Liebe Genossinnen und Genossen, liebe Freundinnen und Freunde, verehrte Damen und Herren,
mit Wut und Empörung müssen wir die schlimme Nachricht übermitteln, dass im Auftrag von Gerd Gröger heute die Kiesewetter GmbH aus Storkow mit dem Abriss der Ernst-Thälmann-Gedenkstätte in Ziegenhals begonnen hat! Gröger will also seine Schandtat eine Woche vor dem 65. Jahrestages der Befreiung vom Faschismus in Europa vollziehen und eine einzigartige antifaschistische Gedenkstätte abreißen lassen. Seht Euch die angehängten Bilder an. Ein Skandal, den wir nicht hinnehmen werden! Ein Skandal, der auf all jene politische Verantwortlichen im Land Brandenburg zurückfällt, die in den vergangenen Jahren entweder passiv blieben, was die Vorgänge um Ziegenhals betrifft, oder sich direkt schützend vor diesen Denkmalschleifer stellten und ihn damit ermutigten! Nach ihrer Niederlage vom 1. Mai in Berlin dürfte es nur im Sinne der Nazis sein, wenn eine antifaschistische Gedenkstätte,, die an die erinnert, die nichts unversucht ließen, um dem menschenverachtenden Faschismus allen erdenklichen Widerstand in den Weg zu stellen, zerstört wird.
Soweit lassen wir es nicht kommen! Vor einigen Stunden wurde von den Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten der Anwaltskanzlei Dr. Friedrich Wolff und Partner ein Eilschutzantrag gestellt, um den Abriss jetzt sofort zum Stoppen zu bringen.
Wir rufen auf: Kommt Dienstag, den 4. Mai 2010, um 9 Uhr nach Ziegenhals vor die Ernst-Thälmann-Gedenkstätte, um unseren Protest gegen diesen staatlich sanktionierten Vandalismus zum Ausdruck zu bringen.
Organisiert Fahrgemeinschaften, bringt Fahnen, Schilder, Transparente, Trillerpfeifen und Flugblätter mit.
Wer den Protest gerne auch ganz persönlich überbringen will hat am Mittwoch, den 5. Mai 2010 ab 17:30 Uhr die Gelegenheit dazu. Gerd Gröger hält nämlich dann eine Vorlesung zum Thema: "Aktuelle Fragen des Bauordnungsrechts unter besonderer Berücksichtigung der Bauordnung des Landes Brandenburg". Während also eine Firma ein antifaschistisches Denkmal niederreißt, will der Denkmalschleifer über Bauordnungsrecht dozieren. Die Vorlesung findet in der Humboldt Universität, Unter den Linden 9, in der sog. "Kommode", im Raum 144 statt. Beginn 18:00, Ende: 19:45 Uhr. |
Eine Frage bleibt: Warum setzt sich Gerd Gröger, der Ex-Ministerialbeamte, der Referatsleiter "Obere Bauaufsicht" in Brandenburgs Ministerium für Raumplanung und Infrastruktur a.D., kaltschnäuzig über das öffentliche bundesweite und internationale Drängen für den Erhalt der Ernst-Thälmann-Gedenkstätte in Ziegenhals hinweg?
Könnte es an dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVG) vom 14.4.2010 lieben? Es geht dabei um ein Baudenkmal, das, in Kenntnis des Denkmalschutzes, mit der Pflicht des Erhalts und der öffentlichen Nutzung, vom Eigentümer - genau so wie bei Gerd Gröger - abgerissen werden sollte. Auch hier lautete die Begründung, dass der Erhalt des Denkmals ihm wirtschaftlich nicht zuzumuten sei. Das BVG hat dieses Vorgehen entschieden zurückgewiesen. Kernsätze aus dem Urteil lauten:
"Die in Art. 14 Abs. 1 GG garantierte Privatnützigkeit des Eigentums gewährleistet mithin nicht, dass der Grundstücksertrag der Eigentümer einer denkmalgeschützten Gesamtanlage, deren Erhalt für sich genommen wirtschaftlich zumutbar ist, dadurch gesteigert wird, dass einzelne, wirtschaftlich unrentable Teile mit Denkmalbestand eigentumsrechtlich aus einem solchen Ensemble „herausgeschnitten“ werden und dadurch der Erhalt dieser Denkmäler infrage gestellt oder dessen Kosten letztlich der Allgemeinheit auferlegt werden. Die angegriffenen Entscheidungen tragen diesen Grundsätzen Rechnung und sind daher mit Art. 14 Abs. 1 GG vereinbar. Ein dem Denkmalschutz aufgeschlossener Eigentümer würde eine unter Denkmalschutz gestellte Gesamtanlage nicht zu dem Zweck, die Voraussetzungen einer (vermeintlichen) Unzumutbarkeit der Erhaltung eines Teils des Denkmals zu schaffen, oder jedenfalls unter Inkaufnahme dieser Folge eigentumsrechtlich aufspalten, und eine dem Denkmalschutz aufgeschlossene Person würde eine derartige Eigentumsposition nicht erwerben. Diese Entscheidung ist unanfechtbar." Damit stellt das BVG letztlich auch ein Stück DenkmalSCHUTZ wieder her und mit Blick nach Brandenburg wird deutlich, dass das novellierte Denkmalschutzgesetz des Landes in der jetzigen Form nicht tragbar bleibt. Der Wortlaut des Urteils kann hier nachgelesen werden: http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rk20100414_1bvr214008.html. Die Presseerklärung des BVG dazu: http://www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitteilungen/bvg10-028.html. .
Ein weiterer Grund wird aber auch folgendes sein: Es erhärten sich Tatsachen, dass Gerd Gröger ein Gesellschafter der "Karhausen Auktionshaus GmbH" ist! "Karhausen"? Ja genau, "Karhausen". Also das Auktionshaus, das am 30. November 2002 die Immobilie der Ernst-Thälmann-Gedenkstätte zur Versteigerung brachte. Wir erinnern an zwei pikante Fakten: 1.) Das unheimlich niedrig angesetzte Startgebot von 46.000 EUR für knapp 4600 qm Seegrundstück. Trotz dem Kaufangebot eines Interessenten über 270.000 EUR. 2.) Die Tatsache, dass die Auktion vorgezogen wurde, weil O-Ton Mark Otto Karhausen (Geschäftsführer der Karhausen Immobilien-Auktionen Organisations- und Beteiligungs-GmbH) "ein Herr eingetroffen ist, der nur wenig Zeit hat und gerne mitsteigern" wollte. Wer dieser Herr war? Es war der Gesellschafter von Karhausens GmbH, Gerd Gröger selbst, der ja dann auch den Zuschlag erhielt. Kann das alles noch Zufall sein?
Genug der Reden. Informiert alle! Kommt morgen nach Ziegenhals und am Mittwoch nach Berlin. Den Denkmalschleifern das Handwerk legen!Den Lumpen, die den Abriss wollten, vorbereitet haben und ihn nun durchführen wollen rufen wir zu:
Schande über Euch! Die Ernst-Thälmann-Gedenkstätte gehört der Öffentlichkeit!
Sie bleibt am authentischen Ort.Max Renkl
Freundeskreis "Ernst-Thälmann-Gedenkstätte" e.V., Ziegenhals