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Im März 1933 wurde der KPD-Vorsitzende Ernst Thälmann wie viele andere Antifaschist_innen von den Nazis verhaftet, gefoltert und in sog. Schutzhaft genommen. Die Nazis beabsichtigten, einen Schauprozess gegen Thälmann und die KPD zu inszenieren. Nachdem sich 1933 der sog. Reichstagsbrandprozess gegen Georgi Dimitroff für die Nazi-Führung zu einer internationalen Blamage entwickelt hatte, wurden die Pläne für einen Prozess gegen Thälmann fallengelassen.

Ernst Thälmann wurde bis August 1944 in Schutzhaft unter Aufsicht der SS belassen und zuerst in Berlin-Moabit, dann in Hannover und letztlich in Bautzen ins Gefängnis gesperrt, die meiste Zeit davon verbrachte er in Isolationshaft. Am 17. August wurde Thälmann auf direkten Befehl Hitlers von Bautzen ins Konzentrationslager Buchenwald transportiert, wo er unmittelbar nach seiner Ankunft in der Nacht vom 17. auf den 18. August 1944 von einem SS-Exekutionskommando ermordet wurde.

Die Ehefrau Ernst Thälmanns, Rosa Thälmann, sowie ihre gemeinsame Tochter Irma, die beide die Inhaftierung im Konzentrationslager in Ravensbrück überlebt hatten, strengten 1962 von der DDR aus einen Mordprozess in der BRD gegen die mittlerweile namentlich bekannten Mitglieder des Buchenwalder SS-Exekutionskommandos an. Doch die bundesdeutsche Justiz, in der noch die alten Nazi-Richter und -Staatsanwälte wirkten, wusste dieses Verfahren konsequent zu sabotieren: Das Ermittlungsverfahren gegen die damals noch lebenden SS-Mitglieder wurde innerhalb von 25 Jahren Insgesamt 7 mal durch die Staatsanwaltschaft eingestellt. Nur aufgrund der Hartnäckigkeit der Nebenklägerinnen Rosa und Irma Thälmann kam es 1982 durch ein sog. Klageerzwingungsverfahren zum Prozess gegen einen der SS-Männer.

Die Veranstaltung beleuchtet im ersten Abschnitt die Verhaftung und Ermordung Ernst Thälmanns sowie die internationale Solidaritätsbewegung für seine Freilassung; im zweiten Abschnitt wird der mühevolle juristische Kampf der Angehörigen Thälmanns um Gerechtigkeit aufgezeigt sowie dargelegt, warum in der BRD Nazi-Mörder prinzipiell straffrei davonkommen können.

Die Veranstaltung hat am 10.08.2010 in Göttingen stattgefunden.

Audiodatei

Das Referat der Veranstaltung "Üble Traditionslinien: §§129, 129a, 129b", gehalten am 10.08.2010, T-Keller, Göttingen, steht auf www.secarts.org zum Download bereit:

- Referat als MP3-Datei (56 min., 50,1 MB)



Eine gemeinsame Veranstaltung der
- Roten Hilfe Göttingen,
- VVN-BdA Göttingen,
- www.secarts.org und
- SDAJ Göttingen.


 
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