Es war die Lehre der deutschen Bourgeoisie aus den beiden Weltkriegen: ein Volk wird kriegsbereiter, je mehr es „gleichgeschaltet“ ist. Wenn das Volk nicht „auf Linie“ ist, kommt man aus dem Krieg mit einer Revolution heraus. Selbst der Faschismus hat lange gebraucht, bis er der Bevölkerung die Friedensehnsucht ausgetrieben hat.
Lange mussten die Nazis ihre Politik als Friedenspolitik verkaufen, selbst den Überfall auf Polen mussten sie noch als ein „Zurückschießen“ darstellen. Deshalb versucht die Bourgeoisie bereits jetzt, sowohl die Demokratie als auch unsere Widerstandskraft gegen den Krieg zu zerstören. An der Umerziehung der Bevölkerung wird schon seit Jahren heftig gearbeitet. 65 Jahre nach dem Ende des 2. Weltkriegs soll der deutschen Bevölkerung der Pazifismus endlich ausgetrieben werden.
Der Militarismus hat es an sich, nicht nur die Außenpolitik zu bestimmen, sondern er will alle Bereiche des öffentlichen, selbst des privaten Lebens durchdringen, indem er alles dem militärischen Geist zu unterwerfen sucht.
Mit öffentlichen Gelöbnissen, mit Orden und Ehrenzeichen soll die Armee wieder Glanz erhalten. Die Bundeswehr sitzt im Arbeitsamt, um die Not der erwerbslosen Jugendlichen auszunutzen und sie fürs Töten zu gewinnen. In der Schule werben die Jugendoffiziere fürs Sterben. Und an den Universitäten setzt die Bundeswehr ihre Prioritäten für die Forschung durch. Der äußeren Mobilmachung ist längst die innere Mobilmachung gefolgt. „Schäuble will quasi ein Kriegsrecht einführen“, so Gerhart Baum auf einer Veranstaltung von ver.di München im Jahr 2007
1.
Die Regierung geht inzwischen von einem permanenten Krieg aus, denn Kriegszustand und Friedenszeiten könnten nicht mehr getrennt werden. In einem CDU/CSU-Papier zur „Sicherheitsstrategie“ von 2008 heißt es: „Diese veränderte Bedrohungslage erfordert ein völlig neues Verständnis von Sicherheitspolitik. Da diese terroristische Gewalt auch Staatsgrenzen überschreitet und sich bewusst international organisiert und vernetzt, lässt sich die bisherige Trennung von innerer und äußerer Sicherheit oder in Kriegszustand und Friedenszeit nicht länger aufrechterhalten“
2. Nach dem 11. September 2001 sei eine andere Bedrohungslage entstanden. Die Grenzen zwischen innerer und äußerer Sicherheit seien fließend, d. h. die Grenzen zwischen polizeilichen und militärischen Aufgaben, wie sie vom Grundgesetz vorgesehen sind, sollen aufgehoben werden. Ähnlich argumentierte Schäuble schon 1994 im „Spiegel“, sieben Jahre vor dem 11. September 2001!
3.
Die Konsequenz dieser Überlegungen ist das Ziel, die Bundeswehr im Innern einzusetzen. So wie Struck 2003 die Grenzen bis zum Hindukusch ausweitete, so bestimmte Innenminister Schäuble, dass die deutschen Interessen nicht nur am Hindukusch, sondern auch „in Hindelang verteidigt werden“ müssten
4 – natürlich auch dort mit der Armee. Längst ist der Einsatz eine Tatsache.
