Rede von M. Renkl auf der Kundgebung des Freundskreises „Ernst-Thälmann-Gedenkstätte Ziegenhals“, e.V. am 24. August 2008 anlässlich des 64. Jahrestages der Ermordung Ernst Thälmanns. Liebe Freundinnen und Freunde, liebe Genossinnen und Genossen, verehrte Gäste aus dem In- und Ausland,
Ich möchte Euch im Namen des Freundeskreises Ernst-Thälmann-Gedenkstätte Ziegenhals herzlich zu unserer heutigen Kundgebung anlässlich des 64. Jahrestages der Ermordung Ernst Thälmanns begrüßen.
Zuerst will ich mich für die beiden Lieder bedanken, die der Hans Beimler Chor aus Berlin vorgetragen hat. Dieser Chor wird unserer heutigen Kundgebung Stimme und Klang geben. Übrigens: der Genosse Hans Beimler, der im Kampf gegen den Faschismus und für Spaniens Freiheit sein Leben gegeben hat, war auch Teilnehmer der illegalen Tagung des ZKs der KPD, die hier an diesem Ort am 7. Februar 1933 stattgefunden hat.
Unsere heutige Veranstaltung reiht sich ein in die zahlreichen Thälmann-Ehrungen die stattgefunden haben in Hamburg, in Buchenwald, in Perleberg, in Dresden, in Rostock, in Stralsund und zweimal in Berlin vor dem Ernst-Thälmann-Denkmal. Ich möchte daher auch ganz besonders die Thälmann-Freundinnen und Freunde des Kuratoriums und des Fördervereins Gedenkstätte Ernst Thälmann (GET) aus Hamburg begrüßen, die angereist sind und heute auf dieser Kundgebung mit einem Stand vertreten sind.
Wenn ich an die feige Ermordung des Genossen Ernst Thälmann im Konzentrationslager Buchenwald denke, muss ich auch an das Gedicht von Jewgeni Jewtuschenko denken „
Solang die Mörder leben auf der Welt“, in dessen letzter Strophe es heißt:
„
Steht auf, ihr Kinder, die ihr schon vor Jahren,
Von Henkersknechten totgemartert seid.
Ergreift die Mörder, richtet in Talaren
Im Namen aller Kinder künftger Zeit,
Und Ihr, die Ihr noch lebt aus diesen Tagen,
In Warschau, Minsk, Paris, am Rhein, am Belt,
Erinnerung soll aus dem Schlaf euch jagen,
Solang die Mörder leben auf der Welt!“
In dem Deutschland in dem ich aufgewachsen bin – in der BRD – haben viele Mörder überlebt. Die Thälmann-Mörder wurden „aus Mangel an Beweisen“ freigesprochen; überhaupt: Morde durch Nazihand verjährten; alte Nazis gründeten den westdeutschen Staat mit, besetzten Posten in allen wichtigen Stellen und Institutionen der BRD. Und die Finanzierer der Nazis und zugleich die Profiteure von Massenmord und blutiger Zerstörung – die deutschen Banken und Konzerne – haben sich in Westdeutschland wieder von Beginn an eingenistet. Sie konnten nahtlos – bis heute – selbst bei Beibehaltung ihrer Firmennamen weitermachen. Die weitere Geschichte ist bekannt: Remilitarisierung, KPD-Verbot, Notstandsgesetze, geistig-moralische Wende, Einverleibung der Deutschen Demokratischen Republik, Bomben auf Belgrad, Auslandseinsätze der Bundeswehr, Rechtsruck, Sozial- und Demokratieabbau.
Solange die Mörder leben auf der Welt, solange die Mordfinanzierer und Kriegsgewinnler ihr Unwesen treiben, solange Nazis morden und ihre menschenverachtende Hetze verbreiten dürfen, solange deutsche Soldatenstiefel auf fremden Boden stehen oder gegen die eigene Bevölkerung eingesetzt werden
Solange werden wir weiterkämpfen und damit das Vermächtnis Ernst Thälmanns erfüllen!
Ich bitte Euch nun in diesem Sinne Eure Kränze und Blumen zu Ehren Ernst Thälmanns und seiner Genossinnen und Genossen niederzulegen
Liebe Freundinnen und Freunde, Liebe Genossinnen und Genossen, verehrte Gäste,
da steht sie, die Ernst-Thälmann-Gedenkstätte. Oder muss ich sagen noch steht sie? Diese Gedenkstätte ist akut bedroht. Vor fast sechs Jahren wurde die Gedenkstätte versteigert, seit sechs Jahren kämpfen wir um die Rettung der Gedenkstätte. Der jetzige Eigentümer treibt den Verkaufspreis immer weiter in die Höhe und nun will er sogar noch das Inventar der Gedenkstätte, dass ihm nicht gehört, an Dritte verhökern. Aber bevor ich von aktuellen Machenschaften berichte, lasst mich so kurz wie möglich die bisherigen Auseinandersetzungen nochmals ins Gedächtnis rufen, damit das aktuelle im richtigen Licht erscheint.
