzt anmelden! will in Zukunft stärker über internationale Kämpfe berichten, so auch über Klassen- und Befreiungskämpfe in der Türkei. Einen Schwerpunkt wollen wir hierbei einerseits auf die Verwicklung des deutschen Imperialismus in die Auseinandersetzungen in der Türkei und den kurdischen Gebieten, andererseits auf die Situation der auch in der BRD vielfältig verfolgten türkischer und kurdischer Genossen legen. Da wir selbst (aufgrund von personeller Überlastung, Sprachbarrieren und auch Schwierigkeiten in der politischen Einschätzung der Lage im Ausland) nicht selbst berichten oder eine allumfassende Auswahl zu leisten in der Lage sind, beginnen wir damit in Form von Nachrichtenaggregation. Dass diese Nachrichtensammlungen, die in Zukunft in regelmäßigen Abständen folgen sollen, vieles nicht abdecken können, ist uns bewusst.
Wir würden uns freuen, wenn weitere Genossen dieses Projekt unterstützen würden. Dies gilt für weitere internationale Schauplätze, aber konkret auch für die Ergänzung und Erweiterung der Türkei-Berichterstattung: wer Kritik an der Auswahl hat, weitere Medien berücksichtigt sehen möchte oder gar zu Übersetzungsarbeit in der Lage ist (bspw. der Medien atilim, özgür gelecek), sei hiermit zur Mitarbeit eingeladen. Kritik, Ergänzungen und Anregungen bitte an die secarts.org-AG Internationalismus index.php?view=contact&to=9' target='blank!
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PKK verkündet Waffenruhe im Ramadan
Kandil-Berge. Die Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) hat eine einseitige Waffenruhe während des islamischen Fastenmonats Ramadan verkündet. Die Kämpfer würden vorübergehend „alle militärischen Operationen in der Türkei“ einstellen, sich aber im Falle eines Angriffs verteidigen, sagte einer der PKK-Führer, Bouzan Teken, am Freitag. Die Waffenruhe gilt demzufolge bis zum 20. September. Zuvor hatten vermutlich PKK-Kämpfer im Südosten der Türkei einen Militärkonvoi angegriffen und fünf Soldaten verletzt. Rebellen hätten den Konvoi am Donnerstag abend in der Nähe der Stadt Yüksekova an der irakischen Grenze beschossen, berichtete die Nachrichtenagentur Anadolu am Freitag.
Für die mit der PKK verbündete Partei für Freies Leben in Kurdistan (PJAK) im Nordwesten des Iran gilt die angekündigte Waffenruhe offenbar nicht. Bei Kämpfen würden am Wochenende ein Kommandant der iranischen Revolutionsgarden und zwei Mitglieder der regierungstreuen Bassidsch-Miliz getötet, berichtete die Zeitung Schargh am Samstag.
Quelle: junge Welt (jW) 16.08.2010
Kurdische Gefangene prangern Haftbedingungen an
Von Nuce Nr. 477
Der kurdische Gefangene Ebedin Abi, der im E-Typ-Gefängnis in in Trabzon einsitzt, hat sich mit einem Brief an den Menschenrechtsverein IHD gewandt und beschreibt darin unter anderem völlig überfüllte Zellen und ungenießbares Essen. So seien für drei Personen vorgesehene Zellen in der Regel mit sechs Insassen belegt. Das an die Gefangen ausgegebene Essen ist voller Insekten.
Proteste gegen die Haftbedingungen werden von der Gefängnisverwaltung mit Disziplinarstrafen beantwortet, schreibt Abi und fügt hinzu: „Nach unserer Beschwerden wurden wir in eine Zelle verlegt, wo sich Küche und Schlafsaal in einem Raum befinden. Auf Grund der Luftfeuchtigkeit verderben die Nahrungsmittel und selbst die Matratzen schimmeln.“
Diskriminierung der politischen Gefangenen
Abi beschreibt auch, dass die politischen Gefangenen, obwohl im Gefängnis eigentlich genug Platz sei, in überfüllten Isolationszellen gehalten werden, während andere Gefangene zu fünft oder sechst in Zwölf-Personen-Zellen leben. Sport ist den politischen Gefangenen nur zweimal im Monat erlaubt; von anderen sozialen und Freizeit-Aktivitäten sind sie ganz ausgeschlossen.
