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•NEUES THEMA19.05.2022, 03:11 Uhr
EDIT: FPeregrin
19.05.2022, 10:24 Uhr
19.05.2022, 10:24 Uhr
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• Dt. Imp. an der inneren Nahost-Front
Die Rechnung "Palästina-Solidarität = Antisemitismus" war schon immer eine sachlich wie intellektuell unzulässige Zusammenschieberei, zu der auch ich selbst sehr viel zu oft die Schnauze gehalten habe. Jetzt erleben wir andere abenteuerliche Zusammenschiebereien im Zuge der dt. imp. Kriegstreiberei gegen Rußland (= SU = Kommunismus = Thälmann = etc.):
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Es ist m.E. gar kein Zufall, daß dies nun zusammenfällt mit einer Verschärfung der Repression gegen Palästina-Solidarität, sehr auffällig z.Z. in Berlin - jW heute:
»Berlin beteiligt sich an diesem Unrecht«
Verbot von Nakba-Gedenken und zunehmender antipalästinensischer Rassismus. Kritik an Entrechtung wie in Israel. Ein Gespräch mit Layla Kilani
Interview: Nick Brauns
Layla Kilani ist aktiv in der Gruppe »Palästina spricht – Palestine speaks« in Berlin
Nachdem bereits Ende April in Berlin sämtliche Palästina-Demonstrationen von der Polizei verboten worden waren, hat es jetzt erneut ein auch vom Verwaltungsgericht bestätigtes Verbot aller öffentlichen Versammlungen anlässlich des Nakba-Tages am 15. Mai gegeben. An dem wird an die Vertreibung von 800.000 Palästinensern bei der Staatsgründung Israels 1948 erinnert. Wie bewerten Sie dieses Vorgehen?
Wir sehen darin einen Angriff auf unsere Grundrechte, da uns Meinungs- und Versammlungsfreiheit verwehrt werden. Das betrifft auch Gruppen wie die »Jüdische Stimme für gerechten Frieden in Nahost«, deren Kundgebung ebenfalls verboten wurde. Kritik an der israelischen Regierung, an ihren Verstößen gegen das Völkerrecht, an Apartheidstrukturen muss möglich sein.
Trotz der Verbote haben sich am Sonntag Menschen auf dem Hermannplatz in Berlin-Neukölln versammelt. Was geschah dann?
40 bis 50 Mitglieder von »Palästina spricht« nahmen an einem spontanen kollektiven Gedenken zum Jahrestag der Nakba teil. Viele von uns haben Kufiyas (palästinensische Tücher, jW) oder Kleidung in den palästinensischen Farben getragen – oder Wassermelonen, die diese Farben symbolisieren. Nach einem Foto sind wir wieder auseinandergegangen. Doch da kam schon die Polizei, und wir wurden eingekesselt. Es gab viele Festnahmen rund um den Hermannplatz. Einem unserer Mitglieder wurde dabei die Schulter ausgerenkt, er musste ins Krankenhaus. Er hatte eine Kufiya getragen – das war offenbar Grund für die Festnahme.
In Berlin leben Zehntausende Menschen mit palästinensischen Wurzeln. Wie wird da über die jüngste Repression diskutiert?
Wir sind eine sehr vielfältige Community mit unterschiedlichen Migrationsgeschichten und Aufenthaltssituationen. Manche sind staatenlos, andere haben die israelische, jordanische oder deutsche Staatsbürgerschaft. Doch wir sind uns einig, dass wir starke Parallelen zwischen der zunehmenden Entrechtung in Israel und Palästina und der Entwicklung hier erkennen. Früher war es so, dass die physische Gewalt in Israel und Palästina stattfand, während wir hier eher symbolischer und diskursiver Gewalt in Form von antipalästinensischem Rassismus ausgesetzt waren.
Nach wie vor werden wir mit rassistischen Stereotypen als antisemitisch und gewalttätig dargestellt. In Medienberichten über unsere Demonstrationen werden typischerweise brüllende und mit Kufiyas vermummte Männer gezeigt, obwohl wir eine vielfältige Bewegung sind, in der wir durch die kollektive Trauer über unsere Vertreibung miteinander verbunden sind. Doch jetzt kommt es auch in Deutschland zu mehr physischer Gewalt gegen uns und Entrechtung. Das Andenken an die Nakba war bisher ausschließlich in Israel kriminalisiert. Seit letzter Woche beteiligt sich Berlin an diesem Unrecht.
Wie gehen Sie mit den in der bürgerlichen Presse immer wieder gegen Ihre Demonstrationen erhobenen Antisemitismusvorwürfen um – und mit tatsächlichen Vorfällen wie am 23. April, als Journalisten judenfeindlich beschimpft wurden?
Es ist uns von »Palästina spricht« sehr wichtig, viel Zeit in die Vorbereitung unserer Demonstrationen zu investieren und Bildungsarbeit zu betreiben. Wir stellen uns klar gegen rassistische und antisemitische Slogans und geben statt dessen unsere eigenen Parolen aus. Wir machen über unsere Ordner und über Lautsprecher deutlich, dass wir keine Faschisten und Antisemiten auf unseren Demos dulden. Es gibt aber leider Situationen, bei denen uns die Hände gebunden sind. Das war am 23. April der Fall, als ein Jugendlicher antisemitische Äußerungen von sich gab.
Ein Slogan von »Palästina spricht« lautet »From the river to the sea – Palestine will be free«. Kritiker werfen Ihnen deswegen Antisemitismus vor, da Israel darin nicht mehr vorkomme. Wie ist diese Losung zu verstehen?
Diese Losung soll niemanden diskriminieren, es geht um gleiche Rechte. Wir stellen uns eine antikoloniale Befreiung von zionistischer Unterdrückung und Apartheid vor. Wir drücken mit dieser Losung unsere Vision von Freiheit und Gleichberechtigung für alle auf dem Gebiet des historischen Palästina lebenden Menschen aus – egal welcher Religion, Ethnie oder Hautfarbe sie sind.
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#PalaestinaSolidaritaet
P.S.: Eine Nicht-Positionierung deutscher Kommunisten bezüglich der Palästina-Frage mag einmal taktisch gut begründet gewesen sein:
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Sie muß sich aber immer überprüfbar halten am meßbaren Verhalten des Hauptfeinds selbst. Die zum imperialen Funktionalisieren des Antifagenekens im Dienste des Krieges analoge repressive Zusammenschieberei von Palästina-Solidarität und Antisemitismus räumt m.E. aber auch den letzten Zweifel darüber aus, wie und wo der dt. Imp. seine Interessen im Nahen Osten vertreten sieht, und wie und wo nicht - Konkurrenz zum US-Imp. hin oder her. Die liegen für den dt. Imp. definitiv nicht in einer "Vision von Freiheit und Gleichberechtigung für alle auf dem Gebiet des historischen Palästina lebenden Menschen [...] – egal welcher Religion, Ethnie oder Hautfarbe sie sind."
#DeutscherImperialismus
#NahostFrage
#Palaestina
#Israel
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Es ist m.E. gar kein Zufall, daß dies nun zusammenfällt mit einer Verschärfung der Repression gegen Palästina-Solidarität, sehr auffällig z.Z. in Berlin - jW heute:
»Berlin beteiligt sich an diesem Unrecht«
Verbot von Nakba-Gedenken und zunehmender antipalästinensischer Rassismus. Kritik an Entrechtung wie in Israel. Ein Gespräch mit Layla Kilani
Interview: Nick Brauns
Layla Kilani ist aktiv in der Gruppe »Palästina spricht – Palestine speaks« in Berlin
Nachdem bereits Ende April in Berlin sämtliche Palästina-Demonstrationen von der Polizei verboten worden waren, hat es jetzt erneut ein auch vom Verwaltungsgericht bestätigtes Verbot aller öffentlichen Versammlungen anlässlich des Nakba-Tages am 15. Mai gegeben. An dem wird an die Vertreibung von 800.000 Palästinensern bei der Staatsgründung Israels 1948 erinnert. Wie bewerten Sie dieses Vorgehen?
Wir sehen darin einen Angriff auf unsere Grundrechte, da uns Meinungs- und Versammlungsfreiheit verwehrt werden. Das betrifft auch Gruppen wie die »Jüdische Stimme für gerechten Frieden in Nahost«, deren Kundgebung ebenfalls verboten wurde. Kritik an der israelischen Regierung, an ihren Verstößen gegen das Völkerrecht, an Apartheidstrukturen muss möglich sein.
Trotz der Verbote haben sich am Sonntag Menschen auf dem Hermannplatz in Berlin-Neukölln versammelt. Was geschah dann?
40 bis 50 Mitglieder von »Palästina spricht« nahmen an einem spontanen kollektiven Gedenken zum Jahrestag der Nakba teil. Viele von uns haben Kufiyas (palästinensische Tücher, jW) oder Kleidung in den palästinensischen Farben getragen – oder Wassermelonen, die diese Farben symbolisieren. Nach einem Foto sind wir wieder auseinandergegangen. Doch da kam schon die Polizei, und wir wurden eingekesselt. Es gab viele Festnahmen rund um den Hermannplatz. Einem unserer Mitglieder wurde dabei die Schulter ausgerenkt, er musste ins Krankenhaus. Er hatte eine Kufiya getragen – das war offenbar Grund für die Festnahme.
In Berlin leben Zehntausende Menschen mit palästinensischen Wurzeln. Wie wird da über die jüngste Repression diskutiert?
Wir sind eine sehr vielfältige Community mit unterschiedlichen Migrationsgeschichten und Aufenthaltssituationen. Manche sind staatenlos, andere haben die israelische, jordanische oder deutsche Staatsbürgerschaft. Doch wir sind uns einig, dass wir starke Parallelen zwischen der zunehmenden Entrechtung in Israel und Palästina und der Entwicklung hier erkennen. Früher war es so, dass die physische Gewalt in Israel und Palästina stattfand, während wir hier eher symbolischer und diskursiver Gewalt in Form von antipalästinensischem Rassismus ausgesetzt waren.
Nach wie vor werden wir mit rassistischen Stereotypen als antisemitisch und gewalttätig dargestellt. In Medienberichten über unsere Demonstrationen werden typischerweise brüllende und mit Kufiyas vermummte Männer gezeigt, obwohl wir eine vielfältige Bewegung sind, in der wir durch die kollektive Trauer über unsere Vertreibung miteinander verbunden sind. Doch jetzt kommt es auch in Deutschland zu mehr physischer Gewalt gegen uns und Entrechtung. Das Andenken an die Nakba war bisher ausschließlich in Israel kriminalisiert. Seit letzter Woche beteiligt sich Berlin an diesem Unrecht.
Wie gehen Sie mit den in der bürgerlichen Presse immer wieder gegen Ihre Demonstrationen erhobenen Antisemitismusvorwürfen um – und mit tatsächlichen Vorfällen wie am 23. April, als Journalisten judenfeindlich beschimpft wurden?
Es ist uns von »Palästina spricht« sehr wichtig, viel Zeit in die Vorbereitung unserer Demonstrationen zu investieren und Bildungsarbeit zu betreiben. Wir stellen uns klar gegen rassistische und antisemitische Slogans und geben statt dessen unsere eigenen Parolen aus. Wir machen über unsere Ordner und über Lautsprecher deutlich, dass wir keine Faschisten und Antisemiten auf unseren Demos dulden. Es gibt aber leider Situationen, bei denen uns die Hände gebunden sind. Das war am 23. April der Fall, als ein Jugendlicher antisemitische Äußerungen von sich gab.
Ein Slogan von »Palästina spricht« lautet »From the river to the sea – Palestine will be free«. Kritiker werfen Ihnen deswegen Antisemitismus vor, da Israel darin nicht mehr vorkomme. Wie ist diese Losung zu verstehen?
Diese Losung soll niemanden diskriminieren, es geht um gleiche Rechte. Wir stellen uns eine antikoloniale Befreiung von zionistischer Unterdrückung und Apartheid vor. Wir drücken mit dieser Losung unsere Vision von Freiheit und Gleichberechtigung für alle auf dem Gebiet des historischen Palästina lebenden Menschen aus – egal welcher Religion, Ethnie oder Hautfarbe sie sind.
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P.S.: Eine Nicht-Positionierung deutscher Kommunisten bezüglich der Palästina-Frage mag einmal taktisch gut begründet gewesen sein:
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Sie muß sich aber immer überprüfbar halten am meßbaren Verhalten des Hauptfeinds selbst. Die zum imperialen Funktionalisieren des Antifagenekens im Dienste des Krieges analoge repressive Zusammenschieberei von Palästina-Solidarität und Antisemitismus räumt m.E. aber auch den letzten Zweifel darüber aus, wie und wo der dt. Imp. seine Interessen im Nahen Osten vertreten sieht, und wie und wo nicht - Konkurrenz zum US-Imp. hin oder her. Die liegen für den dt. Imp. definitiv nicht in einer "Vision von Freiheit und Gleichberechtigung für alle auf dem Gebiet des historischen Palästina lebenden Menschen [...] – egal welcher Religion, Ethnie oder Hautfarbe sie sind."
#DeutscherImperialismus
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#Palaestina
#Israel
•NEUER BEITRAG25.05.2022, 10:01 Uhr
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... eine weitere schlimme Weiterung ist, daß das Nakba-Gedenkverbot den Aufschlag machen könnte für weitere "präventive" Grundrechtseinschränkungen. Ich spare Mutmaßungen darüber, welchen Leute, die "so links sind, wie sie sich fühlen", das auch noch passen könnte. - tp heute:
Versammlungsverbote: Wenn Grundrechte vorbeugend eingeschränkt werden
25. Mai 2022 Peter Nowak
Verbote von Demos mit Palästina-Bezug abzulehnen, setzt keine Sympathie für Parolen voraus, die dort vielleicht (!) gerufen werden
Versammlungsfreiheit gilt auch für Palästinenser" lautete die Überschrift eines Beitrags des Juristen Ralf Michaels auf dem Verfassungsblog, der sich aus einer zivilgesellschaftlichen Perspektive kritisch mit Grundrechtseingriffen auch in den Ländern befasst, die sich selbst als der freie Westen definieren.
Anlass des Beitrags war das Verbot von gleich fünf angemeldeten Demonstrationen aus den propalästinensischen Spektrum Mitte Mai in Berlin. Für den Juristen besonders bemerkenswert, wurden diese Verbote auch durch Verwaltungs- und Oberverwaltungsgerichte bestätigt. Die Versammlungsbehörde hat die Veranstaltungen unter Berufung auf "zu erwartende Gewalttätigkeiten sowie volksverhetzende und antisemitische Äußerungen" untersagt. Der Verlauf früherer ähnlicher Veranstaltungen rechtfertigt nach Auffassung des Gerichts diese Gefahrenprognose.
Für den Juristen Michaels handelt es sich um eine bedenkliche Entwicklung:
"Die Berliner Polizei erkennt durchaus an, dass Palästinenser verärgert sind; sie meint, in der jetzigen angespannten Lage in Nahost sei "fortlaufend mit Vorfällen zu rechnen, die den Zorn hier lebender Palästinenser hervorrufen können. Erstaunlicherweise sieht sie aber genau in diesem Anlass für Demonstrationen zugleich einen Anlass für deren Verbot. / Die Verbindung mit dem historischen "Nakba-Tag", so die Polizei, dürfte im Zusammengang mit den aktuellen Ereignissen im Westjordanland, im Ostteil Jerusalems und dem Gaza-Streifen zu einer massiven Verstärkung der Emotionalisierung führen. Aber das ist ja genau der Anlass für die Demonstration. Wer nichts auszusetzen hat, demonstriert ja auch nicht." (Ralf Michaels, Verfassungsblog)
Tatsächlich könnte diese Begründung Tür und Tor für weitere Kundgebungs- und Demonstrationsverbote ebnen. Tatsächlich sind die Anlässe meistens Ereignisse, die eine Gruppe von Menschen ablehnt. Sie wollten ihren Protest und ihre Wut auf die Straße tragen; und genau das könnte dann eben zur Prognose führen, dass womöglich fragwürdige Parolen gerufen werden oder Transparente gezeigt werden, die politisch von vielen mit Recht verurteilt werden.
