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•NEUES THEMA09.05.2021, 20:35 Uhr
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• Dt. Imp. & Energieautonomie
In einem allgemeineren Thread zum Thema der Weltgeltungsansprüche des dt. Imp. ("... künftig öfter und entschiedener führen müssen.") mal relativ knapp und faktenarm geäußert: "Ich habe ja schon immer angenommen, daß der ganze Kult um die "Erneuerbaren" Soundtrack einer Autarkie-Strategie ist. Die neuen, damit verbundenen Rohstoffsorgen des dt. Imp. lassen es nicht unwahrscheinlicher werden, daß ich mich nicht getäuscht habe." Darauf erhielt ich folgende Antwort: "Wäre es eine Autarkie-Strategie, hätte die Bundesregierung gemeinsam mit der Energiewirtschaft wohl kaum beschlossen, aus der heimischen Atomenergie, Steinkohlebergbau und Braunkohleförderung auszusteigen. / Ist es denn so schwer zu verstehen, dass angesichts der weltweiten Klimakrise die derzeitige deutsche Strategie darin besteht, die eigene Wirtschaft derart umzubauen, dass man in der entsprechenden, zukunftsfähigen Technik eine führende Rolle erreichen kann, um so neue Exportsektoren aufzutun? / [...] / Autarkiebestrebungen ist doch wohl eher das, was die AfD im Bereich Wirtschaft und Energie fordert." Hierauf entwickelte sich eine unerfreuliche Debatte mit schrägen Gleichsetzungen und gegenseitigen Pathologisierungen.
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Wie auch immer: Die morgige jW befaßt sich auf der Themen-Seite explizit mit dem Thema der 'Deutscher Imperialismus und Energieautonomie', was mich veranlaßt, hiermit einen eigenen Thread aufzumachen:
Grüne Marktwirtschaft
Imperialismus klimaneutral
Das Streben nach Energieautonomie. Zu »Klimaschutzprogramm 2030«, Klimaschutzgesetz und nationaler Wasserstoffstrategie der Bundesrepublik
Von Theo Wentzke
Die deutsche Klimaschutzpolitik, die die Minderung der klimaschädlichen CO2-Emissionen, des Verbrennungsgases fossiler Energiebewirtschaftung am Standort Deutschland zum Ziel hat, ist deckungsgleich mit dem Programm einer neuen nationalen Energie- und Rohstoffversorgung, das Deutschland unabhängiger machen soll von der Nutzung überwiegend auswärtiger fossiler Rohstoffe. Mit seinem »Klimaschutzprogramm 2030« setzt Deutschland die bisherige »Energiewende« mit ihren beiden Säulen »Steigerung der Energieeffizienz« und »Ausbau der erneuerbaren Energien« aber nicht einfach nur fort, sondern verfolgt eine radikale »Energiesystemwende«, die laut Auskunft des Klimakabinetts endlich mit der »Mobilitäts-«, »Wärme-«, und vor allem mit einer »wirklichen« »Industriewende« Ernst machen soll. Gemessen daran nimmt sich der bisherige Fortschritt – die Deckung von 46 Prozent des Bruttostromverbrauchs aus erneuerbaren Quellen 2019 – als ungenügend, als bloße »Stromwende« aus: Die neue Energiebewirtschaftung soll zur umfassenden »Dekarbonisierung«, einer weitestgehenden Loslösung des Standorts von fossilen Energieträgern wie Öl, Gas und Kohle führen. Das Ziel lautet: CO2-neutrales Wachstum bis 2050.
Dafür werden weiterhin und verstärkt das Programm der Energieeffizienzsteigerung (z. B. durch die Isolierung von Gebäuden oder die Verbesserung von Betriebsabläufen) und der Ausbau der Nutzung von erneuerbaren Energieträgern in der Stromproduktion vorangetrieben. Darüber hinaus sollen nun auch andere Sektoren durch neue Technologien und Kopplung mit der Stromwirtschaft auf erneuerbare Brenn-, Kraft- und Grundstoffe umstellen bzw. dies schneller tun als bisher: der Verkehr zu Land, perspektivisch auch zu Wasser und in der Luft, die Bauwirtschaft, die Wärmeerzeugung und insbesondere die gesamte industrielle Produktion. Diesem Ziel dienen die direkte Elektrifizierung von Prozessen und Produkten (z. B. Elektroautos und elektrisch betriebene Wärmepumpen, die Erd- oder andere Umgebungswärme verfügbar machen) ebenso wie deren indirekte Elektrifizierung (z. B. durch Brennstoffzellen in Lkw, die mit »grünem« Wasserstoff angetrieben werden, welcher mittels Elektrolyse von Wasser unter Verwendung von Strom aus erneuerbaren Quellen gewonnen wird; oder durch die Umstellung der Stahlindustrie auf »grünen« Wasserstoff u. a. m.). Wasserstoff nimmt die zentrale Rolle einer dritten Säule in der Wende ein, der eine eigene Strategie der Bundesregierung gewidmet ist: Er soll, wo eine direkte Elektrifizierung nicht möglich ist, perspektivisch Erdgas ersetzen, als Schlüsselrohstoff für eine Weiterveredelung zu CO2-neutralen, strombasierten Brenn- und Kraftstoffen und als Speicher für überschüssige elektrische Energie aus Wind und Sonne genutzt werden; außerdem soll durch neue Produktionsverfahren seine Bedeutung als chemischer Grundstoff in verschiedenen Industrien ausgebaut werden.
Bedingte Kapitalentwertung
Umsetzen soll dieses Programm die Wirtschaft. Der »tiefgreifende Strukturwandel« ist allerdings weder von den kapitalistischen Energieproduzenten noch von den industriellen Großverbrauchern von Energie und fossilen Rohstoffen bestellt worden, auch wenn einige von ihnen – im Gefolge der schon politisch auf den Weg gebrachten Umstellungen – aus eigenem firmenegoistischem Interesse durchaus »nachhaltige Lösungen« im Blick haben. Es ist das politische Subjekt der Ökonomie, der Staat, der auf den grundlegenden Umbau der Energie- und Rohstoffbasis des nationalen Kapitalstandorts aus ist, diesen Umbau aber als Leistung seiner kapitalistischen Ökonomie, als Ergebnis eines positiven Geschäftskalküls mit der Herstellung und Nutzung von CO2-armen Energieerzeugungs-, Energieeinsparungs- sowie »grünen« Produktionsverfahren realisiert sehen will.