Provokative Zellendurchsuchungen
Während der monatlich stattfindenden Durchsuchung der Zellen sind die Gefangenen willkürlichen Maßnahmen ausgesetzt. So wurden zuvor von der Verwaltung genehmigte Radios ohne Begründung beschlagnahmt. „Selbst die Rosen, die die wir hier angepflanzt hatten, wurden uns weggenommen. Dieses Verhalten dient klar der Provokation.“
Abi führt auch aus, dass die Familien der meisten politischen Gefangenen im Südosten leben und lange Wege für Besuche auf sich nehmen müssen. Alle Anträge auf eine Verlegung in die Nähe ihrer Angehörigen seien ohne Begründung abgelehnt worden.
Abi, der an Diabetes und einer Herzkrankheit leidet, müsste monatlich von einem Arzt untersucht werden, was ihm ebenfalls verweigert wird.
Der IHD wird sich wegen der berichteten Verstöße an das Justizministerium wenden.
Quelle: Firat Nachrichtenagentur (ANF), 12.08.2010 aus Nuce Nr. 477 (mehr Infos: auf: Link ...jetzt anmelden! Link ...jetzt anmelden!' target='blank)
Repression gegen Kurdinnen und Kurden in Deutschland und Europa
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Aufgrund der geostrategischen Lage Kurdistans und dem emanzipatorischen Potential der kurdischen Befreiungsbewegung gibt es enge internationale Kooperationen und Absprachen, um die kurdische Bewegung sowohl auf militärischem als auch auf politischem Gebiet auszuschalten. In Europa und speziell in Deutschland geht es vor allem darum, Verbindungen der kurdisch stämmigen Bevölkerung mit der Bewegung in Kurdistan zu unterbinden. Im Einzelnen stehen bei der Verfolgung folgende Ziele im Vordergrund:Unterbindung politischer Einflussnahme kurdischer Exilstrukturen in den europäischen Ländern durch Kriminalisierung und Stigmatisierung der kurdischen Bewegung als „terroristische Organisation“Einschränkung der Handlungs- und Bewegungsfreiheit kurdischer PolitikerInnen durch Repression und Vollzug der von der Türkei ausgestellten internationalen HaftbefehleAbschreckung kurdisch stämmiger Menschen an politischer Teilhabe in Vereinen und Organisationen durch straf- und ausländerrechtliche SanktionenKriminalisierung von öffentlichkeitswirksamen Aktionen wie Demonstrationen und KundgebungenUnterbindung finanzieller Zuwendungen an die kurdische Bewegung in Kurdistan von Europa aus durch strafrechtliche MaßnahmenVerhinderung freier Informationen über die Situation in Kurdistan und der entsprechenden Bewusstseinsbildung bei den kurdisch stämmigen Menschen in Europa durch Repression gegen kurdische MedienVerhinderung einer objektiven Berichterstattung in den europäischen Medien und der Entwicklung von Solidarität in der europäischen Bevölkerung durch Stigmatisierung der kurdischen Bewegung als "terroristische Vereinigung"psychologische Kriegsführung gegen die Bevölkerung in Kurdistan, um ihr die Aussichtslosigkeit einer Lösung vor Augen zu führen, solange sie an der PKK als politischer Vertretung festhält
Den allgemeinen Rahmen für die Kriminalisierung bildet die EU-einheitliche Liste terroristischer Organisationen, in welche 2004 die PKK und so genannte Nachfolgeorganisationen aufgenommen wurden. Speziell in Deutschland gilt seit 1993 das vom damaligen Innenminister verhängte PKK-Verbot als Grundlage zur Kriminalisierung auf vereinsrechtlicher Ebene. In Deutschland umfassen die Sanktionen gegen politisch aktive Menschen kurdischer Herkunft sowohl strafrechtliche als auch ausländerrechtliche Maßnahmen:
1. Strafrechtliche Maßnahmen:
§129 StrGB: In verantwortlicher Position politisch arbeitende KurdInnen werden in Deutschland unter dem Vorwurf der "Bildung einer kriminellen Vereinigung (§129)" verfolgt. In der Regel lautet der Vorwurf, als sogenannte "Gebietsverantwortliche der PKK" tätig gewesen zu sein. Ohne dass individuelle Straftaten nachgewiesen werden, erfolgen in der Regel Verurteilungen zu zweieinhalb bis vier Jahren Gefäng¬nis. Diese Verurteilungen treffen umso härter, als dass viele der davon Betroffenen schon in der Türkei zum Teil über zwanzig Jahre in Haft verbracht hatten, bevor sie in Deutschland Asyl bekamen. In jüngerer Zeit erfolgen zunehmend auch Anklagen nach §129 für das einfache Einsammeln von Spendengeldern.