Ist das dann aber ein Grund für ein Versammlungsverbot? Nicht nur Michaels hat da seine Zweifel und sieht in einem Beitrag für die Berliner Zeitung sogar die Verfassung pervertiert. Auch Politiker der Linkspartei kritisierten das Verbot. In der taz schreibt Lea Fauth von einem falschen Verständnis der Grundrechte. Dabei betont sie – was sehr wichtig ist –, dass sie keinesfalls mit den Aussagen und Parolen übereinstimmt, die auf den verbotenen Demonstrationen gerufen worden wären.
Sie findet es aber rechtsstaatlich höchst bedenklich, wenn schon die Möglichkeit, dass solche Parolen gerufen werden, dazu führt, dass das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit ausgesetzt wird.
Im Zweifel für die Grundrechte
In der Vergangenheit wurden von der Polizei erlassene Demoverbote beispielsweise gegen Neonazis mehrfach mit dem Verweis auf die hohe Bedeutung des Versammlungsrechts von der Justiz gekippt. Gelegentlich haben in der Vergangenheit auch Gruppen der außerparlamentarischen Linken von einer Justiz profitiert, die im Zweifelsfall für die Grundrechte eingetreten sind und Verbote oder Auflagen der Ordnungsbehörden für rechtswidrig erklärt haben.
Das hat dann bedeutet, dass auch Aufmärsche von rechten Gruppierungen nicht verboten waren, was aber antifaschistische Gruppen nicht daran hinderte, lautstark auch in Sicht- und Hörweite dagegen zu protestieren. Tatsächlich ist es aus emanzipatorischer Perspektive begrüßenswert, wenn nicht alle Kundgebungen und Demonstrationen vom Staat verboten werden. Aber klar muss auch sein, dass es kein Recht auf Demonstrationen und Kundgebungen ohne Gegenproteste gibt.
Die Rechten haben dann die Möglichkeit, ihre Kundgebung durchzuführen, müssen aber damit leben, dass die Ablehnung ihrer Politik auch lautstark hörbar ist. Das ist auch die Position von Lea Fauth, die in der taz schreibt:
"In einem Land, wo Meinungsfreiheit herrscht, ist es Aufgabe der Zivilgesellschaft, sich derart menschenverachtenden Demonstrationen in den Weg zu stellen. Zahlreiche Antifa-Gruppen aber auch lose vernetzte Menschen tun das immer wieder mit bemerkenswerter Ausdauer. Als die rechtsextreme Partei "III. Weg" am 3. Oktober 2020 in Berlin-Hohenschönhausen einen Aufmarsch unternehmen wollte, gab es so viele und große Sitzblockaden auf der Demoroute, dass die Neonazis umkehren mussten. Ihre Reden auf einem Platz wurden mit lauten Protestrufen gestört." (Lea Fauth, taz)
Das weitgehende Schweigen der gesellschaftlichen Linken
Es gibt doch in Berlin israelischsolidarische Menschen, die auch regressivem Antizionismus, wenn er sich auf der Straße zeigt, mit Parolen und Transparenten entgegentreten können. Es wäre also begrüßenswert gewesen, wenn die Demonstrationen aus dem propalästiensischen Milieu hätten stattfinden können, aber eben auch mit Protest von israelsolidarischen Menschen konfrontiert worden wäre.
Durch die Verbote aber wird eine solche Auseinandersetzung autoritär durch die Staatsapparate verhindert. Und das in Berlin, wo erst im letzten Jahr das Versammlungsgesetz reformiert wurde und viel von einer Liberalisierung die Rede war. Im Zweifel für die Grundrechte sollte die Devise sein.
Nur wenige Tage vor den Verboten der propalästinensischen Kundgebungen und Demonstrationen wurden die Verbote russischer, sowjetischer und ukrainischer Fahnen im Zusammenhang mit dem Jahrestag des Sieges über den deutschen Faschismus rigide durchgesetzt. Auffällig ist, dass es erfreulicherweise Proteste von kritischen Juristen und liberalen Medien gibt, aber ein Großteil der gesellschaftlichen Linken still bleibt, was der Publizist Daniel Bax in der Wochenzeitung Freitag kritisch anmerkt.
Galt da nicht mal der Grundsatz, dass man den Kampf gegen reaktionäre Ideologie, seien es Neonazis oder auch Antisemitismus in Form eines regressiven Antizionismus, selbst erledigen muss und nicht auf die Staatsapparate vertrauen sollte? Ist also das weitgehende Schweigen der gesellschaftlichen Linken zu den Demoverboten vielleicht eine Folge der merkwürdigen Staatsgläubigkeit, die der Politologe Joachim Hirsch bereits in der Corona-Frage kritisierte, die aber bei einem Großteil der Linken auch im Ukraine-Krieg zu bemerken ist? (Peter Nowak)
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Versammlungsverbote: Wenn Grundrechte vorbeugend eingeschränkt werden
25. Mai 2022 Peter Nowak
Verbote von Demos mit Palästina-Bezug abzulehnen, setzt keine Sympathie für Parolen voraus, die dort vielleicht (!) gerufen werden
Versammlungsfreiheit gilt auch für Palästinenser" lautete die Überschrift eines Beitrags des Juristen Ralf Michaels auf dem Verfassungsblog, der sich aus einer zivilgesellschaftlichen Perspektive kritisch mit Grundrechtseingriffen auch in den Ländern befasst, die sich selbst als der freie Westen definieren.
Anlass des Beitrags war das Verbot von gleich fünf angemeldeten Demonstrationen aus den propalästinensischen Spektrum Mitte Mai in Berlin. Für den Juristen besonders bemerkenswert, wurden diese Verbote auch durch Verwaltungs- und Oberverwaltungsgerichte bestätigt. Die Versammlungsbehörde hat die Veranstaltungen unter Berufung auf "zu erwartende Gewalttätigkeiten sowie volksverhetzende und antisemitische Äußerungen" untersagt. Der Verlauf früherer ähnlicher Veranstaltungen rechtfertigt nach Auffassung des Gerichts diese Gefahrenprognose.
Für den Juristen Michaels handelt es sich um eine bedenkliche Entwicklung:
"Die Berliner Polizei erkennt durchaus an, dass Palästinenser verärgert sind; sie meint, in der jetzigen angespannten Lage in Nahost sei "fortlaufend mit Vorfällen zu rechnen, die den Zorn hier lebender Palästinenser hervorrufen können. Erstaunlicherweise sieht sie aber genau in diesem Anlass für Demonstrationen zugleich einen Anlass für deren Verbot. / Die Verbindung mit dem historischen "Nakba-Tag", so die Polizei, dürfte im Zusammengang mit den aktuellen Ereignissen im Westjordanland, im Ostteil Jerusalems und dem Gaza-Streifen zu einer massiven Verstärkung der Emotionalisierung führen. Aber das ist ja genau der Anlass für die Demonstration. Wer nichts auszusetzen hat, demonstriert ja auch nicht." (Ralf Michaels, Verfassungsblog)
Tatsächlich könnte diese Begründung Tür und Tor für weitere Kundgebungs- und Demonstrationsverbote ebnen. Tatsächlich sind die Anlässe meistens Ereignisse, die eine Gruppe von Menschen ablehnt. Sie wollten ihren Protest und ihre Wut auf die Straße tragen; und genau das könnte dann eben zur Prognose führen, dass womöglich fragwürdige Parolen gerufen werden oder Transparente gezeigt werden, die politisch von vielen mit Recht verurteilt werden.
Ist das dann aber ein Grund für ein Versammlungsverbot? Nicht nur Michaels hat da seine Zweifel und sieht in einem Beitrag für die Berliner Zeitung sogar die Verfassung pervertiert. Auch Politiker der Linkspartei kritisierten das Verbot. In der taz schreibt Lea Fauth von einem falschen Verständnis der Grundrechte. Dabei betont sie – was sehr wichtig ist –, dass sie keinesfalls mit den Aussagen und Parolen übereinstimmt, die auf den verbotenen Demonstrationen gerufen worden wären.
Sie findet es aber rechtsstaatlich höchst bedenklich, wenn schon die Möglichkeit, dass solche Parolen gerufen werden, dazu führt, dass das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit ausgesetzt wird.
Im Zweifel für die Grundrechte
In der Vergangenheit wurden von der Polizei erlassene Demoverbote beispielsweise gegen Neonazis mehrfach mit dem Verweis auf die hohe Bedeutung des Versammlungsrechts von der Justiz gekippt. Gelegentlich haben in der Vergangenheit auch Gruppen der außerparlamentarischen Linken von einer Justiz profitiert, die im Zweifelsfall für die Grundrechte eingetreten sind und Verbote oder Auflagen der Ordnungsbehörden für rechtswidrig erklärt haben.
Das hat dann bedeutet, dass auch Aufmärsche von rechten Gruppierungen nicht verboten waren, was aber antifaschistische Gruppen nicht daran hinderte, lautstark auch in Sicht- und Hörweite dagegen zu protestieren. Tatsächlich ist es aus emanzipatorischer Perspektive begrüßenswert, wenn nicht alle Kundgebungen und Demonstrationen vom Staat verboten werden. Aber klar muss auch sein, dass es kein Recht auf Demonstrationen und Kundgebungen ohne Gegenproteste gibt.
Die Rechten haben dann die Möglichkeit, ihre Kundgebung durchzuführen, müssen aber damit leben, dass die Ablehnung ihrer Politik auch lautstark hörbar ist. Das ist auch die Position von Lea Fauth, die in der taz schreibt:
"In einem Land, wo Meinungsfreiheit herrscht, ist es Aufgabe der Zivilgesellschaft, sich derart menschenverachtenden Demonstrationen in den Weg zu stellen. Zahlreiche Antifa-Gruppen aber auch lose vernetzte Menschen tun das immer wieder mit bemerkenswerter Ausdauer. Als die rechtsextreme Partei "III. Weg" am 3. Oktober 2020 in Berlin-Hohenschönhausen einen Aufmarsch unternehmen wollte, gab es so viele und große Sitzblockaden auf der Demoroute, dass die Neonazis umkehren mussten. Ihre Reden auf einem Platz wurden mit lauten Protestrufen gestört." (Lea Fauth, taz)
Das weitgehende Schweigen der gesellschaftlichen Linken
Es gibt doch in Berlin israelischsolidarische Menschen, die auch regressivem Antizionismus, wenn er sich auf der Straße zeigt, mit Parolen und Transparenten entgegentreten können. Es wäre also begrüßenswert gewesen, wenn die Demonstrationen aus dem propalästiensischen Milieu hätten stattfinden können, aber eben auch mit Protest von israelsolidarischen Menschen konfrontiert worden wäre.
Durch die Verbote aber wird eine solche Auseinandersetzung autoritär durch die Staatsapparate verhindert. Und das in Berlin, wo erst im letzten Jahr das Versammlungsgesetz reformiert wurde und viel von einer Liberalisierung die Rede war. Im Zweifel für die Grundrechte sollte die Devise sein.
Nur wenige Tage vor den Verboten der propalästinensischen Kundgebungen und Demonstrationen wurden die Verbote russischer, sowjetischer und ukrainischer Fahnen im Zusammenhang mit dem Jahrestag des Sieges über den deutschen Faschismus rigide durchgesetzt. Auffällig ist, dass es erfreulicherweise Proteste von kritischen Juristen und liberalen Medien gibt, aber ein Großteil der gesellschaftlichen Linken still bleibt, was der Publizist Daniel Bax in der Wochenzeitung Freitag kritisch anmerkt.
Galt da nicht mal der Grundsatz, dass man den Kampf gegen reaktionäre Ideologie, seien es Neonazis oder auch Antisemitismus in Form eines regressiven Antizionismus, selbst erledigen muss und nicht auf die Staatsapparate vertrauen sollte? Ist also das weitgehende Schweigen der gesellschaftlichen Linken zu den Demoverboten vielleicht eine Folge der merkwürdigen Staatsgläubigkeit, die der Politologe Joachim Hirsch bereits in der Corona-Frage kritisierte, die aber bei einem Großteil der Linken auch im Ukraine-Krieg zu bemerken ist? (Peter Nowak)
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•NEUER BEITRAG25.01.2023, 10:55 Uhr
EDIT: FPeregrin
25.01.2023, 11:09 Uhr
25.01.2023, 11:09 Uhr
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Dt. Imp. an der inneren Nahost-Front
Anläßlich eines Prozesses gegen einen Genossen in diesem Zusmannhang veröffentlichte die KO-"AntiRev" gestern folgendes:
[Tadamun] ist Solidarität
24. Januar 2023
Am 15. Mai 2022 gingen in Deutschland tausende Menschen auf die Straßen, um der bis heute andauernden palästinensischen Nakba, der Vertreibung und ethnischen Säuberung durch den israelischen Staat zu gedenken. Im Zuge der Staatsgründung Israels wurden mehr als die Hälfte der ursprünglichen Bevölkerung Palästinas vertrieben und über 500 Dörfer zerstört. Am 15. Mai letzten Jahres waren die Demonstrationen schon am selben Tag teilweise massiver Repression ausgesetzt: In Berlin wurden bereits im Vorfeld alle Kundgebungen zum Gedenken an die Nakba verboten.[1] Wenige Wochen zuvor waren dort bereits zum 1. Mai pauschal sämtliche pro-palästinensische Demonstrationen verboten worden. Doch Solidarität lässt nicht verbieten. Als am 15. Mai trotzdem Menschen auf die Straße gingen, reagierte die Polizei mit Gewalt. Menschen wurden zusammengedrängt und über die Straße gezerrt, die palästinensische Fahne verboten und Personen über Stunden hinweg festgehalten, weil sie „Freiheit für Palästina“ riefen.[2]
Dennoch war dieser Ruf am 15. Mai 2022 nicht nur in Berlin, sondern auch in vielen anderen Städten Deutschlands laut und klar zu hören – auch in Mannheim. Für einen Genossen der KO hatte die Teilnahme an dieser Demonstration jetzt juristische Konsequenzen. Wie in zahlreichen Städten beteiligten sich auch unsere Genossinnen und Genossen in Mannheim mit Schildern sowie Fahnen an den Protesten und verteilten unsere Stellungnahme, um unsere Solidarität mit dem palästinensischen Befreiungskampf auszudrücken. Die Polizei ging dabei auch in Mannheim repressiv vor: Der Demonstrationszug wurde mehrfach gestoppt und zahlreiche Fahnen und Schilder konfisziert. Unser jetzt von Repression betroffener Genosse trug dabei ein Schild mit dem Slogan „From the river to the sea, Palestine will be free“ auf dem außerdem der Umriss des historischen Palästina und eine palästinensische Flagge abgebildet war. Für dieses Schild stand er heute vor Gericht. Es drohte eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen, insgesamt 2700 € plus Prozesskosten. Der Prozess zog sich über Stunden hinweg und war von Seiten der Staatsanwaltschaft ein wirkliches Musterbeispiel in Sachen antipalästinensischer Rassismus. Es war die Rede von palästinensischer Hetze, Schlachtrufen und einer Neigung zum Völkermord. Selbst für einen Vergleich mit dem Hakenkreuz war sich das Gericht nicht zu schade. Unser Genosse wurde bei der Verlesung seiner Stellungnahme zum Prozess mehrfach unterbrochen, da es angeblich nicht um den politischen Kontext ginge. Seine Stellungnahme in voller Länge sowie eine Dokumentation zum Prozess veröffentlichen wir in Kürze. Am Ende kam die Staatsanwaltschaft mit ihrer Beschuldigung dennoch nicht durch, unser Genosse wurde freigesprochen.
Die Argumentation der Staatsanwaltschaft lautete: Der Slogan „From the River to the sea – Palestine will be free” stelle ein Kennzeichen terroristischer Organisationen dar. Genauer heißt es im Strafbefehl: „Sowohl die „Hamas“ als auch die „Popular Front for the Liberation of Palestine“- PFLP, welche von der Europäischen Union jeweils als Terrororganisation klassifiziert wurden, verwenden die genannte Äußerung, wie Sie wussten, als zentrale Parole und Aufruf zum bewaffneten Kampf mit dem Ziel der Vernichtung des Staates Israel. […] Sie werden daher beschuldigt, im Inland Kennzeichen einer der in § 86 Abs. 2 StGB bezeichneten Vereinigung öffentlich und in einer Versammlung verwendet zu haben.“ Das ist so absurd, wie zu behaupten der Ruf „Hoch die internationale Solidarität“ sei das Kennzeichen einer terroristischen Organisation, weil es ganz bestimmt zahlreiche „von der Europäischen Union als Terrororganisation klassifizierte“ Gruppen gibt, die diesen Slogan verwenden.