[file-periodicals#107]Die Bundeswehr wirkt als Ordnungsmacht bei Sportereignissen wie bei der Fußball-WM 2006, beim Papstbesuch, bei der Münchner Sicherheitskonferenz oder bei den Demonstrationen gegen den G8-Gipfel in Heiligendamm – es geht darum, die Bevölkerung an ihren Aufmarsch zu gewöhnen. Das erklärte Ziel der Bundesregierung ist es, die Inlandseinsätze der Bundeswehr legal zu machen. Seit mehreren Jahren gibt es Versuche, den Artikel 25 des Grundgesetzes diesbezüglich zu verändern. Zwar verhinderte das Bundesverfassungsgericht am 15. 2. 2006, dass die Luftwaffe die Erlaubnis zum Abschuss von Flugzeugen bei Terrorismusverdacht erhielt. Aber der 2. Senat hat inzwischen signalisiert, dass er der Klage der Bundesländer Bayern und Baden-Württemberg gegen diese Entscheidung des 1. Senats nachgeben werde. So könnte der Einsatz der Bundeswehr im Innern legal werden, was die demokratische Verfasstheit unserer Gesellschaft bedroht. In der Kaiserzeit wurde die Reichswehr eingesetzt, um Streiks zu zerschlagen, sie erstickte die Räterepublik 1919 und die Aufstände in den 20er Jahren in Blut. Und unter dem Faschismus wurde die terroristische Gewaltherrschaft von der Armee abgesichert.
Ohne Grundgesetzänderung wurde der Einsatz der Bundeswehr im Innern inzwischen durch die Hintertür organisiert: durch die Zivil-Militärische Zusammenarbeit. Seit 2005 wurde ein Heimatschutz mit 5500 Reservisten aufgebaut, denen 426 Verbindungskommandos der Bundeswehr zu Landkreisen und kreisfreien Städten zur Seite gestellt wurden. Sie haben Zugriff auf weitere rund 800.000 speziell ausgebildete Reservisten. Sie stammen aus der Region und kennen sie dadurch bestens. Bundeswehr, Reservisten und zivile Organisationen arbeiten hier eng zusammen – zur Katastrophenabwehr und bei „Gefahrenlagen“ – innerhalb weniger Stunden können sie mobilisiert werden. Sanitätsdienste, Feuerwehr, Krankenhäuser, Hilfsorganisationen wie die Deutsche Lebensrettungsgesellschaft (DLRG), das THW, werden dem örtlichen Militärkommando unterstellt. Mit Freiwilligen aus dem Reservistenverband wird der „Orts- und Häuserkampf“ geprobt. Das Technische Hilfswerk muss laut Gesetz gegen „öffentliche Notstände“, also auch gegen Streiks antreten.
Der damalige Kriegsminister Franz Josef Jung stellte zufrieden fest: „Die flächendeckende Einführung der Zivil-Militärischen Zusammenarbeit (ZMZ) im Inland stellt sicher, dass die Bundeswehr in unserer Heimat jederzeit und an jedem Ort unseres Landes Hilfe und Unterstützung leisten kann“
5. „Eine Bürgerkriegsarmee im Anmarsch“ nennt dagegen Ulrich Sander die Heimatschutzverbände zu Recht und er warnt: „Die größte rechtsextreme Bewegung entsteht somit ohne große öffentliche Erörterung“
6. Zivil-Militärische Zusammenarbeit klingt ganz harmlos – es bedeutet jedoch Einsatz gegen die eigene Bevölkerung, gegen die Arbeiterklasse. Kein Wunder, dass Neonazis versuchen, hier Einfluss über den Reservistenverband und die Bundeswehr zu bekommen.