Im November 2002 ersteigerte der jetzige Eigentümer das Grundstückes mitsamt Gedenkstätte für den Spottpreis von 86.000 EUR. Sechs Monate später im April 2003 schloss er durch Auswechseln der Schlösser zur Eingangstür den Freundeskreis und die Öffentlichkeit von der weiteren Nutzung der Gedenkstätte aus und wollte das Betreten des Grundstücks bei Strafandrohung verbieten.
Bereits dieses skandalöse Vorgehen widersprach den Auktionshinweisen und denen im Kaufvertrag. Beide Dokumente besagten, dass es sich um eine denkmalgeschützte Gedenkstätte (mitsamt Umgebungsschutz) handelt und die weitere Nutzung gewährleistet werden soll.
Die drei Mal jährlich stattfindenden Kundgebungen zum Gedenken an Ernst Thälmann und seiner Genossen mussten nun auf der Straße durchgeführt werden und nahmen zunehmend den Charakter von Protestkundgebungen an.
Zudem kam es zu mehreren gerichtlichen Auseinandersetzungen zwischen dem Eigentümer und verschiedenen gesellschaftlichen Einrichtungen und Persönlichkeiten, weil – erinnert Euch an diesen Skandal und Versuch die Pressefreiheit einzuschränken - im Zusammenhang mit den öffentlichen Protesten auch der Name des Eigentümers in Presse und Internet genannt wurde.
Diese Verfahren vor den Gerichten Berlins endeten mit unterschiedlichen Ergebnissen. Eines der wichtigsten davon war, dass die Tageszeitung junge Welt vor dem Berliner Kammergericht einen Sieg erstritten hatte. Der Name des Eigentümers, Gerd Gröger, darf seitdem wieder in den Medien genannt werden und die junge Welt verhinderte damit einen massiven Eingriff in die Pressefreiheit. Zudem erhielt – in Abwesenheit – Gröger den goldenen Maulkorb verliehen, für eben diesen Versuch die Pressefreiheit zu beschneiden.
Es folgten weitere Verfahren. Zum Beispiel erstritten wir eine einstweilige Verfügung, wonach wir die Gedenkstätte wieder betreten durfte. Aber diese Entscheidung wurde wieder aufgehoben.
Jedoch dem Eigentümer wurden Baugenehmigungen für drei Einfamilienhäuser gegeben sowie Bau-Vorentscheide für zwei weitere und für eine Villa. Im August 2004 hatte er bereits vom Landkreis Dahme-Spree die Abrissgenehmigung für das Sporthaus Ziegenhals erhalten mit den Auflagen:
- ausführliche Dokumentation der Gedenkstätte
- Einlagerung der denkmalgeschützten Teile des Objektes.
Die anhaltenden und immer stärker werdenden Proteste, die große Unterstützung und Solidarität aus dem In- und Ausland, sind zweifellos die Ursache dafür, dass sich seit 2004 an der Situation auf dem Grundstück nichts geändert hat außer, dass es zunehmend verwildert, Wind und Wetter ausgesetzt ist..
Offenbar wurde es Gröger unmöglich, seine ursprünglichen Vorstellungen in die Tat umzusetzen.
Bereits Ende 2006 gab es erste Anzeichen dafür, dass er bereit ist, das gesamte Anwesen wieder zu verkaufen.
Wir vom Freundeskreis hatten zwischenzeitlich beim Verwaltungsgericht in Cottbus Klage gegen die Abrissgenehmigung erhoben. Die Grundlage, dass wir klagen konnten, (also unsere Klageberechtigung, wie das juristisch heißt) ergab sich aus der Tatsache, die wir nach ausführlichen Recherchen beweisen konnten, dass das Inventar der Gedenkstätte dem Freundeskreis und nicht dem Eigentümer des Gebäudes gehört.
Da nach dem Denkmalschutzgesetz das Denkmal in der Einheit von Gebäude und Inventar besteht, also keines von beiden allein das Denkmal darstellt, hätte der Landrat vor Erteilung der Abrissgenehmigung, uns, den Freundeskreis, als Eigentümer des Inventars informieren und in das Verfahren einbeziehen müssen. Beides hat er nicht getan.