Der Ruf nach einem freien Palästina ist international
Ein freies Palästina vom Jordan bis zum Mittelmeer, das ist nicht der Ruf einzelner Organisationen oder Parteien, es ist der Ruf weiter Teile des palästinensischen Volkes. Es ist ein Ruf nach Gerechtigkeit, nach dem Ende des rassistischen Siedlerkolonialismus. Der Ruf bedeutet die Hoffnung auf die Niederlage eines rassistischen Systems zugunsten einer demokratischen Form des Zusammenlebens. Er betont das Recht der vertriebenen und geflüchteten Palästinenser auf Rückkehr in ihre Städte und Dörfer, denen dieses Recht seit mehreren Generationen verweigert wird. Dieser Ruf verbindet enteignete Bauern aus dem Jordantal mit unter der Blockade lebenden Palästinensern in Gaza, Familien aus Jerusalem, die gezwungen werden, ihre eigenen Häuser zu zerstören, mit den Dörfern des Westjordanlandes, die ihr Land an zionistische Siedler verlieren. Er verbindet die der alltäglichen Diskriminierung und massiven Repression durch den israelischen Staat ausgesetzten Palästinenser in Haifa, Akka und Jaffa mit denen, die seit mehreren Generationen als Vertriebene in Flüchtlingscamps in Palästina und der Diaspora leben.
Wenn der Strafbefehl, der so exakt in der zentimetergenauen Erfassung der Größe des Schildes (60×165 cm) ist, gleichzeitig behauptet, darauf sei der „Umriss des heutigen israelischen Staatsgebietes“, dann steht diese Behauptung nicht nur im direkten Widerspruch zu internationalem Recht, sondern entblößt vor allem die deutsche Staatsräson. Denn der Strafbefehl sagt offen, was die ewig wiederholte Rede einer „Zwei-Staaten-Lösung“ ohne praktische Konsequenzen aus dem Mund eines imperialistischen Staates für die Palästinenser faktisch heißt: Eine Kein-Staatenlösung. In dem Gebiet zwischen Jordan und Mittelmeer gibt es heute nur eine souveräne Regierung, eine Armee und ein Bevölkerungsregister. Die israelische Kontrolle über das Westjordanland hat nicht nur vorübergehenden Charakter. Exakt wie durch die deutsche Staatsanwaltschaft formuliert, wird das Gebiet faktisch auch durch den israelischen Staat (und nicht nur durch ein paar radikale Siedler) als Teil des israelischen Staatsgebietes behandelt. Entsprechend werden Tatsachen geschaffen mit nur einem Ziel: Möglichst viel Land zu annektieren, und zwar möglichst ohne Palästinenser, die darauf leben. Das ist die rassistische Logik des Siedlerkolonialismus, die nicht erst mit der aktuellen Regierung in Kraft tritt, sondern den Zionismus von Anfang an durchzog. Nicht ohne Grund sprechen die Palästinenser davon, dass die Nakba schon vor 1948 begann und bis heute andauert.
>>>
[Tadamun] ist Solidarität
24. Januar 2023
Am 15. Mai 2022 gingen in Deutschland tausende Menschen auf die Straßen, um der bis heute andauernden palästinensischen Nakba, der Vertreibung und ethnischen Säuberung durch den israelischen Staat zu gedenken. Im Zuge der Staatsgründung Israels wurden mehr als die Hälfte der ursprünglichen Bevölkerung Palästinas vertrieben und über 500 Dörfer zerstört. Am 15. Mai letzten Jahres waren die Demonstrationen schon am selben Tag teilweise massiver Repression ausgesetzt: In Berlin wurden bereits im Vorfeld alle Kundgebungen zum Gedenken an die Nakba verboten.[1] Wenige Wochen zuvor waren dort bereits zum 1. Mai pauschal sämtliche pro-palästinensische Demonstrationen verboten worden. Doch Solidarität lässt nicht verbieten. Als am 15. Mai trotzdem Menschen auf die Straße gingen, reagierte die Polizei mit Gewalt. Menschen wurden zusammengedrängt und über die Straße gezerrt, die palästinensische Fahne verboten und Personen über Stunden hinweg festgehalten, weil sie „Freiheit für Palästina“ riefen.[2]
Dennoch war dieser Ruf am 15. Mai 2022 nicht nur in Berlin, sondern auch in vielen anderen Städten Deutschlands laut und klar zu hören – auch in Mannheim. Für einen Genossen der KO hatte die Teilnahme an dieser Demonstration jetzt juristische Konsequenzen. Wie in zahlreichen Städten beteiligten sich auch unsere Genossinnen und Genossen in Mannheim mit Schildern sowie Fahnen an den Protesten und verteilten unsere Stellungnahme, um unsere Solidarität mit dem palästinensischen Befreiungskampf auszudrücken. Die Polizei ging dabei auch in Mannheim repressiv vor: Der Demonstrationszug wurde mehrfach gestoppt und zahlreiche Fahnen und Schilder konfisziert. Unser jetzt von Repression betroffener Genosse trug dabei ein Schild mit dem Slogan „From the river to the sea, Palestine will be free“ auf dem außerdem der Umriss des historischen Palästina und eine palästinensische Flagge abgebildet war. Für dieses Schild stand er heute vor Gericht. Es drohte eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen, insgesamt 2700 € plus Prozesskosten. Der Prozess zog sich über Stunden hinweg und war von Seiten der Staatsanwaltschaft ein wirkliches Musterbeispiel in Sachen antipalästinensischer Rassismus. Es war die Rede von palästinensischer Hetze, Schlachtrufen und einer Neigung zum Völkermord. Selbst für einen Vergleich mit dem Hakenkreuz war sich das Gericht nicht zu schade. Unser Genosse wurde bei der Verlesung seiner Stellungnahme zum Prozess mehrfach unterbrochen, da es angeblich nicht um den politischen Kontext ginge. Seine Stellungnahme in voller Länge sowie eine Dokumentation zum Prozess veröffentlichen wir in Kürze. Am Ende kam die Staatsanwaltschaft mit ihrer Beschuldigung dennoch nicht durch, unser Genosse wurde freigesprochen.
Die Argumentation der Staatsanwaltschaft lautete: Der Slogan „From the River to the sea – Palestine will be free” stelle ein Kennzeichen terroristischer Organisationen dar. Genauer heißt es im Strafbefehl: „Sowohl die „Hamas“ als auch die „Popular Front for the Liberation of Palestine“- PFLP, welche von der Europäischen Union jeweils als Terrororganisation klassifiziert wurden, verwenden die genannte Äußerung, wie Sie wussten, als zentrale Parole und Aufruf zum bewaffneten Kampf mit dem Ziel der Vernichtung des Staates Israel. […] Sie werden daher beschuldigt, im Inland Kennzeichen einer der in § 86 Abs. 2 StGB bezeichneten Vereinigung öffentlich und in einer Versammlung verwendet zu haben.“ Das ist so absurd, wie zu behaupten der Ruf „Hoch die internationale Solidarität“ sei das Kennzeichen einer terroristischen Organisation, weil es ganz bestimmt zahlreiche „von der Europäischen Union als Terrororganisation klassifizierte“ Gruppen gibt, die diesen Slogan verwenden.
Der Ruf nach einem freien Palästina ist international
Ein freies Palästina vom Jordan bis zum Mittelmeer, das ist nicht der Ruf einzelner Organisationen oder Parteien, es ist der Ruf weiter Teile des palästinensischen Volkes. Es ist ein Ruf nach Gerechtigkeit, nach dem Ende des rassistischen Siedlerkolonialismus. Der Ruf bedeutet die Hoffnung auf die Niederlage eines rassistischen Systems zugunsten einer demokratischen Form des Zusammenlebens. Er betont das Recht der vertriebenen und geflüchteten Palästinenser auf Rückkehr in ihre Städte und Dörfer, denen dieses Recht seit mehreren Generationen verweigert wird. Dieser Ruf verbindet enteignete Bauern aus dem Jordantal mit unter der Blockade lebenden Palästinensern in Gaza, Familien aus Jerusalem, die gezwungen werden, ihre eigenen Häuser zu zerstören, mit den Dörfern des Westjordanlandes, die ihr Land an zionistische Siedler verlieren. Er verbindet die der alltäglichen Diskriminierung und massiven Repression durch den israelischen Staat ausgesetzten Palästinenser in Haifa, Akka und Jaffa mit denen, die seit mehreren Generationen als Vertriebene in Flüchtlingscamps in Palästina und der Diaspora leben.
Wenn der Strafbefehl, der so exakt in der zentimetergenauen Erfassung der Größe des Schildes (60×165 cm) ist, gleichzeitig behauptet, darauf sei der „Umriss des heutigen israelischen Staatsgebietes“, dann steht diese Behauptung nicht nur im direkten Widerspruch zu internationalem Recht, sondern entblößt vor allem die deutsche Staatsräson. Denn der Strafbefehl sagt offen, was die ewig wiederholte Rede einer „Zwei-Staaten-Lösung“ ohne praktische Konsequenzen aus dem Mund eines imperialistischen Staates für die Palästinenser faktisch heißt: Eine Kein-Staatenlösung. In dem Gebiet zwischen Jordan und Mittelmeer gibt es heute nur eine souveräne Regierung, eine Armee und ein Bevölkerungsregister. Die israelische Kontrolle über das Westjordanland hat nicht nur vorübergehenden Charakter. Exakt wie durch die deutsche Staatsanwaltschaft formuliert, wird das Gebiet faktisch auch durch den israelischen Staat (und nicht nur durch ein paar radikale Siedler) als Teil des israelischen Staatsgebietes behandelt. Entsprechend werden Tatsachen geschaffen mit nur einem Ziel: Möglichst viel Land zu annektieren, und zwar möglichst ohne Palästinenser, die darauf leben. Das ist die rassistische Logik des Siedlerkolonialismus, die nicht erst mit der aktuellen Regierung in Kraft tritt, sondern den Zionismus von Anfang an durchzog. Nicht ohne Grund sprechen die Palästinenser davon, dass die Nakba schon vor 1948 begann und bis heute andauert.
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•NEUER BEITRAG25.01.2023, 11:03 Uhr
EDIT: FPeregrin
25.01.2023, 15:31 Uhr
25.01.2023, 15:31 Uhr
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Wir lassen uns nicht einschüchtern oder spalten
In diesem Jahr jährt sich das Gedenken an die Nakba zum 75. Mal. Wir müssen uns auch in Deutschland darauf einstellen, dass dies nicht der letzte Prozess gegen Palästinasolidarität ist. Der in Mannheim verwendete Terrorvorwurf wird uns dabei sehr wahrscheinlich immer wieder begegnen: Bereits die Demonstrationen in Berlin wurden mit einem Verweis darauf verboten, dass es eine Verbindung zu PFLP und Hamas gebe. Zunehmend wird von Seiten des Innenministeriums auch Druck ausgeübt, die israelische Definition mehrerer Menschenrechtsorganisationen als „terroristisch“ zu übernehmen. Umso wichtiger ist es, sich nicht spalten zu lassen, in „gute“ und „schlechte“ Palästinasolidarität. Bei der Innenministerkonferenz Ende 2022 wurden weitreichende Maßnahmen zur Kriminalisierung und Repression gegen Palästinasolidarität in Deutschland beschlossen.[3] Diese Repression trifft insbesondere Menschen mit unsicherem Aufenthaltstitel besonders hart. Gerade deshalb ist es wichtig, diesen Prozess politisch und offensiv zu führen und auch danach aktiv zu bleiben: Es ist unsere Aufgabe als Kommunisten, ganz konkret Solidarität zu üben, Antirepressionsstrukturen wie die Rote Hilfe in Bezug auf Palästina zu aktivieren und – wo das nicht möglich ist – selbst praktische Strukturen der Solidarität zu schaffen.
Für Palästinenser ist der Vorwurf des Terrorismus alles andere als neu. Von Anfang an nahm der palästinensische Kampf um nationale Selbstbestimmung verschiedene Formen an: Generalstreik, Boykott, bewaffneter Kampf. Bis heute wird dieser Kampf fortgesetzt, sei es im Flüchtlingscamp Jenin, in den Gassen von Nablus und Jerusalem oder in den Gefängnissen der Besatzung in Maskobia und Ofer. Der palästinensische Befreiungskampf ist gerade dort ein Vorbild wo er zeigt, dass verschiedene Formen des Widerstands keine Gegensätze sind, sondern eine Einheit bilden. Wir sollten uns davor hüten, in die Falle zu tappen, verschiedene Widerstandsformen pauschal gegeneinander zu diskutieren. Es geht nicht darum, was „legitim“ ist, sondern ganz konkret darum, wie ein freies Palästina Wirklichkeit werden kann und wie der Kampf um nationale Befreiung und der Kampf um Befreiung von kapitalistischer Ausbeutung und Unterdrückung zu einem einheitlichen Kampf zusammengeführt werden können. Palestine will be free! – das ist nicht einfach ein Slogan, sondern eine konkrete Aufgabe. Es geht darum, die tägliche Gewalt der israelischen Armee, die andauernde Enteignung und fortgesetzte Vertreibung zu beenden.
Das Jahr 2023 ist noch keinen Monat alt. Der israelische Staat hat bis jetzt 81 palästinensische Wohnhäuser und Infrastruktureinrichtungen zerstört. 116 Menschen verloren ihr Zuhause.[4] Mehr als 300 Palästinenser wurden inhaftiert. 18 Palästinenser wurden durch israelische Soldaten und Siedler getötet. Vier von ihnen starben noch vor ihrem 18. Geburtstag.
In Erinnerung an die Getöteten, in Respekt und Anerkennung für den palästinensischen Befreiungskampf zitieren wir heute die Stellungnahme vom Mai 2022, die Stellungnahme, die unser Genosse in Mannheim verteilte, als sein Schild konfiziert wurde:
„Unser Platz ist an der Seite dieses Volkes, das uns in seinem Kampf gegen die koloniale Unterwerfung täglich ein Beispiel für revolutionären Mut und Standhaftigkeit ist. Dieser Kampf wird andauern, bis zur Befreiung und Rückkehr. Der letzte Tag der Besatzung wird der erste Tag des Friedens sein.“
Es lebe der Widerstand! Palästina wird frei sein!
Hoch die internationale Solidarität!
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Die Frage, was aus der Palästina-Solidarität der KO-"AntiRev" werden wird unter den gewählten theoretischen Bedingungen:
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, unter denen es so etwas wie Kolonialismus ja eigentlich gar nicht geben kann, werden wird, läßt sich nur spekulativ beantworten und gehört nicht in diesen Thread. Gleichwohl wird sie sich praktisch wie theoretisch stellen!
Wir lassen uns nicht einschüchtern oder spalten
In diesem Jahr jährt sich das Gedenken an die Nakba zum 75. Mal. Wir müssen uns auch in Deutschland darauf einstellen, dass dies nicht der letzte Prozess gegen Palästinasolidarität ist. Der in Mannheim verwendete Terrorvorwurf wird uns dabei sehr wahrscheinlich immer wieder begegnen: Bereits die Demonstrationen in Berlin wurden mit einem Verweis darauf verboten, dass es eine Verbindung zu PFLP und Hamas gebe. Zunehmend wird von Seiten des Innenministeriums auch Druck ausgeübt, die israelische Definition mehrerer Menschenrechtsorganisationen als „terroristisch“ zu übernehmen. Umso wichtiger ist es, sich nicht spalten zu lassen, in „gute“ und „schlechte“ Palästinasolidarität. Bei der Innenministerkonferenz Ende 2022 wurden weitreichende Maßnahmen zur Kriminalisierung und Repression gegen Palästinasolidarität in Deutschland beschlossen.[3] Diese Repression trifft insbesondere Menschen mit unsicherem Aufenthaltstitel besonders hart. Gerade deshalb ist es wichtig, diesen Prozess politisch und offensiv zu führen und auch danach aktiv zu bleiben: Es ist unsere Aufgabe als Kommunisten, ganz konkret Solidarität zu üben, Antirepressionsstrukturen wie die Rote Hilfe in Bezug auf Palästina zu aktivieren und – wo das nicht möglich ist – selbst praktische Strukturen der Solidarität zu schaffen.
