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•NEUES THEMA10.07.2021, 10:42 Uhr
EDIT: Dima
10.07.2021, 11:40 Uhr
10.07.2021, 11:40 Uhr
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Dima | |
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• Apartheid zementiert
JW Heute:
Apartheid zementiert
Israel: Klagen gegen das Nationalstaatsgesetz abgewiesen. Kritiker nennen Urteil »rassistisch und antidemokratisch«
Von Jakob Reimann
Israels Oberstes Gericht hat am Donnerstag 15 Klagen gegen das »Nationalstaatsgesetz« zurückgewiesen. Das Gesetz war 2018 verabschiedet worden und verankert Israels Status als jüdischer Nationalstaat. Verschiedene Menschenrechtsorganisationen, Anwälte, beduinische Militärs und mehrere Parteien hatten dagegen geklagt, weil es die arabische Minderheit diskriminiere. Etwa 20 Prozent der israelischen Bürger sind Araber.
Zehn von elf Richtern sprachen sich dafür aus, die Klagen abzuweisen. Lediglich Richter George Karra – das einzige arabische Mitglied der Kammer – war der Ansicht, das Gesetz widerspreche Israels demokratischen Grundsätzen und müsse daher aufgehoben werden. Justizminister Gideon Saar von der konservativen »Neuen Hoffnung« sowie Justizministerin Ajelet Schaked vom ultrarechten Jamina begrüßten die Entscheidung des Gerichts. Der Oppositionspolitiker Aiman Auda von der mehrheitlich arabischen »Vereinten Liste« verurteilte die Entscheidung als »rassistisch und antidemokratisch«.
Das israelische Nationalstaatsgesetz stieß nach seiner Verabschiedung 2018 auf große Kritik. Der damalige Generalsekretär der Palästinensischen Befreiungsorganisation (PLO), Saeb Erekat, bezeichnete es im Juli desselben Jahres als »gefährliches und rassistisches Gesetz«, das »die Apartheid offiziell legalisiert und Israel rechtlich als Apartheidsystem definiert«. Auch die linksliberale israelische Tageszeitung Haaretz schrieb im Dezember 2020, das Gesetz verletze »alle grundlegenden, internationalen Normen und begründet schlussendlich ein Apartheidregime«.
Das Nationalstaatsgesetz legt unter anderem fest, dass der Bau jüdischer Siedlungen in Israel besonders gefördert werden soll. Hebräisch wurde zur offiziellen Landessprache erklärt, während Arabisch – zuvor zweite Amtssprache – nur noch einen nicht näher definierten »Sonderstatus« erhielt. Auch wird »das ganze und vereinigte Jerusalem« als israelische Hauptstadt definiert, wodurch etwa die Resolution A/ES-10/L.22 der UN-Generalversammlung verletzt wird, laut der diese Festsetzung »ohne rechtliche Wirkung und null und nichtig« sei. Das Nationalstaatsgesetz ist in diesem Aspekt demnach völkerrechtswidrig. Begriffe wie »Demokratie« oder »Gleichheit« sucht man im Wortlaut des Gesetzes vergeblich.
Die unabhängige Menschenrechtsorganisation Adalah, die die Interessen der arabischen Minderheit in Israel vertritt und eine der 15 Klagen gegen das Nationalstaatsgesetz eingereicht hatte, kritisierte die Entscheidung des Obersten Gerichts am Donnerstag. Das Gericht habe »die jüdische Vorherrschaft und die Rassentrennung als Grundprinzipien des israelischen Regimes verankert«. Adalah führt die Onlinedatenbank »Discriminatory Laws Database«, in der israelische Gesetze aufgelistet werden, die Palästinenser in Israel oder den besetzten Gebieten »aufgrund ihrer nationalen Zugehörigkeit direkt oder indirekt diskriminieren«. Darin sind »über 65« derartige rassistische Gesetze aufgeführt, die »die Rechte der Palästinenser in allen Lebensbereichen einschränken«. Die meisten der gelisteten Gesetze diskriminieren dem Wortlaut nach zwar nicht explizit, sind jedoch derart formuliert, dass sie sich in ihrer Auslegung de facto gegen den arabischen Bevölkerungsteil richten.
Laut der am Donnerstag veröffentlichten Urteilsbegründung würde das Nationalstaatsgesetz »Israels Charakter als demokratischer Staat nicht negieren«. Ziel des Gesetzes sei es, »die jüdische Identität des Staates festzulegen, ohne der demokratischen Identität zu schaden«. Wie sich ein Staat als »demokratisch« bezeichnen kann, wenn per Gesetz 20 Prozent seiner Bevölkerung ausgeschlossen werden, bleibt das Geheimnis des Gerichts.