Das Verwaltungsgericht in Cottbus hat unsere Klage gegen die Abrissgenehmigung angenommen.
Da sich in der Folgezeit aus unserer Sicht die Aussichten darauf, dass ein neuer Investor das Grundstück erwerben wird und den Erhalt der Gedenkstätte zusichert, wurde beim Verwaltungsgericht Cottbus darum gebeten, das Verfahren vorläufig ruhen zu lassen, damit Verhandlungen ausgenommen werden konnten.
Bis vor ein paar Tagen wurde deshalb auch keine Entscheidung getroffen. Wie wir vom Vorstand auf den zurückliegenden Kundgebungen mitgeteilt hatten, wollte ein neuer Investor auf dem Gelände ein Seniorenheim mit ca. 200 Betten einrichten. Die Ernst-Thälmann-Gedenkstätte sollte im Original leicht versetzt an dem historisch-authentischen Ort wieder aufgebaut werden. Die Mitgliederversammlung des Freundeskreises stimmte diesem Projekt, nach intensiver Diskussion, mit großer Mehrheit zu.
Um die Verhandlungen nicht zu stören, haben wir uns über einen längeren Zeitraum mit näheren Informationen sehr stark zurückgehalten. Und ihr könnt Euch vorstellen, wie schwierig das für uns war. Wir als Freundeskreis, die wir uns zu keinem anderen Zweck gegründet haben, als den Erhalt und den Zugang zu dieser Gedenkstätte hier an diesem Ort (und nirgends sonst) zu gewährleisten, standen hier auf der Strasse oder vor dieser Gedenkstätte, die sich bis heute in den falschen Händen befindet, mussten zusehen, wie der brandenburgische Ministerialbeamte, den Denkmalschutz mit Füßen tritt und das ganze Areal verkommen lässt und konnten Euch und der Öffentlichkeit nichts näheres sagen, als: „Die Verhandlungen laufen noch“.
Tatsächlich gestalten sich die Kauf- bzw. Verkaufsverhandlungen zunehmend komplizierter, da mittlerweile nicht nur ein Preis von 300.000 EUR gefordert wurde, als mehr als das dreifache des Kaufpreises, sondern auch eine Aufsplittung dieses Betrages – in Preis für das Grundstück und in Preis für das Inventar.
Und dies war eine überraschende Forderung, denn das Inventar wurde uns gegenüber anfänglich und zusammen mit der Androhung, es auf die Straße zu stellen, als „wertloses Zeug“, bzw. „Gerümpel“ bezeichnet. Später wurde es für 3000 EUR zum Kauf angeboten und nun sollte es plötzlich über 100.000 EUR wert sein. Dass Gröger, der das Inventar anfänglich als Gerümpel bezeichnet hat, nun in einem hellen Moment den wahren historischen und politischen Wert dieser Gegenstände erkannt hat – dies scheidet wohl völlig als Erklärung aus.
Nein, Spaß beiseite: An diesen Vorstellungen scheiterten letztlich die Verhandlungen.
Und: Der Eigentümer hat dann weitere Verhandlungen mit dem Bürgermeister der Stadt KW geführt und das Inventar zum Kauf angeboten.
In einer Anlage hat er erstmalig eine Liste über das vorhandene Inventar vorgelegt und dazu auch Preisvorstellungen zu einzelnen Stücken geäußert.
Der Bürgermeister der Stadt KW hat diese Liste dem Freundeskreis mit der Bitte um Prüfung und Stellungnahme vorgelegt.
Wir haben diese Liste eingehend überprüft und kommen zu folgendem – vorläufigem - Ergebnis:
1.) Die vorliegende Inventarliste ist oberflächlich erstellt, manche Gegenstände sind ausgepreist, manche nicht, die Preise sind teilweise beliebig. Wir müssen auch die Vollständigkeit der Liste anzweifeln. Die Summe der ausgepreisten Gegenstände ergibt einen Betrag von 122.000 EUR.
2.) Und – und dies scheint mir der wichtigste Aspekt des Ganzen zu sein - Völlig undifferenziert werden sowohl die Inventarteile, die bei der letzten Inventur im März 1989 vorhanden waren, zusammen mit den vielen Gegenständen aufgeführt, die dem Freundeskreis seit den 90er Jahren von Sympathisanten als Spende zweckgebunden für die Gedenkstätte übergeben wurden und auch die, die wir selbst käuflich erworben haben.
Es liegt auf der Hand, dass bzgl. dieser Spenden und der von uns gekauften Gegenstände, hier kein Erwerb von der Treuhand möglich gewesen ist. Der Treuhand gehörte nur das frühere Eigentum der HO, und nur dieses konnte sie verkaufen.