Für Palästinenser ist der Vorwurf des Terrorismus alles andere als neu. Von Anfang an nahm der palästinensische Kampf um nationale Selbstbestimmung verschiedene Formen an: Generalstreik, Boykott, bewaffneter Kampf. Bis heute wird dieser Kampf fortgesetzt, sei es im Flüchtlingscamp Jenin, in den Gassen von Nablus und Jerusalem oder in den Gefängnissen der Besatzung in Maskobia und Ofer. Der palästinensische Befreiungskampf ist gerade dort ein Vorbild wo er zeigt, dass verschiedene Formen des Widerstands keine Gegensätze sind, sondern eine Einheit bilden. Wir sollten uns davor hüten, in die Falle zu tappen, verschiedene Widerstandsformen pauschal gegeneinander zu diskutieren. Es geht nicht darum, was „legitim“ ist, sondern ganz konkret darum, wie ein freies Palästina Wirklichkeit werden kann und wie der Kampf um nationale Befreiung und der Kampf um Befreiung von kapitalistischer Ausbeutung und Unterdrückung zu einem einheitlichen Kampf zusammengeführt werden können. Palestine will be free! – das ist nicht einfach ein Slogan, sondern eine konkrete Aufgabe. Es geht darum, die tägliche Gewalt der israelischen Armee, die andauernde Enteignung und fortgesetzte Vertreibung zu beenden.
Das Jahr 2023 ist noch keinen Monat alt. Der israelische Staat hat bis jetzt 81 palästinensische Wohnhäuser und Infrastruktureinrichtungen zerstört. 116 Menschen verloren ihr Zuhause.[4] Mehr als 300 Palästinenser wurden inhaftiert. 18 Palästinenser wurden durch israelische Soldaten und Siedler getötet. Vier von ihnen starben noch vor ihrem 18. Geburtstag.
In Erinnerung an die Getöteten, in Respekt und Anerkennung für den palästinensischen Befreiungskampf zitieren wir heute die Stellungnahme vom Mai 2022, die Stellungnahme, die unser Genosse in Mannheim verteilte, als sein Schild konfiziert wurde:
„Unser Platz ist an der Seite dieses Volkes, das uns in seinem Kampf gegen die koloniale Unterwerfung täglich ein Beispiel für revolutionären Mut und Standhaftigkeit ist. Dieser Kampf wird andauern, bis zur Befreiung und Rückkehr. Der letzte Tag der Besatzung wird der erste Tag des Friedens sein.“
Es lebe der Widerstand! Palästina wird frei sein!
Hoch die internationale Solidarität!
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Die Frage, was aus der Palästina-Solidarität der KO-"AntiRev" werden wird unter den gewählten theoretischen Bedingungen:
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, unter denen es so etwas wie Kolonialismus ja eigentlich gar nicht geben kann, werden wird, läßt sich nur spekulativ beantworten und gehört nicht in diesen Thread. Gleichwohl wird sie sich praktisch wie theoretisch stellen!
•NEUER BEITRAG01.02.2023, 23:02 Uhr
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Dt. Imp. an der inneren Nahost-Front
jW morgen:
Pauschalverdacht gegen Palästinenser
Mit Blick auf 75. Jahrestag der »Nakba«: Linke Anfrage zu Berliner Demoverboten
Von Kristian Stemmler
Alljährlich am 15. Mai erinnern Palästinenser und ihre Unterstützer auf der ganzen Welt an die »Nakba« – die Katastrophe, wie sie die Vertreibung Hunderttausender Palästinenser im Zuge der Gründung des Staates Israel 1948 bezeichnen. Im rot-grün-rot regierten Berlin war dieses Gedenken im vergangenen Jahr rigoros unterbunden worden. Die Polizei verbot gleich fünf Demonstrationen, die an die »Nakba« und die vom israelischen Militär ermordete palästinensische Journalistin Schirin Abu Akleh erinnern sollten.
Bereits mit Blick auf den bevorstehenden 75. Jahrestag der »Nakba« hat Ferat Kocak, der für die Partei Die Linke im Abgeordnetenhaus sitzt, eine Anfrage zum Thema an den Senat gerichtet. Aus der Antwort gehe »keine stichhaltige Begründung« hervor, warum rund um den Gedenktag im vergangenen Jahr ein komplettes Demonstrationsverbot bestanden habe, erklärte Kocak am Mittwoch gegenüber jW. Der Linke-Politiker kritisierte, dass auf der Grundlage eines pauschalen Verdachts in die Versammlungsfreiheit eingegriffen worden sei.
Wie es in der Antwort der Innenverwaltung heißt, begründete die Polizei die Verbote der Kundgebungen im Mai 2022 lediglich mit Erfahrungswerten von »Versammlungslagen, denen ähnliche Themen sowie Ereignisse in Israel und in den palästinensischen Gebieten zugrunde lagen«. Die Polizei habe also, so Kocak, weder auf möglicherweise vorab bekannte Aufrufe zu Straftaten oder an den Demos teilnehmende Organisationen als Gründe für ihre Gefahrenprognose verwiesen. Es könne nicht sein, dass ein Grundrecht so schwerwiegend eingeschränkt werde, »allein basierend auf Erfahrungen mit Versammlungen zu ähnlichen Themen«. Die »Nakba« sei ein historisches Ereignis von existentieller Bedeutung für viele Berliner.
»Dass Antisemitismus bekämpft werden muss, steht für mich außer Frage«, sagte der Abgeordnete weiter. Niemand wolle antisemitische Äußerungen auf Demos. Auch die Veranstalter der im Mai 2022 geplanten Demos hätten das im vorhinein bekräftigt, ebenso den Wunsch, friedlich zu demonstrieren. Nach Kocaks Einschätzung hat die Polizei es unterlassen, andere versammlungsrechtliche Mittel auszureizen, um friedlichen Demonstranten die Meinungsäußerung zu ermöglichen. Um etwa verfassungswidrige Äußerungen oder Gewaltaufrufe zu unterbinden, ständen der Polizei vor und während einer Kundgebung diverse Instrumente zur Verfügung, die weit unter einem Verbot der ganzen Versammlung lägen.
Statt dessen seien auch jüdischen Gruppen – so der Vereinigung »Jüdische Stimme für einen gerechten Frieden im Nahen Osten« – Versammlungen verboten worden. Für Kocak ein »unfassbares Vorgehen, insbesondere wenn wir bedenken, dass Nazis immer wieder geschützt von der Versammlungsfreiheit ihre Menschenverachtung problemlos auf die Straßen tragen können«.
Trotz des Verbotes waren Palästinenser und ihre Unterstützer im Mai 2022 in Berlin auf die Straße gegangen. Mit einem Großaufgebot hatte die Polizei versucht, ihre Verfügungen durchzusetzen. Dabei war es zu Übergriffen der Beamten gekommen. So seien Demonstranten geschubst und widerrechtlich festgehalten worden. Eine Frau wurde in Gewahrsam genommen, weil sie »Freiheit für Palästina« gerufen hatte. Wie aus der Antwort der Innenverwaltung auf Kocaks Anfrage hervorgeht, wurden am 15. Mai 2022 insgesamt 115 Personen »aufgrund des Verdachts eines Verstoßes gegen das Versammlungsfreiheitsgesetz« festgenommen. 25 Demonstranten hätten »saftige Bußgeldbescheide« zwischen 330 und 380 Euro erhalten, so Kocak.
Das Vorgehen der Berliner Behörden sei »eine traurige Konsequenz der jahrelangen Repression von Menschen und Gruppen in Deutschland, die sich für Menschenrechte in Palästina einsetzen«, erklärte Kocak. Er befürchtet Konsequenzen auch für andere Gruppen. »Heute sind es Palästinenser, morgen werden Proteste für Menschenrechte von Kurden verboten. Wo soll die Einschränkung der Grundrechte hinführen?« so der Linke-Politiker. Die Polizei müsse für 2023 sicherstellen, »dass freie Meinungsäußerung in diesem Kontext möglich ist«.
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Pauschalverdacht gegen Palästinenser
Mit Blick auf 75. Jahrestag der »Nakba«: Linke Anfrage zu Berliner Demoverboten
Von Kristian Stemmler
Alljährlich am 15. Mai erinnern Palästinenser und ihre Unterstützer auf der ganzen Welt an die »Nakba« – die Katastrophe, wie sie die Vertreibung Hunderttausender Palästinenser im Zuge der Gründung des Staates Israel 1948 bezeichnen. Im rot-grün-rot regierten Berlin war dieses Gedenken im vergangenen Jahr rigoros unterbunden worden. Die Polizei verbot gleich fünf Demonstrationen, die an die »Nakba« und die vom israelischen Militär ermordete palästinensische Journalistin Schirin Abu Akleh erinnern sollten.
Bereits mit Blick auf den bevorstehenden 75. Jahrestag der »Nakba« hat Ferat Kocak, der für die Partei Die Linke im Abgeordnetenhaus sitzt, eine Anfrage zum Thema an den Senat gerichtet. Aus der Antwort gehe »keine stichhaltige Begründung« hervor, warum rund um den Gedenktag im vergangenen Jahr ein komplettes Demonstrationsverbot bestanden habe, erklärte Kocak am Mittwoch gegenüber jW. Der Linke-Politiker kritisierte, dass auf der Grundlage eines pauschalen Verdachts in die Versammlungsfreiheit eingegriffen worden sei.
Wie es in der Antwort der Innenverwaltung heißt, begründete die Polizei die Verbote der Kundgebungen im Mai 2022 lediglich mit Erfahrungswerten von »Versammlungslagen, denen ähnliche Themen sowie Ereignisse in Israel und in den palästinensischen Gebieten zugrunde lagen«. Die Polizei habe also, so Kocak, weder auf möglicherweise vorab bekannte Aufrufe zu Straftaten oder an den Demos teilnehmende Organisationen als Gründe für ihre Gefahrenprognose verwiesen. Es könne nicht sein, dass ein Grundrecht so schwerwiegend eingeschränkt werde, »allein basierend auf Erfahrungen mit Versammlungen zu ähnlichen Themen«. Die »Nakba« sei ein historisches Ereignis von existentieller Bedeutung für viele Berliner.
»Dass Antisemitismus bekämpft werden muss, steht für mich außer Frage«, sagte der Abgeordnete weiter. Niemand wolle antisemitische Äußerungen auf Demos. Auch die Veranstalter der im Mai 2022 geplanten Demos hätten das im vorhinein bekräftigt, ebenso den Wunsch, friedlich zu demonstrieren. Nach Kocaks Einschätzung hat die Polizei es unterlassen, andere versammlungsrechtliche Mittel auszureizen, um friedlichen Demonstranten die Meinungsäußerung zu ermöglichen. Um etwa verfassungswidrige Äußerungen oder Gewaltaufrufe zu unterbinden, ständen der Polizei vor und während einer Kundgebung diverse Instrumente zur Verfügung, die weit unter einem Verbot der ganzen Versammlung lägen.
Statt dessen seien auch jüdischen Gruppen – so der Vereinigung »Jüdische Stimme für einen gerechten Frieden im Nahen Osten« – Versammlungen verboten worden. Für Kocak ein »unfassbares Vorgehen, insbesondere wenn wir bedenken, dass Nazis immer wieder geschützt von der Versammlungsfreiheit ihre Menschenverachtung problemlos auf die Straßen tragen können«.
Trotz des Verbotes waren Palästinenser und ihre Unterstützer im Mai 2022 in Berlin auf die Straße gegangen. Mit einem Großaufgebot hatte die Polizei versucht, ihre Verfügungen durchzusetzen. Dabei war es zu Übergriffen der Beamten gekommen. So seien Demonstranten geschubst und widerrechtlich festgehalten worden. Eine Frau wurde in Gewahrsam genommen, weil sie »Freiheit für Palästina« gerufen hatte. Wie aus der Antwort der Innenverwaltung auf Kocaks Anfrage hervorgeht, wurden am 15. Mai 2022 insgesamt 115 Personen »aufgrund des Verdachts eines Verstoßes gegen das Versammlungsfreiheitsgesetz« festgenommen. 25 Demonstranten hätten »saftige Bußgeldbescheide« zwischen 330 und 380 Euro erhalten, so Kocak.
Das Vorgehen der Berliner Behörden sei »eine traurige Konsequenz der jahrelangen Repression von Menschen und Gruppen in Deutschland, die sich für Menschenrechte in Palästina einsetzen«, erklärte Kocak. Er befürchtet Konsequenzen auch für andere Gruppen. »Heute sind es Palästinenser, morgen werden Proteste für Menschenrechte von Kurden verboten. Wo soll die Einschränkung der Grundrechte hinführen?« so der Linke-Politiker. Die Polizei müsse für 2023 sicherstellen, »dass freie Meinungsäußerung in diesem Kontext möglich ist«.
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•NEUER BEITRAG09.06.2023, 10:58 Uhr
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Dt. Imp. an der inneren Nahost-Front
jW heute:
Hetze wirkt
Deutsch-Israelische Gesellschaft will palästinasolidarische Vereine verbieten lassen und zeigt sie wegen Terrorunterstützung an
Von Annuschka Eckhardt
Bis keines mehr übrig ist: Nach dem Recht auf Versammlungsfreiheit trifft es nun das Recht, sich in Vereinen zu organisieren, das in Berlin lebenden Menschen palästinensischer Herkunft oder palästinasolidarischen Personen verwehrt werden soll. In einer Pressemitteilung verkündete der Verein Deutsch-Israelische Gesellschaft (DIG) am Mittwoch, Strafanzeige wegen »Terrorunterstützung« gegen das Netzwerk für palästinensische politische Gefangene Samidoun und die Volksfront zur Befreiung Palästinas (PFLP) gestellt zu haben und forderte, die beiden Vereine zu verbieten. Die Anklage soll auf dem Strafrechtsparaphen 129b – Unterstützung einer ausländischen Terrorgruppe – basieren.
Volker Beck, der Präsident der DIG, erklärte in der Mitteilung: »Wenn der Satz: ›Es gibt keinen Platz für Antisemitismus in Deutschland‹ irgendeinen Sinn haben soll, kann es auch keinen Platz für eine Organisation wie Samidoun in Deutschland geben.« Daher habe die DIG Strafanzeige wegen des Verdachtes von strafbaren Unterstützungshandlungen nach Paragraph 129b StGB gestellt. Außerdem habe Beck diesen »erneuten Vorfall von mutmaßlichen Unterstützungshandlungen für terroristische Organisationen durch Samidoun Deutschland« zum Anlass genommen, die Berliner Innensenatorin Iris Spranger (SPD) aufzufordern, sich öffentlich für ein Vereinsverbot für Samidoun und PFLP einzusetzen, wegen des lokalen Schwerpunktes der Organisation in Berlin ein Handeln des Landes Berlin auf Grundlage des Vereinsgesetzes zu prüfen und sich »im Rahmen der Innenministerkonferenz und gegenüber dem Bundesinnenministerium für ein Verbot zu verwenden«.
Der israelische Botschafter in Berlin, Ron Prosor, twitterte am Mittwoch empört: »Als ich vor einem knappen Jahr hier angekommen bin, hätte ich nicht erwartet, dass die Straßen von Neukölln denen von Gaza derart ähneln.« Vorangegangen war Hetze der B. Z. am Dienstag (»In Neukölln klebt der Judenhass an Wänden und an Bäumen«) und des RBB (»Staatsschutz ermittelt wegen Hetzplakaten gegen Israel«). Plakate des Vereins Samidoun wurden ebenso wie auf Bäume gemalte Palästina-Flaggen im Berliner Stadtteil Neukölln angeprangert. Weder Volker Beck noch die B. Z. zeigen sich dazu in der Lage, zwischen dem Staat Israel, dem Judentum und jüdischen Menschen zu unterscheiden.