Das ist nicht wenig verlangt: Immerhin macht der Staat damit seiner Wirtschaft auf dem Feld der energetischen Grundlage allen Produzierens und Konsumierens einen technologischen Fortschritt zur Aufgabe, der nach den Regeln der kapitalistischen Geschäftsrechnung bis auf weiteres nicht konkurrenzfähig ist. So ziemlich alle entscheidenden nationalen Wertschöpfungsketten und allen voran die deutschen Automobilfirmen mit ihren emissionslastigen Verkaufsschlagern beruhen schließlich auf der kostengünstigen Nutzung fossiler Grundstoffe und der darauf ausgerichteten staatlich und kommerziell betriebenen Versorgungsinfrastruktur. Insofern ist durch das politisch beschlossene Umsteuern massenhaft angelegtes Kapital als international wettbewerbsfähige Gewinnquelle von Entwertung bedroht.
Die industriellen Geschäftemacher müssen also kapitalmäßig dazu befähigt werden, in neue Geschäftsmodelle zu investieren, ohne dass – politisch veranlasst, womöglich mit (Diesel-)Verboten u. ä. – ihre bisherige Gewinnmaschinerie schlagartig verschleißt. Schließlich fahren sie nicht nur mit den alten Geschäften die Gewinne ein, die Deutschland wirtschaftsstark machen und als Finanzierungsmacht für den Umbau dienen sollen. Die neuen Technologien und Produkte müssen auch erst rentabel werden, damit sich ihre Herstellung und Nutzung jedem vernünftig kalkulierenden Geschäftsmann von selbst aufdrängt. Diesen Anspruch drückt die Politik gerne in der Währung aus, die den wirtschaftlichen Fortschritt der Nation mit der Existenznotwendigkeit ihrer Insassen, produktiv angewandt zu werden, vereint: Das Programm hat die »Sicherung von Arbeitsplätzen in Deutschland angesichts der technologischen Transformation« zu leisten. »Bisher hängen viele gutbezahlte und tarifgebundene Arbeitsplätze in Deutschland am Verbrennungsmotor, den Zulieferern und an der konventionellen Energiewirtschaft. Gute Arbeit in Deutschland und Europa muss auch in einer neuen Technologie- und Industriewelt gewährleistet sein«, heißt es im Klimaschutzprogramm.
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Grüne Marktwirtschaft
Imperialismus klimaneutral
Das Streben nach Energieautonomie. Zu »Klimaschutzprogramm 2030«, Klimaschutzgesetz und nationaler Wasserstoffstrategie der Bundesrepublik
Von Theo Wentzke
Die deutsche Klimaschutzpolitik, die die Minderung der klimaschädlichen CO2-Emissionen, des Verbrennungsgases fossiler Energiebewirtschaftung am Standort Deutschland zum Ziel hat, ist deckungsgleich mit dem Programm einer neuen nationalen Energie- und Rohstoffversorgung, das Deutschland unabhängiger machen soll von der Nutzung überwiegend auswärtiger fossiler Rohstoffe. Mit seinem »Klimaschutzprogramm 2030« setzt Deutschland die bisherige »Energiewende« mit ihren beiden Säulen »Steigerung der Energieeffizienz« und »Ausbau der erneuerbaren Energien« aber nicht einfach nur fort, sondern verfolgt eine radikale »Energiesystemwende«, die laut Auskunft des Klimakabinetts endlich mit der »Mobilitäts-«, »Wärme-«, und vor allem mit einer »wirklichen« »Industriewende« Ernst machen soll. Gemessen daran nimmt sich der bisherige Fortschritt – die Deckung von 46 Prozent des Bruttostromverbrauchs aus erneuerbaren Quellen 2019 – als ungenügend, als bloße »Stromwende« aus: Die neue Energiebewirtschaftung soll zur umfassenden »Dekarbonisierung«, einer weitestgehenden Loslösung des Standorts von fossilen Energieträgern wie Öl, Gas und Kohle führen. Das Ziel lautet: CO2-neutrales Wachstum bis 2050.
Dafür werden weiterhin und verstärkt das Programm der Energieeffizienzsteigerung (z. B. durch die Isolierung von Gebäuden oder die Verbesserung von Betriebsabläufen) und der Ausbau der Nutzung von erneuerbaren Energieträgern in der Stromproduktion vorangetrieben. Darüber hinaus sollen nun auch andere Sektoren durch neue Technologien und Kopplung mit der Stromwirtschaft auf erneuerbare Brenn-, Kraft- und Grundstoffe umstellen bzw. dies schneller tun als bisher: der Verkehr zu Land, perspektivisch auch zu Wasser und in der Luft, die Bauwirtschaft, die Wärmeerzeugung und insbesondere die gesamte industrielle Produktion. Diesem Ziel dienen die direkte Elektrifizierung von Prozessen und Produkten (z. B. Elektroautos und elektrisch betriebene Wärmepumpen, die Erd- oder andere Umgebungswärme verfügbar machen) ebenso wie deren indirekte Elektrifizierung (z. B. durch Brennstoffzellen in Lkw, die mit »grünem« Wasserstoff angetrieben werden, welcher mittels Elektrolyse von Wasser unter Verwendung von Strom aus erneuerbaren Quellen gewonnen wird; oder durch die Umstellung der Stahlindustrie auf »grünen« Wasserstoff u. a. m.). Wasserstoff nimmt die zentrale Rolle einer dritten Säule in der Wende ein, der eine eigene Strategie der Bundesregierung gewidmet ist: Er soll, wo eine direkte Elektrifizierung nicht möglich ist, perspektivisch Erdgas ersetzen, als Schlüsselrohstoff für eine Weiterveredelung zu CO2-neutralen, strombasierten Brenn- und Kraftstoffen und als Speicher für überschüssige elektrische Energie aus Wind und Sonne genutzt werden; außerdem soll durch neue Produktionsverfahren seine Bedeutung als chemischer Grundstoff in verschiedenen Industrien ausgebaut werden.
Bedingte Kapitalentwertung
Umsetzen soll dieses Programm die Wirtschaft. Der »tiefgreifende Strukturwandel« ist allerdings weder von den kapitalistischen Energieproduzenten noch von den industriellen Großverbrauchern von Energie und fossilen Rohstoffen bestellt worden, auch wenn einige von ihnen – im Gefolge der schon politisch auf den Weg gebrachten Umstellungen – aus eigenem firmenegoistischem Interesse durchaus »nachhaltige Lösungen« im Blick haben. Es ist das politische Subjekt der Ökonomie, der Staat, der auf den grundlegenden Umbau der Energie- und Rohstoffbasis des nationalen Kapitalstandorts aus ist, diesen Umbau aber als Leistung seiner kapitalistischen Ökonomie, als Ergebnis eines positiven Geschäftskalküls mit der Herstellung und Nutzung von CO2-armen Energieerzeugungs-, Energieeinsparungs- sowie »grünen« Produktionsverfahren realisiert sehen will.
