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Göttingen, den 14.03.2007 - Presseerklärung: Gericht erklärt Berufsverbot für Unrecht

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Michael Csaszkóczy
In seinem heutigen Urteil hat der Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Mannheim das vom Kultusministerium Baden-Württemberg verhängte Berufsverbot gegen den Realschullehrer Michael Csaszkóczy für unzulässig erklärt und die Behörde zu einer neuen Entscheidung verpflichtet. Damit ist dem Versuch, die Praxis der Berufsverbote als politisches Repressionsinstrument gegen Linke wieder zu beleben, eine klare juristische Absage durch das höchste Gericht Baden-Württembergs erteilt worden.

Nachdem sich schon in der gestrigen mündlichen Verhandlung die Unhaltbarkeit zahlreicher frei erfundener Vorwürfe gegen den Heidelberger Antifaschisten gezeigt hatte, betont die aktuelle Presseerklärung des VGH, „die dem Kläger vorgehaltene ‚Sündenliste’ mit zahlreichen Einzelvorfällen sei nicht geeignet, die Annahme mangelnder Verfassungstreue zu rechtfertigen“. Aufgrund der Rechtslage kann das Gericht das Ministerium zwar nicht zur Einstellung verpflichten, wie es halb bedauernd in seiner Veröffentlichung feststellt, sondern kann nur die Berücksichtigung positiver Aspekte anmahnen. Dennoch ist ein erneutes Berufsverbot durch die Behörde, die die Einstellung nun neu beurteilen muss, nicht denkbar.

Damit hat der VGH ein klares Signal gegen die grundrechtswidrige Praxis der Berufsverbote gesetzt, mit der einzelne linke AktivistInnen ihrer Lebensgrundlage beraubt und alle kritisch denkenden Menschen eingeschüchtert und mundtot gemacht werden sollen. Ebenso richtet sich das Urteil gegen die Bespitzelungsarbeit des Verfassungsschutzes, der das Berufsverbot aufgrund seiner in über zehnjähriger Überwachung gewonnenen Erkenntnisse“ initiiert hatte: die Ergebnisse dieser Arbeit“ werden von den Richtern als irrelevant für die Beurteilung des Lehramtsbewerbers eingestuft.

Auf diese Weise hat nicht nur Michael Csaszkóczy einen klaren Sieg errungen, indem seiner Einstellung in den Schuldienst nichts mehr im Wege stehen sollte. Mit der eindeutigen Absage an die außerhalb jeder rechtsstaatlichen Kontrolle ausgeübten und mit oft frei erfundenen Indizien“ gerechtfertigten Repressionsmethoden des Kultusministeriums ist die von den Bundesländern Baden-Württemberg und Hessen angestrebte Wiedereinführung der Berufsverbote gescheitert.

Wir fordern die sofortige Übernahme Michael Csaszkóczys in den Schuldienst sowie die umfassende Rehabilitierung aller früheren Berufsverbotsopfer.

Mathias Krause für den Bundesvorstand der Roten Hilfe e.V.

 
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