»Ein Verbot von Samidoun würde sich einreihen in die traditionelle Repression der imperialistischen Staaten gegen die palästinensische revolutionäre Arbeit«, antwortete Zaid Abdul Nasser, Sprecher von Samidoun, am Donnerstag auf Nachfrage von jW. »Dreißig Jahre nach dem Oslo-Abkommen 1993 können wir heute die Wiedergeburt des organisierten palästinensischen Widerstands in Palästina in Dschenin, Nablus und in Gaza und ihre positiven Auswirkungen auf die palästinensische Bewegung im Exil beobachten.« Die imperialistischen Staaten beantworteten diese Entwicklung mit der Kriminalisierung der Bewegung – wie in den 70er Jahren, als die palästinensische revolutionäre Bewegung ihren höchsten Punkt erreichte und mit einer Repressions- und Verfolgungswelle konfrontiert worden sei. »Genauso erleben wir heute erneute Verbotsversuche gegen unsere Bewegung. Beispielsweise den Verbotsversuch von der Ortsgruppe von Samidoun in Toulouse letztes Jahr durch den französischen Präsidenten Macron«, so Nasser. Der deutsche Staat nutze die Argumentation, man müsse Antisemitismus bekämpfen, indem man den israelischen Staat politisch, militärisch und wirtschaftlich unterstütze. Die Ermordung von Palästinensern und die aktive Teilnahme an ihrer Kolonialisierung verhindere allerdings keine Judenfeindlichkeit in Deutschland, sondern wahre nur die Interessen des Kapitals.
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Hetze wirkt
Deutsch-Israelische Gesellschaft will palästinasolidarische Vereine verbieten lassen und zeigt sie wegen Terrorunterstützung an
Von Annuschka Eckhardt
Bis keines mehr übrig ist: Nach dem Recht auf Versammlungsfreiheit trifft es nun das Recht, sich in Vereinen zu organisieren, das in Berlin lebenden Menschen palästinensischer Herkunft oder palästinasolidarischen Personen verwehrt werden soll. In einer Pressemitteilung verkündete der Verein Deutsch-Israelische Gesellschaft (DIG) am Mittwoch, Strafanzeige wegen »Terrorunterstützung« gegen das Netzwerk für palästinensische politische Gefangene Samidoun und die Volksfront zur Befreiung Palästinas (PFLP) gestellt zu haben und forderte, die beiden Vereine zu verbieten. Die Anklage soll auf dem Strafrechtsparaphen 129b – Unterstützung einer ausländischen Terrorgruppe – basieren.
Volker Beck, der Präsident der DIG, erklärte in der Mitteilung: »Wenn der Satz: ›Es gibt keinen Platz für Antisemitismus in Deutschland‹ irgendeinen Sinn haben soll, kann es auch keinen Platz für eine Organisation wie Samidoun in Deutschland geben.« Daher habe die DIG Strafanzeige wegen des Verdachtes von strafbaren Unterstützungshandlungen nach Paragraph 129b StGB gestellt. Außerdem habe Beck diesen »erneuten Vorfall von mutmaßlichen Unterstützungshandlungen für terroristische Organisationen durch Samidoun Deutschland« zum Anlass genommen, die Berliner Innensenatorin Iris Spranger (SPD) aufzufordern, sich öffentlich für ein Vereinsverbot für Samidoun und PFLP einzusetzen, wegen des lokalen Schwerpunktes der Organisation in Berlin ein Handeln des Landes Berlin auf Grundlage des Vereinsgesetzes zu prüfen und sich »im Rahmen der Innenministerkonferenz und gegenüber dem Bundesinnenministerium für ein Verbot zu verwenden«.
Der israelische Botschafter in Berlin, Ron Prosor, twitterte am Mittwoch empört: »Als ich vor einem knappen Jahr hier angekommen bin, hätte ich nicht erwartet, dass die Straßen von Neukölln denen von Gaza derart ähneln.« Vorangegangen war Hetze der B. Z. am Dienstag (»In Neukölln klebt der Judenhass an Wänden und an Bäumen«) und des RBB (»Staatsschutz ermittelt wegen Hetzplakaten gegen Israel«). Plakate des Vereins Samidoun wurden ebenso wie auf Bäume gemalte Palästina-Flaggen im Berliner Stadtteil Neukölln angeprangert. Weder Volker Beck noch die B. Z. zeigen sich dazu in der Lage, zwischen dem Staat Israel, dem Judentum und jüdischen Menschen zu unterscheiden.
»Ein Verbot von Samidoun würde sich einreihen in die traditionelle Repression der imperialistischen Staaten gegen die palästinensische revolutionäre Arbeit«, antwortete Zaid Abdul Nasser, Sprecher von Samidoun, am Donnerstag auf Nachfrage von jW. »Dreißig Jahre nach dem Oslo-Abkommen 1993 können wir heute die Wiedergeburt des organisierten palästinensischen Widerstands in Palästina in Dschenin, Nablus und in Gaza und ihre positiven Auswirkungen auf die palästinensische Bewegung im Exil beobachten.« Die imperialistischen Staaten beantworteten diese Entwicklung mit der Kriminalisierung der Bewegung – wie in den 70er Jahren, als die palästinensische revolutionäre Bewegung ihren höchsten Punkt erreichte und mit einer Repressions- und Verfolgungswelle konfrontiert worden sei. »Genauso erleben wir heute erneute Verbotsversuche gegen unsere Bewegung. Beispielsweise den Verbotsversuch von der Ortsgruppe von Samidoun in Toulouse letztes Jahr durch den französischen Präsidenten Macron«, so Nasser. Der deutsche Staat nutze die Argumentation, man müsse Antisemitismus bekämpfen, indem man den israelischen Staat politisch, militärisch und wirtschaftlich unterstütze. Die Ermordung von Palästinensern und die aktive Teilnahme an ihrer Kolonialisierung verhindere allerdings keine Judenfeindlichkeit in Deutschland, sondern wahre nur die Interessen des Kapitals.
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•NEUER BEITRAG12.06.2023, 21:12 Uhr
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Dt. Imp. an der inneren Nahost-Front
jW morgen:
»Definition fördert Rassismus gegen Palästinenser«
Bericht zu Antisemitismusdefinition der »International Holocaust Remembrance Alliance« erschienen. Ein Gespräch mit Sama Younes
Interview: Annuschka Eckhardt
Sama Younes ist Junior Advocacy Researcher und Kommunikationsbeauftragte beim European Legal Support Center
Vergangenen Dienstag hat das European Legal Support Center (ELSC) seinen neuen Bericht »Unterdrückung der Palästinenserrechtsbewegung durch die IHRA-Arbeitsdefinition von Antisemitismus - Verletzung des Rechts auf Meinungs- und Versammlungsfreiheit in der Europäischen Union und Großbritanien« vorgestellt. Welche Auswirkungen hat die Definition, die von der EU ignoriert werden?
Die Instrumentalisierung der Definition, um palästinensischen Aktivismus zum Schweigen zu bringen und zu isolieren, sowie Israel vor der Rechenschaftspflicht für seine andauernden Menschenrechtsverletzungen zu schützen, hat verheerende Auswirkungen auf die Grundrechte auf freie Meinungsäußerung, Versammlungsfreiheit und politische Beteiligung. Durch die Verquickung von Antisemitismus mit Kritik an der israelischen Politik und der zionistischen Ideologie dient die Arbeitsdefinition als Instrument zur Legitimierung und Unterstellung unbegründeter Antisemitismusvorwürfe, die sich speziell gegen Verfechter palästinensischer Rechte richten. Unser Bericht zeigt die diskriminierende Logik auf, mit welcher die Definition umgesetzt wird – und die sich überwiegend gegen Palästinenserinnen und Palästinenser sowie Jüdinnen und Juden richtet. Die Demonstrationsverbote, Veranstaltungsabsagen und Verleumdungskampagnen gegen alles, was mit palästinensischen Rechten zu tun hat, haben nicht nur schädliche Folgen für das Leben der Menschen, sondern fördern auch ein Klima der Selbstzensur und des antipalästinensischen Rassismus.
Welchen Punkt der Definition kritisieren Sie besonders?
Die IHRA-Arbeitsdefinition wurde zusammen mit elf Beispielen für Antisemitismus veröffentlicht, von denen sich sieben auf Israel beziehen. In der Praxis werden diese Beispiele von den Institutionen übernommen und weit ausgelegt, um Kritik an der israelischen Politik mit antijüdischen Vorurteilen zu vereinen. So wird Beispiel sieben, »die Behauptung, dass die Existenz des Staates Israel ein rassistisches Unterfangen ist«, immer wieder herangezogen, um jede Kritik an der israelischen Apartheidpolitik zu denunzieren, die vielfach dokumentiert und angeprangert wurde. Politische Opposition gegen den Zionismus oder gegen den Staat Israel, der nicht alle jüdischen Menschen beherbergt und vertritt, ist kein Ausdruck von Feindseligkeit gegenüber Jüdinnen und Juden. Die Umsetzung der Definition als solche zeigt daher nur um so deutlicher die politische Agenda hinter den Instrumentalisierungsversuchen auf.
Der ELSC-Bericht basiert auf 53 registrierten Vorfällen zwischen 2017 und 2022 in Deutschland, Österreich und dem Vereinigten Königreich, bei denen Einzelpersonen, Gruppen und Organisationen auf der Grundlage der IHRA-Definition des Antisemitismus beschuldigt wurden. Welche Muster verbinden diese Vorfälle?
Großbritannien, Deutschland und Österreich haben bei der Verbreitung der Definition eine Vorreiterrolle eingenommen, da ihre Regierungen und Institutionen sie in einer Weise übernommen und umgesetzt haben, die ihr Autorität verleiht, obwohl sie als »rechtlich nicht bindend« beworben wird. So wurde beispielsweise Universitäten mit dem Verlust öffentlicher Mittel gedroht, sollten sie die Definition nicht übernehmen. Diese »Soft Law«-Macht, die der Arbeitsdefinition verliehen wird, setzt ein systematisches Muster der Repression fort, das grundlegende demokratische Rechte untergräbt.
Warum versuchen die deutsche Regierung und israelfreundliche Organisationen, ihre Angst vor ihrem eigenen Antisemitismus auf andere zu übertragen?
Die deutsche Regierung stellt Antisemitismus als ein von Migrierenden importiertes Problem dar, das angeblich nichts mit der deutschen Gegenwart zu tun hat. In diesem Zusammenhang wird die IHRA-Definition als eines von vielen Mitteln angewandt, um jeglichen Aktivismus für palästinensische Rechte weiter zu unterdrücken. Beispiele sind die massenhafte Entlassung arabischer Mitarbeitender beim Staatssender Deutsche Welle wegen palästinabezogener Äußerungen oder die zunehmenden Demonstrationsverbote für alle Veranstaltungen zum Gedenken an die Nakba. Öffentliche Einrichtungen sollten in der Lage sein, Strategien und Mechanismen zur Bekämpfung von Antisemitismus zu entwickeln, die die Grundrechte von Verfechtern palästinensischer Rechte nicht beeinträchtigen.
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»Definition fördert Rassismus gegen Palästinenser«
Bericht zu Antisemitismusdefinition der »International Holocaust Remembrance Alliance« erschienen. Ein Gespräch mit Sama Younes
Interview: Annuschka Eckhardt
Sama Younes ist Junior Advocacy Researcher und Kommunikationsbeauftragte beim European Legal Support Center
Vergangenen Dienstag hat das European Legal Support Center (ELSC) seinen neuen Bericht »Unterdrückung der Palästinenserrechtsbewegung durch die IHRA-Arbeitsdefinition von Antisemitismus - Verletzung des Rechts auf Meinungs- und Versammlungsfreiheit in der Europäischen Union und Großbritanien« vorgestellt. Welche Auswirkungen hat die Definition, die von der EU ignoriert werden?
Die Instrumentalisierung der Definition, um palästinensischen Aktivismus zum Schweigen zu bringen und zu isolieren, sowie Israel vor der Rechenschaftspflicht für seine andauernden Menschenrechtsverletzungen zu schützen, hat verheerende Auswirkungen auf die Grundrechte auf freie Meinungsäußerung, Versammlungsfreiheit und politische Beteiligung. Durch die Verquickung von Antisemitismus mit Kritik an der israelischen Politik und der zionistischen Ideologie dient die Arbeitsdefinition als Instrument zur Legitimierung und Unterstellung unbegründeter Antisemitismusvorwürfe, die sich speziell gegen Verfechter palästinensischer Rechte richten. Unser Bericht zeigt die diskriminierende Logik auf, mit welcher die Definition umgesetzt wird – und die sich überwiegend gegen Palästinenserinnen und Palästinenser sowie Jüdinnen und Juden richtet. Die Demonstrationsverbote, Veranstaltungsabsagen und Verleumdungskampagnen gegen alles, was mit palästinensischen Rechten zu tun hat, haben nicht nur schädliche Folgen für das Leben der Menschen, sondern fördern auch ein Klima der Selbstzensur und des antipalästinensischen Rassismus.
Welchen Punkt der Definition kritisieren Sie besonders?
Die IHRA-Arbeitsdefinition wurde zusammen mit elf Beispielen für Antisemitismus veröffentlicht, von denen sich sieben auf Israel beziehen. In der Praxis werden diese Beispiele von den Institutionen übernommen und weit ausgelegt, um Kritik an der israelischen Politik mit antijüdischen Vorurteilen zu vereinen. So wird Beispiel sieben, »die Behauptung, dass die Existenz des Staates Israel ein rassistisches Unterfangen ist«, immer wieder herangezogen, um jede Kritik an der israelischen Apartheidpolitik zu denunzieren, die vielfach dokumentiert und angeprangert wurde. Politische Opposition gegen den Zionismus oder gegen den Staat Israel, der nicht alle jüdischen Menschen beherbergt und vertritt, ist kein Ausdruck von Feindseligkeit gegenüber Jüdinnen und Juden. Die Umsetzung der Definition als solche zeigt daher nur um so deutlicher die politische Agenda hinter den Instrumentalisierungsversuchen auf.
Der ELSC-Bericht basiert auf 53 registrierten Vorfällen zwischen 2017 und 2022 in Deutschland, Österreich und dem Vereinigten Königreich, bei denen Einzelpersonen, Gruppen und Organisationen auf der Grundlage der IHRA-Definition des Antisemitismus beschuldigt wurden. Welche Muster verbinden diese Vorfälle?
Großbritannien, Deutschland und Österreich haben bei der Verbreitung der Definition eine Vorreiterrolle eingenommen, da ihre Regierungen und Institutionen sie in einer Weise übernommen und umgesetzt haben, die ihr Autorität verleiht, obwohl sie als »rechtlich nicht bindend« beworben wird. So wurde beispielsweise Universitäten mit dem Verlust öffentlicher Mittel gedroht, sollten sie die Definition nicht übernehmen. Diese »Soft Law«-Macht, die der Arbeitsdefinition verliehen wird, setzt ein systematisches Muster der Repression fort, das grundlegende demokratische Rechte untergräbt.
Warum versuchen die deutsche Regierung und israelfreundliche Organisationen, ihre Angst vor ihrem eigenen Antisemitismus auf andere zu übertragen?
Die deutsche Regierung stellt Antisemitismus als ein von Migrierenden importiertes Problem dar, das angeblich nichts mit der deutschen Gegenwart zu tun hat. In diesem Zusammenhang wird die IHRA-Definition als eines von vielen Mitteln angewandt, um jeglichen Aktivismus für palästinensische Rechte weiter zu unterdrücken. Beispiele sind die massenhafte Entlassung arabischer Mitarbeitender beim Staatssender Deutsche Welle wegen palästinabezogener Äußerungen oder die zunehmenden Demonstrationsverbote für alle Veranstaltungen zum Gedenken an die Nakba. Öffentliche Einrichtungen sollten in der Lage sein, Strategien und Mechanismen zur Bekämpfung von Antisemitismus zu entwickeln, die die Grundrechte von Verfechtern palästinensischer Rechte nicht beeinträchtigen.
