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Der § 86a des Strafgesetzbuches, der den Umgang mit verbotenen Symbolen regelt, lautet folgendermaßen:

(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer

1. im Inland Kennzeichen einer der in § 86 Abs. 1 Nr. 1, 2 und 4 bezeichneten Parteien oder Vereinigungen verbreitet oder öffentlich, in einer Versammlung oder in von ihm verbreiteten Schriften (§ 11 Abs. 3) verwendet oder

2. Gegenstände, die derartige Kennzeichen darstellen oder enthalten, zur Verbreitung oder Verwendung im Inland oder Ausland in der in Nummer 1 bezeichneten Art und Weise herstellt, vorrätig hält, einführt oder ausführt.

(2) Kennzeichen im Sinne des Absatzes 1 sind namentlich Fahnen, Abzeichen, Uniformstücke, Parolen und Grußformen. Den in Satz 1 genannten Kennzeichen stehen solche gleich, die ihnen zum verwechseln ähnlich sind.
[...]


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die (verbotene) "Wolfsangel" auf Bundeswehr-Verbandsabzeichen
Dieser Paragraf führt unter anderem dazu, dass sich die stolzen Teutschen des "nationalen Widerstands" gelegentlich Erkennungszeichen eintätowieren oder einrasieren lassen müssen, damit ihnen Aufnäher und Jacken nicht wegkonfisziert werden. Und er bereitet so manchen "Neoheiden" Kopfzerbrechen, da nicht wenige Symbole ihrer Religion, germanische Runen oder die "schwarze Sonne" zum Beispiel, unter dieses Verbot fallen und damit aus dem magisch-mythologischen Verkehr gezogen sind.

Eine Organisation, die sich bisher - unverständlicherweise! - vor jedweder strafrechtlicher Verantwortung drücken konnte, ist die Bundeswehr. Und dies, obwohl germanophile, verbotene oder verdächtige Zeichen dort in Hülle und Fülle auftauchen; auf Schulterklappen, in Rang- und Verbandsabzeichen.

Gesetzestreue Bürger fragen sich: wann hat dies endlich ein Ende? Soll es erst soweit kommen, dass rechtsradikale Mordbuben reihenweise in die Bundeswehr eintreten, um hier ihre Insignien frei zur Schau stellen zu können!? Alles, nur das nicht!!

Großbildansicht 86a-2.jpg (11.1 KB)
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die "Odals-Rune" auf der Schulterklappe eines Hauptfeldwebels
Und, darüber hinaus, ist es mehr als unfair: rechte Splittergrüppchen, Bands und Hinterhofparteien werden verboten und verfolgt für etwas, das ein waffentragender staatlicher Verband mit hunderttausenden Mitgliedern im In- und Ausland nicht anders macht - und ich spiele hier nicht auf latent völkische Gesinnung, militaristisch-antidemokratische Umtriebe, gelegentliche rassistische Ausfälle oder gar heimtückischen Mord an - sondern nur auf gleiche Symbole...

Nun, damit muss nun Schluß sein. Kann ja nicht angehen, dass jedes kleine White-Pride-Arschloch eingelocht wird, während Deutschlands schimmernde Wehr für ganz ähnliche Delikte belangbar ist!

"Jedem Deutschen, der noch einmal zu einem Gewehr grefit, soll die Hand abfaulen", hat mal jemand namens Franz Josef Strauß gesagt. Damals, als in der Verfassung noch eine deutsche Armee verboten war. Das hat sich unterdessen alles etwas geändert in den letzten fünfzig Jahren. Auch mit dem Ändern der Verfassung kommen sie kaum noch nach...

 
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  Kommentar zum Artikel von Locke:
Montag, 25.08.2008 - 16:50

Allein die Namen von einigen Kasernen...


  Kommentar zum Artikel von Amadeus:
Montag, 25.08.2008 - 12:17

hätten wir denn irgendeine möglichkeit das zu melden?? auch wenn nur zum spaß.
"schönen guten tag herr polizist ich möchte gerne eine strafanzeige gegen die bundeswehr stellen."
"warum?"
"tragen von verfassungsfeindlichen symbolen."....


  Kommentar zum Artikel von Basti:
Sonntag, 24.08.2008 - 17:17

Wie jetzt?Verfassung?Wir haben doch gar keine?Ne Verfassung wird vom Volk verfasst oder zumindestens anerkannt, bei unserem GG wurde keine Sau gefragt...