Da das Sporthaus Ziegenhals von seinem letzten Pächter besenrein an die Treuhand übergeben werden musste, gehörten der Treuhand vom Inventar lediglich einige Vorhänge und Gardinen, Lampen und ein Einbauschrank.
Eine exakte Auflistung und Bewertung des Inventars sowie der Feststellung ihrer Herkunft ist nach unserer Meinung nur zusammen mit Sachverständigen aus dem Freundeskreis möglich, die die Gedenkstätte seit 1990 betreut haben.
Dieses Prüfungsergebnis haben wir mit anwaltlicher Unterstützung dem Bürgermeister der Stadt KW schriftlich mitgeteilt. Wir haben ihn auch über unsere Klage beim Verwaltungsgericht Cottbus informiert. Gleichzeitig wurde der Eigentümer erneut darauf hingewiesen, dass es sich beim Inventar nicht um sein Eigentum handelt und er es deshalb auch nicht zum Verkauf anbieten kann.
Wir vom Vorstand des Freundeskreises informieren Euch und die Öffentlichkeit über diese Vorgehensweise, weil wir der Meinung sind, dass die Ernst-Thälmann-Gedenkstätte Ziegenhals erneut in größter Gefahr ist, da sich Gröger durch den geplanten Verkauf des Inventars, der beiden Auflagen, die ich oben genannt hatte (also Dokumentation und Einlagerung der Inventar-Gegenstände) und sich damit auch der letzten Hürde vor dem Abriss entledigt hätte..
Das was ich eben geschildert habe, der ganze Sachverhalt, ist nun seit mehreren Wochen den größeren politischen Parteien in Brandenburg, der SPD, der Partei die Linke und der CDU bekannt und keiner hat bisher etwas getan. Alle sehen zu, wie ein leitender Beamter Brandenburgs versucht, möglichst viel Geld zu scheffeln. Und das alles auf unwürdige Weise und auf Kosten der Ernst-Thälmann-Gedenkstätte in Ziegenhals, als der Ort, an dem eine Woche nach der Machtübergabe an Hitler die KPD als erste und einzige Partei zum frühsten und aktiven Widerstand mit dem Ziel des Sturzes des Hitlerfaschismus aufrief.
Reagiert hat nur die deutsche Justiz. Das Verwaltungsgericht Cottbus setzte kurzfristig für den 20. August 2008 die mündliche Verhandlung unserer Klage gegen die Abrissgenehmigung an. Eine Verlegung des Termins, weil sich unser Rechtsanwalt in seinem Jahresurlaub befindet, wurde abgelehnt. Verbunden mit dieser Ablehnung nahm das Gericht das Urteil quasi vorweg, indem es schriftlich mitteilte (und ich bitte Euch ganz genau zu zu hören): „in dem verwaltungsgerichtlichen Verfahren (...) wird darauf hingewiesen, dass erhebliche Zweifel an der Klagebefugnis des Klägers bestehen. Die Vorschriften des Denkmalschutzgesetzes dienen ausschließlich dem öffentlichen Erhaltungsinteresse. Privatpersonen werden nicht dadurch zu Begünstigten dieser Vorschriften, dass sie ein eigenes Interesse an der Erhaltung bestimmter Sachen haben.“
Welche Interessen vertritt dann eigentlich ein Herr Gröger, der den Denkmalschutz mit Füssen tritt, der diese Gedenkstätte verkommen lässt, der diese wichtige Mahnstätte des deutschen Widerstands abreißen lassen will, um hier Sommervillen zu errichten? Welches Interesse vertritt dann also jemand der auf Kosten eines denkmalgeschützten Ortes sich bereichern will?
Wir, der Freundeskreis „Ernst-Thälmann-Gedenkstätte“, die wir uns seit 1990 dieser Gedenkstätte am authentischen Ort angenommen haben und sie gepflegt, erhalten, der Öffentlichkeit zugänglich gemacht haben, Führungen für Besucher aus dem In- und Ausland, für jung und alt organisiert haben, wir werden hier als Privatpersonen mit eigenem Interesse betitelt. Das ist eine Sauerei!
Zudem wurde dieses denkmalgeschützte Objekt auf historisch-authentischem Ort mit der Gedenkstätte Deutscher Widerstand und mit der Gedenkstätte Plötzensee verglichen.
Wenn man diese ganzen Fakten konsequent durchdenkt, dann ergeben sich zwangsläufig einige Fragen und ich denke, dass deren Beantwortung von Interesse ist. Abgesehen davon, dass die Gründe unklar sind, warum das Grundstück und das Inventar der Gedenkstätte getrennt verkauft werden sollen, müssen doch die völlig veränderten Preisangaben irgendwie erklärt werden.
