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Von VVN-BdA

Die VVN-BdA ruft am 27. Januar, dem Holocaust-Gedenktag, zur mehrmonatigen bundesweiten Kampagne für ein Verbot der neonazistischen NPD auf. Ihr Start wird in mehreren Landeshauptstädten mit Aktionen vor Innenministerien und Behörden begleitet, so auch in Düsseldorf.

Bekanntlich waren vor allem die V-Leute des Verfassungsschutzes NRW in der NPD die Ursache für ein Scheitern des ersten Verbotsverfahrens.

Bundesweit sollen jetzt in großer Zahl Unterschriften unter einen Aufruf an die Bundestagsabgeordneten gesammelt werden, in dem dazu aufgefordert wird, ein neues Verbotsverfahren gegen die NPD auf den Weg zu bringen. Denn „die seinerzeit von Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat geltend gemachten Verbotsgründe bestehen nach wie vor.“ Die NPD stehe in der Tradition der NSDAP, sie sei rassistisch, antisemitisch, gewalttätig und fremdenfeindlich, wolle ein neues „Drittes Reich“ und lehne die Demokratie ab. Die VVN-BdA verweist auch auf das Grundgesetz, das die zur Befreiung des deutschen Volkes vom Nationalsozialismus und Militarismus erlassenen Rechtsvorschriften in Artikel 139 bestätigte. Ein Verbotsverfahren soll nach Artikel 21, Absatz 2 Grundgesetz geführt werden.

Dass die Kampagne gegen die NPD als Hebel angesehen wird, im Kampf gegen den gesamten Neofaschismus ein Stück voranzukommen – ohne die Probleme mit einem Schlag zu lösen -, wird in dem Satz des Aufrufs an den Bundestag deutlich, der lautet: „Die NPD muss mitsamt ihren Gliederungen, Neben- und Nachfolgeorganisationen verboten und konsequent aufgelöst werden.“
Der Landesausschuss der VVN-BdA von NRW bekräftigt, dass in den Mittelpunkt der bis zum 9. November laufenden Kampagne auch die Forderung nach staatlichem Handeln gegen die faschistischen „freien Kameradschaften“ und nach Abschaffung des V-Leute-Systems stehen muss. Besonders die Landesregierung von NRW trage große Verantwortung für das Erstarken von NPD und gewalttätigen „Kameradschaften“. Wie aus vielen Landkreisen und Städten des Landes berichtet wird, haben die „Kameradschaften“ – ermuntert durch die NPD – vielerorts die leitende Rolle in der NPD übernommen.

Erinnert wird daran, dass der von Josef Angenfort, Landessprecher der VVN-BdA, vor drei Jahren angestrengte Prozess gegen die Rechtsrock-Bands Oidoxie/Weisse Wölfe vor Eröffnung am Aussageverbot des NRW-Innenministers für einen V-Mann des NRW-Verfassungsschutzes scheiterte. Die im Dezember vom Landtag beschlossenen weitest gehenden Eingriffsmöglichkeiten in private Computer ohne Benachrichtigung der Betroffenen unter dem Vorwand der „Terroristen-Bekämpfung“ stammen aus dem Haus des NRW-Innenministers Dr. Wolf. Er gehört – gewollt oder ungewollt - zu den wirksamsten Beschützern der „Kameradschaften“ und der NPD, deren Verbot er „gefährlich“ nennt.

Verurteilt werden von der VVN-BdA weitere die Neonazis begünstigenden Handlungen von Politikern und höchsten Richtern und Staatsanwälten. So die Drohung mit Gefängnisstrafen, wenn Antifaschisten das Versammlungsrecht der Nazis nicht achten. Die meisten der V-Leute, die für die NPD arbeiten, werden vom Land NRW bezahlt, und dieses Land lehne es ab, gegen die „Kameradschaften“ entsprechend dem Verbot von Ersatzvereinigungen für die in den 90er Jahren aufgelösten Naziorganisationen vorzugehen. In NRW war es der NPD möglich, die erste antisemitische Hetzkundgebung seit 1945 durchzuführen.

 
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