Das ist nicht wenig verlangt: Immerhin macht der Staat damit seiner Wirtschaft auf dem Feld der energetischen Grundlage allen Produzierens und Konsumierens einen technologischen Fortschritt zur Aufgabe, der nach den Regeln der kapitalistischen Geschäftsrechnung bis auf weiteres nicht konkurrenzfähig ist. So ziemlich alle entscheidenden nationalen Wertschöpfungsketten und allen voran die deutschen Automobilfirmen mit ihren emissionslastigen Verkaufsschlagern beruhen schließlich auf der kostengünstigen Nutzung fossiler Grundstoffe und der darauf ausgerichteten staatlich und kommerziell betriebenen Versorgungsinfrastruktur. Insofern ist durch das politisch beschlossene Umsteuern massenhaft angelegtes Kapital als international wettbewerbsfähige Gewinnquelle von Entwertung bedroht.
Die industriellen Geschäftemacher müssen also kapitalmäßig dazu befähigt werden, in neue Geschäftsmodelle zu investieren, ohne dass – politisch veranlasst, womöglich mit (Diesel-)Verboten u. ä. – ihre bisherige Gewinnmaschinerie schlagartig verschleißt. Schließlich fahren sie nicht nur mit den alten Geschäften die Gewinne ein, die Deutschland wirtschaftsstark machen und als Finanzierungsmacht für den Umbau dienen sollen. Die neuen Technologien und Produkte müssen auch erst rentabel werden, damit sich ihre Herstellung und Nutzung jedem vernünftig kalkulierenden Geschäftsmann von selbst aufdrängt. Diesen Anspruch drückt die Politik gerne in der Währung aus, die den wirtschaftlichen Fortschritt der Nation mit der Existenznotwendigkeit ihrer Insassen, produktiv angewandt zu werden, vereint: Das Programm hat die »Sicherung von Arbeitsplätzen in Deutschland angesichts der technologischen Transformation« zu leisten. »Bisher hängen viele gutbezahlte und tarifgebundene Arbeitsplätze in Deutschland am Verbrennungsmotor, den Zulieferern und an der konventionellen Energiewirtschaft. Gute Arbeit in Deutschland und Europa muss auch in einer neuen Technologie- und Industriewelt gewährleistet sein«, heißt es im Klimaschutzprogramm.
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•NEUER BEITRAG09.05.2021, 20:37 Uhr
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Fördern bis zur Rentabilität
Damit diese »Operation am offenen Herzen der Volkswirtschaft« (Wirtschaftsminister Peter Altmaier, CDU) klappt, ist also der Staat gefragt, als Rechtsgewalt, als Fördermacht mit einer ganzen Palette an marktwirtschaftlichen Anreizinstrumenten sowie mit seinem Kredit. Mit einem umfassenden Maßnahmenkatalog widmet sich die Politik der politischen Stiftung von Rentabilität – so viel Planwirtschaft muss sein. Hier eine Auswahl aus diesem Katalog:
–  Damit der Ausbau der Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien vorankommt, gilt weiterhin die mit dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) eingerichtete staatliche Garantie eines Monopolmarkts und einer Rendite qua Einspeisegarantie für die Produzenten solchen Stroms; wegen der Erfolge in Sachen Marktreife von Stromerzeugungstechnologien kann die finanzielle Förderung allerdings nach staatlichem Dafürhalten zum Teil verringert werden. Teil des Programms ist ferner der Abbau rechtlicher Vorschriften, wo sie z. B. dem Bau von Windkraftwerken on- oder offshore entgegenstehen.
– Wo die nötigen Produkte und Technologien überhaupt erst noch erfunden und bis zur Marktreife entwickelt werden müssen, fördert der Staat die einschlägige Forschung und Entwicklung – etwa von Technologien zur »grünen« Wasserstoffgewinnung, -speicherung und -nutzung –, um den Firmen das Investitionsrisiko teilweise abzunehmen und die nötigen Kenntnisse national möglichst vielen Unternehmen zur Verfügung zu stellen.
– Gefördert werden auch Investitionen in die Produktion wie die Anwendung solcher einschlägigen »Zukunftstechnologien«, wo sie nicht von den Unternehmen ohnehin als lohnend erachtet werden, der Staat sie aber für nötig befindet. Das betrifft z. B. die Energieeffizienzerhöhung und die Nutzung von Prozesswärme in der Industrie oder den Aufbau einer Batteriezellenproduktion, die mehrere Unternehmen wie Daimler oder Bosch in der Vergangenheit wegen der längst etablierten Konkurrenzprodukte aus Asien irgendwann abgebrochen haben. Dagegen besteht der Staat auf dem nationalen Besitz dieses entscheidenden Bestandteils der elektromobilen Wertschöpfungskette: Damit Batteriezellen in deutsch-europäischer Hand produziert werden, hat die Regierung inzwischen in einem solchen Umfang Fördergelder ausgeschrieben, dass sich zunehmend mehr und zunehmend bedeutendere Firmen darauf werfen.
– Um die teureren CO2-armen Produktionsprozesse attraktiv zu machen, verteuert die Regierung einerseits dosiert die Ausstattung der emissionsintensiven Schlüsselindustrien mit CO2-Emissionszertifikaten und damit die herkömmlichen Produktionsmethoden. Andere Maßnahmen zielen umgekehrt auf die direkte Subventionierung der Betriebskosten, die die CO2-arme Produktion verursacht.
–  Ferner sorgt der Staat durch Gesetze und finanzielle Förderung für die entsprechende Infrastruktur, z. B. für die nötigen Ladesäulen, um Elektroautos überhaupt erst verkäuflich zu machen. Die erforderlichen Anpassungen des Stromnetzes brauchen selbstverständlich genauso Staatshilfe wie die Adaption des bestehenden Erdgasnetzes an die Durchleitung und Einspeisung wachsender Mengen an Wasserstoff.
–  Wo neue Produkte wegen ihres höheren Preises wenig Nachfrage finden, subventioniert die Politik ihren Kauf auch unmittelbar – etwa durch eine Elektroautoprämie – oder sorgt für Absatzgarantien z. B. für die Stahlindustrie in Gestalt von »Grünstahl«-Quoten und schreibt für behördliche Fuhrparks die Anschaffung von E-Autos vor. Zugleich verteuert sie die konventionelle Konkurrenz durch eine sukzessive steigende CO2-Bepreisung für Öl, Gas, Diesel und Benzin, die die Verbraucher zum Umstieg bewegen soll, und macht konventionelle Alternativen, z. B. Ölheizungen, durch ein schrittweises Verbot unattraktiv.