Die Folgen der Föderalismus-Reform vom 30. 6. 2006, durch die 25 Artikel des Grundgesetzes geändert wurden, sind nicht minder gefährlich: Bei der Zusammenarbeit und Verschmelzung von Polizei und Geheimdiensten erzielte die Bundesregierung einen Dammbruch. Dazu gehören die Gründung einer Bundespolizei mit präventiven Befugnissen, das BKA-Gesetz, das unter anderem heimliche Filmaufnahmen in Wohnungen und Online-Durchsuchungen vorsieht, die enge Kooperation von Geheimdiensten und Polizei im so genannten Gemeinsamen Terror-Abwehrzentrum in Berlin, der obligatorische Fingerabdruck im Reisepass, die Bundes-Abhörzentrale in Köln, die Internet-Zensur, die Antiterrordatei usw. Über 50 so genannte Sicherheitsgesetze wurden seit 2001 beschlossen, u. a. das so genannte Terroristenbekämpfungsergänzungsgesetz (2006); die Vorratsdatenspeicherung, die Rasterfahndung, der Große Lauschangriff (vom BVG zwar eingeschränkt, aber nicht gänzlich verboten). Seit 2006 wird eine systematische Zentralisierung von Bundeskriminalamt, Bundespolizei, Bundesnachrichtendienst, Bundesverfassungsschutz und Bundeswehr in sieben Lagezentren betrieben. Der Begriff Überwachungsstaat ist als Charakterisierung viel zu kurz gegriffen – es geht um die Installation eines umfassenden Unterdrückungsapparates!
Durch die Föderalismusreform ist die Versammlungsfreiheit – eines der wichtigsten Grundrechte – in die Hoheit der Bundesländer gefallen. Bayern preschte vor, um seinem Ruf als reaktionärem Vorreiter wieder einmal gerecht zu werden, andere Bundesländer wie Baden-Württemberg, Sachsen und Niedersachsen sind bereits gefolgt. Der Gesetzentwurf hebelt das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit weitgehend aus. Die Gewerkschaften werden von dem geplanten Gesetz stark eingeschränkt, es erschwert Streiks, verbietet „einschüchterndes Auftreten“ (z. B. Streikwesten können unter das „Uniformverbot“ fallen), liefert den Vorwand für riesige Datensammlungen (Ordnerpersonalien, Videoaufnahmen und Fotos). Das Gesetz soll die Arbeiterklasse wehrlos machen gegenüber den Angriffen von Regierung und Kapital.
Zwar hat das Bundesverfassungsgericht das Bayerische Versammlungsgesetz größtenteils als verfassungswidrig beurteilt und eine Neuformulierung des Gesetzes durch die Bayerische Staatsregierung ist in Kraft getreten. Angesichts der Entwicklung in den anderen Bundesländern ist aber eine grundsätzliche Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts nötig, und die Verfassungsbeschwerde wird weiter von den bayerischen Gliederungen der Gewerkschaften ver.di und GEW, der Parteien SPD, Grüne, Linke sowie Attac u. a. Organisationen in Bayern betrieben.
Burkhard Hirsch ist zuzustimmen: „Bundesinnenminister Schäuble will die Rechtsordnung dieses Landes verteidigen, indem er sie abschafft“
7. Und H. W. Schuster, SPD-Mitglied und AfA-Vorsitzender in Düsseldorf, nennt die Föderalismusreform „Umsturz der verfassten Staatsordnung der Bundesrepublik“
8.
Eine ungekürzte Fassung des obigen Textes findet sich im Internet unter www.info.tundp.deQuellen:
1 „Je mehr Not, desto mehr Notstand“, Dokumentation einer Veranstaltung des verdi-Bezirks München am 30. 1. 2007, S. 14, München 2007
2 Zitiert nach Tobias Pflüger, Die „Sicherheitsstrategie für Deutschland“ der CDU/CSU, IMI-Analyse 2008/018, Tübingen 7. 5. 2008
3 Spiegel, 3. 1. 1994
4 Spiegel, 16. 7. 2007
5 Zitiert nach Ulrich Sander, Eine Bürgerkriegsarmee im Anmarsch, UZ, 21. 4. 2007
6 Ulrich Sander, Nein zum Bundeswehreinsatz im Innern, Veranstaltung von ver.di München, 26. 9. 2007, S. 20, München 2007
7 SZ 5./6. 4. 2007
8 Zeitung der ver.di-Betriebsgruppe der Uni-Klinik Köln, 10. 1. 2007, Köln 2007