Am 01. Jänner 2010 tritt für alle ArbeitnehmerInnen die bei der Stadt Wien beschäftigt sind, die neue Dienstordnung in Kraft.
Dazu ist Einleitend zu bemerken, dass die ursprüngliche Dienstordnung auf die Betreuung und auf eine profitfreie Grundversorgung der Stadtbevölkerung zugeschnitten wurde, die es heute nicht mehr gibt. Der Grund hierfür liegt in der Enteignung der Stadtbevölkerung. Schon 1995 leitete die Wiener SPÖ die Enteignung der Gemeinde Wien von ihren Reichtümern ein, indem sie mit der Unterstützung der FSG, das kommunale Eigentum in private Gesellschaften umgewandelt hat.
Mit einem Schlag war es mit der sozialen Dienstleistung vorbei; sie wurde von einer kommunalen zu einer privaten Grundversorgung umgestellt. Und die Gemeindebediensteten, die zuvor dem sozialen Wohl der Stadtbevölkerung dienten, dienen heute dem Profit privater Gesellschaften. Es war daher nur eine Frage der Zeit, ab wann die Wiener Sozialdemokratinnen auch die Dienstordnung diesen Zuständen anpasst.
Beginnen wir bei der Verbesserung des Erholungsurlaubs, mit der die FSG die neue Dienstordnung als eine auf der ganzen Linie verbesserte Version verkauft. Der Urlaub wird ab der Vollendung des 57. Lebensjahres um 3 Tage, und ab der Vollendung des 60. um 5 Tage verlängert.
Kommen wir nun zu den Tücken die sich in der neuen Dienstordnung verstecken, von diesen Tücken keiner zu sprechen wagt. Die erste Grausamkeit ist dass die Wiener SPÖ den Überstundenzuschlag zum größten Teil abgeschafft hat. Falls überhaupt Überstundenzuschläge fällig werden, dann nicht mehr nach der achten, sondern erst nach der zehnten Arbeitsstunde.
Zudem versucht die FSG, im Interesse der Gewinnsteigerung der Gesellschaften, mit den Tricks von Funktionszulagen, die Stunden zu entwerten, damit sich die Pensionen der ArbeitnehmerInnen nicht erhöhen.
In der gleichen Tonart geht es mit der Einführung der Gleitzeit weiter. Statt einer menschengerechten Gleitenden Arbeitszeit, wird die Gleitzeit bloß dazu missbraucht um die Grauzonen für die Arbeitgeberinnen zu erweitern.
Mit dem Paragraph [26b. (2) 2.] wird verlangt, dass ein „Gleitzeitrahmen festzulegen ist, der mindestens zwölf Stunden zu betragen hat“. Aber mit den 12 Stunden, die den neuen Zeitrahmen der normalen Arbeitsstunden bilden, ersetzt die Rathaus SPÖ den acht Stundentag. Zugleich führt sie an der Stelle der Überstundenzuschläge die Durchrechnungszeiten ein.
Der acht Stundentag besteht nur mehr auf dem Papier, beziehungsweise in der theoretischen Durchrechnungszeit. Dazu kommt, dass der Zeitrahmen von 12 Stunden „innerhalb der Zeit von 6 bis 22 Uhr“, willkürlich von der ArbeitgeberIn als Schichtarbeitszeitrahmen hin und her verschoben werden kann.
Wie wir hier sehen, wird klammheimlich mit der Einführung der Gleitzeit die Rechtszustände über die Arbeitskraft zu Gunsten des Arbeitgebers ausgebaut. Die Befehlsgewalt als Rechtszustand, in der die ArbeitgeberIn über die Arbeitskraft bzw. über den Willen der ArbeitnehmerIn verfügen kann, beträgt statt acht, nun zwölf Stunden am Tag. Dies ist auch der Grund, weshalb die Rathaus SPÖ die Gleitzeit allen ArbeitnehmerInnen aufzwingt. Dazu hat sie extra den Zwangsparagraphen [26b. (1)] geschaffen der Lautet: „Außer [für Beschäftigte] für die die gleitende Arbeitszeit aus zwingenden dienstlichen Gründen nicht in Betracht kommt, ist die gleitende Arbeitszeit einzuführen“.
Der neue Zeitrahmen von 12 Stunden bildet nicht nur optimale Grauzonen, sie erweitern die Machtbefugnisse der Arbeitgeberinnen. Diese Grauzonen erhöhen die Schutzlosigkeit für die ArbeitnehmerInnen, verwässern ihre Mehrdienstleistungen und entwerten jene Überstunden zu normale Arbeitsstunden, die in den Gleitzeitrahmen der 12 Stunden fallen, bzw. die durch die Durchrechnungszeiten vernichtet werden. Der eigentliche Clou mit den Durchrechnungszeiten besteht darin, dass die ArbeitnehmerInnen mit der Durchrechnungszeit um ihre Überstunden betrogen werden.
Die neue Dienstordnung mit ihren neuen Zeitrahmen von 12 Stunden und der Einführung der Durchrechnungszeiten, hat die erkämpften Rechte, die mit dem acht Stundentag zusammenhängen, regelrecht beseitigt. Sie eröffnete für die Arbeitgeberinnen verstärkte Repressionsmöglichkeiten, erweiterte die Graubereiche für versteckte Knechtschaften, sie verlängerte die Eingriffszeiten in die Privatsphäre der ArbeitnehmerInnen und senkte mit all den neuen Machenschaften, den Wert ihrer Arbeitskraft.
PV. WIENSTROM