§20 Vereinsgesetz: Der §20 Vereinsgesetz bildet die Grundlage für die meisten Strafverfahren gegen die kurdische Bewegung in Deutschland. Der Vorwurf beinhaltet gegen das in Deutschland seit 1993 bestehende politische Betätigungsverbot der PKK und sogenannter Nachfolgeorgani¬sationen verstoßen zu haben. Kriminalisiert werden vor allem Solidaritätsbezeugungen der kurdisch stämmigen Bevölkerung in Form von Fahnen, Transparenten und Parolen auf öffentlichen Demonstrationen und Kundgebungen. Der Artikel dient auch zur Begründung der regelmäßigen Razzien in kurdischen Vereinen und Privatwohnungen, die von der Polizei mit großer Brutalität und unter bewusster Zerstörung des Inventars durchgeführt werden.
Internationale Haftbefehle: Es ist gängige Praxis des türkischen Staates, gegen politisch missliebige kurdische AktivistInnen im Exil internationale Haftbefehle aus¬zustellen. Die Vorwürfe lauten meist pauschal auf Beteiligung an terroristischen Aktivitäten und sind nach Überprüfung durch europäische Gerichte oft substanzlos. Da aber eine inhaltliche Überprüfung der Haftbefehle erst nach der Festnahme erfolgt, werden kurdische Politikerinnen erst einmal über Wochen in Untersuchungs- bzw. Auslieferungshaft gehalten. Damit einher geht die entsprechende Seite 19 Stigmatisierung und die Angst der Betroffenen, doch an die Türkei ausgeliefert zu werden. Bezeichnend ist hier der Fall des jetzigen Kongra Gel Vorsitzenden Dr. Remizi Kartal, der 2005 in Deutschland aufgrund eines internationalen Haftbefehls mehrere Wochen im Gefängnis saß und letztes Jahr wiederum erneut in Spanien wegen derselben Vorwürfe festgenommen wurde.
2. Ausländerrechtliche Maßnahmen:
Asylwiderruf: In den letzten Jahren wird kurdischen AktivistInnen in zunehmenden Maße in Widerrufsverfahren die Asylwürdigkeit aberkannt wegen angeblicher Teilnahme an terroristischen Aktivitäten. Bezeichnerderweise werden hier oft genau die Gründe genannt, die in den ursprünglichen Verfahren zur Anerkennung des Asylstatus geführt hatten. Für die Betroffenen, die oft durch lange Haftstrafen und Folter in der Türkei traumatisiert sind, bedeutet dies, sich nun erneut mit der Gefahr einer Abschiebung konfrontiert zu sehen.