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Apartheid zementiert
Israel: Klagen gegen das Nationalstaatsgesetz abgewiesen. Kritiker nennen Urteil »rassistisch und antidemokratisch«
Von Jakob Reimann
Israels Oberstes Gericht hat am Donnerstag 15 Klagen gegen das »Nationalstaatsgesetz« zurückgewiesen. Das Gesetz war 2018 verabschiedet worden und verankert Israels Status als jüdischer Nationalstaat. Verschiedene Menschenrechtsorganisationen, Anwälte, beduinische Militärs und mehrere Parteien hatten dagegen geklagt, weil es die arabische Minderheit diskriminiere. Etwa 20 Prozent der israelischen Bürger sind Araber.
Zehn von elf Richtern sprachen sich dafür aus, die Klagen abzuweisen. Lediglich Richter George Karra – das einzige arabische Mitglied der Kammer – war der Ansicht, das Gesetz widerspreche Israels demokratischen Grundsätzen und müsse daher aufgehoben werden. Justizminister Gideon Saar von der konservativen »Neuen Hoffnung« sowie Justizministerin Ajelet Schaked vom ultrarechten Jamina begrüßten die Entscheidung des Gerichts. Der Oppositionspolitiker Aiman Auda von der mehrheitlich arabischen »Vereinten Liste« verurteilte die Entscheidung als »rassistisch und antidemokratisch«.
Das israelische Nationalstaatsgesetz stieß nach seiner Verabschiedung 2018 auf große Kritik. Der damalige Generalsekretär der Palästinensischen Befreiungsorganisation (PLO), Saeb Erekat, bezeichnete es im Juli desselben Jahres als »gefährliches und rassistisches Gesetz«, das »die Apartheid offiziell legalisiert und Israel rechtlich als Apartheidsystem definiert«. Auch die linksliberale israelische Tageszeitung Haaretz schrieb im Dezember 2020, das Gesetz verletze »alle grundlegenden, internationalen Normen und begründet schlussendlich ein Apartheidregime«.
Das Nationalstaatsgesetz legt unter anderem fest, dass der Bau jüdischer Siedlungen in Israel besonders gefördert werden soll. Hebräisch wurde zur offiziellen Landessprache erklärt, während Arabisch – zuvor zweite Amtssprache – nur noch einen nicht näher definierten »Sonderstatus« erhielt. Auch wird »das ganze und vereinigte Jerusalem« als israelische Hauptstadt definiert, wodurch etwa die Resolution A/ES-10/L.22 der UN-Generalversammlung verletzt wird, laut der diese Festsetzung »ohne rechtliche Wirkung und null und nichtig« sei. Das Nationalstaatsgesetz ist in diesem Aspekt demnach völkerrechtswidrig. Begriffe wie »Demokratie« oder »Gleichheit« sucht man im Wortlaut des Gesetzes vergeblich.
Die unabhängige Menschenrechtsorganisation Adalah, die die Interessen der arabischen Minderheit in Israel vertritt und eine der 15 Klagen gegen das Nationalstaatsgesetz eingereicht hatte, kritisierte die Entscheidung des Obersten Gerichts am Donnerstag. Das Gericht habe »die jüdische Vorherrschaft und die Rassentrennung als Grundprinzipien des israelischen Regimes verankert«. Adalah führt die Onlinedatenbank »Discriminatory Laws Database«, in der israelische Gesetze aufgelistet werden, die Palästinenser in Israel oder den besetzten Gebieten »aufgrund ihrer nationalen Zugehörigkeit direkt oder indirekt diskriminieren«. Darin sind »über 65« derartige rassistische Gesetze aufgeführt, die »die Rechte der Palästinenser in allen Lebensbereichen einschränken«. Die meisten der gelisteten Gesetze diskriminieren dem Wortlaut nach zwar nicht explizit, sind jedoch derart formuliert, dass sie sich in ihrer Auslegung de facto gegen den arabischen Bevölkerungsteil richten.
Laut der am Donnerstag veröffentlichten Urteilsbegründung würde das Nationalstaatsgesetz »Israels Charakter als demokratischer Staat nicht negieren«. Ziel des Gesetzes sei es, »die jüdische Identität des Staates festzulegen, ohne der demokratischen Identität zu schaden«. Wie sich ein Staat als »demokratisch« bezeichnen kann, wenn per Gesetz 20 Prozent seiner Bevölkerung ausgeschlossen werden, bleibt das Geheimnis des Gerichts.
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•NEUER BEITRAG10.07.2021, 14:02 Uhr
Nutzer / in | |
FPeregrin | |
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Anm.: Das israelische Nationalstaatsgesetz war auch schon einmal Thema hier:
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•NEUER BEITRAG03.10.2021, 19:23 Uhr
Nutzer / in | |
FPeregrin | |
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Ich verhashtagge mal so: #Apartheid, da die Begriffsdebatte ja bereits implizit geführt wird.
• Hier gibt's was extra: mehr Debatten aus den www.secarts.org-Foren
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