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NEUES THEMA17.02.2021, 15:27 Uhr
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arktika

• Kundus-Massaker: Klage abgewiesen Der "Europäische Gerichtshof für Menschenrechte" hat die Klage eines Afghanen, dem bei dem damaligen Nato-Massaker zwei Kindern ermordet worden waren, abgewiesen.
Dazu schreibt die jW in ihrer heutigen Ausgabe

Massaker bleibt ungesühnt
NATO-Bombardement in Kundus: Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte schmettert Klage ab. Exverteidigungsminister Jung begrüßt Urteil


Von Markus Bernhardt

Die vom deutschen Bundeswehr-Oberst Georg Klein in der Nacht zum 4. September 2009 angeordnete Bombardierung zweier Tanklaster im afghanischen Kundus bleibt endgültig ungesühnt. Bei dem NATO-Luftangriff waren rund 100 Menschen ums Leben gekommen. Am Dienstag wies der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Strasbourg die Klage des afghanischen Familienvaters Abdul Hanan, der bei dem Angriff zwei seiner Söhne verloren hatte, gegen Deutschland ab. Hanan hatte der Bundesrepublik Verstöße gegen die Europäische Menschenrechtskonvention vorgeworfen, da er die Ermittlungen und Entscheidungen der Bundesanwaltschaft für unzureichend hielt und diese dazu geführt hatten, dass das Ermittlungsverfahren in Deutschland 2010 voreilig beendet wurde. Daraufhin war Hanan 2016 mit Unterstützung der Menschenrechtsorganisation »European Center for Constitutional and Human Rights« (ECCHR) vor den EGMR gezogen.

Sowohl die deutsche Friedensbewegung als auch der Kläger kritisierten, dass die Ermittlungen in Deutschland nicht den internationalen Menschenrechtsstandards entsprochen hätten und dem Familienvater nicht einmal Rechtsschutz gewährt worden war. Hinzu kam: Sowohl die Bundeswehr als auch die Bundesregierung hatten versucht zu verschleiern, dass es sich bei den Opfern des feigen, mörderischen Bombardements größtenteils um Zivilistinnen und Zivilisten gehandelt hatte. Hingegen behauptete die Bundeswehr stets, die Bombardierung der Tanklaster durch zwei US-Kampfflugzeuge sei notwendig gewesen, da Oberst Klein habe befürchten müssen, dass Talibankämpfer die Fahrzeuge als rollende Bomben gegen ein nahe gelegenes Feldlager hätten einsetzen können.

Der Beschluss des EGMR sorgte für stark differierende Reaktionen. Der zum Zeitpunkt des Bombardements amtierende Bundesverteidigungsminister Franz Josef Jung (CDU) begrüßte den Urteilsspruch am Dienstag gegenüber dem Redaktionsnetzwerk Deutschland: »Ich bin dankbar, dass das Gericht so entschieden hat.« Der Berliner Menschenrechtsanwalt Wolfgang Kaleck, der Abdul Hanan vertritt, bezeichnete den Urteilsspruch am selben Tag hingegen als »enttäuschend«. Jedoch enthielte er auch »einige bemerkenswerte Aspekte«, sagte Kaleck. So hätten die Richter zumindest klargestellt, dass die Europäische Menschenrechtskonvention in ähnlichen Fällen anwendbar sei.

Trotzdem müsse deutlich kritisiert werden, dass sich Deutschland nie für den tödlichen Luftangriff entschuldigt habe. Die beiden Vertreterinnen der Bundesrepublik hätten zwar in der Anhörung des Falls vor der Großen Kammer des EGMR im vergangenen Jahr ihr Bedauern über die zivilen Opfer zum Ausdruck gebracht. »Es wäre aber schön gewesen, wenn das auch direkt an Hanan und andere Dorfbewohner kommuniziert worden wäre«, sagte Kaleck gegenüber AFP. »Das hätte eine große Wirkung gehabt.«

»Der EGMR hat mit dem heutigen Urteil den mörderischen Kriegseinsatz des deutschen Militärs in Afghanistan, wo die Menschenrechte durch den Krieg seit fast 20 Jahren außer Kraft gesetzt werden, nicht verurteilen wollen«, erklärte Willi van Ooyen, Sprecher des Bundesausschusses Friedensratschlag am Dienstag auf jW-Anfrage. Mit diesem Urteil hätten das Töten und die Zerstörungen in Afghanistan ein weiteres Mal legitimiert werden sollen. »Aber es gibt keine Rechtfertigung für die Verbrechen gegen die Menschenrechte in Afghanistan; deshalb muss der Krieg sofort beendet werden, und es darf keine weitere Verlängerung des Kriegseinsatzes geben«, sagte van Ooyen weiter.