Einbürgerung: Viele der in Deutschland lebenden kurdisch stämmigen Menschen sind hier aufgewachsen und erfüllen den Rechtsanspruch auf Einbürgerung. Eine Einbürgerung kann von den deutschen Behörden allerdings abgelehnt werden, wenn dem Antragsteller extremistische Bestrebungen unterstellt werden. Dieser Passus wird bei KurdInnen extrem weit ausgelegt. Schon der öftere Besuch kurdischer Vereine und die Teilnahme an legalen Demonstrationen werden regelmäßig von den Behörden als Gründe angeführt, eine Einbürgerung zu verweigern. Die gängige Praxis zielt klar darauf hin, durch das Grundgesetz geschützte Rechte auf politische Betätigung durch das Ausländerrecht auszuhebeln und politisches Wohlverhalten zu erzwingen.
Bespitzelung: Der unsichere Aufenthaltsstatus der kurdischen MigrantInnen dient dem Verfassungsschutz als Einfallstor, um innerhalb der kurdischen Bevölkerung Spitzel anzuwerben. Durch Drohungen und Lockungen werden Menschen in einen Konflikt des Verrats geführt, aus dem sich in der Vergangenheit einige nur durch Selbstmord befreien konnten.
3. Kurdische Medien:
Ein besonderer Dorn im Auge der Türkei, aber auch der EU und der USA sind die kurdischen Medien, die in Europa betrieben werden. Während die EU im Rahmen der Beitrittsverhandlungen mit der Türkei Druck macht, dort mehr Medienfreiheit zu gewähren, werden die bestehenden kurdischen Einrichtungen in Europa kontinuierlich mit Repression überzogen. Gegen die vor allem in Deutschland verbreitete kurdische Zeitung "Özgür Politica" wurde 2005 von dem damaligen Innenminister Schily ein Verbot verhängt. Auch gegen den kurdischen TV-Sender "Roj TV", der aus Brüssel sendet und sich in Kurdistan und Europa eines Millionenpublikums erfreut, wurde 2009 in Deutschland ein Betätigungsverbot ausgesprochen. Auch wenn die Betätigungsverbote sowohl gegen "Özgür Politica" als auch gegen "Roj Tv" nach einigen Monaten von deutschen Gerichten wieder aufgehoben wurden, wird durch die unterbrochene Kontinuität und den materiellen Schaden die Arbeit der entsprechenden Medien erheblich erschwert. Den letzten Höhepunkt bildete im März 2010 die Stürmung des Brüsseler Studios von "Roj Tv" durch Sondereinheiten der belgischen Polizei, bei dem durch bewusste Verwüstung der Sendeeinrichtungen ein Schaden von 1.200.000 € angerichtet wurde.
Zusammenfassung:
Die im obigen Text in trockenen Paragraphen aufgelisteten Zusammenhänge bestimmen für viele kurdisch stämmige Menschen in Deutschland den Alltag. Ihre Identität aus der Erfahrung und Erinnerung brutaler Unterdrückung in der Türkei, Haft und Folter sowie verlorener Angehöriger hat in Deutschland keinen Platz. Mit der kalten Präzision des "demokratischen Rechtstaats" wird alles beiseite geräumt und zerschlagen, was den außenpolitischen Interessen Deutschlands und der EU entgegensteht. Wenn man zurückschaut auf die jetzt schon siebzehnjährige Geschichte des PKK-Verbots in Deutschland, haben die Herrschenden weit¬gehendst Erfolg gehabt. Viele KurdInnen halten sich von politischen Aktivitäten fern, um ihren als MigrantInnenen schwer erreichten Status in Deutschland nicht zu gefährden. Wenn schon mal einen Zeitungsartikel über die Situation in Kurdistan berichtet, dann immer mit dem Hinweis am Ende, dass die PKK von der EU auf der Liste terroristischer Organisationen geführt wird. Positiv bleibt zu vermerken, dass sich seit einigen Jahren in der deutschen Linken wieder verstärkt Interesse und Solidarität in Bezug auf die kurdische Befreiungsbewegung entwickelt. Ein Hauptziel muss es sein, die Repression gegen politisch aktive KurdInnen in Deutschland zu beenden.
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