–  Das Klimaschutzprogramm sieht auch die Fortsetzung der Zweiklassengesellschaft in Sachen Strompreis vor. Gemäß dem 2020 reformierten EEG tragen weiterhin die Endverbraucher des Stroms die erhöhten Kosten für seine Produktion aus erneuerbaren Quellen, während die Großverbraucher von der EEG-Umlage entlastet werden. Damit die normalen Stromzahler, Mieter und Hausbesitzer die CO2-Bepreisung, die Wärmedämmung der Wohnungen usw. auch noch verkraften können, werden sie finanziell »mittelfristig« staatlich entlastet. Dabei steht allerdings eines außer Frage: Das gute Werk »Klimaschutz« sei »nicht zum Nulltarif« zu haben (Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble, CDU), insbesondere nicht für die konsumierenden Figuren, die nicht im »internationalen Wettbewerb« stehen und nur für ihre private Lebensführung Elektrizität, Benzin und Gas verbrauchen.
Um sicherzustellen, dass die Förderung ihren Zweck, die neuen Technologien und Produkte zur weltmarktfähigen Geldquelle zu machen, erfüllt, ohne dass die Wettbewerbsfähigkeit der Nation unter zu schneller Entwertung der bewährten Produktionsketten leidet, hat das Klimakabinett dem Programm ein »Monitoring« getauftes Steuerungswesen beigegeben. Es reflektiert den durch die Elektrifizierung aller Bereiche erhöhten Strombedarf, die Geschwindigkeit der verlangten Umstellungen, die stets daran bemessen werden soll, inwieweit diese bereits wirtschaftlich sind oder die eingerichteten Geschäfte beeinträchtigen, und auch, wie die Kapitale, die durch die Energiesystemwende belastet sind, die internationale Konkurrenz bewältigen. Ständig ist daher zu evaluieren, nachzurechnen und gegebenenfalls gegenzusteuern. Es wäre ja auch absurd, mit immensen nationalökonomischen Kosten das klimafreundlichste Energiesystem der Welt herbeizuregieren, um dann auf einem Wettbewerbsnachteil des heimischen Kapitals im globalen Kampf um Kostpreis und Profit sitzenzubleiben.
Verfügung über billige Energie
Die umfassende Revision der bisherigen, überwiegend fossilen Energiebewirtschaftung des deutschen Kapitalstandorts zeugt gleichermaßen von der Bedeutung, die Energie für die nationale Standortpolitik hat, und dem hohen Anspruch, den die Energiepolitiker einer ökonomischen und politischen Macht vom Kaliber der BRD der autonomen Sicherstellung der nationalen Versorgung mit dieser besonderen Ware beimessen.
Ohne Energie in den verschiedenen industriell aufbereiteten und nutzbar gemachten Formen geht nichts in einem entwickelten Kapitalismus: weder das private und öffentliche Leben noch irgendeine Geschäftstätigkeit, nicht einmal die Ausübung der politischen Herrschaft. Für alle Bedarfslagen einer kapitalistischen Gesellschaft und der öffentlichen Gewalt muss diese Ware – ihrer physisch-stofflichen Seite nach – deshalb flächendeckend und jederzeit zuverlässig zur Verfügung stehen. Was ihren Preis betrifft, so geht er in jede Haushaltsrechnung und vor allem in jede unternehmerische Kostpreis-Überschussrechnung als ein wesentlicher Posten ein; er mindert oder stärkt – je nach Höhe – insgesamt die Wettbewerbsfähigkeit des nationalen Standorts.
In dieser Rolle als unverzichtbare gesellschaftliche Funktions- und nationale Geschäfts- und Konkurrenzbedingung ist diese Ware zugleich das Geschäftsmittel der Energieversorgungskapitale, die nur insoweit verlässlich Energie produzieren und bereitstellen, wie ihre Gewinnrechnung aufgeht. Damit beides vereinbar wird, was vom staatlichen Standortinteresse her geboten, aber unter der Regie der damit befassten Unternehmen gar nicht verlässlich zu haben ist, macht es die Staatsgewalt zu ihrer politischen Sache, die beiden sich widersprechenden Funktionen der Ware Energie in der marktwirtschaftlichen Versorgung des Standorts zu garantieren: die sichere Bereitstellung dieses elementaren Grundstoffs zu wachstumsdienlichen Preisen auf der einen Seite und auf der anderen ein lohnendes Energieversorgungsgeschäft, aus dem die Versorgungschampions und die sie ausrüstenden Industrien die Kapitalwucht beziehen für den Zugriff auf die energetischen Rohstoffe und ihre Aufbereitung. Deshalb ist nationale Energieversorgung genuin ein staatlich eingerichtetes, auf allen Versorgungsebenen (preis-)reguliertes, überwachtes und mit jeder Menge Staatssubventionen angeschobenes und dauerhaft befördertes oder auch vom Staat selbst betriebenes Geschäft.
Für die politischen Verwalter eines jeden – erst recht exportweltmeisterlichen – Wirtschaftsstandorts ist es dabei undenkbar, dass das nationale Kapital für den Kampf um Wachstumserfolge auf dem Weltmarkt nur auf die Energieträger zugreifen kann, die sich zufällig auf dem nationalen Territorium finden lassen. Die umfängliche Verfügung über billige Energie ist schließlich eine entscheidende Waffe in der internationalen Standortkonkurrenz. Die wirtschaftsmächtigen Staaten tragen ihre Konkurrenz deshalb nicht nur mit dem Verfügbarmachen von heimischer Energie aus, sondern zugleich um die global verfügbaren Energieressourcen. Ihre politischen Sachwalter taxieren die ganze Staatenwelt nach deren für die eigene Energieproduktion brauchbaren Rohstoffen und reklamieren ganz selbstverständlich – Stichwort: »rohstoffarme Republik« – das Recht auf Zugriff auf sie als »unsere« Öl- und Gasquellen, wozu sie allerdings erst gemacht sein wollen. Um die auswärtigen Herrschaften, die im Besitz der gefragten Energieträger sind, für die zuverlässige Bedienung »unserer« Rohstoffinteressen aufzuschließen, was im Erfolgsfall »Kooperationsbereitschaft« heißt, gehen sie die dann die beklagten »unerträglichen« fossilen Rohstoffabhängigkeiten ein.