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NEUER BEITRAG17.02.2021, 15:38 Uhr
Nutzer / in
arktika

Kundus-Massaker: Klage abgewiesen Daß dieses Urteil quasi ein "Jagdschein" ist für künftiges freies+fröhliches Massakern, dürfte wohl jedem klar sein. Entsprechend kommentiert auch Ulla Jelpke:

Kriegskurs bestätigt
Kundus-Urteil in Strasbourg


Bitter: 100 getötete Zivilisten – aber Deutschland kommt straffrei davon. Das ist das Fazit des über zehnjährigen Rechtsstreits um den Bombenangriff von Kundus.

Zur Erinnerung: Bundeswehr-Oberst Klein hatte in der Nacht zum 4. September 2009 die Anregung der von ihm angeforderten US-Piloten, die Menschenmenge, die sich an zwei von Taliban entführten Tanklastern aufhielt, zunächst zu zerstreuen, in den Wind geschlagen. Der von Klein angeordneten Bombardierung fielen Dutzende Zivilisten zum Opfer, die sich mit Treibstoff versorgen wollten.

Bundeswehr und Bundesregierung versuchten danach, das Ausmaß des Verbrechens zu vertuschen. Feldjäger berichteten, der Tatort sei bereits »gereinigt«, Klein behauptete, er habe verlässliche Informationen erhalten, dass nur Taliban am Ort seien (später kam heraus: der angebliche Informant war selbst überhaupt nicht in der Nähe), und das Verteidigungsministerium sprach von einem »militärisch angemessenen« Schlag. Selbst NATO-Bündnispartner hielten das deutsche Vorgehen für fragwürdig, wie von Wikileaks veröffentlichte Dokumente zeigten. Der deutschen Justiz war das alles egal: 2010 stellte der Generalbundesanwalt die Ermittlungen ein. Es lasse sich nicht widerlegen, dass Oberst Klein davon überzeugt gewesen sei, es seien keine Zivilisten vor Ort.

Die Beschwerde eines Vaters zweiter getöteter Kinder hiergegen scheiterte vor dem Bundesverfassungsgericht und jetzt auch in Strasbourg. Ebenfalls gescheitert war bereits voriges Jahr der Versuch, die Bundesregierung zu Entschädigungszahlungen verurteilen zu lassen – das Bundesverfassungsgericht sah keine »Amtspflichtverletzung« von Oberst Klein.

In diesen Klageverfahren ging es nicht nur um Kundus. Es ging auch um die Frage: Muss die Bundesregierung, die weltweit militärisch »intervenieren« können will, damit rechnen, von Opfern ihrer Kriegspolitik juristisch und finanziell zur Kasse gebeten zu werden? Nein, muss sie nicht – das ist die Botschaft dieser Urteile. Solange ein Offizier nicht offen zugibt, bewusst Zivilisten umzubringen, kann er genau dies tun. Das Urteil spricht nicht nur allen Beteuerungen zur Unteilbarkeit der Menschenrechte Hohn – es sorgt dafür, dass der Interventionskurs Deutschlands und seiner Bündnispartner weitergehen kann, ohne von lästigen Zivilisten oder Menschenrechtsanwälten gestört zu werden.

Apologeten dieses Kurses ziehen nun sogar noch aus dem Kundus-Massaker ihre Argumente: Hätte die Bundeswehr bewaffnete Drohnen, ließen sich solche »Fehler« vermeiden, hieß es etwa in einem »Tagesschau«-Kommentar vom Dienstag unter Berufung auf einen früheren Wehrbeauftragten. Noch die Opfer der eigenen Skrupellosigkeit als Argument für weitere Aufrüstung zu instrumentalisieren – das ist wahre Meisterschaft im Zynismus. [Hervorhebungen (fett) von mir, arkt.]


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