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Am 11. April 2009 gelang es u. a. mit einer Sitzblockade auf einer Brücke, einen Naziaufmarsch in Lüneburg zu stoppen (s. UZ vom 17.04.09). Nach dieser erfolgreichen Blockade hat die Polizei gegen 167 BlockiererInnen Ermittlungsverfahren wegen angeblicher Verstöße gegen das Versammlungsgesetz eingeleitet. Außerdem wurden noch einige Strafverfahren wegen "Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte" und "Beleidigung" eingeleitet. Mittlerweile wurden Vorladungen und Anhörungsbögen an mehrere Betroffene verschickt. Schon vor dem 11. April 2009 versuchte die Polizei die Sitzblockade zu kriminalisieren. Immer wieder wurde behauptet, dass eine solche Aktion eine "Straftat" darstellen würde. Eine Gruppe von SchülerInnen wurde massiv unter Druck gesetzt und man versuchte, sie von ihren Plänen abzubringen. Seitens der Polizei wurde dann auch geäußert, dass die Durchführung eines Blockadetrainings der SchülerInnen, dasselbe sei wie ein "Klautraining".

Die DKP-Gruppe Lüneburg, die Teil des "Bündnisses für Demokratie/Netzwerk gegen Rechtsextremismus" war und ist, stellte sich konsequent gegen die Versuche von Lüneburgs Polizeichef Felgentreu, die Blockadetrainings zu kriminalisieren und erklärte sich am 31. März 09 auf ihrer Homepage solidarisch. Damit werde lediglich Aritkel 139 GG Rechnung getragen. "Kriminell ist der Faschismus. Wir haben nicht nur das Recht, wir haben die Pflicht, uns gegen Faschismus ... zur Wehr zu setzen. (...)Wenn wir uns den Neonazis in den Weg stellen, erfüllen wir den Auftrag des Grundgesetzes!" Trotz aller Kriminalisierungsversuche fand die Sitzblockade unter großem Applaus statt und der Naziaufmarsch konnte verhindert werden.

Jetzt muss mit weiteren Vorladungen und Anhörungsbögen der Polizei gerechnet werden. Nach Abschluss der Ermittlungsarbeit der Polizei, wird die Staatsanwaltschaft über das weitere Vorgehen entscheiden. Sollten die Ermittlungsverfahren wegen der Sitzblockade nicht eingestellt werden und die Staatsanwaltschaft eine Ordnungswidrigkeit in der Aktion sehen, ist mit Bußgeldbescheiden zu rechnen. Diese Bußgelder sollen jeweils im "unteren dreistelligen Bereich" liegen. Insgesamt wäre das voraussichtlich ein Gesamtbetrag zwischen 16 700 und 25 050 Euro, der von allen BlockiererInnen insgesamt gezahlt und durch die Stadt Lüneburg eingezogen werden soll. Einigen wenigen BlockiererInnen werden neben der Ordnungswidrigkeit, auch noch gleichzeitig Straftaten vorgeworfen. Sie erhielten Vorladungen wegen angeblichem "Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte" oder "Beleidigung". In diesen Fällen muss zusätzlich mit Strafbefehlen oder Prozessen gerechnet werden.

Die Antifaschistische Aktion Lüneburg/Uelzen empfiehlt, in jedem Fall einer Vorladung oder einem Anhörungsbogen keinerlei Beachtung zu schenken. Als Beschuldigte/r ist mensch nicht verpflichtet Aussagen zu tätigen. Aussagen oder sonstige Einlassungen können eine/n selbst oder andere belasten. Die einzige Aufgabe der Polizei ist es, gegen die Beschuldigten zu ermitteln und Beweise für ihre windigen Konstrukte zu sammeln. Alle, die Vorladungen oder Anhörungsbögen von der Polizei bekommen haben, sollten sich möglichst umgehend an die Lüneburger Antirepressionsgruppe wenden. Außerdem bietet die Antirepressionsgruppe am 15. und 22. Juli offene Infotreffen an, um Fragen zu beantworten und Beratung anzubieten. Jeweils ab 19 Uhr im Infocafé Anna & Arthur (Katzenstr. 2, Lüneburg).

Kontakt: per Mail: solidaritaet-lg@gmx.de oder Telefon: 0172-4152311

 
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