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Fördern bis zur Rentabilität
Damit diese »Operation am offenen Herzen der Volkswirtschaft« (Wirtschaftsminister Peter Altmaier, CDU) klappt, ist also der Staat gefragt, als Rechtsgewalt, als Fördermacht mit einer ganzen Palette an marktwirtschaftlichen Anreizinstrumenten sowie mit seinem Kredit. Mit einem umfassenden Maßnahmenkatalog widmet sich die Politik der politischen Stiftung von Rentabilität – so viel Planwirtschaft muss sein. Hier eine Auswahl aus diesem Katalog:
–  Damit der Ausbau der Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien vorankommt, gilt weiterhin die mit dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) eingerichtete staatliche Garantie eines Monopolmarkts und einer Rendite qua Einspeisegarantie für die Produzenten solchen Stroms; wegen der Erfolge in Sachen Marktreife von Stromerzeugungstechnologien kann die finanzielle Förderung allerdings nach staatlichem Dafürhalten zum Teil verringert werden. Teil des Programms ist ferner der Abbau rechtlicher Vorschriften, wo sie z. B. dem Bau von Windkraftwerken on- oder offshore entgegenstehen.
– Wo die nötigen Produkte und Technologien überhaupt erst noch erfunden und bis zur Marktreife entwickelt werden müssen, fördert der Staat die einschlägige Forschung und Entwicklung – etwa von Technologien zur »grünen« Wasserstoffgewinnung, -speicherung und -nutzung –, um den Firmen das Investitionsrisiko teilweise abzunehmen und die nötigen Kenntnisse national möglichst vielen Unternehmen zur Verfügung zu stellen.
– Gefördert werden auch Investitionen in die Produktion wie die Anwendung solcher einschlägigen »Zukunftstechnologien«, wo sie nicht von den Unternehmen ohnehin als lohnend erachtet werden, der Staat sie aber für nötig befindet. Das betrifft z. B. die Energieeffizienzerhöhung und die Nutzung von Prozesswärme in der Industrie oder den Aufbau einer Batteriezellenproduktion, die mehrere Unternehmen wie Daimler oder Bosch in der Vergangenheit wegen der längst etablierten Konkurrenzprodukte aus Asien irgendwann abgebrochen haben. Dagegen besteht der Staat auf dem nationalen Besitz dieses entscheidenden Bestandteils der elektromobilen Wertschöpfungskette: Damit Batteriezellen in deutsch-europäischer Hand produziert werden, hat die Regierung inzwischen in einem solchen Umfang Fördergelder ausgeschrieben, dass sich zunehmend mehr und zunehmend bedeutendere Firmen darauf werfen.
– Um die teureren CO2-armen Produktionsprozesse attraktiv zu machen, verteuert die Regierung einerseits dosiert die Ausstattung der emissionsintensiven Schlüsselindustrien mit CO2-Emissionszertifikaten und damit die herkömmlichen Produktionsmethoden. Andere Maßnahmen zielen umgekehrt auf die direkte Subventionierung der Betriebskosten, die die CO2-arme Produktion verursacht.
–  Ferner sorgt der Staat durch Gesetze und finanzielle Förderung für die entsprechende Infrastruktur, z. B. für die nötigen Ladesäulen, um Elektroautos überhaupt erst verkäuflich zu machen. Die erforderlichen Anpassungen des Stromnetzes brauchen selbstverständlich genauso Staatshilfe wie die Adaption des bestehenden Erdgasnetzes an die Durchleitung und Einspeisung wachsender Mengen an Wasserstoff.
–  Wo neue Produkte wegen ihres höheren Preises wenig Nachfrage finden, subventioniert die Politik ihren Kauf auch unmittelbar – etwa durch eine Elektroautoprämie – oder sorgt für Absatzgarantien z. B. für die Stahlindustrie in Gestalt von »Grünstahl«-Quoten und schreibt für behördliche Fuhrparks die Anschaffung von E-Autos vor. Zugleich verteuert sie die konventionelle Konkurrenz durch eine sukzessive steigende CO2-Bepreisung für Öl, Gas, Diesel und Benzin, die die Verbraucher zum Umstieg bewegen soll, und macht konventionelle Alternativen, z. B. Ölheizungen, durch ein schrittweises Verbot unattraktiv.
–  Das Klimaschutzprogramm sieht auch die Fortsetzung der Zweiklassengesellschaft in Sachen Strompreis vor. Gemäß dem 2020 reformierten EEG tragen weiterhin die Endverbraucher des Stroms die erhöhten Kosten für seine Produktion aus erneuerbaren Quellen, während die Großverbraucher von der EEG-Umlage entlastet werden. Damit die normalen Stromzahler, Mieter und Hausbesitzer die CO2-Bepreisung, die Wärmedämmung der Wohnungen usw. auch noch verkraften können, werden sie finanziell »mittelfristig« staatlich entlastet. Dabei steht allerdings eines außer Frage: Das gute Werk »Klimaschutz« sei »nicht zum Nulltarif« zu haben (Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble, CDU), insbesondere nicht für die konsumierenden Figuren, die nicht im »internationalen Wettbewerb« stehen und nur für ihre private Lebensführung Elektrizität, Benzin und Gas verbrauchen.
Um sicherzustellen, dass die Förderung ihren Zweck, die neuen Technologien und Produkte zur weltmarktfähigen Geldquelle zu machen, erfüllt, ohne dass die Wettbewerbsfähigkeit der Nation unter zu schneller Entwertung der bewährten Produktionsketten leidet, hat das Klimakabinett dem Programm ein »Monitoring« getauftes Steuerungswesen beigegeben. Es reflektiert den durch die Elektrifizierung aller Bereiche erhöhten Strombedarf, die Geschwindigkeit der verlangten Umstellungen, die stets daran bemessen werden soll, inwieweit diese bereits wirtschaftlich sind oder die eingerichteten Geschäfte beeinträchtigen, und auch, wie die Kapitale, die durch die Energiesystemwende belastet sind, die internationale Konkurrenz bewältigen. Ständig ist daher zu evaluieren, nachzurechnen und gegebenenfalls gegenzusteuern. Es wäre ja auch absurd, mit immensen nationalökonomischen Kosten das klimafreundlichste Energiesystem der Welt herbeizuregieren, um dann auf einem Wettbewerbsnachteil des heimischen Kapitals im globalen Kampf um Kostpreis und Profit sitzenzubleiben.
Verfügung über billige Energie
Die umfassende Revision der bisherigen, überwiegend fossilen Energiebewirtschaftung des deutschen Kapitalstandorts zeugt gleichermaßen von der Bedeutung, die Energie für die nationale Standortpolitik hat, und dem hohen Anspruch, den die Energiepolitiker einer ökonomischen und politischen Macht vom Kaliber der BRD der autonomen Sicherstellung der nationalen Versorgung mit dieser besonderen Ware beimessen.
