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    Samstag, 19.08.2006 - 16:25 Uhr -  aus der BRD  
    Weg mit dem KPD-Verbot!
    50 Jahre nach dem Verbotsprozess: Kommunistische Partei Deutschlands legalisieren!
     
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    KPD-Plakat von 1932
    Die Kommunistische Partei Deutschlands (KPD), am 1. Januar 1919 von Karl Liebknecht und Rosa Luxemburg begründet, wurde 1956 vom Bundesverfassungsgericht für "verfassungsfeindlich" erklärt und verboten. Die Partei, die am nachdrücklichsten vor Hitler warnte, in ihren damals verlachten Mahnungen ("wer Hitler wählt, wählt Krieg") am Realistischsten die Bösartigkeit des Faschismus analysierte und folgerichtig als erste Partei durch die Nazis verboten wurde, als einzige Partei zwölf Jahre lang kontinuierlich Widerstand leistete und von allen politischen Gegnern des Faschismus den höchsten Blutzoll zu entrichten hatte, wurde wiederum kriminalisiert. Ganze 11 Jahre nach dem Ende des Faschismus wurden viele westdeutsche Kommunisten wieder in die Gefängnisse gesteckt, in denen sie unter Hitler bereits gefangen gehalten wurden.

    Auch heute noch, 50 Jahre nach dem Verbot, nach tolerierten "Neugründungen" kommunistischer Gruppen und Parteien, hat dieses Urteil Gültigkeit - auch, wenn es derzeit nicht angewendet wird. Es liegt in der Schublade, u.a. neben der "Notstandsverfassung", und kann jederzeit reaktiviert werden, um Kommunistinnen und Kommunisten zu kriminalisieren, einzusperren und mundtot zu machen.

    50 Jahre nach dem skandalösen Urteil - nach der Anmaßung eines Gerichts, über eine Weltanschauung zu urteilen - ist der Zeitpunkt überfällig, diesen historischen Anachronismus endlich aufzuheben! Deutschland stellt sich mit dieser Rechtspraxis in eine Reihe mit einigen wenigen Ländern wie z. B. dem Iran, die noch ein Verbot einer Kommunistischen Partei aufrechterhalten; alle anderen europäischen Staaten wie auch die USA tolerieren die kommunistische Bewegung.

    Seit Ende der sechziger Jahre gibt es zwar mehrere offen und legal operierende Gruppen und Parteien, die sich kommunistisch nennen und in der Tradition der KPD sehen, doch auch für diese gilt: sie sind im Zweifelsfalle mit einem Handstreich zu verbieten, denn das Gesetz, das sie kriminalisiert, ist immer noch gültig!
    Es ist an der Zeit, dieses Relikt des "kalten Krieges", geschaffen in den düstersten Zeiten der antikommunistischen Hetze in der Bundesrepublik, endlich aufzuheben! Es kann und darf nicht angehen, dass neofaschistische Parteien, die sich ganz unverfroren zur NSDAP und dem "Dritten Reich" bekennen, ungehindert in Deutschland wüten dürfen und dafür noch juristische Freibriefe ausgestellt bekommen - und gleichzeitig die Partei, die im Kampfe gegen den Faschismus die meisten Opfer erlitt, nach wie vor verboten ist!

    Mediathek > Pics > aus der Geschichte der KPD
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    Die Kommunistische Partei Deutschlands (KPD) wurde am 01.01.1919 von Karl Liebknecht und Rosa Luxemburg gegründet, trug die Hauptlast der politischen Opfer des deutschen Faschismus und organisierte als einzige politische Kraft den Widerstand gegen die Nazidiktatur. Im Jahre 1956 wurde die KPD in der BRD wieder verboten, viele Kommunistinnen und Kommunisten durch die Adenauer-Justiz erneut kriminalisiert und eingesperrt.
    © by secarts [04.04.2006]

    KPD-Verbot JETZT aufheben!


    www.secarts.de unterstützt den Aufruf zur Aufhebung des KPD-Verbots der Deutschen Kommunistischen Partei und gibt im Folgenden den Wortlaut wieder. Die Online-Petition kann hier unterschrieben werden.

    Antikommunismus ist mehr als eine Torheit
    Aufruf zur Aufhebung des KPD-Verbotes


    An die
    Abgeordneten des Deutschen Bundestages

    An die
    [aus Deutschland stammenden]
    Abgeordneten des Europäischen Parlaments


    Sehr geehrte Damen und Herren!