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•NEUER BEITRAG26.09.2023, 10:54 Uhr
EDIT: FPeregrin
26.09.2023, 11:08 Uhr
26.09.2023, 11:08 Uhr
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Dt. Imp. an der inneren Nahost-Front
jW heute:
»Unsere Positionen werden als Bedrohung wahrgenommen«
»Samidoun«-Koordinator soll wegen Palästina-Aktivismus abgeschoben werden. Ein Gespräch mit Zaid Abdulnasser
Interview: Jamal Iqrith
Zaid Abdulnasser ist Koordinator von »Samidoun Deutschland« und aktiv bei »Masar Badil«
Sie sind palästinensischer Flüchtling aus Syrien und in Deutschland aktiv beim palästinensischen Gefangenensolidaritätsnetzwerk »Samidoun«. Jetzt droht Ihnen der Entzug Ihrer Aufenthaltsgenehmigung. Waren Sie zu engagiert?
Ihre Frage geht an den Motiven des Staates vorbei. Ich denke nicht, dass das ein Angriff auf mich als Person und mein Engagement ist. Es geht um die Organisation der palästinensischen Diaspora in Deutschland. Das Hauptproblem der Behörden ist, dass Ereignisse in Israel am nächsten Tag zur Folge haben, dass die Straßen hier voller Palästinenser sind. Sie wollen uns davon abhalten, am Kampf um Palästina von Deutschland aus teilzunehmen. Es gab bereits viele andere Fälle, bei denen Palästinensern ihre Papiere entzogen oder sie gefeuert wurden. Das ist also systematisch.
Sie sollen zum »Schutz des öffentlichen Interesses« abgeschoben werden. Was soll das bedeuten?
Wir gefährden das Narrativ, das der deutsche Staat in bezug auf seine Beziehung mit der Besatzung aufgebaut hat. Die Behörden wollen nicht, dass Menschen offen gegen die Kolonisierung Palästinas demonstrieren. Oder dass sie klar und laut ihre Unterstützung für den palästinensischen Widerstand ausdrücken. Unsere Positionen und eine starke Bewegung, die auf diesen politischen Prinzipien beruhen würde, werden von der BRD als Bedrohung wahrgenommen.
Amnesty International sieht in diesem Jahr das erste Mal die Versammlungsfreiheit in Deutschland eingeschränkt. Zuletzt wurden 2022 und 2023 Verbote von Demonstrationen zum »Nakba-Tag« und zum »Internationalen Tag der palästinensischen Gefangenen« in Berlin durchgesetzt. Weshalb reagiert der Staat mit mehr Repression?
Wir haben in der Tat in den vergangenen Jahren eine verstärkte Repression beobachtet. Das ist ein direktes Resultat aus der erhöhten Protestaktivität in der BRD. Das Potential von palästinensischen Flüchtlingen, die während der vergangenen Jahre aus den Lagern in Syrien und Libanon nach Deutschland gekommen sind, ist immens. Sie sind nicht bereit, die herrschende Erzählung zu akzeptieren, und fordern die vollständige Befreiung Palästinas. Dabei verstecken sie nicht, dass sie auch bewaffneten Widerstand unterstützen. Es unterscheidet sich von dem, was wir in den vergangenen Jahrzehnten nach den Oslo-Vereinbarungen erlebt haben. Dabei handelt es sich auch um eine Klassenfrage. Heute überqueren diese Jugendlichen das Meer mit einem Schlauchboot und Europa zu Fuß. Sie sind anders als diejenigen, die vor Jahrzehnten zum Studieren oder Arbeiten nach Deutschland kamen. Das zeigt sich auch darin, was sie bereit sind, offen zu sagen.
Besonders Ihr Netzwerk wird aus konservativen Kreisen regelmäßig mit dem Vorwurf der »Terrorunterstützung« konfrontiert. Welche gefährlichen Gruppen fördern Sie denn?
Wir unterstützen alle Palästinenser im Widerstand, die sich aktiv gegen die Besatzung wenden, ob in Jenin, Nablus oder Gaza. Das ist unsere klare Position. Wir versprechen keiner Fraktion Loyalität und sind weder organisatorisch noch finanziell mit irgendeiner palästinensischen Fraktion verbunden.
Die BRD war auch in der Vergangenheit nicht zimperlich im Umgang mit Palästinensern. 1972 wurden im Zuge des Verbots der »Generalunion Palästinensischer Arbeiter« und der »Generalunion Palästinensischer Studenten« zahlreiche Menschen ohne konkreten Grund abgeschoben. In der Folge kam es zu einer breiten Solidarisierung in der radikalen Linken. Wie erfolgreich ist die Mobilisierung in Ihrem Fall?
Die Repressionswelle, die wir in den 70er Jahren erlebt haben, war eng mit der damals sehr aktiven Widerstandsbewegung verbunden. Das gilt nicht nur für Palästina, sondern auch in Europa. Die Reaktion des Staates war heftig. Was unsere Kampagne angeht, erfahren wir breite Unterstützung. Weltweit unterstützen uns mehr als 150 Parteien, Gewerkschaften und Organisationen und erklären, dass die Repression gegen palästinensische Flüchtlinge wegen ihres Engagements im palästinensischen Kampf inakzeptabel ist. Die Kampagne hat unsere Erwartungen übertroffen. Hoffentlich können wir diesen Vorstoß nutzen, um die Bewegung hierzulande und weltweit zu stärken.
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»Unsere Positionen werden als Bedrohung wahrgenommen«
»Samidoun«-Koordinator soll wegen Palästina-Aktivismus abgeschoben werden. Ein Gespräch mit Zaid Abdulnasser
Interview: Jamal Iqrith
Zaid Abdulnasser ist Koordinator von »Samidoun Deutschland« und aktiv bei »Masar Badil«
Sie sind palästinensischer Flüchtling aus Syrien und in Deutschland aktiv beim palästinensischen Gefangenensolidaritätsnetzwerk »Samidoun«. Jetzt droht Ihnen der Entzug Ihrer Aufenthaltsgenehmigung. Waren Sie zu engagiert?
Ihre Frage geht an den Motiven des Staates vorbei. Ich denke nicht, dass das ein Angriff auf mich als Person und mein Engagement ist. Es geht um die Organisation der palästinensischen Diaspora in Deutschland. Das Hauptproblem der Behörden ist, dass Ereignisse in Israel am nächsten Tag zur Folge haben, dass die Straßen hier voller Palästinenser sind. Sie wollen uns davon abhalten, am Kampf um Palästina von Deutschland aus teilzunehmen. Es gab bereits viele andere Fälle, bei denen Palästinensern ihre Papiere entzogen oder sie gefeuert wurden. Das ist also systematisch.
Sie sollen zum »Schutz des öffentlichen Interesses« abgeschoben werden. Was soll das bedeuten?
Wir gefährden das Narrativ, das der deutsche Staat in bezug auf seine Beziehung mit der Besatzung aufgebaut hat. Die Behörden wollen nicht, dass Menschen offen gegen die Kolonisierung Palästinas demonstrieren. Oder dass sie klar und laut ihre Unterstützung für den palästinensischen Widerstand ausdrücken. Unsere Positionen und eine starke Bewegung, die auf diesen politischen Prinzipien beruhen würde, werden von der BRD als Bedrohung wahrgenommen.
Amnesty International sieht in diesem Jahr das erste Mal die Versammlungsfreiheit in Deutschland eingeschränkt. Zuletzt wurden 2022 und 2023 Verbote von Demonstrationen zum »Nakba-Tag« und zum »Internationalen Tag der palästinensischen Gefangenen« in Berlin durchgesetzt. Weshalb reagiert der Staat mit mehr Repression?
Wir haben in der Tat in den vergangenen Jahren eine verstärkte Repression beobachtet. Das ist ein direktes Resultat aus der erhöhten Protestaktivität in der BRD. Das Potential von palästinensischen Flüchtlingen, die während der vergangenen Jahre aus den Lagern in Syrien und Libanon nach Deutschland gekommen sind, ist immens. Sie sind nicht bereit, die herrschende Erzählung zu akzeptieren, und fordern die vollständige Befreiung Palästinas. Dabei verstecken sie nicht, dass sie auch bewaffneten Widerstand unterstützen. Es unterscheidet sich von dem, was wir in den vergangenen Jahrzehnten nach den Oslo-Vereinbarungen erlebt haben. Dabei handelt es sich auch um eine Klassenfrage. Heute überqueren diese Jugendlichen das Meer mit einem Schlauchboot und Europa zu Fuß. Sie sind anders als diejenigen, die vor Jahrzehnten zum Studieren oder Arbeiten nach Deutschland kamen. Das zeigt sich auch darin, was sie bereit sind, offen zu sagen.
Besonders Ihr Netzwerk wird aus konservativen Kreisen regelmäßig mit dem Vorwurf der »Terrorunterstützung« konfrontiert. Welche gefährlichen Gruppen fördern Sie denn?
Wir unterstützen alle Palästinenser im Widerstand, die sich aktiv gegen die Besatzung wenden, ob in Jenin, Nablus oder Gaza. Das ist unsere klare Position. Wir versprechen keiner Fraktion Loyalität und sind weder organisatorisch noch finanziell mit irgendeiner palästinensischen Fraktion verbunden.
Die BRD war auch in der Vergangenheit nicht zimperlich im Umgang mit Palästinensern. 1972 wurden im Zuge des Verbots der »Generalunion Palästinensischer Arbeiter« und der »Generalunion Palästinensischer Studenten« zahlreiche Menschen ohne konkreten Grund abgeschoben. In der Folge kam es zu einer breiten Solidarisierung in der radikalen Linken. Wie erfolgreich ist die Mobilisierung in Ihrem Fall?
Die Repressionswelle, die wir in den 70er Jahren erlebt haben, war eng mit der damals sehr aktiven Widerstandsbewegung verbunden. Das gilt nicht nur für Palästina, sondern auch in Europa. Die Reaktion des Staates war heftig. Was unsere Kampagne angeht, erfahren wir breite Unterstützung. Weltweit unterstützen uns mehr als 150 Parteien, Gewerkschaften und Organisationen und erklären, dass die Repression gegen palästinensische Flüchtlinge wegen ihres Engagements im palästinensischen Kampf inakzeptabel ist. Die Kampagne hat unsere Erwartungen übertroffen. Hoffentlich können wir diesen Vorstoß nutzen, um die Bewegung hierzulande und weltweit zu stärken.
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•NEUER BEITRAG28.09.2023, 22:49 Uhr
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... und direkt anschließend in der jW von morgen:
»Ein klarer Angriff auf die Meinungsfreiheit«
»Samidoun«-Koordinator soll trotz legaler politischer Aktivität aus BRD abgeschoben werden. Ein Gespräch mit Nadija Samour
Interview: Henning von Stoltzenberg
Nadija Samour ist Rechtsanwältin in Berlin
Deutsche Behörden drohen damit, Ihrem Mandanten Zaid Abdulnasser die Aufenthaltserlaubnis zu entziehen, wie die palästinensische Gruppe »Samidoun« mitteilte. Welche Rechtsgrundlage soll es dafür geben?
Das ist im Aufenthaltsgesetz geregelt: Ausgewiesen wird, wer die »öffentliche Sicherheit und Ordnung, die freiheitliche demokratische Grundordnung oder sonstige erhebliche Interessen der Bundesrepublik Deutschland gefährdet«. Im Falle von »Samidoun« wird behauptet, dass die Gruppe der Volksfront zur Befreiung Palästinas (PFLP) nahestehen soll, die als terroristisch eingestuft wird. Das heißt, jeder, der irgendwie mit »Samidoun« zu tun hat, soll angeblich auch Terrorismus unterstützen. Was »unterstützen« heißt, ist extrem vage. Die deutschen Behörden meinen, dass auch die Unterstützung von zu Unrecht inhaftierten PFLP-Mitgliedern in israelischen Gefängnissen dazu zählt.
Das Ausweisungsrecht ist dabei ziemlich rigoros: Entweder man distanziert sich vom Terrorismusvorwurf, oder man weist gewichtige Bleibeinteressen vor, wie zum Beispiel ein jahrzehntelanger Aufenthalt, Arbeit, Familie in Deutschland. Aber vieles, was man zur Verteidigung vorbringt, wird von den Behörden als »verfahrensangepasste Aussage« gewertet, also einem wird nicht geglaubt. Das Problem, das Flüchtlinge zudem noch haben, ist, dass sie auf dem Papier als ausgewiesen gelten, aber tatsächlich nicht abgeschoben werden können, wenn ihnen im Herkunftsland Verfolgung droht. Dann bekommen sie hier eine Duldung und können Deutschland nicht verlassen. Manchmal geht das einher mit einem Arbeitsverbot, mit einem Verbot der politischen Betätigung und weiteren Repressionsmaßnahmen.
Was wird Abdulnasser konkret vorgeworfen?
Mein Mandant ist bei »Samidoun« engagiert, ist also aktiv für die palästinensische Sache, für politische Gefangene weltweit und für andere antiimperialistische Kämpfe. Konkret soll er Demonstrationen organisiert und dort Reden gehalten haben, und andere Aktivitäten, die in meinen Augen zu einem politischen Engagement gehören, das vom Grundgesetz geschützt ist. Weder die Gruppe selbst ist verboten, noch die einzelnen Aktivitäten, die ihm angelastet werden. Trotzdem soll er aber eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit darstellen.
In einer Solidaritätserklärung heißt es, der Angriff auf »Samidoun« und ihren Koordinator sei ein Angriff auf die gesamte Meinungsfreiheit.
Ja, das ist in meinen Augen ein klarer Angriff auf die Meinungsfreiheit insgesamt. Mein Mandant hat ja nicht etwa eine Straftat begangen, sondern er hat sich politisch engagiert, also eben seine Meinung geäußert. Wenn er jetzt deswegen ausgewiesen werden soll, dann ist das ein Signal an andere: »Wer sich für Palästina einsetzt, verliert sein Bleiberecht!« Das haben wir in der Vergangenheit auch in anderen Erscheinungsformen erleben können, so haben Menschen ihren Job oder Organisationen ihre Fördergelder verloren. Die Meinungsfreiheit insgesamt ist damit angegriffen, weil es immer erst einmal die marginalisierten Positionen in einer Gesellschaft trifft, bevor sich Repression dann langsam auch auf andere Teile der Gesellschaft ausbreitet.
Demonstrationen zum »Nakba-Tag« waren in diesem und dem letzten Jahr verboten worden. Wurden mittlerweile rechtliche Schritte dagegen unternommen?
Mit den Eilverfahren sind wir gescheitert, nun müssen wir das Hauptsacheverfahren abwarten. Ein Ergebnis wird es da erst aber nach vielen Jahren geben. Es war wirklich schockierend zu sehen, wie die Verwaltungsgerichte der grundrechtswidrigen und auch rassistischen Argumentation der Polizei gefolgt sind, die ja die Verbote erlassen hatte. Die Tatsachen, auf denen die Verbote beruhten, wurden total verzerrt dargestellt. Grund dafür ist auch die Medienhetze, die Hand in Hand geht mit rechten Positionen in Politik und Verfassungsschutz.
Aus der israelischen Botschaft wird gefordert, »Samidoun« als terroristische Vereinigung einzustufen. Ist das nur Säbelrasseln oder schon eine reale Gefahr?
In Israel wurde »Samidoun« auf die Terrorliste gesetzt. Kurze Zeit später erging es sechs renommierten palästinensischen Menschenrechtsorganisationen genauso. Das hat einen riesigen Aufschrei gegeben, weil ja auch deutsche Entwicklungshilfegelder an diese Organisationen gehen. Es stellt sich jetzt die Frage, wie die deutschen Behörden mit diesen Drohgebärden umgehen wollen.
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»Ein klarer Angriff auf die Meinungsfreiheit«
»Samidoun«-Koordinator soll trotz legaler politischer Aktivität aus BRD abgeschoben werden. Ein Gespräch mit Nadija Samour
Interview: Henning von Stoltzenberg
Nadija Samour ist Rechtsanwältin in Berlin
Deutsche Behörden drohen damit, Ihrem Mandanten Zaid Abdulnasser die Aufenthaltserlaubnis zu entziehen, wie die palästinensische Gruppe »Samidoun« mitteilte. Welche Rechtsgrundlage soll es dafür geben?