Ohne Energie in den verschiedenen industriell aufbereiteten und nutzbar gemachten Formen geht nichts in einem entwickelten Kapitalismus: weder das private und öffentliche Leben noch irgendeine Geschäftstätigkeit, nicht einmal die Ausübung der politischen Herrschaft. Für alle Bedarfslagen einer kapitalistischen Gesellschaft und der öffentlichen Gewalt muss diese Ware – ihrer physisch-stofflichen Seite nach – deshalb flächendeckend und jederzeit zuverlässig zur Verfügung stehen. Was ihren Preis betrifft, so geht er in jede Haushaltsrechnung und vor allem in jede unternehmerische Kostpreis-Überschussrechnung als ein wesentlicher Posten ein; er mindert oder stärkt – je nach Höhe – insgesamt die Wettbewerbsfähigkeit des nationalen Standorts.
In dieser Rolle als unverzichtbare gesellschaftliche Funktions- und nationale Geschäfts- und Konkurrenzbedingung ist diese Ware zugleich das Geschäftsmittel der Energieversorgungskapitale, die nur insoweit verlässlich Energie produzieren und bereitstellen, wie ihre Gewinnrechnung aufgeht. Damit beides vereinbar wird, was vom staatlichen Standortinteresse her geboten, aber unter der Regie der damit befassten Unternehmen gar nicht verlässlich zu haben ist, macht es die Staatsgewalt zu ihrer politischen Sache, die beiden sich widersprechenden Funktionen der Ware Energie in der marktwirtschaftlichen Versorgung des Standorts zu garantieren: die sichere Bereitstellung dieses elementaren Grundstoffs zu wachstumsdienlichen Preisen auf der einen Seite und auf der anderen ein lohnendes Energieversorgungsgeschäft, aus dem die Versorgungschampions und die sie ausrüstenden Industrien die Kapitalwucht beziehen für den Zugriff auf die energetischen Rohstoffe und ihre Aufbereitung. Deshalb ist nationale Energieversorgung genuin ein staatlich eingerichtetes, auf allen Versorgungsebenen (preis-)reguliertes, überwachtes und mit jeder Menge Staatssubventionen angeschobenes und dauerhaft befördertes oder auch vom Staat selbst betriebenes Geschäft.
Für die politischen Verwalter eines jeden – erst recht exportweltmeisterlichen – Wirtschaftsstandorts ist es dabei undenkbar, dass das nationale Kapital für den Kampf um Wachstumserfolge auf dem Weltmarkt nur auf die Energieträger zugreifen kann, die sich zufällig auf dem nationalen Territorium finden lassen. Die umfängliche Verfügung über billige Energie ist schließlich eine entscheidende Waffe in der internationalen Standortkonkurrenz. Die wirtschaftsmächtigen Staaten tragen ihre Konkurrenz deshalb nicht nur mit dem Verfügbarmachen von heimischer Energie aus, sondern zugleich um die global verfügbaren Energieressourcen. Ihre politischen Sachwalter taxieren die ganze Staatenwelt nach deren für die eigene Energieproduktion brauchbaren Rohstoffen und reklamieren ganz selbstverständlich – Stichwort: »rohstoffarme Republik« – das Recht auf Zugriff auf sie als »unsere« Öl- und Gasquellen, wozu sie allerdings erst gemacht sein wollen. Um die auswärtigen Herrschaften, die im Besitz der gefragten Energieträger sind, für die zuverlässige Bedienung »unserer« Rohstoffinteressen aufzuschließen, was im Erfolgsfall »Kooperationsbereitschaft« heißt, gehen sie die dann die beklagten »unerträglichen« fossilen Rohstoffabhängigkeiten ein.
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Emanzipationsbedarf
Was die übergriffigen Energiepolitiker deutscher oder anderer kapitalistischer Großmächte daran als so unaushaltbar ansehen, ist der Widerspruch, dass die nationale Versorgung mit kostengünstiger Energie, diese Grundvoraussetzung ihres ganzen kapitalistischen Getriebes, vom Ermessen und der Preisgestaltung fremder Souveräne abhängig ist. Das ist für sie gleichbedeutend mit einem Verlust an autonomer Macht und nationaler Freiheit in der Staatenkonkurrenz – passend ausgemalt in (Feind-)Bildern wie »Die Saudis und Russen könnten uns den Öl- und Gashahn zudrehen«. Also bekämpfen sie »unsere Erpressbarkeit« vom Standpunkt wiederherzustellender nationaler Souveränität über die vitale Versorgungs- und Preisfrage. Dieser Standpunkt ist deshalb auch nicht zu verwechseln mit einer Rückbesinnung auf eine genügsame heimische Selbstversorgung. Energieautonomie ist der unbedingte und praktisch geltend gemachte Anspruch, dass die Energieversorgung und der Nutzen aus den dafür eingegangenen Abhängigkeitsverhältnissen zu fremden Souveränen allein durch die ökonomische und politische Bestimmungsmacht der eigenen Nation gewährleistet und sichergestellt ist; die muss als Herr über ihre Abhängigkeiten frei bestimmen können. In diesem Emanzipationsbedarf, der eine kapitalistische Großmacht wie die BRD auszeichnet, liegt der prinzipielle Grund der Energiewende als Großprojekt deutscher Energiepolitik, die die Verantwortlichen ja nicht erst jetzt ins Werk setzen, sondern mit ihrem jetzt angepackten Projekt einer Energiesystemwende vollenden wollen.
Die Anstrengungen der deutschen Energiepolitik richteten sich schon frühzeitig darauf, einen Energiemix herbeizuregieren, um die Abhängigkeiten in den Griff zu bekommen und die Energieversorgungsfrage autonom(er) handhaben zu können: Neben der Nutzung insbesondere der braunen, weil günstigen »heimischen Kohle«, deren Hauptvorzug mit diesem Attribut hinreichend benannt ist, kommen Öl und Gas aus aller Herren Länder in die nationale Mischung. Dank der Diversifizierung der Energierohstoffe, vor allem aber ihrer Lieferländer und Transitwege, werden nicht nur »einseitige« Abhängigkeiten verhindert. Dieser Mix verschafft den politischen Sachwaltern umgekehrt eine gewisse Freiheit, die alternativlose Angewiesenheit der »Rohstoffländer« auf den Verkauf ihrer brennbaren Bodenschätze zum erpresserischen Hebel zu machen, um deren Kooperation zu erwirken. Mit der – auch schon als besonders »sauber« angepriesenen – Atomenergie wiederum hat sich die Republik ein wuchtiges Mittel verschafft, um die Bedeutung der fossilen Energieträger herabzustufen und Importabhängigkeiten zu reduzieren. Das dafür aufgelegte Atomprogramm war seiner energiestrategischen Natur nach schon ein Vorläufer der heutigen Energiewende. Der besondere Reiz dieser strahlenden Energiequelle für die Staatenlenker der größten Kapitalstandorte besteht schließlich darin, dass sie als großindustrielles Produkt national hergestellt wird – und international nachgefragt ist: eine autonome, unerschöpfliche Energiequelle, gegründet auf die technologischen Potenzen und Fähigkeiten eines politisch geschäftsfähig gemachten nationalen »atomindustriellen Komplexes«. Das ist ein unschätzbarer Vorteil in Sachen Energiesouveränität, weswegen verantwortungsbewusste Politiker bis heute auf diese Art von Energienutzung nicht einfach verzichten können.