    Die Unterzeichner dieses Schreibens wenden sich anlässlich des 50. Jahrestages des Verbots der KPD an Sie. Wir appellieren an Sie, dieses Verbot als historisch überlebtes Relikt des kalten Krieges endlich aufzuheben.

    Das am 26. August 1956 gefällte Verbotsurteil gegen die Kommunistische Partei Deutschlands war schon bei seiner Verhängung auch von namhaften nichtkommunistischen Persönlichkeiten, Politikern und Juristen als eine politische Fehlentscheidung und ein juristisches Fehlurteil bewertet worden. Es war ein zeitbedingtes politisches Urteil. Es wurde gefordert und durchgesetzt von der damaligen Bundesregierung in der Zeit des zugespitzten kalten Krieges nach der staatlichen Spaltung Deutschlands in Anlehnung an den McCarthyismus in den USA. Es wurde gebraucht, um die Westintegration der BRD und die damit verbundene Wiederaufrüstung Westdeutschlands zu erleichtern und die damaligen außerparlamentarischen Bewegungen dagegen zu bekämpfen. Zugleich sollten damit kapitalismuskritische Bestrebungen generell in die Grauzone des Verdachts gedrängt und im Dienst der Restauration der alten Besitz- und Machtverhältnisse kriminalisiert werden.

    In dem ganzen über vier Jahre dauernden Verbotsverfahren gegen die KPD waren die Vertreter der Bundesregierung zu keinem Zeitpunkt in der Lage gewesen, konkrete Handlungen der KPD für die Planung oder Vorbereitung eines Umsturzes der bestehenden Verfassungsordnung vorzulegen. Deshalb musste zu einem "Indizienprozess" Zuflucht genommen werden, in dem vielfach aus dem Zusammenhang gerissene und inhaltlich missdeutete aktuell-politische Aussagen der KPD und generelle Leitsätze der marxistischen Theorie zu einer fragwürdigen juristischen Konstruktion "verfassungsfeindlicher Absichten" zusammengefügt wurden. Unabhängig davon, wie man die damalige politische Orientierung der KPD und die Tonart und den Stil ihrer damaligen Agitation beurteilen mag, bleibt festzustellen, dass es sich um eine politisch motivierte Fehlinterpretation der tatsächlichen Absichten und des praktisch-politischen Tuns der KPD handelte.

    Mit dem KPD-Verbot wurde eine Partei bekämpft, die im Gegensatz zur großen Mehrzahl der damaligen Amtsinhaber der Staatsgewalt im Kampf gegen die Terrorherrschaft der Nazis aktiven Widerstand geleistet und große Opfer gebracht hatte. Als "Männer und Frauen der ersten Stunde" hatten viele ihrer Mitglieder nach 1945 beim Wiederingangbringen der Betriebe und des alltäglichen Lebens, bei der Versorgung der Menschen mit Nahrung und Wohnung und beim Aufbau demokratischer Strukturen in den Kommunen gemeinsam mit Menschen anderer Weltanschauung einen in der Bevölkerung anerkannten Beitrag zum demokratischen Neuaufbau geleistet.

    Das KPD-Urteil wurde zur juristischen Grundlage dafür, dass wenige Jahre nach dem Ende der faschistischen Diktatur gestandene Antifaschisten, Überlebende der KZs und Zuchthäuser der Nazis erneut wegen ihrer politischen Gesinnung verfolgt, in die Illegalität gedrängt und zu teilweise schweren Zuchthaus- und Gefängnisstrafen verurteilt wurden. Das Ausmaß der darauf gestützten politischen Verfolgung im Westen Deutschlands ist heute weitgehend aus dem Bewusstsein verdrängt. Tatsache ist jedoch, dass nach amtlichen Angaben allein in den Jahren 1960-1966 rund 57 000 staatsanwaltliche und gerichtliche Ermittlungsverfahren, bis zu 10 000 in einem einzigen Jahr, plus schätzungsweise 200 000 polizeiliche Ermittlungsverfahren durchgeführt wurden, von denen etwa eine halbe Million Menschen betroffen waren. Die Opfer waren nicht nur Mitglieder der KPD, sondern auch zahlreiche Menschen anderer politischer Richtungen, Anhänger der Friedensbewegung, linke Sozialdemokraten, Gewerkschafter, Teilnehmer an Initiativen für gesamtdeutsche Verständigung und anderer Bürgerbewegungen. Tausende wurden Opfer der auf das KPD-Verbot gestützten Berufsverbote. Diesen Opfern einer politisch motivierten Justiz und staatlichen Repression aus der Zeit des kalten Krieges im Westen Deutschlands wird bis heute die Rehabilitierung und Wiedergutmachung für erlittenes Unrecht vorenthalten.