Das ist im Aufenthaltsgesetz geregelt: Ausgewiesen wird, wer die »öffentliche Sicherheit und Ordnung, die freiheitliche demokratische Grundordnung oder sonstige erhebliche Interessen der Bundesrepublik Deutschland gefährdet«. Im Falle von »Samidoun« wird behauptet, dass die Gruppe der Volksfront zur Befreiung Palästinas (PFLP) nahestehen soll, die als terroristisch eingestuft wird. Das heißt, jeder, der irgendwie mit »Samidoun« zu tun hat, soll angeblich auch Terrorismus unterstützen. Was »unterstützen« heißt, ist extrem vage. Die deutschen Behörden meinen, dass auch die Unterstützung von zu Unrecht inhaftierten PFLP-Mitgliedern in israelischen Gefängnissen dazu zählt.
Das Ausweisungsrecht ist dabei ziemlich rigoros: Entweder man distanziert sich vom Terrorismusvorwurf, oder man weist gewichtige Bleibeinteressen vor, wie zum Beispiel ein jahrzehntelanger Aufenthalt, Arbeit, Familie in Deutschland. Aber vieles, was man zur Verteidigung vorbringt, wird von den Behörden als »verfahrensangepasste Aussage« gewertet, also einem wird nicht geglaubt. Das Problem, das Flüchtlinge zudem noch haben, ist, dass sie auf dem Papier als ausgewiesen gelten, aber tatsächlich nicht abgeschoben werden können, wenn ihnen im Herkunftsland Verfolgung droht. Dann bekommen sie hier eine Duldung und können Deutschland nicht verlassen. Manchmal geht das einher mit einem Arbeitsverbot, mit einem Verbot der politischen Betätigung und weiteren Repressionsmaßnahmen.
Was wird Abdulnasser konkret vorgeworfen?
Mein Mandant ist bei »Samidoun« engagiert, ist also aktiv für die palästinensische Sache, für politische Gefangene weltweit und für andere antiimperialistische Kämpfe. Konkret soll er Demonstrationen organisiert und dort Reden gehalten haben, und andere Aktivitäten, die in meinen Augen zu einem politischen Engagement gehören, das vom Grundgesetz geschützt ist. Weder die Gruppe selbst ist verboten, noch die einzelnen Aktivitäten, die ihm angelastet werden. Trotzdem soll er aber eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit darstellen.
In einer Solidaritätserklärung heißt es, der Angriff auf »Samidoun« und ihren Koordinator sei ein Angriff auf die gesamte Meinungsfreiheit.
Ja, das ist in meinen Augen ein klarer Angriff auf die Meinungsfreiheit insgesamt. Mein Mandant hat ja nicht etwa eine Straftat begangen, sondern er hat sich politisch engagiert, also eben seine Meinung geäußert. Wenn er jetzt deswegen ausgewiesen werden soll, dann ist das ein Signal an andere: »Wer sich für Palästina einsetzt, verliert sein Bleiberecht!« Das haben wir in der Vergangenheit auch in anderen Erscheinungsformen erleben können, so haben Menschen ihren Job oder Organisationen ihre Fördergelder verloren. Die Meinungsfreiheit insgesamt ist damit angegriffen, weil es immer erst einmal die marginalisierten Positionen in einer Gesellschaft trifft, bevor sich Repression dann langsam auch auf andere Teile der Gesellschaft ausbreitet.
Demonstrationen zum »Nakba-Tag« waren in diesem und dem letzten Jahr verboten worden. Wurden mittlerweile rechtliche Schritte dagegen unternommen?
Mit den Eilverfahren sind wir gescheitert, nun müssen wir das Hauptsacheverfahren abwarten. Ein Ergebnis wird es da erst aber nach vielen Jahren geben. Es war wirklich schockierend zu sehen, wie die Verwaltungsgerichte der grundrechtswidrigen und auch rassistischen Argumentation der Polizei gefolgt sind, die ja die Verbote erlassen hatte. Die Tatsachen, auf denen die Verbote beruhten, wurden total verzerrt dargestellt. Grund dafür ist auch die Medienhetze, die Hand in Hand geht mit rechten Positionen in Politik und Verfassungsschutz.
Aus der israelischen Botschaft wird gefordert, »Samidoun« als terroristische Vereinigung einzustufen. Ist das nur Säbelrasseln oder schon eine reale Gefahr?
In Israel wurde »Samidoun« auf die Terrorliste gesetzt. Kurze Zeit später erging es sechs renommierten palästinensischen Menschenrechtsorganisationen genauso. Das hat einen riesigen Aufschrei gegeben, weil ja auch deutsche Entwicklungshilfegelder an diese Organisationen gehen. Es stellt sich jetzt die Frage, wie die deutschen Behörden mit diesen Drohgebärden umgehen wollen.
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•NEUER BEITRAG28.09.2023, 23:25 Uhr
EDIT: FPeregrin
02.10.2023, 15:50 Uhr
02.10.2023, 15:50 Uhr
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FPeregrin | |
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"Es stellt sich jetzt die Frage, wie die deutschen Behörden mit diesen Drohgebärden umgehen wollen.
"
Das ist zumindest unsauber formuliert oder überhaupt in der Sache falsch bis gefährlich: Der dt. Imp. ist hier keinesfalls das Opfer irgendwelcher zionistischer Erpressung; das funktioniert in einem imperialistischen Machtgefälle so herum nicht. Der Zionismus ist für den dt. Imp.umgekehrt ein politisch-Ideologisches Instrument für sein Agieren im Nahen Osten; nur so kann er das betrachten. Das schließt die Ausnutzung anderer Instrumente wie etwa das der Renegaten und Kompradoren der sog. "Autonomiebehörde" keineswegs aus. Die Frage ist, welche regionalen Kräfte der dt. Imp. als sein Hauptinstrument betrachtet. Und - da riskiere ich erhebliche Wetteinsätze - es war und es ist und es wird sein: der Zionismus als feststehendes Hauptinstrument des dt. Imp., dessen lokaler spezifischer Interessenlage nur taktisch, peripher und zeitweilig entgegengehandelt wird. ... wir werden sehen.
"
Das ist zumindest unsauber formuliert oder überhaupt in der Sache falsch bis gefährlich: Der dt. Imp. ist hier keinesfalls das Opfer irgendwelcher zionistischer Erpressung; das funktioniert in einem imperialistischen Machtgefälle so herum nicht. Der Zionismus ist für den dt. Imp.umgekehrt ein politisch-Ideologisches Instrument für sein Agieren im Nahen Osten; nur so kann er das betrachten. Das schließt die Ausnutzung anderer Instrumente wie etwa das der Renegaten und Kompradoren der sog. "Autonomiebehörde" keineswegs aus. Die Frage ist, welche regionalen Kräfte der dt. Imp. als sein Hauptinstrument betrachtet. Und - da riskiere ich erhebliche Wetteinsätze - es war und es ist und es wird sein: der Zionismus als feststehendes Hauptinstrument des dt. Imp., dessen lokaler spezifischer Interessenlage nur taktisch, peripher und zeitweilig entgegengehandelt wird. ... wir werden sehen.
•NEUER BEITRAG02.10.2023, 16:21 Uhr
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arktika | |
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"Die Frage ist, welche regionalen Kräfte der dt. Imp. als sein Hauptinstrument betrachtet. [...] es war und es ist und es wird sein: der Zionismus als feststehendes Hauptinstrument des dt. Imp."
Da ist Israel - bei allen "Kapriolen" doch ein recht zuverlässiger Kettenhund. Besonders da es ja auch einige Interessensgemeinsamkeiten gibt. Und wenn Israel auch ein wenig Richtung Faschismus abdriften sollte, was soll 's?! Schließlich hat die dt. Großbourgeoisie mit sowas Erfahrung ...
Da ist Israel - bei allen "Kapriolen" doch ein recht zuverlässiger Kettenhund. Besonders da es ja auch einige Interessensgemeinsamkeiten gibt. Und wenn Israel auch ein wenig Richtung Faschismus abdriften sollte, was soll 's?! Schließlich hat die dt. Großbourgeoisie mit sowas Erfahrung ...
•NEUER BEITRAG13.10.2023, 12:12 Uhr
EDIT: FPeregrin
13.10.2023, 12:19 Uhr
13.10.2023, 12:19 Uhr
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FPeregrin | |
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"Die Frage ist, welche regionalen Kräfte der dt. Imp. als sein Hauptinstrument betrachtet. Und - da riskiere ich erhebliche Wetteinsätze - es war und es ist und es wird sein: der Zionismus als feststehendes Hauptinstrument des dt. Imp., dessen lokaler spezifischer Interessenlage nur taktisch, peripher und zeitweilig entgegengehandelt wird. ... wir werden sehen. "
Ich stelle hier mal einfach zwei Artikel aus der heutigen jW ein, die die Antwort auf diese Frage sehr sinnfällig illustrieren: Da ist kein Schaukeln und Hinundherwägen mehr zu erkennen. Wer sich gerade im bewußten Kontext mit dem dt. Imp. mit der Nahostfrage beschäftigt, wird an dieser Faktenlage nicht vorbeikommen.
Bürgerblock mit AfD
Von ganz rechts bis links: Bundestag einmütig in Treue zur israelischen Regierung. Neue Repression gegen palästinensische Gruppen beschlossen
Von Marc Bebenroth
Die üblichen Wortgefechte mussten der moralischen Selbstvergewisserung weichen: Im Bundestag hat Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) am Donnerstag unter den Augen des Botschafters Israels in der BRD, Ron Prosor, eine Regierungserklärung abgegeben, im Anschluss nahmen Vertreter aller Fraktionen an einem Bekenntnisritual teil: Die am Wochenende von der islamistischen Hamas in Israel massakrierten Zivilisten, darunter zahlreiche Kinder, und die von ihr Entführten wurden instrumentalisiert, um der Öffentlichkeit einzuhämmern, wie treu man zum Staat Israel und dessen Kriegshandlungen steht.
Der Kanzler gab die Richtung vor. Während die Blockade und die Angriffe auf den Gazastreifen in vollem Gange sind, betrauerte Scholz ausschließlich die Geiseln der Hamas und die von ihr ermordeten Israelis. Zwar erkannte der Sozialdemokrat an, dass Tausende derzeit um ihr Leben ringen, bezog sich dabei jedoch nur auf israelische Krankenhäuser. Israel habe des Recht, sich gegen den »barbarischen« Angriff vom Wochenende zu »verteidigen«, unterstrich Scholz. Die Methoden, mit denen nun gegen Gaza vorgegangen wird, wurden nicht in Frage gestellt.
Der Chef der größten Oppositionsfraktion, Friedrich Merz (CDU), gab den inoffiziellen Vizekanzler. Der 7. Oktober werde als »schwarzer Tag in die Geschichtsbücher des jüdischen Volkes« eingehen, prophezeite der Chef jener Partei, die einst Schwarzgeldkonten als »jüdische Vermächtnisse« deklariert hatte. Merz sprach ausschließlich von jüdischen – und nicht von israelischen – Opfern mit Blick auf die Kriegsverbrechen der Hamas.
Auch die AfD hakte sich unter; im Grunde vertritt sie die Regierungslinie, aber zu 110 Prozent. Die »Kritik« von Alexander Gauland bestand darin, dass die Regierung nicht schon längst den Geldhahn für Gaza, inklusive UN-Hilfswerk, abgedreht hat. Die Hamas habe schließlich die totale Kontrolle über das Gebiet, unterstellte Gauland. Israel, erklärte er, sei »der Westen« in einer Umgebung, »die den Westen ablehnt und bekämpft«. Der AfD-Abgeordnete Jürgen Braun konnte unwidersprochen die Palästinenser verhöhnen: »Die Araber hätten, wenn sie nur gewollt hätten, einen florierenden Staat aufbauen können. Israel hätte sie dabei sogar unterstützt.«
Nur der Linke-Fraktionschef Dietmar Bartsch zeigte sich am Rednerpult um etwas Einordnung bemüht. Bartsch verurteilte die Hamas dafür, Menschen als Schutzschilde zu missbrauchen und am Sonnabend einzig das Ziel gehabt zu haben, »Juden« zu »erschlagen«. Bartsch verurteilte aber auch, dass immer wieder islamistische Gruppen »gern als nützliche Idioten, mit denen im Zweifel auch gegen progressive Kräfte vorgegangen wird, betrachtet« würden. »Diesen Wahnsinn« sehe er »auch bei der Auseinandersetzung Aserbaidschan – Armenien« sowie »in Nordsyrien, wo die Türkei gegen Kurdinnen und Kurden brutalst vorgeht«. Auch Bartsch schloss mit seiner Solidaritätsbekundung für Israel. Dieser Staat sei »ohne Alternative« – also wohl auch ohne sozialistische.
Den Abschluss bildete die Abstimmung über einen Antrag der Ampelfraktionen und der Union, der junge Welt vorab vorlag. Darin enthalten ist die Forderung nach mehr Repression gegen Gruppen in der BRD, die als Claqueure der Hamas markiert werden. Auch die anwesenden Abgeordneten der Fraktion Die Linke votierten geschlossen für den Antrag. Sie ermöglichten damit die einstimmige Verabschiedung.
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Ich stelle hier mal einfach zwei Artikel aus der heutigen jW ein, die die Antwort auf diese Frage sehr sinnfällig illustrieren: Da ist kein Schaukeln und Hinundherwägen mehr zu erkennen. Wer sich gerade im bewußten Kontext mit dem dt. Imp. mit der Nahostfrage beschäftigt, wird an dieser Faktenlage nicht vorbeikommen.
Bürgerblock mit AfD
Von ganz rechts bis links: Bundestag einmütig in Treue zur israelischen Regierung. Neue Repression gegen palästinensische Gruppen beschlossen
Von Marc Bebenroth
Die üblichen Wortgefechte mussten der moralischen Selbstvergewisserung weichen: Im Bundestag hat Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) am Donnerstag unter den Augen des Botschafters Israels in der BRD, Ron Prosor, eine Regierungserklärung abgegeben, im Anschluss nahmen Vertreter aller Fraktionen an einem Bekenntnisritual teil: Die am Wochenende von der islamistischen Hamas in Israel massakrierten Zivilisten, darunter zahlreiche Kinder, und die von ihr Entführten wurden instrumentalisiert, um der Öffentlichkeit einzuhämmern, wie treu man zum Staat Israel und dessen Kriegshandlungen steht.
Der Kanzler gab die Richtung vor. Während die Blockade und die Angriffe auf den Gazastreifen in vollem Gange sind, betrauerte Scholz ausschließlich die Geiseln der Hamas und die von ihr ermordeten Israelis. Zwar erkannte der Sozialdemokrat an, dass Tausende derzeit um ihr Leben ringen, bezog sich dabei jedoch nur auf israelische Krankenhäuser. Israel habe des Recht, sich gegen den »barbarischen« Angriff vom Wochenende zu »verteidigen«, unterstrich Scholz. Die Methoden, mit denen nun gegen Gaza vorgegangen wird, wurden nicht in Frage gestellt.
Der Chef der größten Oppositionsfraktion, Friedrich Merz (CDU), gab den inoffiziellen Vizekanzler. Der 7. Oktober werde als »schwarzer Tag in die Geschichtsbücher des jüdischen Volkes« eingehen, prophezeite der Chef jener Partei, die einst Schwarzgeldkonten als »jüdische Vermächtnisse« deklariert hatte. Merz sprach ausschließlich von jüdischen – und nicht von israelischen – Opfern mit Blick auf die Kriegsverbrechen der Hamas.