Wie schon bei der zivilen Nutzung der Kernkraft hat die Perspektive der industriellen Herstellung von Energieautonomie die deutsche Politik vorausschauend bewogen, sich um die weitere Entwicklung von »bahnbrechenden« Alternativen zur herkömmlichen Energieproduktion zu kümmern. Durch die Fortschritte bei der Nutzbarmachung der frei zugänglichen regenerativen Energieträger wie Sonne, Wind, Erdwärme, Bioenergie hat sie sich in ihrem Beschluss beflügeln lassen, die gesamte nationale Energiewirtschaft auf eine neue Grundlage zu stellen. Diese erneuerbaren Quellen lassen sich ohne die Risiken der Atomtechnologie durch eine potente kapitalistische Nation technisch erschließen und damit eigenständig verfügbar machen und werden, wie ihr Attribut schon sagt, durch ihren Gebrauch nicht verbraucht, unterliegen also auch nicht einer zunehmend verschärften Konkurrenz um den Zugriff auf sie. Umgekehrt: Deutschland produziert mit seiner staatlichen Kreditmacht und seinen »technologisch führenden« Kapitalen damit auch von anderen Nationen begehrte Exportartikel. Das macht nicht nur die staatlichen Aufwendungen kapitalistisch lohnend, sondern stiftet zugleich Abhängigkeiten vom Lieferanten dieses Angebots und macht den nationalökonomischen Aufwand insofern auch imperialistisch erst richtig produktiv.
Handlungsfreiheit schaffen
All das hat die Politik fest im Auge, wenn sie jetzt das Großprojekt einer Energiesystemwende an die erste Stelle ihrer standortpolitischen Tagesordnung setzt. Diese geht über eine weitere Diversifizierung nämlich weit hinaus, schließlich soll sie die herkömmlichen fossilen Energierohstoffe auf Basis erneuerbarer Energieträger innerhalb einer Generation tendenziell komplett ersetzen.
Welche imperialistischen Perspektiven die deutsche Politik dabei im Sinn hat, darüber gibt der deutsche Außenminister unmissverständlich Auskunft: »Die Energiewende ist nicht nur der Umstieg von fossiler auf erneuerbare Energie – sie verschiebt auch politische Grundkonstanten. Durch den Einsatz erneuerbarer Energien können sich Staaten in die Lage versetzen, ihre eigene Energiesicherheit zu erhöhen. Damit verliert das geopolitische Instrument Energie, wie wir es über Jahrzehnte kennengelernt haben, seine Macht. Energiewendeländer können ihre strategischen und außenpolitischen Interessen unabhängiger verfolgen« (Heiko Maas, SPD, zum »Berlin Energy Transition Dialogue« 2019).
»Nicht nur« ist gut: Fossile Brennstoffe enthalten offenbar »politische Grundkonstanten«, deren Verschiebung der Außenminister Deutschlands für nötig und geboten hält. Den deutschen Angriff auf diese Konstanten deutet er um in einen Dienst, der den Souveränen der Welt in ihrem zwischenstaatlichen Verkehr Unabhängigkeit und Handlungsfreiheit zurückgibt, weil er Energieversorgung und Machtgegensätze der Staaten voneinander trennt. Dafür bietet sich Deutschland mit seiner Energiewende anderen Staaten als Vorbild und Helfer an und wirbt so um deren Kooperationsbereitschaft für ein deutsches Emanzipationsprogramm, das sich ja keineswegs mit deren Souveränitätsbedürfnissen deckt.
Deutschland – so das Projekt – verschafft sich Energieautonomie und damit der deutschen Macht Handlungsfreiheit für ihr weltpolitisches Agieren, weil sie in ihrer global übergriffigen ökonomischen und politischen Interessenverfolgung auf keine Rohstoffabhängigkeiten von anderen Nationen Rücksicht nehmen muss. Statt dessen erobert es sich mit diesem Fortschritt die Rolle eines kapitalistischen Großproduzenten und einer souveränen Macht in Sachen Energieversorgung. Mit diesem Umsturz in den Mitteln und Methoden der globalen Energieversorgung greift es die Geschäfts- und Machtverhältnisse auf dem Weltenergiemarkt an – und insbesondere die Rolle der USA, die für die immer noch gültigen »Grundkonstanten« dieses Marktes gesorgt haben.
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Emanzipationsbedarf
Was die übergriffigen Energiepolitiker deutscher oder anderer kapitalistischer Großmächte daran als so unaushaltbar ansehen, ist der Widerspruch, dass die nationale Versorgung mit kostengünstiger Energie, diese Grundvoraussetzung ihres ganzen kapitalistischen Getriebes, vom Ermessen und der Preisgestaltung fremder Souveräne abhängig ist. Das ist für sie gleichbedeutend mit einem Verlust an autonomer Macht und nationaler Freiheit in der Staatenkonkurrenz – passend ausgemalt in (Feind-)Bildern wie »Die Saudis und Russen könnten uns den Öl- und Gashahn zudrehen«. Also bekämpfen sie »unsere Erpressbarkeit« vom Standpunkt wiederherzustellender nationaler Souveränität über die vitale Versorgungs- und Preisfrage. Dieser Standpunkt ist deshalb auch nicht zu verwechseln mit einer Rückbesinnung auf eine genügsame heimische Selbstversorgung. Energieautonomie ist der unbedingte und praktisch geltend gemachte Anspruch, dass die Energieversorgung und der Nutzen aus den dafür eingegangenen Abhängigkeitsverhältnissen zu fremden Souveränen allein durch die ökonomische und politische Bestimmungsmacht der eigenen Nation gewährleistet und sichergestellt ist; die muss als Herr über ihre Abhängigkeiten frei bestimmen können. In diesem Emanzipationsbedarf, der eine kapitalistische Großmacht wie die BRD auszeichnet, liegt der prinzipielle Grund der Energiewende als Großprojekt deutscher Energiepolitik, die die Verantwortlichen ja nicht erst jetzt ins Werk setzen, sondern mit ihrem jetzt angepackten Projekt einer Energiesystemwende vollenden wollen.