    Obwohl das KPD-Verbot selbst nach dem Wortlaut des Bundesverfassungsgerichtsurteils im Zug einer Wiedervereinigung Deutschlands eigentlich unwirksam werden sollte, wird es bis heute als juristisch gültig behandelt und zur Grundlage staatlichen Handelns gemacht, wie beispielsweise die Verfassungsschutzberichte Jahr für Jahr beweisen. Selbst wenn es derzeit nicht offen zur gewaltsamen Unterdrückung kommunistischer Organisationen angewendet wird, ist die Fortexistenz des KPD-Verbots ein politisches Disziplinierungsmittel und ein Repressionsinstrument "im Wartestand". Es beschränkt die Freiheit der politischen Meinungsäußerung, insbesondere die politische und weltanschauliche Debatte über grundsätzliche Alternativen zum bestehenden kapitalistischen Gesellschaftssystem.

    Die von der UNO verkündete Allgemeine Deklaration der Menschenrechte, die Charta der Grundrechte der Europäischen Union und das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland schreiben übereinstimmend vor, dass niemand wegen seiner religiösen oder politischen und weltanschaulichen Anschauungen benachteiligt werden darf. Die Beibehaltung des KPD-Verbots steht dazu im Widerspruch.

    Mit der Beibehaltung des KPD-Verbots nimmt die Bundesrepublik Deutschland noch heute eine politische und juristische Sonderstellung in Europa ein. Sie reiht sich ein in eine kleine Minderheit von Staaten, die die gesellschaftspolitische Auseinandersetzung um Vergangenheit, Gegenwart und Zukunft mit polizeistaatlichen Mitteln zu "beherrschen" und zu unterdrücken versuchen. In der großen Mehrheit unserer europäischen Nachbarländer mit historisch gewachsener demokratische Tradition ist eine derartige "Sonderbehandlung" der Kommunisten unvorstellbar. Ihre Rolle im Widerstandskampf gegen den Faschismus ist in diesen Ländern gesellschaftlich anerkannt. Es fördert nicht das demokratische Ansehen der BRD, wenn das KPD-Verbot als Mittel der politisch-juristischen Ausgrenzung der Kommunisten und anderer kapitalismuskritischer Bestrebungen beibehalten wird.

    Die kommunistische Idee, die marxistische Theorie und die an ihr orientierte politische Praxis ist, wie immer man zu ihr eingestellt sein mag, ein unauslöschbarer Bestandteil der europäischen Geschichte und Geistesgeschichte. Sie ist geschichtlich bedingt in Europa entstanden und hat hier ihre historischen Wurzeln. Die daraus erwachsene weltanschaulich-theoretische und politische Tradition und Geistesströmung kann weder durch die Fortexistenz eines fragwürdigen Verboturteils noch durch die von einigen Kreisen heute wieder versuchte Aktivierung des antikommunistischen Hexenwahns der 50er Jahre aus der Geschichte und dem politischen Leben Europas getilgt werden.

    Thomas Mann beurteilte den Antikommunismus als die Grundtorheit der Epoche. Aber er war und ist mehr als eine Torheit. Er war neben dem chauvinistischen Nationalismus und Antisemitismus das entscheidende ideologische Vehikel zur Errichtung der Nazi-Diktatur. Er war das Instrument zur Durchsetzung der restaurativen Entwicklung nach 1945 im Gegensatz zu den damaligen Vorstellungen der Gewerkschaften und vieler anderer Kräfte der Gesellschaft. Und er dient bis heute neonazistischer und rechtsextremistischer Propaganda und allen reaktionären, antiliberalen, gegen den Geist der Aufklärung gerichteten und antidemokratischen Bestrebungen als Vehikel.

    Deshalb halten wir es für hoch an der Zeit, das KPD-Verbotsurteil als in juristische Formeln gekleideten Antikommunismus endlich aufzuheben und eindeutig für ungültig zu erklären, im Interesse der Meinungsfreiheit und einer freien weltanschaulichen und politischen Debatte, im Interesse der Freiheit des Geisteslebens und der freien Betätigung aller Strömungen der europäischen geschichtlichen Traditionen. Dazu möchten wir Sie mit diesem Schreiben nachdrücklich auffordern.



    Links zum Thema:
    - Wortlaut des KPD-Verbotsurteils von 1956
    - Aufruf zur Aufhebung des KPD-Verbots der DKP
    - Bilder, Plakate und Dokumente aus der KPD-Geschichte auf www.secarts.de





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