Auch die AfD hakte sich unter; im Grunde vertritt sie die Regierungslinie, aber zu 110 Prozent. Die »Kritik« von Alexander Gauland bestand darin, dass die Regierung nicht schon längst den Geldhahn für Gaza, inklusive UN-Hilfswerk, abgedreht hat. Die Hamas habe schließlich die totale Kontrolle über das Gebiet, unterstellte Gauland. Israel, erklärte er, sei »der Westen« in einer Umgebung, »die den Westen ablehnt und bekämpft«. Der AfD-Abgeordnete Jürgen Braun konnte unwidersprochen die Palästinenser verhöhnen: »Die Araber hätten, wenn sie nur gewollt hätten, einen florierenden Staat aufbauen können. Israel hätte sie dabei sogar unterstützt.«
Nur der Linke-Fraktionschef Dietmar Bartsch zeigte sich am Rednerpult um etwas Einordnung bemüht. Bartsch verurteilte die Hamas dafür, Menschen als Schutzschilde zu missbrauchen und am Sonnabend einzig das Ziel gehabt zu haben, »Juden« zu »erschlagen«. Bartsch verurteilte aber auch, dass immer wieder islamistische Gruppen »gern als nützliche Idioten, mit denen im Zweifel auch gegen progressive Kräfte vorgegangen wird, betrachtet« würden. »Diesen Wahnsinn« sehe er »auch bei der Auseinandersetzung Aserbaidschan – Armenien« sowie »in Nordsyrien, wo die Türkei gegen Kurdinnen und Kurden brutalst vorgeht«. Auch Bartsch schloss mit seiner Solidaritätsbekundung für Israel. Dieser Staat sei »ohne Alternative« – also wohl auch ohne sozialistische.
Den Abschluss bildete die Abstimmung über einen Antrag der Ampelfraktionen und der Union, der junge Welt vorab vorlag. Darin enthalten ist die Forderung nach mehr Repression gegen Gruppen in der BRD, die als Claqueure der Hamas markiert werden. Auch die anwesenden Abgeordneten der Fraktion Die Linke votierten geschlossen für den Antrag. Sie ermöglichten damit die einstimmige Verabschiedung.
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Versammlungsfreiheit ausgesetzt
Zahlreiche Palästina-Kundgebungen in Berlin verboten. Recht auf freie Meinungsäußerung bedroht
Von Jamal Iqrith
Mittwoch, 18 Uhr, Hermannplatz in Berlin-Neukölln: Polizisten in voller Montur haben eine Gruppe Menschen eingekesselt. Dutzende Einsatzfahrzeuge säumen den Platz. Solidarische und Neugierige sammeln sich in der Nähe. Auf der Sonnenallee laufen Jugendliche in Grüppchen die Straße entlang. Polizeitrupps auf ihren Fersen. Sobald sie einmal außer Sichtweite sind: Sprechchöre. Wer es wagt, »Free Palestine« zu rufen, den jagt die Polizei. Ein »Pali-Tuch« oder eine palästinensische Flagge reichen für eine Festnahme.
Die Behörde hatte laut dem Veranstalter bei einer für 17 Uhr geplanten Mahnwache für getötete Familienangehörige in Gaza das Gedenken unterbunden. Zuvor waren bereits zwei weitere Demonstrationen von mit Palästina solidarischen Gruppen in Berlin untersagt worden. Sie seien eine »Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung«, wie die Polizei Berlin am Dienstag auf X mitgeteilt hatte. Man sei zu dem Ergebnis gekommen, dass mit volksverhetzenden und antisemitischen Parolen, Gewaltausbrüchen und Gewaltverherrlichung zu rechnen sei, wie RBB berichtete. Trotzdem versammelten sich rund hundert Leute.
Auch eine Zusammenkunft vor einer Neuköllner Schule am Mittwoch vormittag hatte die Behörde untersagt. Dort hatten Schüler eine Kundgebung »gegen Gewalt an Schulen und Rassismus« abhalten wollen, nachdem einer von ihnen am Montag von einem Lehrer ins Gesicht geschlagen wurde, weil er eine Palästina-Flagge gezeigt hatte. Am Donnerstag gab die Polizei Berlin auf X zudem bekannt, eine für denselben Tag geplante Versammlung mit dem Titel »Solidarität mit der Zivilbevölkerung im Gazastreifen« sowie alle Ersatzveranstaltungen bis zum 18. Oktober zu untersagen.
Alexander Gorski, der als Rechtsanwalt mit dem European Legal Support Center (ELSC) zusammenarbeitet, nannte die Entwicklungen in Berlin gegenüber junge Welt am Donnerstag »grundrechtlich höchst bedenklich«. Dass Demonstrationen und Kundgebungen »pauschal« verboten würden, auf denen »Solidarität mit der palästinensischen Bevölkerung« bekundet werden soll, sei »problematisch«, sagte der Jurist. Diese »politische Entscheidung« setzten die Behörden mit »drastischen Maßnahmen« durch. Dadurch würden Teile der Bevölkerung »stigmatisiert«. Das Recht auf freie Meinungsäußerung sieht er »absolut unverhältnismäßig beschnitten«.
Auch in der österreichischen Hauptstadt war am Mittwoch eine »Mahnwache in Solidarität mit Palästina« verboten worden. Dennoch versammelten sich an dem Tag nach jW-Informationen rund 2.000 Leute in Wien. In zahlreichen deutschen Städten fanden seit Sonnabend Palästina-solidarische Veranstaltungen statt, bei denen es zu Festnahmen und Anzeigen kam.
Dass das harsche Vorgehen der Polizei politisch erwünscht ist, wurde am Donnerstag bei der Regierungserklärung zur »Lage in Israel« deutlich. Ein von Ampelparteien und Union eingebrachter Antrag wurde mit den Stimmen aller Bundestagsfraktionen angenommen. Darin wird ein »rigoroses Vorgehen« gegen Palästina-solidarische Demonstrationen in der BRD gefordert. »Solidarisierungsbekundungen« mit den »Angriffen palästinensischer Terroristen« sollen demnach »rechtsstaatlich entschlossen« unterbunden, die Verantwortlichen »zur Rechenschaft« gezogen werden. Politiker jeder Couleur bezeichneten in der Debatte die Proteste in der BRD als »Jubel« für Hamas oder »Terroristen«. Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) kündigte zudem ein »Betätigungsverbot« der Hamas an, die in Deutschland keine Teilorganisation hat. Auch das palästinensische Gefangenensolidaritätsnetzwerk »Samidoun« soll verboten werden.
In vorauseilendem Gehorsam hatte bereits am Mittwoch das Antirepressionsnetzwerk »Rote Hilfe e. V.« seine Unterstützungskampagne für den wegen seines Engagements von einer Abschiebung bedrohten »Samidoun«-Koordinator in Deutschland wegen der Verletzung »linker Grundprinzipien« beendet, wie es auf der Website hieß.
In einer früheren Fassung des Artikels war davon die Rede, dass es auf palästinasolidarischen Kundgebungen in Berlin und anderen deutschen Städten zu Verhaftungen kam. Das ist falsch. Es handelte sich um Festnahmen. Wir bitten den Fehler zu entschuldigen.
Zudem hieß es in einer früheren Fassung des Artikels unter Berufung auf die österreichische Tageszeitung Der Standard, in Wien hätten sich lediglich 300 Personen versammelt. Diese Zahl ist viel zu niedrig, wie uns ein jW-Korrespondent nach Redaktionsschluss mitteilte. (jW)
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Versammlungsfreiheit ausgesetzt
Zahlreiche Palästina-Kundgebungen in Berlin verboten. Recht auf freie Meinungsäußerung bedroht
Von Jamal Iqrith
Mittwoch, 18 Uhr, Hermannplatz in Berlin-Neukölln: Polizisten in voller Montur haben eine Gruppe Menschen eingekesselt. Dutzende Einsatzfahrzeuge säumen den Platz. Solidarische und Neugierige sammeln sich in der Nähe. Auf der Sonnenallee laufen Jugendliche in Grüppchen die Straße entlang. Polizeitrupps auf ihren Fersen. Sobald sie einmal außer Sichtweite sind: Sprechchöre. Wer es wagt, »Free Palestine« zu rufen, den jagt die Polizei. Ein »Pali-Tuch« oder eine palästinensische Flagge reichen für eine Festnahme.
Die Behörde hatte laut dem Veranstalter bei einer für 17 Uhr geplanten Mahnwache für getötete Familienangehörige in Gaza das Gedenken unterbunden. Zuvor waren bereits zwei weitere Demonstrationen von mit Palästina solidarischen Gruppen in Berlin untersagt worden. Sie seien eine »Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung«, wie die Polizei Berlin am Dienstag auf X mitgeteilt hatte. Man sei zu dem Ergebnis gekommen, dass mit volksverhetzenden und antisemitischen Parolen, Gewaltausbrüchen und Gewaltverherrlichung zu rechnen sei, wie RBB berichtete. Trotzdem versammelten sich rund hundert Leute.
Auch eine Zusammenkunft vor einer Neuköllner Schule am Mittwoch vormittag hatte die Behörde untersagt. Dort hatten Schüler eine Kundgebung »gegen Gewalt an Schulen und Rassismus« abhalten wollen, nachdem einer von ihnen am Montag von einem Lehrer ins Gesicht geschlagen wurde, weil er eine Palästina-Flagge gezeigt hatte. Am Donnerstag gab die Polizei Berlin auf X zudem bekannt, eine für denselben Tag geplante Versammlung mit dem Titel »Solidarität mit der Zivilbevölkerung im Gazastreifen« sowie alle Ersatzveranstaltungen bis zum 18. Oktober zu untersagen.
Alexander Gorski, der als Rechtsanwalt mit dem European Legal Support Center (ELSC) zusammenarbeitet, nannte die Entwicklungen in Berlin gegenüber junge Welt am Donnerstag »grundrechtlich höchst bedenklich«. Dass Demonstrationen und Kundgebungen »pauschal« verboten würden, auf denen »Solidarität mit der palästinensischen Bevölkerung« bekundet werden soll, sei »problematisch«, sagte der Jurist. Diese »politische Entscheidung« setzten die Behörden mit »drastischen Maßnahmen« durch. Dadurch würden Teile der Bevölkerung »stigmatisiert«. Das Recht auf freie Meinungsäußerung sieht er »absolut unverhältnismäßig beschnitten«.
Auch in der österreichischen Hauptstadt war am Mittwoch eine »Mahnwache in Solidarität mit Palästina« verboten worden. Dennoch versammelten sich an dem Tag nach jW-Informationen rund 2.000 Leute in Wien. In zahlreichen deutschen Städten fanden seit Sonnabend Palästina-solidarische Veranstaltungen statt, bei denen es zu Festnahmen und Anzeigen kam.
Dass das harsche Vorgehen der Polizei politisch erwünscht ist, wurde am Donnerstag bei der Regierungserklärung zur »Lage in Israel« deutlich. Ein von Ampelparteien und Union eingebrachter Antrag wurde mit den Stimmen aller Bundestagsfraktionen angenommen. Darin wird ein »rigoroses Vorgehen« gegen Palästina-solidarische Demonstrationen in der BRD gefordert. »Solidarisierungsbekundungen« mit den »Angriffen palästinensischer Terroristen« sollen demnach »rechtsstaatlich entschlossen« unterbunden, die Verantwortlichen »zur Rechenschaft« gezogen werden. Politiker jeder Couleur bezeichneten in der Debatte die Proteste in der BRD als »Jubel« für Hamas oder »Terroristen«. Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) kündigte zudem ein »Betätigungsverbot« der Hamas an, die in Deutschland keine Teilorganisation hat. Auch das palästinensische Gefangenensolidaritätsnetzwerk »Samidoun« soll verboten werden.
In vorauseilendem Gehorsam hatte bereits am Mittwoch das Antirepressionsnetzwerk »Rote Hilfe e. V.« seine Unterstützungskampagne für den wegen seines Engagements von einer Abschiebung bedrohten »Samidoun«-Koordinator in Deutschland wegen der Verletzung »linker Grundprinzipien« beendet, wie es auf der Website hieß.
In einer früheren Fassung des Artikels war davon die Rede, dass es auf palästinasolidarischen Kundgebungen in Berlin und anderen deutschen Städten zu Verhaftungen kam. Das ist falsch. Es handelte sich um Festnahmen. Wir bitten den Fehler zu entschuldigen.
Zudem hieß es in einer früheren Fassung des Artikels unter Berufung auf die österreichische Tageszeitung Der Standard, in Wien hätten sich lediglich 300 Personen versammelt. Diese Zahl ist viel zu niedrig, wie uns ein jW-Korrespondent nach Redaktionsschluss mitteilte. (jW)
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•NEUER BEITRAG13.10.2023, 17:43 Uhr
Nutzer / in | |
arktika | |
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"Darin enthalten ist die Forderung nach mehr Repression gegen Gruppen in der BRD, die als Claqueure der Hamas markiert werden. Auch die anwesenden Abgeordneten der Fraktion Die Linke votierten geschlossen für den Antrag. Sie ermöglichten damit die einstimmige Verabschiedung."
... und Rußland ist der Aggressor, und überhaupt: Putin ist an allem schuld. Und wer das nicht glaubt, ist ein Impfgegner u. Klimaleugner ... oder so ähnlich.
Tja, die PDL (als Gesamt, so man das noch so bezeichnen kann?) ist weit, sehr weit gesunken!
... und Rußland ist der Aggressor, und überhaupt: Putin ist an allem schuld. Und wer das nicht glaubt, ist ein Impfgegner u. Klimaleugner ... oder so ähnlich.
Tja, die PDL (als Gesamt, so man das noch so bezeichnen kann?) ist weit, sehr weit gesunken!
•NEUER BEITRAG14.10.2023, 00:07 Uhr
Nutzer / in | |
FPeregrin | |
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Dt. Imp. an der inneren Nahost-Front
jW morgen:
Senatorin verbietet Palästina-Symbole
Berlin. Die Bildungssenatorin des Landes Berlin hat an dortigen Schulen das Tragen von sogenannten Palästinensertüchern (Kufiya) und anderen Symbolen verboten. »Jede demonstrative Handlungsweise oder Meinungsäußerung, die als Befürwortung oder Billigung der Angriffe gegen Israel oder Unterstützung der diese durchführenden Terrororganisationen wie Hamas oder Hisbollah verstanden werden kann«, stelle gegenwärtig »eine Gefährdung des Schulfriedens dar«, zitierte der Tagesspiegel (Freitag) aus einem Brief von Katharina Günther-Wünsch (CDU) an die Schulleitungen. Verboten seien explizit auch »Symbole, Gesten und Meinungsäußerungen«, die nicht strafbar sind. (jW)
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Ich stelle mir mal den komplementären Fall vor: Jüdischen Schülern oder Lehrern würde untersagt, mit Symbolen sichtbar zu werden, die im direkten Zusammenhang stehen mit ihrer bloßen jüdischen Identität - z.B. Magen David oder Kippa - mit dem Argument, dies könnten gedeutet werden als "Befürwortung oder Billigung der Totalblockade des Gazastreifens inkl. des zugehörigen Bombardements durch die IDF", wäre ein solches für jeden Demokraten und Antifaschisten inakzeptable Verbot aus der Hand der Organe des dt. Imp. ebenfalls vorstellbar? Die Antwort auf diese Frage beantwortet auch die Frage, wie sich der dt. Imp. im Nahostkonflikt positioniert. So einfach ist das!
Senatorin verbietet Palästina-Symbole
Berlin. Die Bildungssenatorin des Landes Berlin hat an dortigen Schulen das Tragen von sogenannten Palästinensertüchern (Kufiya) und anderen Symbolen verboten. »Jede demonstrative Handlungsweise oder Meinungsäußerung, die als Befürwortung oder Billigung der Angriffe gegen Israel oder Unterstützung der diese durchführenden Terrororganisationen wie Hamas oder Hisbollah verstanden werden kann«, stelle gegenwärtig »eine Gefährdung des Schulfriedens dar«, zitierte der Tagesspiegel (Freitag) aus einem Brief von Katharina Günther-Wünsch (CDU) an die Schulleitungen. Verboten seien explizit auch »Symbole, Gesten und Meinungsäußerungen«, die nicht strafbar sind. (jW)
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Ich stelle mir mal den komplementären Fall vor: Jüdischen Schülern oder Lehrern würde untersagt, mit Symbolen sichtbar zu werden, die im direkten Zusammenhang stehen mit ihrer bloßen jüdischen Identität - z.B. Magen David oder Kippa - mit dem Argument, dies könnten gedeutet werden als "Befürwortung oder Billigung der Totalblockade des Gazastreifens inkl. des zugehörigen Bombardements durch die IDF", wäre ein solches für jeden Demokraten und Antifaschisten inakzeptable Verbot aus der Hand der Organe des dt. Imp. ebenfalls vorstellbar? Die Antwort auf diese Frage beantwortet auch die Frage, wie sich der dt. Imp. im Nahostkonflikt positioniert. So einfach ist das!
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