Die Anstrengungen der deutschen Energiepolitik richteten sich schon frühzeitig darauf, einen Energiemix herbeizuregieren, um die Abhängigkeiten in den Griff zu bekommen und die Energieversorgungsfrage autonom(er) handhaben zu können: Neben der Nutzung insbesondere der braunen, weil günstigen »heimischen Kohle«, deren Hauptvorzug mit diesem Attribut hinreichend benannt ist, kommen Öl und Gas aus aller Herren Länder in die nationale Mischung. Dank der Diversifizierung der Energierohstoffe, vor allem aber ihrer Lieferländer und Transitwege, werden nicht nur »einseitige« Abhängigkeiten verhindert. Dieser Mix verschafft den politischen Sachwaltern umgekehrt eine gewisse Freiheit, die alternativlose Angewiesenheit der »Rohstoffländer« auf den Verkauf ihrer brennbaren Bodenschätze zum erpresserischen Hebel zu machen, um deren Kooperation zu erwirken. Mit der – auch schon als besonders »sauber« angepriesenen – Atomenergie wiederum hat sich die Republik ein wuchtiges Mittel verschafft, um die Bedeutung der fossilen Energieträger herabzustufen und Importabhängigkeiten zu reduzieren. Das dafür aufgelegte Atomprogramm war seiner energiestrategischen Natur nach schon ein Vorläufer der heutigen Energiewende. Der besondere Reiz dieser strahlenden Energiequelle für die Staatenlenker der größten Kapitalstandorte besteht schließlich darin, dass sie als großindustrielles Produkt national hergestellt wird – und international nachgefragt ist: eine autonome, unerschöpfliche Energiequelle, gegründet auf die technologischen Potenzen und Fähigkeiten eines politisch geschäftsfähig gemachten nationalen »atomindustriellen Komplexes«. Das ist ein unschätzbarer Vorteil in Sachen Energiesouveränität, weswegen verantwortungsbewusste Politiker bis heute auf diese Art von Energienutzung nicht einfach verzichten können.
Wie schon bei der zivilen Nutzung der Kernkraft hat die Perspektive der industriellen Herstellung von Energieautonomie die deutsche Politik vorausschauend bewogen, sich um die weitere Entwicklung von »bahnbrechenden« Alternativen zur herkömmlichen Energieproduktion zu kümmern. Durch die Fortschritte bei der Nutzbarmachung der frei zugänglichen regenerativen Energieträger wie Sonne, Wind, Erdwärme, Bioenergie hat sie sich in ihrem Beschluss beflügeln lassen, die gesamte nationale Energiewirtschaft auf eine neue Grundlage zu stellen. Diese erneuerbaren Quellen lassen sich ohne die Risiken der Atomtechnologie durch eine potente kapitalistische Nation technisch erschließen und damit eigenständig verfügbar machen und werden, wie ihr Attribut schon sagt, durch ihren Gebrauch nicht verbraucht, unterliegen also auch nicht einer zunehmend verschärften Konkurrenz um den Zugriff auf sie. Umgekehrt: Deutschland produziert mit seiner staatlichen Kreditmacht und seinen »technologisch führenden« Kapitalen damit auch von anderen Nationen begehrte Exportartikel. Das macht nicht nur die staatlichen Aufwendungen kapitalistisch lohnend, sondern stiftet zugleich Abhängigkeiten vom Lieferanten dieses Angebots und macht den nationalökonomischen Aufwand insofern auch imperialistisch erst richtig produktiv.
Handlungsfreiheit schaffen
All das hat die Politik fest im Auge, wenn sie jetzt das Großprojekt einer Energiesystemwende an die erste Stelle ihrer standortpolitischen Tagesordnung setzt. Diese geht über eine weitere Diversifizierung nämlich weit hinaus, schließlich soll sie die herkömmlichen fossilen Energierohstoffe auf Basis erneuerbarer Energieträger innerhalb einer Generation tendenziell komplett ersetzen.
Welche imperialistischen Perspektiven die deutsche Politik dabei im Sinn hat, darüber gibt der deutsche Außenminister unmissverständlich Auskunft: »Die Energiewende ist nicht nur der Umstieg von fossiler auf erneuerbare Energie – sie verschiebt auch politische Grundkonstanten. Durch den Einsatz erneuerbarer Energien können sich Staaten in die Lage versetzen, ihre eigene Energiesicherheit zu erhöhen. Damit verliert das geopolitische Instrument Energie, wie wir es über Jahrzehnte kennengelernt haben, seine Macht. Energiewendeländer können ihre strategischen und außenpolitischen Interessen unabhängiger verfolgen« (Heiko Maas, SPD, zum »Berlin Energy Transition Dialogue« 2019).
»Nicht nur« ist gut: Fossile Brennstoffe enthalten offenbar »politische Grundkonstanten«, deren Verschiebung der Außenminister Deutschlands für nötig und geboten hält. Den deutschen Angriff auf diese Konstanten deutet er um in einen Dienst, der den Souveränen der Welt in ihrem zwischenstaatlichen Verkehr Unabhängigkeit und Handlungsfreiheit zurückgibt, weil er Energieversorgung und Machtgegensätze der Staaten voneinander trennt. Dafür bietet sich Deutschland mit seiner Energiewende anderen Staaten als Vorbild und Helfer an und wirbt so um deren Kooperationsbereitschaft für ein deutsches Emanzipationsprogramm, das sich ja keineswegs mit deren Souveränitätsbedürfnissen deckt.
Deutschland – so das Projekt – verschafft sich Energieautonomie und damit der deutschen Macht Handlungsfreiheit für ihr weltpolitisches Agieren, weil sie in ihrer global übergriffigen ökonomischen und politischen Interessenverfolgung auf keine Rohstoffabhängigkeiten von anderen Nationen Rücksicht nehmen muss. Statt dessen erobert es sich mit diesem Fortschritt die Rolle eines kapitalistischen Großproduzenten und einer souveränen Macht in Sachen Energieversorgung. Mit diesem Umsturz in den Mitteln und Methoden der globalen Energieversorgung greift es die Geschäfts- und Machtverhältnisse auf dem Weltenergiemarkt an – und insbesondere die Rolle der USA, die für die immer noch gültigen »Grundkonstanten« dieses Marktes gesorgt haben.
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Gut, daß die FIR darüber berichtet - ist ja wirklich so gut wie nicht bekannt.


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Volker Hermsdorf kommentiert dies in derselben jW folgendermaßen:
Havanna wappnet sich
Kuba will BRICS-Gruppe beitreten
...mehr


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Das ist auf jeden Fall sinnvoll HIER untergebracht! Vielleicht ist das ganze ja nur ampelige Übergründlichkeit, was aber im...mehr