Im Kaufvertrag mit der Treuhand, vom Jahr 2002, ist lediglich formuliert, dass Verkaufsgegenstand nur das Inventar ist, soweit es der Treuhand gehört.
Freilich haben sich vorher weder Vertreter der Treuhand, noch der zukünftige Eigentümer etwa durch eine Besichtigung darüber informiert, um welches Inventar es sich handelt, geschweige denn, dass eine Inventarliste beigefügt wurde.
Wir, vom Freundeskreis, wurden in keiner Form konsultiert.
Wenn nunmehr das Inventar nach Ansicht des Eigentümers weit mehr als 100.ooo EUR wert sein soll, dann ergibt sich natürlich auch die Frage, warum die Treuhand alles versteigern ließ und insgesamt nur 86.000 EUR für Grundstück, Gebäude und Inventar der Gedenkstätte erzielte.
Sicherlich kann man in Anbetracht der Summe der Umstände erwarten, dass der Gesamtdeal noch einmal, nämlich ab Mitte 2002, auf seine Rechtmäßigkeit hin überprüft wird.
Vielleicht müssen auch solcher Art geschlossener Verträge, oberflächlich und einseitig zugunsten des Käufers abgeschlossen, hinsichtlich ihrer Gültigkeit überprüft werden.
Interessant dürfte auch sein, wie sich nunmehr die Landesregierung zu den privaten Geschäften eines ihrer Spitzenbeamten äußern wird. Bisherige kleine Anfragen der Linkspartei (Damals PDS) im Landtag wurden, ihr könnt Euch sicherlich daran erinnern, mit Verweis auf die Verantwortlichkeit des Landrates und mit Verweis auf die „Privatangelegenheiten“ ihres Beamten abgewiesen.
Ich fasse noch einmal ganz kurz zusammen: die Preisvorstellungen steigen, damit werden die Verkaufs-Verhandlungen massiv gestört; Gröger will Gegenstände, die ihm nicht gehören zum Verkauf anbieten; unsere Klage gegen die Abrissgenehmigung wurde, wie oben genannt, gerichtlich gegen uns entschieden – aber in Potsdam will man „als Zeichen der Versöhnung“ die Garnisonskirche wieder errichten. Siehe dazu auch den Leserbrief von Eva Ruppert, den wir heute gemeinsam mit dem Artikel aus der jW verteilen.
Liebe Freundinnen und Freunde, liebe Genossinnen und Genossen,
Ziegenhals mahnt! Diese Gedenkstätte ist eine Mahnstätte und sie ist eine Stätte der Erziehung. Sie erzieht zum genauen Hinschauen, wer, wann und wie Widerstand gegen die Barbarei des Hitler-Faschismus geleistet hat. Sie erzieht zum Handeln, also aufzustehen und zu kämpfen gegen Militarismus und Nazismus, wo er auch auftritt. Sie ist auch eine Quelle der Kraft und des Mutes. Denn hier tagten diejenigen die uns ein Vorbild sind, weil sie ihr ganzen Leben und ihre ganze Persönlichkeit für eine bessere Zukunft eingesetzt haben.
Liebe Freundinnen und Freunde, liebe Genossinnen und Genossen,
ich rufe Euch auf uns in dieser äußerst kritischen Situation zu unterstützen. Wir rücken von unseren Forderungen nicht ab: Erhalt der Ernst-Thälmann-Gedenkstätte hier – und nur hier an diesem authentischen Ort, sie muss hier der Öffentlichkeit wieder zugänglich gemacht werden – auch wenn wir uns vor die Bagger werfen müssen. Die Abrissgenehmigung muss vom Tisch! Die Machenschaften des jetzigen Eigentümers müssen aufgedeckt und gestoppt werden.
Was wir jetzt vor allem brauchen ist Öffentlichkeit. Jeder und jede von Euch ist aufgefordert diese Handlungen des Ministerialbeamten Gröger öffentlich zu machen. In Eurem Umfeld, aber auch in den Medien – im Fernsehen und in den Zeitungen, in Euren Verbänden, Organisationen und Parteien, in Euren Publikationen, in Zeitungen und im Internet. Es muss der Ruf ertönen: Schluss damit. Die Gedenkstätte gehört der Öffentlichkeit! Schon mehrmals war die Gedenkstätte akut bedroht, wir konnten gemeinsam das schlimmste verhindern.
Lasst uns den Kampf weiterführen. Ziegenhals bleibt!
Wir werden siegen!